NEUSTADT. Wie viel Unterricht muss der Staat Schülerinnen und Schülern tatsächlich garantieren? Ein ehemaliger Gymnasiast aus Rheinland-Pfalz wollte diese Frage gerichtlich klären lassen, nachdem während seiner Oberstufenzeit nach Angaben seiner Familie insgesamt 405 Unterrichtsstunden ausgefallen waren. Doch das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab: Eine Neubewertung seiner Abiturleistungen komme nicht infrage. Die grundsätzliche Frage, wie viel Unterricht für eine angemessene Vorbereitung auf das Abitur notwendig ist, müsse die Politik beantworten.

Die Enttäuschung ist Elija Walk im Gerichtsflur anzusehen. «Ich finde es relativ frustrierend, weil immer die gleichen Aussagen kommen», sagt der 20-Jährige in einer Prozesspause. In einem ungewöhnlichen Schritt hat der Abiturient das Land Rheinland-Pfalz verklagt, weil während seiner Oberstufenzeit in Landau immer wieder der Unterricht ausfiel. Doch das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße weist seine Klage ab.
«Die brennende Frage, ob der gewährte Schulunterricht ausreichend war, um einen Schüler fürs Abitur vorzubereiten, kann das Gericht aus rechtlichen Gründen nicht beantworten», teilt der Vorsitzende Richter mit. «Diese Frage muss im politischen Diskurs entschieden werden. Und den hat er angestoßen. Insofern war die Klage wertvoll und nicht nutzlos, weil er Öffentlichkeit erzielt hat.»
«Du merkst, es fehlt etwas»
Walk sieht das anders. «Da war kein Satz: Wir wissen, dass es nicht gut ist, aber versuchen, es besser zu machen», sagt er. Im Frühjahr 2025 hatte er sein Abitur mit der Note 2,1 bestanden. Mittlerweile studiert er Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach eigenen Angaben ging es ihm mit seiner Klage über seine eigenen Leistungen hinaus um die Bildungschancen jüngerer Schülerinnen und Schüler.
So sehen es auch Luca und Janne. Die beiden ehemaligen Mitschüler von Elija sind an diesem Tag zur Unterstützung ihres Freundes ins Gericht gekommen. «Wenn Unterricht ausfällt, denkst du als Erstes: Super», schildert Janne. «Aber dann merkst du, es fehlt etwas, wenn im Abitur Dinge gefragt werden, die zuvor nur halbgar drangekommen waren.»
Fall schlägt bundesweit Wellen
Ähnlich sieht es Luca. «Es kann nicht sein, dass viel Unterricht ausfällt und die Chancengleichheit beeinträchtigt ist», kritisiert er. «Das ist das größere Ziel auch über dem Prozess hier: dass es sich verbessert.» Dass der Fall längst bundesweit Wellen schlägt, zeigen Reaktionen auch im Internet von Hamburg bis München.
Walk beantragte wegen des Unterrichtsausfalls eine Neubewertung seiner Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport. Seine Mutter hat die Ausfälle nach eigenen Angaben über drei Jahre hinweg dokumentiert. Allein in einem Leistungskurs sei am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau im zweiten Halbjahr der 12. Klasse fast jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen, erzählt sie. Die Familie kam demnach auf 405 Stunden.
Homeschooling aus Not
Walk versuchte, die Lücken selbst zu schließen. «Da muss man zu Hause die Bücher im Voraus durchgehen, googeln, YouTube-Videos schauen.» Das sei etwas anderes als Unterricht. Es fehlten die Rückfragen, die Lernumgebung. «Es war eben alles nicht so gut wie der echte Unterricht.» Hier sieht er die größere Frage: Was passiert, wenn Eltern die Lücken nicht auffangen können?
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte eine «unglückliche Häufung von Ausfall» eingeräumt. Ausfälle von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe würden aber in der Regel von fest angestellten Lehrkräften vertreten. Einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht die Behörde nicht belegt. Ein juristisches Eilverfahren blieb in zwei Instanzen erfolglos.
«Der Kläger wollte eine Neubewertung seiner Abiturleistungen erreichen, dies ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht möglich», fasste ein Justizsprecher in Neustadt das Urteil der einstündigen Verhandlung zusammen. «In Betracht komme allein die Wiederholung der Prüfung – sprich, er müsse das Abitur noch einmal machen, und das wolle der Kläger aus verständlichen Gründen nicht.»
