KÖLN. Inklusion ist in Deutschland seit 2009 bildungspolitisches Ziel – doch zwischen dem menschenrechtlichen Anspruch und dem Schulalltag vieler Kinder klafft weiterhin eine erhebliche Lücke. Andreas Albrecht, Vater zweier Töchter und stellvertretender Vorsitzender der Landeselternkonferenz NRW, kennt die Hürden schulischer Inklusion auch aus eigener familiärer Erfahrung. In seinem persönlichen Gastbeitrag beschreibt er fehlende Schulbegleitung, Therapie- und Transportprobleme nicht als bedauerliche Einzelfälle, sondern als Ausdruck eines Systems, das Teilhabe verspricht, sie aber nicht zuverlässig gewährleistet.

Das Märchen von der schulischen Inklusion -Warum Lippenbekenntnisse keine Kinder beschulen
Im Wahlkampf sind fast alle für Inklusion. Danach beginnt das große Aber.
Aber das Personal fehlt. Aber die Kommune ist zuständig. Aber der Haushalt ist angespannt. Aber der Antrag muss neu geprüft werden. Aber der Schülerspezialverkehr ist nicht vorgesehen. Aber die Schule hat keine Kapazitäten. Aber Therapie kann nicht in Schule stattfinden. Aber zieldifferentes Lernen passt nicht ins Profil. Aber das Kind sei an einer anderen Schulform vielleicht doch besser aufgehoben.
Am Ende steht vor jedem Kind mit Unterstützungsbedarf ein anderes Aber. Und hinter jedem Aber verschwindet ein Stück Teilhabe.
Seit Jahren erzählt sich Deutschland das Märchen von der schulischen Inklusion. Es steht in Wahlprogrammen, Koalitionsverträgen, Leitbildern, Schulbroschüren und Sonntagsreden. Alle sind dafür. Niemand will dagegen sein. Doch für viele Kinder und Familien beginnt nach diesen warmen Worten kein Recht auf Teilhabe, sondern ein Spießrutenlauf durch Anträge, Gutachten, Zuständigkeiten, Kürzungen und Ablehnungen.
Das ist keine Inklusion. Das ist die Verwaltung eines menschenrechtlichen Versprechens, dessen Umsetzung vielerorts noch nicht einmal richtig begonnen hat.
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtlich verbindlich. Seitdem ist schulische Inklusion kein freundlicher Wunsch, kein Modellversuch und kein pädagogisches Schmuckwort mehr. Sie ist menschenrechtliche Verpflichtung. Und genau daran gemessen ist die Bilanz verheerend.
Seit mehr als anderthalb Jahrzehnten wird Inklusion angekündigt, erklärt, befürwortet, vertagt und verwaltet. Wirklich umgesetzt wurde sie nicht. Keine politische Mehrheit, die seitdem Verantwortung getragen hat, kann sich davon freisprechen. Die Ausreden blieben.
Geblieben sind dieselben Kämpfe: um Schulbegleitung, Schülerspezialverkehr, Personal, Räume, Nachteilsausgleich, therapeutische Unterstützung, Zuständigkeiten und um die Frage, ob ein Kind willkommen ist oder nur geduldet wird.
Wer nach so vielen Jahren noch immer sagt, man sei „auf dem Weg“, verhöhnt die Familien, die diesen Weg seit Jahren auf Knien gehen müssen.
Die derzeit diskutierten Kürzungsvorschläge bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Schulbegleitung und Teilhabeleistungen reißen die Maske vom schönen Wort Inklusion. Sozialverbände warnen vor massiven Einschnitten bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung. In der parlamentarischen Debatte wird kritisiert, dass Menschenrechte zur Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum Kostenfaktor degradiert werden könnten.
Solange Inklusion nichts kostet, wird sie gefeiert. Sobald sie Personal, Zeit, Fahrdienste, Therapien und verlässliche Unterstützung braucht, wird sie zur Belastung erklärt. Dann wird nicht zuerst gefragt, was Kinder brauchen. Dann wird gefragt, was sich kürzen, bündeln, poolen, verschieben oder neu prüfen lässt. Aus Unterstützung wird ein Kostenblock. Aus Teilhabe wird ein Einsparpotenzial. Aus einem Kind mit Anspruch auf Bildung wird ein Fall in einer kommunalen Rechnung.
