Start Recht Sexuelle Übergriffe an Schulen: 145 Opfer (und Dutzende Verfahren gegen Lehrkräfte)

Sexuelle Übergriffe an Schulen: 145 Opfer (und Dutzende Verfahren gegen Lehrkräfte)

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DÜSSELDORF. Wo endet persönliche Nähe – und wo beginnt für eine Lehrkraft ein Dienstvergehen? Nordrhein-Westfalen hat dafür klare Regeln, und neue Zahlen zeigen, wie häufig die Schulaufsicht inzwischen mit entsprechenden Vorwürfen beschäftigt ist. 145 Opfer sexueller Übergriffe an Schulen weist die Polizeistatistik für die Jahre 2018 bis 2025 aus, 86 Prozent von ihnen sind weiblich. Daneben wurden allein im vergangenen Jahr 54 Disziplinarverfahren wegen unterschiedlichster Formen von Distanzunterschreitungen eingeleitet. Wie weit die Pflicht von Lehrkräften reicht, professionelle Grenzen einzuhalten, zeigt ein Fall, der schließlich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte.

Über die Grenze (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Begonnen hatte es außerhalb der Schule. Ein Gymnasiallehrer aus Nordrhein-Westfalen nahm über eine Dating-Plattform für volljährige homosexuelle Männer Kontakt zu einem Jugendlichen auf. Der Minderjährige war Schüler der elften Jahrgangsstufe. Zunächst wusste der Lehrer nach den gerichtlichen Feststellungen nicht, wen er dort kennengelernt hatte. Spätestens beim zweiten Treffen aber wusste er es: Der Jugendliche besuchte ausgerechnet die Schule, an der er selbst unterrichtete.

Sein eigener Schüler war der Jugendliche nicht. Der Kontakt war privat entstanden. Doch der Lehrer setzte ihn fort. So kam es nach den Feststellungen der Gerichte bei insgesamt drei Treffen im Haus des Lehrers zu sexuellen Handlungen; außerdem zahlte der Lehrer dem Jugendlichen Geld.

PhoneLocker, verschließbare Smartphone-Tasche

Das Land Nordrhein-Westfalen leitete ein Disziplinarverfahren ein. Das parallel geführte Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen wurde gegen die Auflage eingestellt, 6.000 Euro zu zahlen. Dienstrechtlich war die Angelegenheit damit keineswegs erledigt. Das Land erhob Disziplinarklage mit dem Ziel, den Mann aus dem Dienst zu entfernen.

Der Fall führt mitten hinein in eine Frage, mit der Schulen und Schulaufsicht immer wieder konfrontiert sind: Welche Nähe zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ist noch angemessen – und wann ist eine Grenze überschritten?

Neue Zahlen dazu hat Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) dem Schulausschuss des Landtags vorgelegt. Danach wurden in den vergangenen acht Jahren an Schulen in Nordrhein-Westfalen 145 Opfer sexueller Übergriffe erfasst. 86 Prozent von ihnen waren weiblich. Etwas weniger als die Hälfte, 43,5 Prozent, war zwischen 14 und 18 Jahre alt. Rund 35 Prozent waren zwischen zehn und 14 Jahre alt, etwa 19 Prozent jünger als zehn Jahre.

Auch bei den erfassten Tatverdächtigen zeigt sich ein deutliches Muster. Von den 83 Personen, die im Zeitraum von 2018 bis 2025 als Tatverdächtige registriert wurden, waren rund 96 Prozent männlich. Mehr als zwei Drittel waren älter als 40 Jahre. Rund 22 Prozent gehörten zur Altersgruppe zwischen 30 und 40 Jahren, etwa sieben Prozent waren jünger als 30.

Die Zahlen beruhen auf einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Erfasst werden Fälle mit mindestens einer tatverdächtigen Person ab 21 Jahren, Schülerinnen oder Schülern als Opfer sowie einer räumlich-sozialen Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem im Erziehungs- beziehungsweise Betreuungsverhältnis im Bildungswesen. Detaillierte Auswertungen zum Tatort Schule sind erst seit 2018 möglich.

