BERLIN. Beamte sollten nach Ansicht des Wirtschaftsweisen Prof. Achim Truger stärker in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Auch die Verbeamtung von Lehrkräften stellt das Mitglied des Sachverständigenrats offen infrage. Im nun vorliegenden Frühjahrsgutachten des Rates findet sich diese Zuspitzung allerdings kaum wieder. Die Ökonomen haben verschiedene Reformmodelle zwar durchgerechnet – zu einer klaren Empfehlung können sie sich jedoch nicht durchringen. So bleibt eine Botschaft: Die eigentlichen Probleme liegen woanders.

Als der Wirtschaftsweise Achim Truger vergangene Woche seine Vorstellungen zur Zukunft des Sozialstaats erläuterte, formulierte er ungewöhnlich deutlich: „Dass Beamte aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausgehalten werden, halte ich für völlig falsch“, sagte der Ökonomie-Professor der Neuen Osnabrücker Zeitung. Durch ihre vergleichsweise hohen Einkommen könnten Beamtinnen und Beamte die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stärken. Noch weiter ging Truger mit Blick auf den öffentlichen Dienst selbst. Lehrer und Universitätsprofessoren müssten „nicht zwingend verbeamtet werden“, erklärte er. Langfristig sei dies ein Weg, Staatsdiener stärker in die Solidargemeinschaft einzubinden.
Gerade im Bildungsbereich haben solche Aussagen besonderes Gewicht. Die Verbeamtung gilt in vielen Ländern als zentrales Instrument zur Gewinnung und Bindung von Lehrkräften. Mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Jahren Verbeamtungsregelungen ausgeweitet, um im Wettbewerb um Personal nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Umso bemerkenswerter ist der Kontrast zwischen Trugers öffentlichen Äußerungen und dem nun veröffentlichten Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dort findet sich keine Forderung nach einem Ende der Verbeamtung von Lehrkräften. Auch die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung wird deutlich zurückhaltender behandelt, als es die öffentliche Debatte teilweise vermuten lässt.
Der Rat hat verschiedene Reformszenarien untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine stärkere Einbindung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung deren Finanzierung stabilisieren könnte. Die Antwort fällt nüchtern aus.
Nach den Berechnungen des Sachverständigenrats würde die Einbeziehung aller neu verbeamteten Personen in die gesetzliche Krankenversicherung den Beitragssatz zwar senken. Der Effekt bliebe jedoch begrenzt. Für das Jahr 2030 rechnen die Ökonomen mit einer Entlastung um lediglich 0,05 Prozentpunkte. Bis 2040 würde der Effekt auf 0,19 Prozentpunkte anwachsen. Gleichzeitig würde eine solche Reform die öffentlichen Haushalte über lange Zeit zusätzlich belasten, weil während einer jahrzehntelangen Übergangsphase sowohl die bisherigen Beihilfesysteme als auch die neuen Versicherungsstrukturen finanziert werden müssten.
Diese Zahlen erklären, warum der Sachverständigenrat trotz der Berechnungen keine ausdrückliche Reformempfehlung ausspricht. Nach Darstellung des Spiegel sehen die Wirtschaftsweisen ohnehin den „Kern der Probleme im System auf der Ausgabenseite, nicht bei den Einnahmen“. Die vergleichsweise geringe Entlastungswirkung reicht deshalb nicht aus, um die Einführung einer Bürgerversicherung für Beamte als zentrale Antwort auf die Finanzprobleme der Krankenkassen zu präsentieren.
Ganz vom Tisch ist die Idee dennoch nicht. Im Gutachten heißt es ausdrücklich: „Durch eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten könnte die Finanzierung der GKV gestärkt werden.“ Die Formulierung ist bemerkenswert vorsichtig. Der Rat spricht nicht von einer notwendigen Reform, sondern von einem möglichen Reformszenario.
Interessanter als das Modell der Neuverbeamtungen erscheint dabei eine zweite Variante, auf die der Sachverständigenrat verweist. Sie geht auf frühere wissenschaftliche Simulationen zurück und würde Beamte grundsätzlich denselben Regeln unterwerfen wie andere Beschäftigte. Danach wären Beamte bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach den zitierten Berechnungen wären dann rund 88 Prozent der Beamtinnen und Beamten gesetzlich versichert. Dies würde zusätzliche Einnahmen für die Krankenkassen erzeugen und zugleich die öffentlichen Haushalte sowie die Beamten selbst finanziell entlasten.
Der Rat verweist außerdem auf das Modell einer pauschalen Beihilfe, das bereits in mehreren Ländern praktiziert wird. Dabei erhalten Beamte einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist es, den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, ohne dass daraus finanzielle Nachteile gegenüber einer privaten Absicherung entstehen. Aber auch hier: keine klare Empfehlung.
