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Gericht – Eilentscheid: Herzkrankes Kind darf an Klassenfahrt teilnehmen

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DÜSSELDORF. Ein herzkranker Grundschüler sollte von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Junge mitfahren darf. Wie lautet die Begründung?

Das Gericht hat entschieden. Symbolfoto: Shutterstock/r.classen

Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz Herzkrankheit an seiner Klassenfahrt teilnehmen. Die Schule hatte den Jungen von der mehrtägigen Fahrt ausgeschlossen. Doch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete sie nun per Eilentscheid, den Neunjährigen mitzunehmen.

Die Sicherheit des Kindes könne nicht gewährleistet werden, hatte die Schule argumentiert. Dagegen gingen der Schüler und seine Eltern vor – mit Erfolg. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit des Schülers zulässig, befand das Gericht.

Den Fachärzten zufolge gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass der Schüler seine Medikamente einnehme. Dies rechtfertige keinen Ausschluss von der Fahrt.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Die Klassenfahrt soll in wenigen Tagen starten. News4teachers / mit Material der dpa

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34 Kommentare
SchadeMarmelade
1 Tag zuvor

Liebe Klasse,

leider fällt die Klassenfahrt dieses Jahr aus. Als Lehrer darf ich leider keine Medikamente verabreichen oder zuteilen und nehme das risiko daher nicht auf mich. Sorry.

M.S.
1 Tag zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Bitte informieren: die Familie hat die Begleitung durch einen med. geschulten Angehörigen angeboten.

Mika BB
1 Tag zuvor
Antwortet  M.S.

Übernimmt dieser die volle Verantwortung für das Wohlergehen des Betreffenden? Oder steht letztlich doch die Lehrkraft vor Gericht, wenn was passiert?

Küstenfuchs
22 Stunden zuvor
Antwortet  Mika BB

Wieso sollte die Lehrkraft in diesem Fall vor Gericht landen, wenn insbesondere Fachärzte Unbedenklichkeit bescheinigt haben?

Bla
22 Stunden zuvor
Antwortet  Mika BB

Ernst gemeinte Frage?

Soweit ich das im Kopf habe:
– Aufsichtspflicht und Planungen bleiben natürlich bei der Lehrkraft/den Lehrkräften
– Im Notfalls daher: Notruf, 1. Hilfe, Koordination
– Zum Krankheitstypus selbst „haftet“ die med. geschulte Person allerdings ggf. (primär)
– Die Einschätzung diesbezüglich beruhte (ent)gegen der Schule und Lehrkräfte aufgrund Gericht/Mediziner/Eltern/Kind – dies ist nachvollziehbar (und dokumentiert … Offensichtlich)

Medikamente oder sonst was muss und darf man nicht geben als Lehrkraft. Außer eben die Fachperson dann.
Die gezielte Betreuung und Anwendung dessen obliegt ebenfalls der Fachperson. [Berufsrechtliche Verantwortung] Da ist man (normalerweise) fein raus. Ist somit dann ja auch „übertragen“/“vorhanden“.

Selbstverständlich wird im Fall eines Vorkommens (natürlich) trotzdem standardmäßig auch überprüft, ob die Aufsichtspflicht usw. eingehalten wurde. Ist jedoch ein Standardverfahren dann der Staatsanwaltschaft. Geht da dann mehr um Obhutspflicht … Das ist insb. bei Todesfällen und schweren Personenschäden (normalerweise) ganz normal, dass hier eben die Staatsanwaltschaft dann „gegen die Aufsichtsperson(en) ermittelt“.
Auch ggf. allerdings ein Problem bei „unqualifizierten Fachpersonal“ … Aber gut. Von dem psychischen Druck mal abgesehen … Der bleibt ja trotzdem. Damit „muss“ man dann auch irgendwie umgehen können. Ist ja hier „aufgezwungen“ auch … Naja.