Das Problem ist nicht die Vielfalt der Kinder. Nicht das Kind mit Autismus, nicht das Kind mit Dyskalkulie, nicht das Kind mit ME/CFS, Diabetes, einer körperlichen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einem anderen Unterstützungsbedarf ist das Problem. Inklusion kann gar nicht ehrlich bewertet werden, solange ihre Voraussetzungen vielerorts nicht geschaffen werden. Was wir erleben, ist nicht das Versagen der Inklusion — sondern der fehlende politische Wille, sie endlich wirklich beginnen zu lassen.
Wer Inklusion will, muss Personal bezahlen, Schulbegleitung verlässlich sichern, Schülerspezialverkehr ermöglichen, therapeutische Unterstützung in Schule integrieren, Lehrpläne modernisieren und Schulen so ausstatten, dass Verschiedenheit nicht als Ausnahmefall behandelt wird. Alles andere ist kein Konzept. Es ist Mangelverwaltung.
Ich schreibe das nicht abstrakt. Ich kenne diesen Kampf. Ich kenne Gespräche, in denen Eltern nicht zuerst gefragt werden, was ihr Kind kann, sondern was es kostet, welche Hilfe erneut begründet werden muss und ob Unterstützung vielleicht auch mit weniger Stunden reichen könnte. Viele Familien erleben genau das jedes Jahr. Schulbegleitung wird nicht selbstverständlich fortgeführt, sondern neu verhandelt. Stunden werden nicht am Bedarf des Kindes gemessen, sondern an knappen Haushalten. Eltern müssen wieder und wieder nachweisen, was längst bekannt ist. Aus einem Recht wird ein Bittgang.
Denn Kinder spüren sehr genau, ob sie willkommen sind oder ob sie als Belastung betrachtet werden. Sie spüren, ob Erwachsene an ihre Möglichkeiten glauben oder nur ihre Akte sehen.
Eines der hartnäckigsten Vorurteile über das Gemeinsame Lernen ist die Vorstellung, Kinder mit Förderbedarf seien automatisch die Schwächeren in der Klasse. Das ist falsch. Förderbedarf ist kein Leistungsurteil. Ein Kind kann Unterstützung beim Lernen, in der Kommunikation, in der Wahrnehmung, in der Motorik, in der sozialen Orientierung oder im Schulalltag brauchen — und trotzdem in einzelnen Fächern, Themen oder Fähigkeiten stärker sein als viele Kinder ohne Förderbedarf.
Wer diese Kinder nur über ihren Unterstützungsbedarf definiert, sieht nicht ihre Möglichkeiten. Er sieht nur die Verwaltungsakte.
Genau deshalb ist es so fatal, wenn Schule weiter an starren Lehrplänen und alten Leistungsbildern hängt. Viel zu oft wird gefragt, ob ein Kind in den bestehenden Ablauf passt. Ob es den Lehrplan schafft. Ob es tragbar ist. Ob es stört. Ob es zu teuer wird. Eine inklusive Schule müsste genau andersherum fragen: Was muss Schule verändern, damit dieses Kind lernen, dazugehören und seine Stärken zeigen kann?
Auch innerhalb der angeblichen Inklusion wird wieder aussortiert. Zielgleich? Vielleicht. Zieldifferent? Schon schwieriger. Körperlich eingeschränkt? Wenn Räume und Wege passen. Emotional-sozialer Unterstützungsbedarf? Lieber nicht zu viel. Autismus? Kommt darauf an, wie „störungsarm“ das Kind funktioniert.
So sieht die Wirklichkeit vielerorts aus. Nicht jedes Kind mit Unterstützungsbedarf ist gleich willkommen. Das System sucht sich die Kinder aus, deren Unterstützung noch in den Ablauf passt. Die anderen werden weitergereicht. So wird aus Inklusion eine Sortiermaschine mit freundlicher Fassade.