Verweis auf Proteste in Frankreich
Der ehemalige Schüler Walk erinnert an die für diesen Samstag bundesweit angekündigten Jugendproteste und auch an die jüngsten Demonstrationen in Frankreich. «Die Gewalt ist natürlich zu verurteilen. Aber man sieht, dass Bildung nicht nur in Deutschland ein Thema ist.» Dazu hat er auch eine Petition mit Vorschlägen an den Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtags geschrieben: eine einheitliche Definition von Unterrichtsausfall, eine automatisierte Erfassung, Einsichtsrechte für Eltern, verbindliche Schwellenwerte und eine unabhängige Validierung.
Walks Anwalt Martin Malcherek beklagt, dass es bei massivem Unterrichtsausfall bislang wenig juristische Orientierung gibt. «Wir sind hier im Neuland.» Rechtlich müsse genauer hingesehen werden. Denn die eigentliche Frage reiche über Walks Abiturnote hinaus. Was bedeutet es für Bildungschancen, wenn Schüler unterschiedlich viel Unterricht erhalten?
«Sonst ist das ein Papiertiger»
«Es muss die Bereitschaft steigen, mehr für Bildung zu tun, sonst ist das ein Papiertiger», betont Malcherek. Mit dem Prozess wolle man den Finger in die Wunde legen. «Das ist kein Pranger. Es geht nicht darum, der Schule Vorwürfe zu machen. Aber haben wir hier nicht eine Rechtsschutzlücke?»
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei der nächsten Instanz in Koblenz eingereicht werden. «Über uns ist nicht der blaue Himmel», drückt es der Richter in Neustadt launig aus, «sondern das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.» News4teachers / Von Wolfgang Jung, dpa
Nach Abi-Brandrede: Schülerin legt nach („hier passt offenbar etwas nicht ganz“)










Also wenn er schon Schwierigkeiten hat, den Stoff der gymnasialen Oberstufe selbstständig zu erarbeiten, dann wird er vielleicht demnächst die Uni wegen mangelhafter individueller Förderung verklagen…
Die Oberstufe soll auf eigenständiges Lernen vorbereiten, nicht bereits eigenständiges Lernen erzwingen.
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.
Das Anliegen des Schülers ist nachvollziehbar und verständlich, immerhin entscheidet die Abinote über den Zugang zu bestimmten Studiengängen.
Die Oberstufe? Komisch scheinbar ist man an NRWs Gesamtschulen der Meinung die Sekundarstufe 1 müsse das schon. Und zwar ab Klasse 5 – ja auch die Schüler mit Hauptschulempfehlung.
Tja, das unterscheidet die GE vom „klassischen“ GY.
Unterrichten im Gleichschritt und Abschulung bei „Nicht-Schritt-halten-können“ ist eben einfacher.
Die Schule, auch die Oberstufe, ist aber noch keine Uni und sollte auf Uni erst vorbereiten. Es ist nicht die Aufgabe der Schüler, selber „die Bücher im Voraus durchzugehen, zu googeln, YouTube-Videos zu schauen“, um das Themasich selbst beizubringen. Natürlich wird es viel mehr Zeit kosten und das falsche Verständnis kann übersehen gehen.
In der Uni gibt es wenig individuelle Förderung, man kann aber in der Lesung die Theorie bekommen, in den Seminaren Fragen stellen.
Ich habe noch nicht gehört, dass Lesungen ausgefallen wären ohne dass der Professor das Thema irgendwie nicht nachgeholt hätte.
Es gibt ein Recht auf Unterricht! Wie viel, legt das Land fest. Wenn es dann ein Minus gibt, darf man das bemängeln. So
Die 405 Wochenstunden sind exakt 14 Unterrichtstage bzw. 3 Wochen Unterrichtsausfall in der zweijährigen Qualifizierungsphase.
Anzunehmen ist, dass sich die ausgefallenen Stunden nicht gleichmäßig auf alle Fächer verteilen, sondern bei einigen Fächern ballen. So hat der Schüler es auch beschrieben.
Außerdem fallen in die zwei Qualifikationsjahre nur etwa 70 Wochen Unterricht. Wenn dann 3 Wochen ausfallen, sind das schon fast 5 Prozent.
Prinzipiell hat der Schüler recht, wenn er fordert, dass es zumindest Mindeststandards geben muss, die festlegen, wie viel Unterricht mindestens gegeben werden muss.