„Auch verbal unangemessene Verhaltensweisen können bereits eine Verletzung des Distanzgebots und damit ein Dienstvergehen darstellen“

Die Statistik bildet deshalb nur einen bestimmten Ausschnitt dessen ab, womit die Schulbehörden beim Thema Grenzverletzungen befasst sind. Das zeigt die Zahl der Disziplinarverfahren. Allein 2025 wurden im Geschäftsbereich des NRW-Schulministeriums 54 Verfahren im Zusammenhang mit Distanzunterschreitungen unterschiedlichster Art eingeleitet. Hinzu kamen 20 Verfahren aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinder- oder Jugendpornographie.

Denn für ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten muss eine Lehrkraft nicht erst eine Straftat begangen haben. Feller verweist auf das sogenannte Distanzgebot. Es umfasst die beamtenrechtliche Verpflichtung, gegenüber Schülerinnen und Schülern eine professionelle, auf Schutz und Respekt ausgerichtete Distanz einzuhalten und unangemessene persönliche Nähe zu vermeiden. Dabei geht es keineswegs nur um sexuelle Handlungen. „Auch verbal unangemessene Verhaltensweisen können bereits eine Verletzung des Distanzgebots und damit ein Dienstvergehen darstellen“, erklärt die Ministerin in ihrem auf Bitte der SPD-Opposition erstellten Bericht.

Dasselbe gilt für körperliche Grenzüberschreitungen. Die allgemeine Wohlverhaltenspflicht verlangt nach Darstellung des Ministeriums eine strikte körperliche Distanz. „Bereits Berührungen ohne sexuelle Motivation können ein Dienstvergehen begründen“, stellt Feller klar.

Damit bewegt sich das Dienstrecht bewusst unterhalb der Schwelle des Strafrechts. Entscheidend ist nicht allein, ob sich ein Verhalten strafrechtlich verfolgen lässt, sondern ob eine Lehrkraft die besonderen Pflichten verletzt, die sich aus ihrer Stellung gegenüber Kindern und Jugendlichen ergeben. Auch die Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im schulischen Bereich stellen heraus, dass der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz wesentlich ist, um Grenzüberschreitungen erkennen und ihnen begegnen zu können.

„Eine Lehrkraft, die sich sexueller Übergriffe schuldig macht oder sexuelle Handlungen zwischen ihr und einer Schülerin bzw. einem Schüler zulässt, verletzt die Dienstpflichten in erheblicher Weise und begeht ein schweres Dienstvergehen“

Bei sexuellen Kontakten ist die Grenze eindeutig. „Eine Lehrkraft, die sich sexueller Übergriffe schuldig macht oder sexuelle Handlungen zwischen ihr und einer Schülerin bzw. einem Schüler zulässt, verletzt die Dienstpflichten in erheblicher Weise und begeht ein schweres Dienstvergehen“, erklärt Feller. Die Konsequenzen können bis zum endgültigen Verlust des Berufs als verbeamtete Lehrkraft reichen. Wer mit Schülerinnen oder Schülern eine körperliche Beziehung eingeht, muss nach Angaben der Ministerin damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden. Ein Einsatz an einer anderen Schule kommt dann ebenfalls nicht mehr in Betracht.

Schon während der Aufklärung eines Verdachts sind weitreichende Maßnahmen möglich. Lehrkräfte können suspendiert beziehungsweise von der Arbeit freigestellt werden. „Eine einmal erfolgte Suspendierung wird in der Regel erst dann aufgehoben, wenn der im Raum stehende Vorwurf entkräftet oder das eingeleitete Disziplinarverfahren abgeschlossen ist“, erläutert Feller.

Wie viele der Verdachtsfälle tatsächlich strafrechtlich relevantes Verhalten betreffen, lässt sich aus den Disziplinarzahlen nicht ableiten. Die Zahl der polizeilich bekannt gewordenen Vorfälle aus dem Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehungsweise des sexuellen Missbrauchs an Schulen liegt seit 2022 jeweils im niedrigen zweistelligen Bereich. Für 2025 weist die Statistik 16 Verdachtsfälle aus. In den Jahren vor 2022 waren es jeweils einstellige Zahlen. Dass vergleichsweise wenige Fälle bekannt werden, macht Prävention aus Sicht des Landes nicht weniger wichtig. Seit 2022 sind Schulen in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln.

