
Konkret heißt das: Die Stundentafeln der Schülerinnen und Schüler sollen individueller werden. So werden die Fächer für die Stufe 11 in drei Bereiche aufgeteilt, innerhalb derer die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten mehr Kombinationsmöglichkeiten bekommen als bisher. Damit sollen sie sich frühzeitig auf ihre Prüfungsfächer in Stufe 12 und 13 vorbereiten können.
Gleichzeitig sollen weniger Klausuren geschrieben werden als bisher und dafür sogenannte kombinierte Leistungsnachweise eingeführt werden. Das kann etwa ein Vortrag inklusive Rückfragen sein oder auch ein Podcast.
Auch in der Qualifikationsphase in Stufe 12 und 13 soll die Wahlfreiheit steigen. Es bleibt aber bei fünf Prüfungsfächern für das Abitur: In drei Leistungskursen werden zentrale Abiturklausuren geschrieben, in zwei Grundkursen soll es mündliche Abiprüfungen geben. Bisher gibt es nur eine mündliche Prüfung.
Gelten soll das neue System spätestens für die Schülerinnen und Schüler, die 2027/28 in die elfte Klasse kommen. Final beschlossen ist es noch nicht.
Was dafür spricht: Ministerin Hamburg begründet die Reform damit, dass das Abitur bundesweit vergleichbar sein solle. Bisher seien die Länder darin noch zu unterschiedlich. «Deswegen hat die Kultusministerkonferenz neue Eckpunkte entschieden», sagte sie. Niedersachsen setze diese nicht nur um, sondern nutze sie, um das Abitur moderner und leistungsorientierter zu machen.
Hamburg hält es für wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler mehr an ihren eigenen Fähigkeiten und Interessen orientieren können, um damit auch ihre Anschlussfähigkeit an Hochschule und Berufsausbildung zu stärken. «Das spiegeln mir übrigens auch viele Unternehmen, mit denen ich spreche.»
Mit den alternativen Prüfungsformaten gebe man den Schülerinnen und Schülern zugleich mehr Möglichkeiten, ihr Wissen zeigen zu können. So würden etwa mit der Produktion eines Podcasts das projektorientierte Denken und Problemlösungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler gestärkt. «Damit bereiten wir sie auf ihr selbstständiges Leben, ihren Beruf oder das Studium vor.» Auch Klausuren blieben aber ein wichtiger Bestandteil der Oberstufe.
Zuspruch erhält die Landesregierung etwa von den Verbänden für das Fach Geografie, die sich freuen, dass Erdkunde im Rahmen der Wahlfreiheit künftig den Fächern Politik-Wirtschaft und Geschichte gleichgestellt werden soll.
Was Kritiker befürchten: Die Opposition im Landtag warnt indes vor einer Absenkung des Niveaus in der Oberstufe und damit einer Entwertung des niedersächsischen Abiturs. Die CDU sieht insbesondere die Zukunft von Fremdsprachenkursen abseits von Englisch bedroht und kritisiert, dass das Fach Politik-Wirtschaft künftig abgewählt werden könnte.
«Die Schülerinnen und Schüler in diesem Land müssen weiterhin rechtsverbindliche Möglichkeiten erhalten, ein allgemeinbildendes Abitur mit all seinen Facetten belegen zu können», forderte die CDU-Abgeordnete Sophie Ramdor. Tatsächliche Wahlfreiheit gebe es nur dann, wenn entsprechende Kursgrößen auch zustande kommen. Gerade an kleineren und ländlichen Gymnasien könne das ein Problem werden.
Diese Sorge teilen auch die Unterstützer einer Petition: Mehr als 10.000 Menschen setzen sich damit dafür ein, die zweite und dritte Fremdsprache in der Oberstufe zu sichern. Derweil versichert Kultusministerin Hamburg, dass eine zweite Fremdsprache über fünf Jahre hinweg, anders als in anderen Ländern, eine Voraussetzung für das Abitur bleibe – und die Wahl einer dritten Fremdsprache in der Einführungsstufe sogar leichter werde als bisher. News4teachers / mit Material der dpa
Oberstufenreform: Ohne zweite Fremdsprache, ohne politische Bildung zum Abitur?