Im Augenblick sind nicht einmal diese Mindeststandards festgelegt.
Diese Mindeststandards könnten erheblich Folgen haben. Zum Beispiel dürfte ein Lehrkraft, die schon längere Zeit krank war, nicht mehr auf Fortbildungen oder eine Klassenfahrt gehen, damit nicht noch mehr Unterricht ausfällt. Ausgefallene Klassenfahrten würden dann wieder zu Unmut bei anderen Schülern führen.
Lösungen, die mehr Personal voraussetzen wird es wohl nicht geben, weil die Geld kosten.
Die Wuote für „unentschuldigtes Fehlen“ liegt bei 10%, mit Konsequenzen muss nur rechnen, wer mehr als 10% der Unterrichtsstunden in einem Fach unentschuldigt gefehlt hat.
Und warum gelten für Lehrkräfte jetzt andere Regeln?
Angenommen dass die Hälfte der 405 Stunden auf ein fünfstündiges LK-Fach entfallen wäre, wären das 40 Wochen, also hätte während eines Unterrichtsjahres im entsprechenden Fach keine einzige Unterrichtsstunde stattgefunden. Mehr als 8 Fächer haben aber nur wenige in der GOSt.
„Mehr als 8 Fächer haben aber nur wenige in der GOSt.“
Checken Sie ganz schnell mal die Fehlermeldungen Ihrer LuPO-Bögen!!
Wozu, als SekI-Lehrkraft ist mir das vollkommen Latte.
Wenn weniger SuS ein GY besuchten, würde die Lehrkräftezuweisung erheblich verbessert und es gäbe weniger Unterrichtsausfall.
Dazu kommen doch noch die Stunden, die wegen irgendwelcher anderer wichtiger Veranstaltungen ausgefallen sind … ich denke, die wirkliche Zahl liegt deutlich höher.
Bitte rechnen Sie mal bitte vor, wie Sie bei 405 Std auf 14 Tage kommen 😉
405 Stunden durch 28 Wochenstunden sind 14,5 Wochen – nix Tage.
Rechnen mit Einheiten ist für Mathematiklehrkräfte auch echt schwierig.
Ich hoffe, der letzte Satz war Selbstironie ;). : „Die 405 Wochenstunden sind exakt 14 Unterrichtstage bzw. 3 Wochen Unterrichtsausfall in der zweijährigen Qualifizierungsphase.“
Tja, so ist das mit Fachkreisen Lehrkräften.
Fachfremden…
Wie kommen Sie auf 14 Tage Vollzeit -Entfall?
Der Schüler (nur er) hat 405 Stunden Entfall gehabt. Das sind (bei angenommenen 36 Unterrichtsstunden in der Woche) grandiose 11 Wochen….
Und ja, das muss bemängelt werden!
Sie verwechseln offenbar Tage, Wochen und Monate.
Wenn 405 Stunden 14 Unterrichtstagen entspräche, hätte der Schüler fast 29 Unterrichtsstunden am Tag…
Es sind also eher fast 14 Wochen oder mehr als 3 Monate Unterrichtsausfall und das ist schon so erheblich, dass man sich fragt, warum keine Vertretungen organisiert wurden.
GOSt >>> 28 Wochenstunden. Ja es sind Wochen und nicht Tage wie ich geschrieben habe.
Wieviel Unterricht Schüler in der Woche haben, ist Ihnen aber bewusst? Im Schnitt wohl so 35 Wochenstunden. Wir reden also nicht von 14 TAGEN, sondern 12-14 WOCHEN, also knapp 3 Monaten Unterrichtsausfall, was nicht ganz der Q1 bzw mehr als die komplette Q4 ist.
Vielleicht war das Abi früher doch nicht so anspruchsvoll, wie gerne behauptet wird? (kleiner Scherz, kann ja passieren)
Jau, mind. 2.5 Wochenstunden mehr als ich als GE-Vollzeitlehrkraft in NRW.
Der eigentliche Skandal ist, dass so eine Klage überhaupt zugelassen wird.