„Beamtinnen und Beamte leisten einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und bilden somit das entscheidende Bollwerk gegen Extremismus“
Für den Bildungsbereich bleibt damit vorerst vor allem die politische Signalwirkung von Trugers Vorstoß, der sich in eine ganze Reihe von Vorschlägen einreiht, den Beamtenstatus zu beschneiden. Dagegen wehrt sich der Beamtenbund (dbb) energisch.
„Die Debatte über das Berufsbeamtentum wird vollkommen verkürzt geführt“, sagte dbb-Bundesvorsitzender Volker Geyer unlängst bei einem Treffen mit Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). „Wir dürfen nicht bloß die Kosten denken, sondern müssen uns auch den Wert vor Augen führen. Den Wert des Berufsbeamtentums für das Funktionieren des Staates. Und den Wert für die Demokratie, die ebenfalls unter Beschuss steht. Beamtinnen und Beamte leisten einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und bilden somit das entscheidende Bollwerk gegen Extremismus. Diese Tatsache kommt mir in der Debatte viel zu kurz.“
Stattdessen würden Vorurteile über Beamtinnen und Beamten geschürt, die tagtäglich ihren Dienst für die Allgemeinheit leisten, kritisiert der dbb-Chef. „Lehrkräfte geben ihr Bestes, um Bildung zu vermitteln, wovon auch die Wirtschaft profitiert.“ Solche Werte des Berufsbeamtentums, so meint Geyer, sollten in der Debatte einen viel größeren Raum einnehmen. News4teachers









Durch die Reduzierung der fast 100 gesetzlichen Krankenkassen ließe sich auch viel Geld sparen.
Und dadurch würde die Vorzugsbehandlung der Privatversicherten enden?
Welche Vorzugsbehandlung? Und Mal ganz doof gefragt selbst wenn, wieso nicht wenn sie mehr Geld für eine gleiche Leistung zahlen?
Gerade wieder erlebt: Hyposensibilisierung meiner GKV-Kollegin: „Wir haben in 3 Monaten einen Termin frei, wenn sie Selbst zahlen übermorgen.“
Klar, denn dann zahlt man ja auch das 1.8 bis 3.5fache. Ärzte sind ja aich nicht doof.
Warscheinlich nicht, daher leiber bei über 100 Krankenkassen bleiben!
Das Ende der Vorzugsbehandlung rettet das Gesundheitssystem auch nicht.
Die Beamten können nicht mehrheitlich in die gesetzliche Krankenkasse übergehen, weil das das Geschäftsmodell der privaten Krankenkassen komplett zerstören würde. Die mächtige Versicherungslobby wird am Ende auch der wahre Grund sein, warum es nicht gemacht wird.
Letzteres sehe ich auch so. Aber es disqualifiziert unsere regierenden Parteien und unsere Demokratie weiter und spielt nur der AfD in die Hände. Ein Spiel mit dem Feuer!
Aber dann müssen auch alle Behördenfahrzeuge Haftpflichtversicherung werden.
Viele wissen gar nicht, was da sonst noch so alles läuft.
Tja, warum nur sind Lehrkräfte nicht wie der Hausmeister oder die Sekretärinnen gegen Arbeitsunfälle über die VBG abgesichert?
Vermutlich weil die faulen Säcke überhaupt nicht arbeiten
Dass sowas durch die Prüfung rutscht, ist bedauerlich.
S.B. Kürzel für saublöd?
Setzen Sie meinen Post einmal in den Kontext „Lehrkräfte in die GKV“.
Dem Land ist es schlichtweg egal, ob seine Beamten im privaten oder dienstlichen Umfeld verunfallen. Die GKV sieht das selbstverständlich, d.h. systembedingt ganz anders.
Deshalb ja auch der Hinweis darauf, dass Behördenfahrzeuge des Bundes und der Länder nicht haftpflichtversichert sind. Des Weiteren zahlen die Länder als Dienstherren für die Lehrkräfte keine Pflichtbeiträge in die UV.
Das alles gehorcht dem Prinzip der großen Zahl – also reine Mathematik, Teilgebiet Stochastik bzw. Risikoeinschätzung.
Und noch’n Tipp:
Nicht über jedes Stöckchen springen, das hingehalten wird.
Und wer sind jetzt die faulen Säcke?
Nicht verzagen, Schröder fragen
Ganz genau das.
Da steht „Einbeziehung der Beamten könnte … einen Beitrag leisten“ und das soll besonders vorsichtig klingen? Wieso denn? Ich verstehe es so, dass die Einbeziehung der Beamten eine Möglichkeit von verschiedenen wäre, also durchaus einen Beitrag leisten könnte, wenn man sich dafür entscheiden würde. Nicht mehr und nicht weniger. Wie hätte denn eine nicht so vorsichtige Formulierung lauten sollen?
