Messerstiche in Gymnasium: Verteidiger legt Revision gegen Mordversuch-Urteil ein

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WUPPERTAL. Er war Stufen-Bester am Gymnasium, doch plötzlich ging er mit einem Messer auf Mitschüler los. Nun ist der Jugendliche wegen dreifachen Mordversuchs verurteilt worden – damit ist sein Verteidiger nicht einverstanden.

Jetzt ist der Bundesgerichtshof dran. Foto: Shutterstock

Die Messerattacke an einem Wuppertaler Gymnasium wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Der Verteidiger des verurteilten Oberstufenschülers sagte, er werde das Urteil des Landgerichts anfechten. Sein Mandant, bis zur Tat Oberstufenschüler am Gymnasium, war wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Verteidiger hatte eine Strafe für den schwächeren Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung beantragt.

Der 17-Jährige hatte im Februar vier seiner Mitschüler mit einem Messer angegriffen und verletzt. Drei Augenzeugen des Geschehens erlitten Schocks. Vergangene Woche war er vom Wuppertaler Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Die vier verletzten Schüler konnten am Tag nach der Tat wieder die Schule besuchen. Der 17-Jährige hatte sich selbst schwere Verletzungen zugefügt. Der Bundesgerichtshof muss nun über die Revision entscheiden. News4teachers / mit Material der dpa

Messerstiche in Gymnasium: (nur?) knapp drei Jahre Jugendhaft wegen Mordversuchs

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