Wie ernst der Staat die besondere Verantwortung von Lehrkräften nimmt, musste schließlich auch jener Lehrer erfahren, der privat Kontakt zu einem Schüler aufgenommen hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entfernte ihn aus dem Beamtenverhältnis. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung. Es wertete das Verhalten als schwerwiegendes innerdienstliches Dienstvergehen und sah darin ein außerordentlich schweres Versagen im Kernbereich der dienstlichen Pflichten eines Lehrers.

Der Lehrer argumentierte dagegen unter anderem damit, dass er den Jugendlichen nicht selbst unterrichtet habe und die Beziehung außerhalb des Dienstes entstanden sei. Seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erreichte schließlich das Bundesverwaltungsgericht.

Im Dezember 2024 wies das Gericht sie zurück. Für die dienstrechtliche Verantwortung komme es nicht darauf an, ob das Fehlverhalten während der Dienstzeit oder im Schulgebäude stattgefunden habe. Entscheidend sei die funktionale Verbindung zum Lehreramt. Sobald der Mann gewusst habe, dass der Minderjährige Schüler seiner eigenen Schule war, habe eine solche Verbindung bestanden. Die Beziehung könne deshalb nicht als reine Privatsache betrachtet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht formulierte daraus einen Grundsatz: „Die Fortführung einer sexuellen Beziehung zu einem minderjährigen Schüler derselben Schule durch einen Lehrer ist auch dann als innerdienstliche Pflichtverletzung zu bewerten, wenn den Beteiligten der Umstand bei ihrer Kontaktaufnahme nicht bekannt war und ein unmittelbares Unterrichtsverhältnis nicht besteht.“ News4teachers

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53 Kommentare
Augenblickfang
1 Monat zuvor

Unglaublich.

447
1 Monat zuvor

Das ganze sexuelle Zeug ist ja eh klar.

Was mich überrascht hat (und tatsächlich meine ohnehin große Paranoia weiter anfacht) ist die Aussage, dass:
„…Die allgemeine Wohlverhaltenspflicht verlangt nach Darstellung des Ministeriums eine strikte körperliche Distanz. „Bereits Berührungen ohne sexuelle Motivation können ein Dienstvergehen begründen“, stellt Feller klar“.

War mir so schlicht nicht bewusst.

Damit liesse sich aus jedem Aufhelfen nach Fußballstürzen usw. (passiert bei uns fast jede Pause) u.ä. ein Dienstvergehen konstruieren.

„Nicht-sexuelle verbale Grenzüberschreitung?“
Blanke Willkür. Das kann alles und nichts sein.

In welcher Lage Sportlehrer stecken will ich garnicht drüber nachdenken.

Gut, wie geliefert so bestellt.
Dass man mit Schülerinnen eh nicht alleine im Klassenraum ist und da bloß auch allgemein Distanz wahrt (egal worum es geht), das ist ja eh klar.

Kommt halt allgemein „Der Schüler ist Lava.“ hinzu.

Schade drum, aber ok.

Wenn die Schulministerin so Sätze (und zwar eindeutige Sätze!) raushaut – gut, ich habe zugehört.
Sollen SuS in Problemlagen/Notfällen sich halt an ’ne hotline/Schulsozialarbeit wenden, von anderen SuS aufhelfen lassen und Co.

Wie bestellt, so geliefert, so gewollt.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Wobei ich denke, dass körperliche Berührungen auf weiterführenden Schulen eher nicht gängig sind , oder?

447
1 Monat zuvor

Nicht gängig im Sinne von „jeden Tag umarmen einen Grundschüler“.

Aber schauen Sie mal ganz nüchtern, was da steht.
Schwarz auf weiß.

Und auch auf weiterführenden Schulen gibt es Gedränge, enge Gänge, Sturz-/Fallsituationen (natürlich nicht am laufenden Band, aber immer wieder), unsere Sechstklässler wollten uns neulich noch umarmen (natürlich selten, war nach den Sommerferien) usw. usf.

Jedes rasende Teeny kann btw. aus Worten (!!!) eine „Distanzlosigkeit“ konstruieren, hören Sie Teenagern mal zu 😉

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Einfache Berührungen werden wohl nicht gemeint sein, ansonsten müsste man jede Kita und jede Grundschule schließen.