Könnte. Nicht: würde. Herzliche Grüße Die Redaktion
Wo ist da der Unterschied?
Könnte = tritt ein oder tritt nicht ein, würde = tritt ein, wenn das so gemacht wird.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich lese im Artikel: „…Im Gutachten heißt es ausdrücklich: „Durch eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten könnte die Finanzierung der GKV gestärkt werden.“ Die Formulierung ist bemerkenswert vorsichtig. Der Rat spricht nicht von einer notwendigen Reform, sondern von einem möglichen Reformszenario.“
Das ist doch sehr deutlich pro Einbeziehung der Beamten und Beamtinnnen in die GKV, wodurch die Finanzierung derselben gestärkt werde. Dass das „besonders vorsichtig“ sei, finde ich ein bisschen sehr „hineininterpretiert“. Absicht? Auftrag? Wunschdenken?
Es gibt schon einen deutlichen Unterschied zwischen „könnte“ und „kann“. Wenn es für die Länder / den Bund finanziell besser wäre, wäre es schon längst passiert…
Ich halte das für Korinthenkackerei. Was genau ist denn der deutliche Unterschied zwischen „könnte“, „kann“ und „würde“. Sie behaupten etwas und bleiben die Erklärung schuldig.
Alle 3 Varianten bedeuten „wenn/falls das gemacht wird“ (WENN bzw. FALLS, konditional oder temporal). Was sonst? Worin sehen Sie den deutlichen Unterschied.
Wenn ich Konjunktiv wäre, hätte ich mehr würde.
Oder einfach: Hätte und wenn sind arme Menschen (frei aus dem Plattdeutschen übersetzt)
Es geht ja nicht nur um die Entlastung der GKV, sondern insbesondere um die Entlastung der Steuerzahler von den hohen Gesundheitskosten der Beamten nach deren Pensionierung, wenn die Beihilfe 70% der anfallenden Kosten übernimmt! Das sollte man schon mitrechnen, denke ich.
Beamte schlechterstellen: das ist verboten. Weiß doch Jede/r!
Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und muss den Beitrag komplett (!!!) alleine zahlen. NRW beteiligt sich nicht. Es sollte in ganz Deutschland zumindest die Wahl bestehen: Private oder gesetzliche Krankenversicherung und dann auch mit Beteiligung des Landes!
Heul leise! Die Lösung ist nämlich ganz simpel, Beamtensatus aufheben lassen und als tarifbeschäftigte lehrkraft gem. TV-L weiter beschäftigen lassen.
Sie Kennen den Spruch der Engländer: „You can’t have the cake and eat it.“
Warum sind sie als Beamter in der GKV?
Mich würde nun interessieren: Wie viele Lehrer ( oder auch Beamte) sind denn jetzt schon freiwillig gesetzlich versichert?
Und hilft das den Krankenkassen sehr?
Bei E13 ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt ab Erfahrungsstufe 5 bei einer Vollzeitstelle so hoch, dass die Mitgliedschaft in der GKV freiwillig ist. Da die Möglichkeit besteht sich freiwillig zu versichern, wird der AG-Anteil auf das Gehaltskonto ausgezahlt und zusammen mit dem AN-Anteil von der KV eingezogen.
Warum funktioniert es in anderen Ländern auch ohne Verbeamtung der Lehrer? Da herrscht nicht immer Chaos. Alle möchten den Status Quo hier behalten, keiner will verzichten. Warum gibt es Lehrer hier im Angestelltenverhältnis neben verbeamteten Kollegen, die bei gleichem Brutto weniger netto bekommen? Leisten diese schlechtere Arbeit? Entweder alle Beamte oder keiner wäre fair. Letzte Frage, es kommt oft die Forderung, sollten Beamte und Selbständige in die Rentenversicherung einbezogen werde, dann muss der Beamte das gleiche netto haben wir vorher. Das der Selbständige dann weniger netto hat ist ganz normal, Pech gehabt. Dass die angestellten Lehrer weniger netto haben ist auch ok. Wieso merkt niemand, dass das ungerecht ist? Wenn wir alle einzahlen sollen, dann werden auch einige, auch Beamte, weniger netto haben. Jeder muss verzichten, wenn wir eine Reform wollen. Für bisher Verbeamtete muss es natürlich Vertrauensschutz geben sowie für ältere Selbständige.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstständig und Beamter.
Hinter den Beamten steht ein „Arbeitgeber“, der in die Altersversorgung seine Angestellten eingebunden ist. Hier existieren zwei unterschiedliche Systeme.