Das mit dem Standardverfahren gibt es ja auch bei „Opi fällt von der Treppe und stirbt“. Hier wird in der Regel soweit ich das weiß „immer“ auch zugleich eine Ermittlung (auf Überprüfung) eben gemacht/eingeleitet. Mitunter wegen „Erbe“ und sowas … Das muss nicht sonderlich viel bedeuten. Gibt da ab und an „unklarheit“ und „entsetzen“ und sowas … Nope. Oftmals ein Standardverfahren/“Todesermittlungsverfahren“. Oftmals über § 159 StPO. Kommt evtl. manchen bekannt vor (oder hoffentlich nicht).
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__159.html

Ich gehe mal davon aus, dass das auch Pflegekräfte und Krankenhauspersonal recht fix und gut bestätigen können. Nur sind das eben Fachpersonen diesbezüglich… Im Gegensatz zu Lehrkräften.

Rüdiger Vehrenkamp
21 Stunden zuvor
Antwortet  M.S.

Werden dann auch die Kosten für den zusätzlichen Begleiter übernommen? Der braucht ja auch Einzelzimmer, Verpflegung, evtl. Eintrittsgelder für weitere Aktivitäten…?

Biene
12 Stunden zuvor
Antwortet  M.S.

Sanitäter/Krankenschwester/Arzt?
Das med. geschult heißt noch lange nicht, dass rechtlich Medikamente verabreicht werden dürfen. Ein Arzt darf, die andern nur nach Anordnung und Überwachung durch einen Arzt.
Ich bin med. geschult und darf definitiv keine Medikamente ohne Anordnung und Überwachung durch einen Arzt abgeben; würde ich es dennoch machen, würde ich eine Körperverletzung begehen. Und eine Körperverletzung ist eine Straftat. Danke; ohne (Fach-)Arzt, ohne mich!

Kristine
10 Stunden zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Als Förderschullehrerin habe ich fast 40 Jahre lang Klassenfahrten mit Kindern unternommen, die auf Medikamente angewiesen waren. Natürlich darf ich sie verabreichen, wenn die Schulleitung, die Eltern und die Lehrpersonen im Vorfeld die entsprechenden Formulare unterzeichnen. Viele meiner Schüler waren auch im Schulalltag darauf angewiesen und wir waren entsprechend autorisiert.
Ich finde die Lehrer an Regelschulen machen es sich da zu einfach.

Rainer Zufall
7 Stunden zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Als Lehrkraft da im Zweifelsfall alleine haften zu müssen ist immens, da wäre Rückendeckung durchs Schulamt angemessen – selbstredend ohne die Lehrkräfte von gegebener Planung/ Rücksichtnahme zu entbinden

Susanne M.
1 Tag zuvor

Ich würde es machen, wenn ein Elternteil als Begleitperson mitkommt. Ich kenne das übrigens auch so bei kranken Grundschülern. Es ist ein Unding, einen Lehrer damit alleine zu lassen. Daneben sitzen und gucken, dass der Kleine seine Medikamente nimmt, kann ich auch, nur zwingen kann ich eben nicht. Bei jedem Zuwiderhandeln wird er daher abgeholt werden müssen und zwar sofort.
Aber in diesem Fall waren die Fronten vermutlich sehr verhärtet. Sehr wenig Einsicht; miteinander reden, sich etwas ausdenken, um dem Schüler eine Teilnahme zu ermöglichen – Fehlanzeige. Da kommt gleich der Gerichtshammer.

Rüdiger Vehrenkamp
21 Stunden zuvor
Antwortet  Susanne M.

Abholen… Und wenn die Eltern kein Auto haben? Oder kein Geld für ein Zugticket zum Klassenfahrtsort?

Rainer Zufall
7 Stunden zuvor

Kein Geld für das Zugticket?
Sehe nicht, wo sich diese Sorge bezüglich anderer Schüler*innen unterscheiden soll.
Sowas wird vorher besprochen und festgehalten – wenn Sie eine 100%ige Garantie wollen, kaufen Sie einen Toaster

dickebank
1 Tag zuvor

Geht auch formlos ohne Begründung. Am Tag der Abfahrt morgens telefonisch abmelden und anschließend eine AU einreichen.

Küstenfuchs
22 Stunden zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist nicht sehr fair der Schulleitung und den Kollegen gegenüber.

dickebank
5 Stunden zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Jeder ist sich selbst der nächste. Das muss er spätestens im Fall der Klageerhebung vor einem Strafgericht ohnehin erkennen.
Also lieber ungeliebtes Kameradenschwein als verurteilter und aus dem Dienst entfernter Ex-Kollege.