25_Michael_Wrase_Bildungsgerechtigkeit.pdf
„2.1.2. Leistungsrechtliche Dimension Wie der Berichterstatter der Bundesnotbremse-II-Entscheidung bemerkt, könnte gerade die leistungsrechtliche Dimension des Grundrechts zukünftig praktisch relevant werden.14 Allerdings betont das Gericht, dass aus dem Recht auf schulische Bildung „keine individuellen Ansprüche auf die wunschgemäße Gestaltung von Schule abgeleitet werden“ können.15 Vielmehr billigt es der Gesetzgebung einen „weiten“ bildungspolitischen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, welcher neben der Struktur und Organisation des Schulsystems die inhaltlich-didaktische Ausgestaltung, die Festlegung von Zugangs-und Übergangsentscheidungen zwischen den Bildungsgängen und die Festlegung von Bildungs- und Erziehungszielen umfasst.16 So können unter Berufung auf das Grundrecht weder neue Schulstrukturen verlangt, noch bestehende Strukturen gegen Änderungen verteidigt werden.17 Aus dem Recht auf schulische Bildung folgt „jedoch ein grundrechtlich geschützter Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf Einhaltung eines nach allgemeiner Auffassung für ihre chancengleiche Entwicklung … unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten an staatlichen Schulen“.18 “
Joo, Beamten-Deutsch. Kann man halt so oder so auslegen, je nach Sichtweise, oder?
Weniger Skandal als Rechtsordnung.
Wenn das VG die Klage angenommen hat, dann ist sie auch zulässig.
Vielleicht sollte man auch der Sache auf den Grund gehen, wer warum so lange seiner Arbeit nicht nachgegangen ist und Maßnahmen einleiten. BEM, Rückkehrgespräche, Personalgespräch, Amtsarzt.
Das möchte ich sehen, dass ein Lehrer 2 Jahre auf einen Handwerker wartet, ohne auf die Barrikaden zu gehen.
Die Klage wurde überhaupt nicht zugelassen. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Dafür muss man nur den Leadtext lesen.
Die Lesekompetenz scheint nicht nur bei heutigen Schülern nachzulassen. Vielleicht hat der Abiturient ja recht, dass zu viel Unterricht ausfällt.
Bevor eine Klage abgewiesen wird, muss sie erstmal zugelassen werden. Und dass Gerichte sich heutzutage mit so einem Nonsens abgeben müssen, ist auch ein Skandal.
Abgewiesen werden kann eine Klage doch nur, wenn sie nicht zur Hauptsachenverhandlung zugelassen ergo angenommen wird. D.h. sie wird nicht verhandelt, es gibt keinen Prozess.
Nonsens? Warum ist das Nonsens?
Wir haben eine Schulpflicht und wir haben Beamte als Lehrer.
Für mich ist die Frage, ob es bei der Klage um die Verbesserung der Note gehen sollte.
Aber dass hier ein Misstand zu Lasten der Schüler vorherrscht ist offensichtlich.
Sind alle Möglichkeiten, diesen zu beheben ausgeschöpft? Ich vermute nein.
Hier wäre es angebracht, als Dienstherr die Weisungsbefugnis auszupacken.
Sorry, aber das ist Quatsch.
Jeder Mensch hat in einem Rechtsstaat zunächst einmal ein Klagerecht. Klagen müssen nicht erst zugelassen werden.
Allerdings prüfen Gerichte, ob Sie für die erhobene Klage überhaupt zuständig sind.
Diese Frage hat das Gericht geprüft und negativ beschieden. Eine kürzere Beschäftigung eines Gerichts mit einer Klage ist in einem Rechtsstaat gar nicht möglich.
Oder mit anderen Worten:
In einem Rechtsstaat wäre es ein Skandal, wenn Ämter erst Zulassungen ausstellen würden, ob man überhaupt klagebefugt ist.
Dann könnten weisungsgebundene Beamte nämlich zum Beispiel die Opposition vom Rechtssystem ausschließen. Klagen könnte die Opposition gegen eine Verwehrung des Rechtsweges schließlich auch nicht, weil sie dafür ja auch wieder eine Zulassung desselben Amtes bräuchten, das ihnen zuvor schon die Zulassung versagt hat.
Deshalb ist es richtig, dass unabhängige Gerichte selbst prüfen, ob sie zuständig sind und dass es Gerichte sind, die eine Klage ggf. abweisen.
Die Frage ist doch erstmal, worüber ein Verwaltungsgericht überhaupt urteilen darf. Die Abiturprüfung ist an sich ein Verwaltungsakt und diese ist offenbar rechtskonform abgelaufen. Über den Unterricht an sich kann es kaum urteilen und es darf auch keine Noten irgendwie verbessern.