Einfache Faustregeln:

Der Körperkontakt geht vom Kind aus, wird vom Kind initiiert.

Darüber hinaus fehlt mir auch ein bisschen Phantasie warum oder in welcher Weise man Oberstufenschüler berühren müsste von Sicherungen im Sportunterricht oder Erste-Hilfe-Maßnahmen abgesehen.

Steißtrommler
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Einfache Faustregeln:
Der Körperkontakt geht vom Kind aus, wird vom Kind initiiert.
Neiiiiin, im Zweifel ziehen Sie vor dem Kadi trotzdem den Kürzeren!

447
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Nö.

Es ist völlig egal „was gemeint“ ist oder sein könnte.
Die Worte sind absolut eindeutig und ohne jeden Interpretationsspielraum.

Glauben Sie ernsthaft, eine VERWALTUNGSJURISTIN weiß nicht, was sie da sagt?
Dass das nur so ein kleines „Uppsi“ war, quasi ein „Versehen“?

Und nur mal ganz nebenbei:
Ganz sicher will ich mich nicht in die subalterne Position eines (wörtlichen) Sklavens begeben, der zwar „initiierte Berührungen“ erdulden soll, gleichzeitig aber unter Generalverdacht steht und dem selbst für kontextlose NICHT NUR Berührungen, sondern (blanke Willkür!) „Worte“ mit dem schärfsten Rechtsschwert bedroht wird – initiiert von einer Gesellschaft, die K*********er mit „6000 Eur“ davonkommen lässt.

Übrigens braucht es null Phantasie für Situationen „körperlicher Berührung“:
– Fußballecke Schulhof, Stürze. Wörtlich jede Woche min. 3-4 mal. Natürlich hat man nicht immer Aufsicht, passiert aber oft genug.
– Gänge, Schulbelegungen, Gedränge. „Berührungen ohne Kontext“ sind quasi unvermeidbar, jede 5 Min. Pause. Passiert auch min. 1-2 mal pro Woche: Jemand mit der Schulter streifen, Rücken eines im Gedränge abrutschenden Schülers festhalten der ausrutscht/wegkippt/im Gedränge durch Smartphoneglotzen umkippt bzw. seine Füße nicht koordiniert kriegt…sowas passiert mindestens einmal alle zwei Wochen.
– Oberstufenbereich, zwangsläufige Ballungen vor Räumen, Schüler auf die Schulter tippen: „Lasst ihr mich mal durch?“ –> „striktes Verbot“ nachweislich ignoriert.

Nein.
Mir reichts.

Wie geliefert, so bestellt: „strikt(es)“ Verbot, Zitat der MINISTERIN.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Als Sportlehrer hat man nun wohl ganz schlechte Karten ……….

unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Nee, da würde ich mir auf Elternabend die Genehmigungen holen. Sport ohne Körperkontakt kann ich nir nicht vorstellen…

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  unverzagte

😉
soso… na, da bin ich aber gespannt, wie diese „Genehmigung“ aussehen soll.
Entscheidend ist, was im Nachgang einer „Berührung“ (auch der harmlosesten Art) von Seiten der Anklagenden formuliert wird.
Da nützt einem eine „Genehmigung“ seitens der Eltern gar nix … denn das, was da angezeigt wird, ist garantiert nicht mit dieser „Genehmigung“ kompatibel.

btw: wir hatten gerade in dieser Woche einen traumatische Zwischenfall in der Anstalt: ein Mädchen aus der Oberstufe hat im Sportunterricht einen Herz- und Atemstillstand erlitten – und konnte nur durch das schnelle, mutige und kompetente Handeln des unterrichtenden Kollegen reanimiert werden … während die anderen SuS den RTW gerufen haben.

Und nun denken wir mal gemeinsam daran, dass diese Anweisungen aus dem Schulministerium solchen klaren Rettungssituationen eindeutig entgegen stehen. Man legt als Lehrender Hand an – und zwar massiv – rettet ein Leben, so wie wir es alle in einer solchen Situation tun sollen – und wie es letztlich auch erwartet wird … und es kommt zu einem Zögern, weil der körperliche Kontakt qua Prinzip unter Strafe gestellt ist.