Biene
1 Tag zuvor

Sobald ich das Kind mitzunehmen habe, haben die Eltern mir für das Kind auf eigene Kosten einen (Fach-)Arzt zur Seite zu stellen.
Ich möchte nicht für einen Vorfall infolge dieses Urteils haften müssen,denn dann klagen die klagenden nochmal. So risikofreudig bin ich nicht.

Babs Kühnlein
1 Tag zuvor

Lehrer dürfen keine Medikamente verabreichen. Das besagt das Schulrecht. Sie tragen jedoch für alle Vorgänge auf einer Klassenfahrt die Verantwortung und halften auch für alle Schäden an Personen oder Sachen. Auch für jede zusätzliche Begleitperson tragen sie die Verantwortung und haften vollumfänglich. Sie bekommen keinen Cent mehr für diese 24-Std-Tage.
Warum sollten Lehrer noch Klassenfahrten durchführen???
Ich war selbst Lehrerin und habe solche Fahrten gemacht. Ich hatte Glück, ich habe such nie klagende Eltern erleben müsden, aber Würdigung und Anerkennung für so viel Risiko habe ich, wie viele andere, nie bekommen.

Küstenfuchs
22 Stunden zuvor
Antwortet  Babs Kühnlein

Rechtlich können Sie sich nicht weigern, eine Fahrt durchzuführen. Ich verstehe auch die Aufregung nicht: Wenn ein Facharzt die Unbedenklichkeit der Teilnahme bestätigt hat, dann hafte ich ganz sicher nicht, ich persönlich schon gar nicht.

mama51
7 Stunden zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wenn ein Facharzt die Unbedenklichkeit der Teilnahme bestätigt hat, dann hafte ich ganz sicher nicht, ich persönlich schon gar nicht.

Tja, … wer weiß das vorher schon so genau?

Bla
7 Stunden zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Kommt auf das Bundesland an. In Bayern kann ich einen Alternativeinsatz einfordern vor Ort. Also an der Schule.
Andere Bundesländer sind da eben auch anders: Von „keine Pflichtfahrt“ bis hin zu „Pflichtfahrt“. So pauschal ist das nicht … Außer das hätte sich die Jahre geändert. Mein Stand für Bayern bleibt meines Wissens nach jedoch.

Bla
21 Stunden zuvor
Antwortet  Babs Kühnlein

Ich verstehe Ihre Ansicht und sehe das auch ähnlich, ABER:
„Sie tragen jedoch für alle Vorgänge auf einer Klassenfahrt die Verantwortung und halften auch für alle Schäden an Personen oder Sachen. Auch für jede zusätzliche Begleitperson tragen sie die Verantwortung und haften vollumfänglich.“

Wie kommen Sie darauf? Das ist so einfach nicht richtig.
Hier vermischt man dann viel … Amtshaftung, Privatschaftung und Rolle der (erwachsenen) Begleitperson. Hier dann ggf. zusätzlich noch die Funktionsträgerrolle der Begleitperson [Professionalität als Fachperson].

Keine Ahnung, warum sich manche nicht mit Gesetzen auseinandersetzen …
– Amtshaftung nach GG und BGB also
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

Und dann wären wir schon bei Regress und Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.

Und für die Begleitperson hat man sorge zu tragen im Bereich: Planung und Weisung
Also man hat die organisatorische Weisungsbefugnis. Die fachliche/berufsrechtliche medizinische Haftung hat jedoch die Fachperson [als Begleitperson]. Als Lehrkraft hat man weiterhin die Aufsichtspflicht im Rahmen.

Sorry, bin einfach kein Fan von „Mythen“ und „Panikmache“ in dem Bereich.
Und kann vor allem nicht verstehen, warum viele „hier“ [beim Thema] „so verunsichert“ sind und sich nicht einfach mit solchen Themen (ordentlich) auseinandersetzen …
Aber gut … Der Rechtsrahmen und -bereich ist ja auch nicht bei allen Seminarleitungen angekommen … Warum sollte es dann bei anderen so sein.
Gibt doch die Gesetze …

Tobi
1 Tag zuvor

Hört doch bitte alle hier auf Lehrer/-innen zu sein, danke.

Realist
4 Stunden zuvor
Antwortet  Tobi

Ja, die f… S… Weigern sich einfach, die Verantwortung für das medizinische Wohlergehen eines kranken Kindes zu übernehmen.