Selbstständig haben keinen Arbeitgeber bzw. sind ihre eigenen Arbeitgeber. Also sind sie für ihre Altersversorgung zuständig. Selbstständige sind, waren daher schon immer in Ihrer Altersversorgung unterwegs. Daher versteh ich ihren Begriff Vertrauensschutz nicht.
@Nova
Sie vergleichen hier, was oft vorkommt, Äpfel mit Birnen.
Zwischen Beamten und Angestellten herrschen komplett verschiedene Entlohnungsmodelle.
„ Zwischen Beamten und Angestellten herrschen komplett verschiedene Entlohnungsmodelle.“
Das ist korrekt. Da sie jedoch den identischen Aufgabenumfang und -Inhalt haben, sollte das schleunigst beendet werden.
Kein Chaos? Hier in Spanien sind Lehrer, Erzieher seit 5 Wochen im Streik..
Sie fordern höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen. Unter anderem kleinere Klassenteiler….
„Warum funktioniert es in anderen Ländern auch ohne Verbeamtung der Lehrer? Da herrscht nicht immer Chaos.“
Funktioniert es eben nicht; Sie können in so ziemlich jedes westliche Land schauen: es gibt dort massiven Lehrermangel – ergo: dort herrscht z.T. noch ein viel größeres Chaos
Versucht man es mit massiven Aufschlägen/Gehältern z.B. in der Schweiz verdient ein Lehrer sechsstellig – in der Schweiz würde ich mein Gehalt fast verdreifachen, ohne, dass die Lebenshaltungskosten auch das Dreifache betragen würde
„Warum gibt es Lehrer hier im Angestelltenverhältnis neben verbeamteten Kollegen, die bei gleichem Brutto weniger netto bekommen? Leisten diese schlechtere Arbeit? Entweder alle Beamte oder keiner wäre fair.“
Das hat mit der Wiedervereinigung zu tun. Bis zur Wiedervereinigung war die Verbeamtungsquote unter Lehrern so wie bei der Polizei.
Die Frage ist also nicht, warum werden Lehrer verbeamtet, sondern, warum werden Lehrer und Polizisten verbeamtet?
Und die Antwort ist eigentlich ganz einfach: obwohl beide Gruppen hoheitlich tätig werden, scheint es dem Plebs plausibler zu sein, dass es hoheitlicher ist Leuten Handschellen anzulegen oder, als Finanzbeamter, Steuerbescheide zu verschicken als, als Lehrer, über die Zukunft der Kinder zu bestimmen… nun gut.
„Das der Selbständige dann weniger netto hat ist ganz normal, Pech gehabt. Dass die angestellten Lehrer weniger netto haben ist auch ok. Wieso merkt niemand, dass das ungerecht ist? Wenn wir alle einzahlen sollen, dann werden auch einige, auch Beamte, weniger netto haben.“
Als Selbstständiger trage ich auch das „Risiko“ Millionär werden zu können und mir dann eine 20jährige Geliebte zu halten.. fordere ich das jetzt auch?
Es ist nicht meine Aufgabe mich für das Wohlergehen aller anderen zu kümmern und ungerecht ist da gar nichts. Jeder kennt den „Vertrag“ für den er sich entscheidet und das ist auch bei Angestellten so. Die Angestellten kannten die Regeln, aber sie wollten die Bedingungen nicht erfüllen (dann ist es halt so) oder sie konnten es nicht (auch dann ist es halt so – es können auch viele Menschen kein Pilot, Polizist oder Profifussballer werden).
Für mich war von Anfang klar, dass ich nicht als Lehrer arbeiten werden, wenn ich nicht verbeamtet werde.
Darauf habe ich mein Handeln ausgerichtet: habe ein 2. Staatsexamen gemacht, gesund gelebt, Sport gemacht usw. um durch den Amtsarzt zu kommen. Und ja, durch mein Alter wurde es knapp, also stand ich auch vor dem Problem mir Gedanken für Plan B machen zu müssen und da war es grundsätzlich klar: ich werde nicht (dauerhaft) als Angestellter arbeiten.
Jeder muss für sich die Entscheidung treffen und dann damit leben.
„Wenn wir alle einzahlen sollen, dann werden auch einige, auch Beamte, weniger netto haben. Jeder muss verzichten, wenn wir eine Reform wollen.“
Ich muss gar nichts und eines sollte hier mal ausdrücklich klargestellt werden: es gibt kein wir und eine Reform will ich auch nicht.
Wenn der Staat/das Land meint mir Beamtenrechte streitig zu machen, dann werde ich dem Staat/dem Land Beamtenpflichten streitig machen. Vielleicht sollte das auch einmal ausdrücklich klargestellt werden. Treuepflicht ist keine Einbahnstaße.