„Walk sieht das anders. «Da war kein Satz: Wir wissen, dass es nicht gut ist, aber versuchen, es besser zu machen», sagt er.“
Warum wäre es die Sache des Gerichts gewesen, zu sagen, dass es sich in Zukunft um mehr Unterricht an Schulen bemühen werde?
„«Wenn Unterricht ausfällt, denkst du als Erstes: Super», schildert Janne. «Aber dann merkst du, es fehlt etwas, wenn im Abitur Dinge gefragt werden, die zuvor nur halbgar drangekommen waren.»“
Damit zeigen die Jungs, dass sie jetzt zumindest den Wert des Unterrichts erkennen. Es gibt viele Oberstufenschüler, die erst zu dieser Erkenntnis kommen müssen…
Unseren Oberstufenschülern ist inzwischen auch klar, dass sie auch über den Unterricht hinaus lernen müssen, und dass wir nicht für sie lernen können.
„Walk versuchte, die Lücken selbst zu schließen. «Da muss man zu Hause die Bücher im Voraus durchgehen, googeln, YouTube-Videos schauen.» Das sei etwas anderes als Unterricht. Es fehlten die Rückfragen, die Lernumgebung. «Es war eben alles nicht so gut wie der echte Unterricht.» Hier sieht er die größere Frage: Was passiert, wenn Eltern die Lücken nicht auffangen können?“
Es geht hier um den höchsten Schulabschluss, der zum Studium eines jeden Faches qualifizieren soll. Was ist, wenn die Eltern später im Studium ihren Kindern nicht mehr helfen können? – Genau, die Studenten müssen selbstständig sein!
Man könnte sich zunächst mit dem Lehrbuch befassen, in dem das Wissen sogar schülergerecht aufgearbeitet ist. Und klar, wenn eine Doppelstunde Biologie ausfällt, man 90 min mehr Zeit hat, kann man eben das Theme „im Voraus“ der nächsten Stunde durchgehen. Man kann sich Youtube-Videos anschauen. Man könnte sich aber auch mit den Kupels zusammensetzen und gemeinsam lernen. Man könnte sogar dieses Internet-Neuland betreten und mit Hilfe von KI lernen. Oder mit alten Abiturprüfungen oder…
„«Aber dann merkst du, es fehlt etwas, wenn im Abitur Dinge gefragt werden, die zuvor nur halbgar drangekommen waren.»
Ähnlich sieht es Luca. «Es kann nicht sein, dass viel Unterricht ausfällt und die Chancengleichheit beeinträchtigt ist», kritisiert er. «Das ist das größere Ziel auch über dem Prozess hier: dass es sich verbessert.»“
Der Aspekt „Chancengleichheit“ liefert einen sehr spannenden Ansatz:
Wenn ein (fiktiver) „guter Lehrer“ die Inhalte des Abiturs detailliert durchgeht und ein (fiktiver) „schlechter Lehrer“ hingegen „nur halbgar“, können dann die Schüler des zweiten Lehrers auch klagen?
Nicht jeder Lehrer passt mit seinem Unterricht zu jedem Schüler. Sollte man dann klagen, weil ein anderer Lehrer vielleicht besser für die Vorbereiitung auf das Abitur gepasst hätte?
Und am Ende: Wenn bei den klagenden Schülern 405 Unterrichtsstunden ausgefallen sind, hatten sie 405 Stunden mehr Zeit, sich auf das Abitur vorzubereiten als jene Schüler, die in der Schule sitzen mussten. Sollten dann nicht auch die Schüler ohne Entfall klagen, weil sie faktisch nicht so viel Zeit für eigene Vorbereitung hatten?
„Es geht hier um den höchsten Schulabschluss, der zum Studium eines jeden Faches qualifizieren soll. Was ist, wenn die Eltern später im Studium ihren Kindern nicht mehr helfen können? – Genau, die Studenten müssen selbstständig sein!“
Mal ganz ehrlich: Wenn Oberstufenschülerinnen und -schüler bereits genauso gut in der Lage wären, sich den Stoff weitestgehend selbstständig anzueignen – wozu bräuchte es dann noch Lehrkräfte wie uns, die sie mit Engagement und Herzblut an dieses Arbeiten heranführen?
Dann wären wir überflüssig, und warum sollte uns dann noch jemand bezahlen wollen: Ist diese sich aufdrängende Schlussfolgerung wirklich das, was sie hier argumentativ herbeireden wollen?