Diese Kritik richtet sich nicht nur an eine Partei. Genau das ist der bittere Punkt. Schulische Inklusion leidet nicht daran, dass zu wenige Parteien schöne Worte für sie finden. Schöne Worte gibt es genug: in Wahlprogrammen, Koalitionsverträgen, Leitbildern und Sonntagsreden. Die nächsten Wahlen werden zeigen, ob Inklusion für die demokratischen Parteien mehr ist als ein Programmpunkt, der nach der Wahl wieder hinter Zuständigkeiten, Haushaltslagen und angeblichen Sachzwängen verschwindet — oder ob Teilhabe endlich als politischer Auftrag verstanden wird.
Ein Beispiel dafür ist Nordrhein-Westfalen. Offiziell soll bei festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf grundsätzlich mindestens eine allgemeine Schule benannt werden, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Gleichzeitig erklärt das Schulministerium, dass zieldifferentes Lernen an Gymnasien ein freiwilliges Angebot ist.
Das ist ein Widerspruch im Herzen des Systems: Inklusion soll Regelfall sein — aber ausgerechnet die prestigeträchtigste Schulform darf sich Teilen dieser Verantwortung leichter entziehen. So entsteht keine inklusive Bildungslandschaft, sondern eine parallele Schulwelt: hier die Schulen für Vielfalt, dort die Schonzone eines selektiven Systems.
Auch die aktuelle Kürzungsdebatte zeigt, dass das Problem nicht an einer einzelnen Parteifarbe hängt. Wenn bei Eingliederungshilfe, Schulbegleitung und Teilhabeleistungen gespart werden soll, dann wird das Versprechen der Inklusion nicht mit lauten Parolen gebrochen, sondern mit Haushaltsentscheidungen. Dann wird nicht offen gesagt: Dieses Kind soll weniger dazugehören. Dann heißt es: Ressourceneinsatz, Pooling, Zuständigkeit, Prüfung, Haushaltslage.
Das klingt nüchtern. Für Familien aber bedeutet es Angst: ob die Schulbegleitung bleibt, ob die Stunden reichen, ob das Kind den Weg zur Schule überhaupt schafft, ob die Schule noch mitträgt, ob man wieder kämpfen muss, ob das eigene Kind am Ende doch aussortiert wird.
„Viele Schulen sind nicht die Gegner der Inklusion. Viele Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen, Sozialarbeiter, Therapeutinnen und Schulleitungen wollen mehr, als sie leisten können“
Das ist der eigentliche Skandal: Die demokratischen Parteien sprechen von Teilhabe, aber sie organisieren sie nicht verlässlich. Sie bekennen sich zur UN-Behindertenrechtskonvention, aber sie lassen Eltern um Schulbegleitung kämpfen. Sie loben Gemeinsames Lernen, aber sie sichern den Schülerspezialverkehr nicht ausreichend. Sie reden von multiprofessionellen Teams, aber stellen nicht genug Personal bereit. Sie verlangen von Schulen Inklusion, aber verweigern ihnen zu oft die Voraussetzungen dafür.
So entstehen gebrochene Versprechen. Nicht, weil Inklusion unmöglich wäre. Sondern weil sie politisch immer wieder nur so weit getragen wird, wie sie nicht weh tut, nicht teuer wird und alte Strukturen nicht ernsthaft verändert.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Viele Schulen sind nicht die Gegner der Inklusion. Viele Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen, Sozialarbeiter, Therapeutinnen und Schulleitungen wollen mehr, als sie leisten können. Man darf Schulen nicht für eine Inklusion verantwortlich machen, die Politik nie ausreichend möglich gemacht hat.
Wer einer Schule gemeinsames Lernen aufträgt, aber keine ausreichenden multiprofessionellen Teams, keine verlässliche Schulbegleitung, keine therapeutische Unterstützung, keine Räume, keinen Schülerspezialverkehr und keine Zeit für Kooperation bereitstellt, produziert Überforderung — und nennt sie anschließend pädagogisches Problem.
Und trotzdem gibt es einen Unterschied, der nicht verwischt werden darf. Die demokratischen Parteien tragen Verantwortung, wenn sie Inklusion versprechen und sie anschließend praktisch aushöhlen. Die AfD greift den Gedanken der Inklusion offen an. Das eine ist gebrochenes Versprechen. Das andere ist politischer Angriff auf Teilhabe selbst.