Ein Bein im Knast … jau, lasst uns den Umgang mit Mitmenschen immer nur von der lüstern-sexualisierten Seite betrachten und von den tätigen Lehrkräften auch seitens breiter Teile der Bevölkerung ja offenbar unterstellt wird.
Niemand im System ist davor gefeit, auf diese Anklagebank gesetzt zu werden.
Schutz? klares und unzweifelhaftes JA!
Generalverdacht? … könnt ihr machen … aber dann bin ich bei vielen unterstützenden Situationen raus.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Siehe die tausenden Entlassungen…
Oder Sie etwas missverstanden – YOU MAKE THE CALL! 😀

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

„Damit liesse sich aus jedem Aufhelfen nach Fußballstürzen usw. (passiert bei uns fast jede Pause) u.ä. ein Dienstvergehen konstruieren.“
Wenn man lieber ohne jegliche Belege dafür in der eigenen Phantasie verharrt, um sich nicht mit den tatsächlichen Problemen befassen und an den Kindern und Jugendlichen orientieren will…

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Es gibt da ein einfaches Sprichwort:
„You get what you pay for.“

Wer sich als höchste Dienstvorgesetzte hinstellt und solche Klopper rausdonnert – kann sich kaum hinstellen und dann scheinheilig wundern, wenn Leute das ernst nehmen.

Als ausgerechnet Juristin/Verwaltungsfachfrau gleich mal doppelt nicht.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

„You get what you pay for.“
Hoffentlich müssen sich Ihre Schutzbefohlenen niemals auf Sie verlassen müssen, hm?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wenn Sie damit (ab jetzt) körperliche Berührungen meinen, die…
– irgendeine woke-verstrahlte Mutter/Vater/KuK
– ein mit eventuell rasenden Hormoben gefüllter Teenager(in)
…in irgendeiner Weise als „kontextlose Berührung“, Verstoß gegen „“striktes Verbot von Berührungen AUCH OHNE SEXUELLEN KONTEXT“ oder „verbale Grenzüberschreitung (irgendeiner völlig undefinierten Art)“…
– in irgendeiner Weise framen
– zurechtbiegen
– hindefinieren
könnte:

Ja.
Haben Sie völlig recht.
Hoffen wir mal für die SuS, dass eine solche Situation nicht auftritt.

Ruft man halt den Notruf an, lässt Lehrerinnen/Hilfs-Sani-SuSdas „Berühren“ erledigen oder macht zur Not einen auf „Ich stehe unter Schock“.

Seit locker zehn Jahren schon ist es weit verbreitete Regel, sich als männliche Lehrkraft nicht mit weiblichen SuS in einem Raum alleine aufzuhalten – warum wohl?

Dann setzt sich das eben auch in andere Bereiche bzw. mit anderen Personengruppen fort.

Tja.
Pech gehabt.
Gesellschaft bestellt, Lieferung folgt.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

„Gesellschaft bestellt, Lieferung folgt.“
Nur in Ihrem Kopf

HarneEinrichson
1 Monat zuvor

Also gerade an Grundschulen erscheint mir die Vorgabe der „strikten körperlichen Distanz“ völlig realitätsfern

Steißtrommler
1 Monat zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Das ist bei Erprobungsstufenschülern auch oft schwierig. Da wunder ich mich manchmal – haben die in der Grundschule keine Distanz gelernt?! Waren wir damals auch so aufdringlich?! Eine Armlänge Abstand bitte, aber die Orang-Utan-Variante!

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Jetzt müssen Pädagog*innen auch noch begründen können, wenn sie Kinder anfassen…
Sachen gibts.

Finden Sie es nicht erstaunlich, dass nicht fast alle Grundschullehrkräfte mit Anzeigen im Knast sitzen?
Könnte es sein, dass Sie da etwas anders auslegen, als Schulämter? 😉

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Nichts hindert Sie, fleissig an allem rum zu berühren.

Sie sind ja einer der Guten™, daher werden gerecht abwägende Schulämter sich sicher entschlissen vor Sie stellen im Zweifelsfall, wenn Sie entrüstet verbal anmerken, dass „das nicht so war“ oder „so nicht gemeint war“.

Nur zu, auf gehts.