Und falls dann etwas schiefgehen sollte, kommen die Besserwisser natürlich sofort aus ihren Löchern gekrochen: „Wie konnte man unter diesen Umständen nur eine Klassenfahrt unternehmen! Hat denn keiner ans an das kranke Kind gedacht!“

Und dann wundert sich der Wutbürger aus dem Homeoffice, dass keiner mehr Lehrer werden will…

ExLehrerin
22 Stunden zuvor

Zum Glück musste ich nie auf eine Klassenfahrt. Ich kann dem Kollegen völlig Recht geben.
Im Fall der Fälle, was wir nicht wünschen, aber wenn was Schlimmes passiert, ist der Lehrer schuld. Dann ist das Geschrei groß!
Die Eltern müssten beide mitkommen und vorher den Lehrer schriftlich von allem entlasten, am besten noch beglaubigt.

mama51
7 Stunden zuvor
Antwortet  ExLehrerin

Die Eltern müssten beide mitkommen und vorher den Lehrer schriftlich von allem entlasten, am besten noch beglaubigt.

Dann wüssten die Eltern (hinterher) auch, was so eine Klassenfahrt eigentlich für eine Belastung ist!

Realist
4 Stunden zuvor
Antwortet  ExLehrerin

Ich mache so etwas auch nicht mehr. Die letzten Jahre wird die Risiko-Minimierungs-Strategie konsequent durchgezogen.

Soll sich ruhig die „Aaaaber die Kiiiinder!“-Fraktion das Leben versauen…

Rüdiger Vehrenkamp
21 Stunden zuvor

Ich kann jede Lehrkraft verstehen, die unter solchen Umständen sagt, dass sie keine Klassenfahrt mehr machen wird.

Rainer Zufall
7 Stunden zuvor

Ich würde mir persönlich hoffen, dass Lehrkräfte dies als Anlass sehen, ihre Schüler*innen mitnehmen zu können, ohne persönlich für medizinische Notfälle haften zu müssen (sofern sie ihren Pflichten hinsichtlich der Planung nachgingen)

Kristine
10 Stunden zuvor

Dann dürfte keine Förderschule die ich kenne, überhaupt Unterricht anbieten, geschweige denn Fahrten unternehmen. Die Eltern autorisierten uns, wir und die Schulleitung stimmen zu. So wird das nie was mit der hochgelobten Inklusion.

Bla
7 Stunden zuvor
Antwortet  Kristine

Naja … Rahmenbedingungen würde ich das nennen. Mitunter.
Und die sind eben nicht immer sonderlich „inklusiv“.

Rainer Zufall
7 Stunden zuvor
Antwortet  Bla

Wie ist das bei Ihnen an der Privatschule?
Machen Klassen mit Inklusionskindern keine Ausflüge?

Rainer Zufall
7 Stunden zuvor
Antwortet  Kristine

Immerhin eine Theorie, warum hier so viele auf die Idee springen, sämtliche Ausflüge mit solchen Kindern eintüten zu wollen 🙁

Rainer Zufall
7 Stunden zuvor

Die Schule wies auf Ihre berechtigten Sicherheitsbedenken hin, die Familie auf die berechtigte Teilhabe ihres Kindes.
Dass jemand hier nicht recht bekommt, war klar, dass beide im Interesse des Kindes argumentierten ist es leider nicht immer.

Bin hier voreingenommen, aber ich wünschte mir hier mehr Schulpolitik in diesem Sinne, welche Schwimmbadbesuche, Klettern etc. zusagt, anstatt immer mehr rechtliche Hürden in den Weg zu werfen mit dem Ziel, unverhältnismäßigen Ziel, Unfälle völlig ausschließen zu können -___-

Realist
4 Stunden zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Eine Gesellschaft, die Schule als Dienstleister mit Fun-Garantie ansieht, eine Elternschaft, die den maximalen Ertrag (Klassenfahrten, Abitur) mit minimalem Aufwand (Kosten, Anstrengung) einfordert, Schulbehörden, die sich hinter Erlassen verstecken und diese konsequent gegen das eigene Personal anwenden, Gerichte, die keine Ahnung von den tatsächlichen Bedingungen vor Ort haben…

Nein danke, sollen andere für „glückliche Kinderaugen“ sorgen…