Im Bundestagswahlprogramm der AfD wird Inklusion nur „mit Augenmaß“ gefordert; Förderschulen sollen nach dieser Linie wieder der Regelfall für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden. Noch deutlicher wird es im AfD-Programm für Sachsen-Anhalt. Dort wird Inklusion ausdrücklich als „Experiment“ bezeichnet, das „auf ganzer Linie gescheitert“ sei. Am Ende steht dort die Ankündigung, Inklusion unverzüglich zu beenden und Förderschulen auszubauen.
Das ist keine Reform. Das ist Rückabwicklung.
Die AfD ist keine Alternative zu einer Inklusion, die politisch bis heute nicht ernsthaft ermöglicht wurde. Sie ist die offene Absage an das Versprechen gemeinsamer Teilhabe. Während andere Parteien Inklusion versprechen und sie anschließend durch fehlendes Personal, verweigerten Spezialverkehr, unsichere Schulbegleitung und Haushaltsvorbehalte ausbluten lassen, sagt die AfD im Grunde gleich, dass sie dieses Recht nicht will. Sie verstellt sich weniger — aber nicht aus Anstand, sondern weil sie den Gedanken gemeinsamer Teilhabe grundsätzlich verwirft.
Wer Inklusion zurückdrängen oder beenden will, stellt nicht nur eine pädagogische Organisationsform infrage. Er stellt infrage, ob Kinder mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Autismus, Lernbesonderheiten oder anderem Unterstützungsbedarf selbstverständlich dazugehören. Damit berührt diese Debatte den Kern unserer Verfassung: die gleiche Würde jedes Menschen.
Und an jene, die heute vielleicht darüber nachdenken, genau so eine Politik zu wählen, richtet sich eine einfache Frage: Was ist, wenn es morgen nicht mehr um „die anderen“ geht? Was ist, wenn plötzlich das eigene Kind betroffen ist? Das Enkelkind? Der Neffe, die Nichte? Was ist, wenn eine Diagnose kommt, ein Unfall, eine chronische Erkrankung, eine psychische Belastung, Autismus, Diabetes, ME/CFS oder eine Lernbesonderheit — und genau dann die Unterstützung fehlt, die heute noch als überflüssig, zu teuer oder störend abgetan wird?
Menschenwürde ist kein Recht, das man erst verteidigen sollte, wenn es in der eigenen Familie gebraucht wird. Teilhabe ist keine Gefälligkeit für andere. Sie ist ein Versprechen an uns alle. Wer Inklusion schwächt, schwächt nicht nur die Rechte einer Minderheit. Er schwächt die Sicherheit jeder Familie, dass ein Kind auch dann dazugehört, wenn es nicht in die Norm passt.
„Wer Inklusion fordert, muss wissen, wohin eine Gesellschaft geraten kann, wenn sie Menschen nach Leistung, Anpassung, Gesundheit, Kosten und vermeintlichem Nutzen bewertet“
Hier liegt auch die historische Verantwortung dieses Landes. Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde, die unter dem Namen „Aktion T4“ geplant und organisiert wurden, sind kein fernes Randkapitel der Geschichte. Menschen wurden entrechtet, erfasst, begutachtet, abtransportiert und ermordet, weil ihr Leben als krank, behindert, nicht leistungsfähig, nicht nützlich oder belastend abgewertet wurde. Die Morde standen zudem in einem engen Zusammenhang mit späteren Formen des industriellen Massenmordes. Dieser Zusammenhang ist wissenschaftlich erforscht, aber öffentlich bis heute viel zu wenig präsent.
Das muss in die Schulen. Nicht als Zusatzthema für einen besonderen Projekttag. Nicht als Fußnote zwischen Nationalsozialismus und Holocaust. Sondern als fester Bestandteil historisch-politischer Bildung.
Wer Inklusion fordert, muss wissen, wohin eine Gesellschaft geraten kann, wenn sie Menschen nach Leistung, Anpassung, Gesundheit, Kosten und vermeintlichem Nutzen bewertet. Heute ist nicht damals. Aber wer aus der Geschichte lernen will, muss empfindlich werden gegenüber jedem Denken, das Menschen zuerst als Belastung beschreibt.