Nichts zwingt Sie, die Haltung anderer Lehrkräfte zu übernehmen – starten Sie doch die nächste Woche mit einer spontan-herzlichen Umarmung Igrer Schützlinge.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

„Nichts hindert Sie, fleissig an allem rum zu berühren.“
Ist das Ihre Antwort darauf, dass eben nicht tausende Grundschullehrkräfte im Knast sind und die herbeigeschriebene „Sorge“ völlig haltlos und unbegründet ist?

„Nichts zwingt Sie, die Haltung anderer Lehrkräfte zu übernehmen“
Sie könnten Argumente bringen

NochEinLehrer
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Es brauchen nicht Tausende sein. An der Stelle, nehme ich an, interessiert sich 447 für genau einen einzigen Lehrer, sich selbst. Ich empfinde es als vollkommen nachvollziehbar, dass man es da nicht auf ein: „Mal kucken wie es dann irgendwer vor Gericht auslegt“ ankommen lässt, wenns um die eigene Existenz geht.
Die Aussage war sehr eindeutig. „Bereits Berührungen ohne sexuelle Motivation können ein Dienstvergehen begründen“. Da gibt es nichts misszuverstehen.
Wenn man mir androht, dass im Prinzip aus jeder, wie auch immer gearteten Berührung, ein Dienstvergehen begründet sein kann. Dann gibt es nur eine Option. Berührungen gehen NIE von mir aus. Auch nicht zur Bestärkung. Durch einen zu engen Klassenraum kann ich mich folglich auch nicht mehr durch die Reihen bewegen um unterstützen zu können.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  NochEinLehrer

„An der Stelle, nehme ich an, interessiert sich 447 für genau einen einzigen Lehrer, sich selbst.“
Absolute Zustimmung. Aber Möglichkeit bedeutet nicht automatisch Wahrscheinlichkeit. Meinen Sie ernsthaft, er muss sein Verhalten groß umstellen?

„Wenn man mir androht, dass im Prinzip aus jeder, wie auch immer gearteten Berührung, ein Dienstvergehen begründet sein kann.“
Darum verwies ich ja auf die realen Umstände, dass diese „Sorge“ eben nicht stattfindet. Wenn Sie Belege dazu haben, dass „aus Prinzip jeder“ belangt wird, können wir gerne weiterreden

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Schrecklich!

Wenn Kollegien es noch nicht haben sollten, rate ich dringend zur Risikoanalyse sowie einer Sprach- und Handlungsregelung.
Verdachte müssen strukturiert aufgeklärt werden, auch wenn es sich um falsche Beschuldigungen handeln sollte, daher ist ein professioneller Ablauf unerlässlich, der keinen Platz für private Zweifel und Voreingenommenheiten bieten kann

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Soweit ich weiß, muss nicht nur in NRW ein Schutzkonzept ausgearbeitet haben. Darin ist genau das enthalten, was Sie ansprechen.

Was natürlich nicht verhindert, dass es vereinzelt Übergriffe geben kann…..so schlimm das auch ist.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Es kann einen Beitrag leisten, verhindern kann es das nicht.
Da manche im Forum sich bereits mit einem Bein im Knast wähnen bzw. Auslegungen entwerfen, nach denen jede Grundschullehrkraft bereit dort sitzen würde, oder tolle Tipps geben, aus der Distanz auf Computermonitore zu spickeln, um den Schüler*innen nicht zu nahe zu kommen, hoffe ich, dass Ihre Annahme auf deren Schulen zutrifft und sie sich – bei all der aufrichtigen Sorge – damit nochmal befassen möchten

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Jede Schule……fehlte

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Tja, da werde ich meine Rolle als Lehrerin nochmal überdenken müssen….bin heute 6 mal von Schülerinnen umarmt worden („schön, wir haben Dich jetzt….“), habe heute 20 SchülerInnen in verschiedensten Unterrichtssituationen berührt (angetippt, die Schulter ermutigend berührt und beruhigend über den Rücken gestrichen)…..okay, werde die SchülerInnen darauf aufmerksam machen, dass wir uns auf keinen Fall mehr berühren, da es ein Dienstvergehen ist….! Und sollte sich jemand wehgetan haben und fliegt mir in die Arme, muss ich das entschieden von mir weisen…..was für ein Unfug!!! So werde ich nicht arbeiten!