Gerade die alternativen Prüfungsformate sind für die Lehrer mehr Arbeit als eine Klausur und für die Schüler eine nahezu sichere gute Note. In diesem Sinne sinkt das Niveau bezogen auf den Lehrplan nicht, die Durchschnittsnoten könnten aber besser werden. Die Schüler brauchen also für dieselbe Note weniger zu leisten. In diesem Sinne sinkt das Niveau erneut. Die Vergleichbarkeit mit den anderen Bundesländern macht die Sache eher noch schlimmer, weil die das Verfahren übernehmen.
Gerade in Zeiten von KI wirkt ein stärkerer Fokus auf Podcasts, Vorträge usw. für mich nicht sinnvoll (außer man will die “KI-Kompetenz” testen)
Kommt auf das Fach an. Ich sehe da nicht einen Nachteil. Wir ändern zum Beispiel das bisherige Modell des Praktikumsberichts in ein multimediales Format. Das ist zwar in der Vorbereitung mit mehr Arbeit verbunden, dafür aber in der Nachbesprechung und der Korrektur mit deutlich weniger.
Es geht nicht um einen Praktikumsbericht. Es geht um das Abitur.
“Produktion eines Podcasts”
Kurze Nachfragen:
a) Kann eine KI jede beliebige menschliche Stimme erstellen?
b) Falls ja unter a) anzukreuzen: Kann eine KI einen Podcast produzieren?
c) Falls ja unter b) anzukreuzen: Lässt sich der Gebrauch einer KI in solchen Fällen rechtssicher nachweisen?
d) Falls nein unter c) anzukreuzen: Werden wir dafür noch gebraucht, oder können wir diese offensichtlich (aber nicht nachweislich) KI-generierten Inhalte dann auch gleich von einer KI bewerten lassen? Ist schließlich eh egal…
Oh, und falls nein unter b) anzukreuzen: Wie lange glauben die eigentlich, dass es noch dauern wird, bis die KI das allerspätestens kann – und ehrlich gesagt besser, als die meisten Schülerinnen und Schüler, vielleicht auch wir Lehrkräfte das könnten?
Schlussfolgerung: Podcast = völlig ungeeignetes Prüfungsformat. Hoffentlich werden die abgewählt, bevor sie es einführen – sonst muss es innerhalb der nächsten fünf Jahre deimplementiert werden.
Wenn es danach geht, kannst du ja alles abschaffen. Und man merkt Recht eindeutig, ob etwas mit KI gemacht worden ist oder nicht. Zumal es ja auch, wie im Text geschrieben, nicht nur bei der alleinigen Produktion bleibt. Und die echte stimme zu simulieren, bedarf eines größeren Aufwandes.
Wie soll denn bewiesen werden, was vorher unbemerkt blieb ?
Ihr Kommentar entbehrt Logik.
Ja, der “rechtssichere Beweis” wird praktisch unmöglich sein, selbst die KI-Firmen sagen ja, dass sie nicht mit hoher Sicherheit sagen können, ob etwas KI-generiert ist. Eventuell wird es “Wasserzeichen” für KI-generierte Inhalte geben, aber wie will man sicherstellen, dass sich alle KI-Firmen weltweit daran halten?
Ein Schüler muss nur abgebrüht genug sein und den KI-Einsatz vehement bestreiten. Notfalls mit einem Anwalt drohen. Soll die gemeine Lehrkraft jetzt für tausende von Euro Experten beauftragen, die ein gerichtsfestes Gutachten erstellen? Das wird niemand zahlen, die Schule nicht und das Kultusministerium erst Recht nicht.
Eigentlich gibt es nur vier realistische Möglichkeiten:
Die Alternative wäre eine Umkehrung der Beweislast, wenn die von Realist genannten Bedingungen vom Schüler nicht erfüllt sind, insbesondere bei der Verwendung privater Geräte. Ob das rechtlich durchgeht, weiß ich nicht, weshalb die von Realist genannte “realistische Variante” durchaus realistisch ist.
Unverzagte hat glaube ich mal erwähnt, dass sie aktuell an einer Grundschule arbeitet.
Wenn Sie mit größeren Aufwand meinen, dass man die KI seiner Wahl fragt, wie man kostenlos seine Stimme klonen kann, und dann ein paar einfache Anweisungen befolgen muss, dann ja. Ist aber weniger Aufwand, als viele wahrscheinlich glauben.
Seit einigen Jahren ist das Wort “modern” für mich zu einem Negativbegriff geworden. Vorher war das anders, da verband ich “modern” mit positiven Vorstellungen und Erwartungen.