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Gericht – Eilentscheid: Herzkrankes Kind darf an Klassenfahrt teilnehmen

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DÜSSELDORF. Ein herzkranker Grundschüler sollte von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Junge mitfahren darf. Wie lautet die Begründung?

Das Gericht hat entschieden. Symbolfoto: Shutterstock/r.classen

Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz Herzkrankheit an seiner Klassenfahrt teilnehmen. Die Schule hatte den Jungen von der mehrtägigen Fahrt ausgeschlossen. Doch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete sie nun per Eilentscheid, den Neunjährigen mitzunehmen.

Die Sicherheit des Kindes könne nicht gewährleistet werden, hatte die Schule argumentiert. Dagegen gingen der Schüler und seine Eltern vor – mit Erfolg. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit des Schülers zulässig, befand das Gericht.

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Den Fachärzten zufolge gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass der Schüler seine Medikamente einnehme. Dies rechtfertige keinen Ausschluss von der Fahrt.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Die Klassenfahrt soll in wenigen Tagen starten. News4teachers / mit Material der dpa

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7 Kommentare
SchadeMarmelade
13 Stunden zuvor

Liebe Klasse,

leider fällt die Klassenfahrt dieses Jahr aus. Als Lehrer darf ich leider keine Medikamente verabreichen oder zuteilen und nehme das risiko daher nicht auf mich. Sorry.

M.S.
12 Stunden zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Bitte informieren: die Familie hat die Begleitung durch einen med. geschulten Angehörigen angeboten.

Mika BB
10 Stunden zuvor
Antwortet  M.S.

Übernimmt dieser die volle Verantwortung für das Wohlergehen des Betreffenden? Oder steht letztlich doch die Lehrkraft vor Gericht, wenn was passiert?

Susanne M.
13 Stunden zuvor

Ich würde es machen, wenn ein Elternteil als Begleitperson mitkommt. Ich kenne das übrigens auch so bei kranken Grundschülern. Es ist ein Unding, einen Lehrer damit alleine zu lassen. Daneben sitzen und gucken, dass der Kleine seine Medikamente nimmt, kann ich auch, nur zwingen kann ich eben nicht. Bei jedem Zuwiderhandeln wird er daher abgeholt werden müssen und zwar sofort.
Aber in diesem Fall waren die Fronten vermutlich sehr verhärtet. Sehr wenig Einsicht; miteinander reden, sich etwas ausdenken, um dem Schüler eine Teilnahme zu ermöglichen – Fehlanzeige. Da kommt gleich der Gerichtshammer.

dickebank
12 Stunden zuvor

Geht auch formlos ohne Begründung. Am Tag der Abfahrt morgens telefonisch abmelden und anschließend eine AU einreichen.

Biene
12 Stunden zuvor

Sobald ich das Kind mitzunehmen habe, haben die Eltern mir für das Kind auf eigene Kosten einen (Fach-)Arzt zur Seite zu stellen.
Ich möchte nicht für einen Vorfall infolge dieses Urteils haften müssen,denn dann klagen die klagenden nochmal. So risikofreudig bin ich nicht.

Babs Kühnlein
11 Stunden zuvor

Lehrer dürfen keine Medikamente verabreichen. Das besagt das Schulrecht. Sie tragen jedoch für alle Vorgänge auf einer Klassenfahrt die Verantwortung und halften auch für alle Schäden an Personen oder Sachen. Auch für jede zusätzliche Begleitperson tragen sie die Verantwortung und haften vollumfänglich. Sie bekommen keinen Cent mehr für diese 24-Std-Tage.
Warum sollten Lehrer noch Klassenfahrten durchführen???
Ich war selbst Lehrerin und habe solche Fahrten gemacht. Ich hatte Glück, ich habe such nie klagende Eltern erleben müsden, aber Würdigung und Anerkennung für so viel Risiko habe ich, wie viele andere, nie bekommen.