Hysterican
1 Monat zuvor

Liebes Fräulein Rottenmeier… DANKE!!
Genau da passiert halt, wenn man sich auf die – von allen so sehr gewünschten emotional verbindlichen und sorgenden Ebene um die SuS kümmert … aber offenbar sollen wir / resp. die SuS „Paria“ – also „Unberührbare“ sein. Bin auf die dummen / enttäuschten Gesichter gespannt, wenn wir als Lehrkräfte diesem Gebot zu 100% folgen.

Was mich so massiv nervt ist, dass die „wenigen Ausnahmen“ (die natürlich in jedem einzelnen Fall zuviel sind) – ich höre quasi schon das Aufjaulen der Generalverdächtiger – es allen anderen unmöglich machen sollen, angemessen mit SuS umzugehen.

Susanne M.
1 Monat zuvor

Mir hat schon in den Achtzigern ein Ausbilder gesagt: „Sie haben es gut, weil Sie eine Frau sind Ich muss sehr aufpassen, dass ich körperliche Distanz halte“
Dieser Lehrer war sehr beliebt, seine Klasse waren Erstklässler und sie wollten ihn immer umarmen. Es lief dann auf “ Give me Five“ hinaus.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

„Tja, da werde ich meine Rolle als Lehrerin nochmal überdenken müssen…“
Weil bisher Ihnen nichts beanstandet wurde, aber in anderen Schulen Kinder sexuellen Übergriffen ausgeliefert waren, sehen Sie sich jetzt im Visir?

Ich HOFFE, Sie haben da die gängige Praxis missverstanden und fühlen sich nicht ertappt…

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor

Oder Informatikunterricht. Da arbeite ich ja auch eng am Schüler, weil ich mal seine Maus oder Tastatur bedienen muss.

Hysterican
1 Monat zuvor

Du kannst doch nicht an die Maus eines S / einer S* fassen!? Skandalo!!

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Viele Informatiklehrer*innen deswegen im Knast o.ä.?

447
1 Monat zuvor

Einfach aus der Ferne (Armlänge Abstand) beurteilen.

Mache ich mit Schülerinnen auch so.

An ein oder zwei nicht entdeckten Schreibfehlern ist noch keine Bildungskarriere gescheitert.
Oder halt elektronisch schicken lassen, feedback per voice oder dienstl. messenger geben.

Sauber, clean, Inhalt zu 100% dokumentiert.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Und ich werde auch weiterhin SchülerInnen anfassen, wenn Sie im Begriff sind, andere Kinder zu schlagen. Ich werde meinen Beruf auch weiterhin körperlich ausüben, auch wenn mir eine niemals in Schule tätige Person dies verbieten möchte…..!

Ribi
1 Monat zuvor

Danke, dass sich sich vor Schwächere stellen! Langen bei Ihnen auch Mädchen zu? Kein Opfer sollte es verdient haben, eins zu sein!

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Ribi

Ich stelle mich nicht vor Schwächere, sondern trenne Streithähne (sehr selten Streithühner) und sehe zu, dass nichts Schlimmes passiert….

Ribi
1 Monat zuvor

In einem netten englischen Film sagte eine hübsche und sehr nette Lehrerin zu einem Schüler, der einen anderen schlagen wollte: „Wir tun unseren Freunden nicht weh“ Auch als Mann war ich begeistert von der Szene! Sie musste niemanden am Kragen packen!

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Ribi

Glauben Sie ernsthaft, dass Konflikte sich klären lassen, indem ein Außenstehender eine Freundschaft erklärt, die nicht besteht?

Ribi
1 Monat zuvor
Antwortet  Ribi

Zum Allheilmittel habe ich es nicht erklärt, habe es nur als schön empfunden und diese Lehrerin sympathisch! Gewalt sofort unterbinden, selbstverständlich

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Vielleicht sollten wir Petras (mit Hasi) Forderung mal überdenken und nur noch Homeschooling machen, dann ist die Sache vom Tisch….!?