Deshalb sollte die Geschichte der NS-„Euthanasie“ verbindlich im Unterricht behandelt werden. Filme wie „Nebel im August“ können dabei ein wichtiger Zugang sein, wenn sie pädagogisch gut begleitet werden. Schülerinnen und Schüler müssen erfahren, dass Ausgrenzung nicht mit Mord beginnt. Sie beginnt mit Sprache. Mit Kategorien. Mit Akten. Mit Zuständigkeiten. Mit dem Gedanken, dass manche Menschen weniger zählen.
Gerade darum ist Inklusion keine freundliche Zusatzleistung. Sie ist ein Prüfstein dafür, welches Menschenbild Schule lebt.
Ein inklusives Schulsystem erkennt man nicht daran, dass es das Wort Inklusion benutzt. Man erkennt es daran, ob ein Kind morgens zuverlässig zur Schule kommt, dort Unterstützung erhält, nicht aus dem Unterricht herausorganisiert wird, nicht am Transport scheitert, nicht wegen fehlender Therapieplätze Unterricht verpasst, nicht jedes Jahr neu beweisen muss, dass es Hilfe braucht, und nicht spüren muss, dass es für das System zu anstrengend ist.
Solange das nicht gelingt, ist schulische Inklusion kein eingelöstes Versprechen. Sie ist ein Märchen — und für viele Familien ein bitteres.
Lippenbekenntnisse beschulen keine Kinder. Broschüren ersetzen keine Schulbegleitung. Sonntagsreden fahren kein Kind zur Schule. Haushaltsvorbehalte schaffen keine Teilhabe. Und ein Bildungssystem, das Vielfalt nur dann akzeptiert, wenn sie wenig kostet, hat mit echter Inklusion noch nicht einmal begonnen.
Es ist der organisierte Bruch eines menschenrechtlichen Versprechens — auf dem Rücken der Kinder, die am meisten Schutz und Unterstützung brauchen.
Andreas Albrecht ist Vater zweier Töchter. Er engagiert sich unter anderem als stellvertretender Vorsitzender der Landeselternkonferenz NRW, im Städtepartnerschaftsverein Köln–Tel Aviv-Yafo sowie als Beisitzer im Vorstand des Städtepartnerschaftsvereins Köln–Esch-sur-Alzette. Zudem ist er Mitglied der Kölschen Kippa Köpp. Sein Einsatz gilt Verständigung, Vielfalt, Erinnerungskultur und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Der Text gibt seine persönliche Haltung wieder.
Erinnerungskultur: „Meine Tochter hätte im Nationalsozialismus kaum eine Chance gehabt“










So ist es im Prinzip.
Guter Beitrag/Artikel.
Weder die UN-Behindertenkonvention von 2006 noch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangen die vollständige Auflösung von Sonderschulen. Vielmehr gewährt die Gesetzeslage Eltern nun das Recht, Kinder mit Behinderungen an Regelschulen anzumelden, wobei Schulen eine Aufnahme in begründeten Ausnahmen verweigern dürfen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts steht eine pauschale Abschaffung von Förderschulen nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz; entscheidend bleibt stets eine einzelfallbezogene Prüfung des Kindeswohls und der optimalen Förderung.
(nachzulesen bei den Schulrechtsexperten Günther Hoegg und Thomas Böhm!)
Amen! Leider absolut alles wahr und richtig. Bin selbst Lehrkraft und Mutter eines AUDHSlers.
„Wer Inklusion fordert, muss wissen, wohin eine Gesellschaft geraten kann, wenn sie Menschen nach Leistung, Anpassung, Gesundheit, Kosten und vermeintlichem Nutzen bewertet.“
Das ist richtig. Traurigerweise muss man dafür aber gar nicht den Nationalsozialismus bemühen. Dieselben Bewertungen akzeptieren wir größtenteils ziemlich selbstverständlich als Teil unserer kapitalistischen Wirtschaftsordnung, von der leider immer mehr gefordert wird, dass Schulen sie abbilden sollen. Ein humanistisches Bildungsideal soll durch eine kapitalistische Idealausbildung ersetzt werden.
Vielleicht mag es tröstlich sein, dass diese Bewertungen von Mechanismen des Marktes erfolgen und nicht von einer staatlichen Ideologie. Das lässt sie weniger persönlich erscheinen. Weniger unmenschlich sind sie deshalb nicht.