„Allein in einem Leistungskurs sei am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau im zweiten Halbjahr der 12. Klasse fast jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen. Die Familie kam demnach auf 405 Stunden.“
Wenn es kein Problem ist, warum nicht einfach Homeschooling für Abiturienten zu erlauben, damit Kinder alles selber erarbeiten, die müssten doch auch in der Universität selbständig sein.
„Und klar, wenn eine Doppelstunde Biologie ausfällt, man 90 min mehr Zeit hat, kann man eben das Theme „im Voraus“ der nächsten Stunde durchgehen.“ – Wo soll man das tun? Gibt es genug ruhige Räume in der Schule, damit Schüler selbstständig Informationen suchen können? Oder soll es unter jeglichen Umständen funktionieren: auf dem Boden, in der Kantine, am Schulhof? Ausgefallene Stunden sind nicht immer die letzten im Plan, um ruhig in die Bücherei oder nach Hause zu gehen.
Wenn es an den Schülern liegt, ausgefallenen Stunden selbst nachzuholen, auch in Leistungskursen, ob diese Abitur überhaupt anerkannt werden kann?
Ich besuchte hier in Deutschland mal einen Weiterbildungskurs (selbst bezahlt). Ein Dozent wurde schwer krank und für 1 Monat hatte die Organisation kaum eine Vertretung und meinte, wir müssten es selbständig lernen, sie können ja nichts dafür, Fachkräftemangel und so. Selbständig kann ich aber auch umsonst lernen, Bücher gibt es genug. Ich brauchte jemanden, der aus der Praxis Erfahrungen hatte und viel weiter gucken konnte, als ich fragen stellte. Aber in meinem Fall durfte ich mein Recht bekommen, nur weil ich bezahlt habe. Die Abiturienten haben, leider, keine Stimmen.
Sehr guter Ansatz. Schade eigentlich, dass die Klage abgewiesen wurde, ich hätte gerne die Begründungen der Schulaufsicht oder der politisch Verantwortlichen gehört.
Vielleicht ist das ja wirklich jetzt präsenter und es passiert war … obwohl …
Das ist schon etwas fragwürdig. In der Regel stellen sich viele Schüler gegen die Schulpflicht und wollen mehr Eigenverantwortung, aber wenn es dann dazu kommt, klagen sie plötzlich wieder gegen Ausfälle. Das verstehe wer möchte, ich nicht. Wo sind denn die eigenverantwortlchen ach so schlauen Schüler nun, die die Schule immer angreifen, weil diese die Schüler zu sehr gängelt?
Ich bin mir sicher, dass trotz der Ausfälle die Schüler genügend Material zur Vorbereitung bekommen haben. Aber da ist nun mal Eigeninitiative angesagt.
Das überrascht mich garnicht.
Ein zahnloses System ohne Biss, Durchgriff, Disziplin ist so etwa wie eine dauernörgelnde, nervende Mamma, die am Ende aber doch die Schocki aus dem „Quengelregal“ vor der Kasse kauft:
Weder respektiert noch (ehrlich) gemocht.
Schlechteste Optionen aus beiden Welten.
Also gibt es immer was zu jangeln:
Zu schwer, zu leicht, zu viel, zu wenig…und (wie immer, btw):
Lehrer sind natürlich alle lebensfremd, dumm und können nicht erklären – BIS ZU GENAU DER SEKUNDE, wo es einer der Besserwisserfraktionen (in diesem Fall: Schüler) mal selber IN ECHT versuchen soll.
Ich finde das ziemlich billig, was das Gericht hier macht. Gerichte verweisen immer auf Politiker, diese sollen etwas tun, machen es aber einfach nicht. Und so bleibt alles immer kacke, für alle Zeiten.
Sieht so gesellschaftliche Verantwortung aus?
Das ändert sich erst auf Druck.
Die Aufgabe eines Gerichtes ist es doch, Recht zu sprechen. Das Gericht kann typische Verwaltungsakte überprüfen und hat festgestellt, dass es hier nicht einfach Einzelnoten nach belieben verändern kann.
Was hätten Sie sich denn für eine Reaktion von Seiten des Gerichtes erhofft?
Auch Lehrkräfte würden sich freuen, wenn an einer Schule mehr Lehrer arbeiten würden als das absolute Minimum, um Ausfall zu vermeiden.
Wie viele der 405 Stunden entfielen wegen der ganzen Bebenkriegsschauplätze wie Klassenfahrten inkl. Begleitung anderer Klassen durch die Fachlehrer, Konferenzen, pädagogische Tage, Projektwochen usw.?