Hysterican
1 Monat zuvor

Stimmt … oder, was auch eine Variante wäre … den Tafelbereich (mein Tanzbereich) und den Sitzbereich zu den SuS mit einer raumteilenden Glasscheibe klar voneinander trennen … sie sehen und hören mich … das muss offenbar reichen.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

An weiterführenden Schulen geht das bestimmt besser mit den Corona-Trennwänden…..mein Tanzbereich ist der ganze Saal…..schwierig also 🙂

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Aber bitte aus Sicherheitsglas, so wie bei dem einen oder anderen Strafprozess.

Bla
1 Monat zuvor

Mag jetzt wieder mal von mir pingelig zwecks Formulierungen sein …

„wegen unterschiedlichster Formen von Distanzunterschreitungen eingeleitet.“

Im pädagogischen Kontext spricht man normalerweise von „Distanzüberschreitung“. Also wie bei „Grenzüberschreitung“.
Das hat für gewöhnlich nichts mit einer „physikalischen Distanz“ als Kontextbegriff zu tun und auch nicht um Straßenverkehr.
Es ginge viel mehr um „die professionelle Distanz überschritten“ als Ableitung.
Wenn man diese „unterschreitet“, dann würde man ja gar keinen Kontakt zulassen?

Steht dort wirklich beim Disziplinarverfahren „wegen Distanzunterschreitung“? Puh … Waren wieder Genies am Werk?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Juristisch wahrscheinlich 1a … pädagogisch lediglich ne sechs – null Punkte. Aber das ist denen ja wurscht.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Sie haben recht, das IST pingelig.
Sie scheinen ein weiteres dieser „Genies“ zu sein 🙂

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

„Sie haben recht“

Danke

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Bitte 🙂

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Es ist ein wenig besorgniserregend, wie viele Lehrkräfte sich plötzlich zu rechtfertigen versuchen, wenn 145 Fälle aufgeklärt werden und keine Gesetzesänderung im Raum steht…

Ich gehe einfach mal wohlwollend davon aus, dass hier Ego über Missbrauchsopfer gestellt wird – n4t-Forum und so

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Lol, als ob menschliche Bestien sich von solchen hilflosen Regeln beeindrucken lassen – die kommen dann mit „6000 Eur“, Bewährung+Therapie+X oder meist lächerlich geringen Strafen (z.B. zwei Jahre) davon…und dürfen danach wieder normal in der Gesellschaft leben, womit sie dann weiter Taten begehen, da sie danach weder wirksam überwacht noch aus dem Verkehr gezogen sind. Einfach mal googeln: „Verfestigte Sexualpräferenz“.

Der einzige Effekt solcher hilflosen „Mammi-regelt-das-jetzt-niemand-darf-berühren“-Gängelungen ist die zunehmende Pathologisierung und Entfremdung normalen menschlichen Umgangs für normale Menschen innerhalb von Institutionen, die solche Dinge eh niemals tun würden. (Und nein, natürlich grabbeln normale Menschen nicht ständig unter Vorwänden an anderen rum, bevor der Unsinn wieder losgeht)

Aber hey…wird bestimmt helfen.
Ganz sicher.

Wenn man sich an die dicke Unkrautwurzel nicht rantraut, muss wenigstens rundherum der Rasen radikal mit der Nagelschere gekürzt werden – Handlungsfähigkeit symbolisch demonstriert.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

„Lol, als ob menschliche Bestien sich von solchen hilflosen Regeln beeindrucken lassen“
Aber wer will schon ernsthafte Prävention. Lieber wieder Ausweichdebatten und Strohmännchen basteln, als würde jede Lehrkraft morgen im Knast sitzen 🙁

„Einfach mal googeln: „Verfestigte Sexualpräferenz“.“
Na, was Sie so alles googlen. Rate Ihnen diesbezüglich dringend zu einer Fortbildung hinsichtlich sexualisierter Gewalt – die nicht immer etwas mit sexueller Präferenz zu tun hat.
Aber jedes Mal „ertaunt“ sein, sich und das eigene Umfeld davon sprachlich zu separieren und bloß nichts ändern wollen, ist ja immer noch in Mode….
(https://www.news4teachers.de/2026/08/toedlicher-angriff-auf-schulcampus-getoeteter-erzieher-wollte-18-jaehriger-schuelerin-offenbar-helfen/)
Aber hey…wird bestimmt helfen. Ganz sicher.