BERLIN. Überhitzte Klassenräume, Schulhöfe ohne Schatten, Gebäude, die für immer heißere Sommer kaum gerüstet sind: Die SPD-geführten Bundesministerien wollen die Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschleunigen – und dafür auch die Finanzierungsregeln zwischen Bund und Ländern verändern. Kern eines neuen Aktionsprogramms ist die Forderung, Klimaanpassung noch in dieser Legislaturperiode als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Damit könnte sich der Bund dauerhaft an Maßnahmen beteiligen, die bislang Sache von Ländern und Kommunen sind – etwa an Schulen. Dagegen regt sich allerdings Widerstand in der Union.

„Wir spüren jetzt, dass Europa dem Klimawandel stark ausgesetzt ist. Unternehmen merken, dass ihre Angestellten bei Hitze weniger produktiv sind. Bauern fehlt das Wasser. In den Seen und Flüssen sterben die Fische, weil sie die hohen Temperaturen nicht vertragen. Die Szenarien und Warnungen der Wissenschaft decken sich immer mehr mit der Alltagserfahrung der Menschen“, erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) unlängst im Spiegel. „Wir werden Teile unseres Alltags anpassen müssen.“
Das Problem zeigt sich in Schulen unmittelbar: Viele Gebäude stammen aus einer Zeit, in der Schutz vor wochenlanger Sommerhitze bei Planung und Sanierung keine Rolle spielte. Soll der Bund künftig systematisch dabei helfen können, solche Gebäude an steigende Temperaturen anzupassen, müsste sich nach Auffassung von Schneider allerdings zunächst die Verfassung ändern.
Bislang sind dem Bund enge Grenzen gesetzt. Schulen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Das gilt auch für Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der Bund kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen mit Förder- und Modellprogrammen unterstützen. Eine dauerhafte und flächendeckende Finanzierung kommunaler oder Länderaufgaben ist ihm jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
Genau diese Grenze will die SPD verschieben. Ein vierseitiges Aktionsprogramm, das die SPD-geführten Bundesministerien für Umwelt, Finanzen, Arbeit, Bauen und Entwicklung erarbeitet haben, sieht ein Bündel von Maßnahmen gegen Hitze, Dürre, Waldbrände, Niedrigwasser und andere Folgen des Klimawandels vor. Zentral ist die Forderung nach einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“.
Sie sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken kann“, heißt es in dem Papier.
Für Schulen könnte das erhebliche Bedeutung bekommen. Denn die Frage, wie Gebäude und Außenflächen gegen zunehmende Hitze gerüstet werden, reicht von Verschattung, Begrünung und Bäumen über baulichen Wärmeschutz bis hin zu technischer Kühlung. Der SPD-Vorstoß zielt darauf, dem Bund für solche Investitionen an Schulgebäuden und Krankenhäusern eine dauerhafte Mitfinanzierung zu ermöglichen, statt ihn auf einzelne Programme zu beschränken.
Bis zu einer möglichen Verfassungsänderung wollen die SPD-Minister die bereits bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem „Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz“ bündeln, besser aufeinander abstimmen und finanziell ausstatten. Vorgesehen ist zudem, Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für größere Veränderungen an Gebäudefassaden nutzbar zu machen.
Daran entzündet sich der Widerstand in der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und für Umwelt- und Klimaschutz zuständige Klaus Mack betont: „Klimaanpassung findet vor Ort statt.“ Wer die bestehende Aufgabenverteilung verändern wolle, müsse erklären, welchen zusätzlichen Nutzen das bringe und welche finanziellen Folgen damit verbunden seien. „Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden.“
Noch deutlicher hat sich CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann positioniert. Schneiders Forderung sei „wohlfeil und bringt nichts“, sagte sie der Rheinischen Post. Klimaanpassung und Hitzeschutz seien zwar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und könnten nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen „auf Augenhöhe zusammenarbeiten“. Eine Grundgesetzänderung, „die dem Bund immer neue Kompetenzen gibt und zu neuen Zuständigkeitsstreitereien führt“, sei jedoch „der falsche Weg“.
„Die Warnungen waren manchmal zu schrill und die Reaktionen dann trotzig. Das macht es schwer, Veränderungen anzustoßen“
Hinter der verfassungsrechtlichen Debatte steht ein handfester Krach ums Geld. In der Union wird darauf verwiesen, dass die Länder bereits 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur erhalten. Diese Mittel könnten auch eingesetzt werden, um Schulen, Kitas und andere öffentliche Einrichtungen klimaresilienter zu machen.
Schneider hält dagegen, dass vorhandene Fördermöglichkeiten das strukturelle Problem gerade nicht lösen. „Wenn der Bund mehr als ein paar Modellprojekte finanzieren soll, müssen wir die Klimaanpassung zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern machen. Im Koalitionsvertrag steht auch ein entsprechender Auftrag dazu“, erklärte er.
Und befand grundsätzlicher: „Die Debatte über das Klima war in den vergangenen Jahren sehr polarisiert. Die Warnungen waren manchmal zu schrill und die Reaktionen dann trotzig. Das macht es schwer, Veränderungen anzustoßen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das ändern wird. Denn inzwischen betrifft der Klimawandel den Alltag.“
Die Grünen werfen der SPD wegen des Vorstoßes allerdings Scheinheiligkeit vor. Der Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil „könnte auch jetzt schon mehr dafür tun, die Kommunen bei der Klimaanpassung zu unterstützen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge im Deutschlandfunk. Stattdessen kürze Klingbeil gerade in diesem Bereich. „Und deswegen halte ich das ein bisschen für scheinheilig, was er gerade tut.“ News4teachers / mit Material der dpa










Ich frage mich ernsthaft, ob eine solche Grundgesetzänderung sogleich finanzielle Ansprüche der Kommunen für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Klimaanlagen nach sich zöge. Ich frage mich auch, ob die SPD das im Hinterkopf hat, die CDU warnt davor.
Wohl eher nicht. Wenn man es nicht ändert, hat man es aber natürlich leicht, jede kommende Forderung abzuwiegeln mit „wir dürfen ja leider nicht, schade“
Sie meinen, man darf keine Klimaanlagen einbauen, wenn es im Grundgesetz kein „Recht auf Hitzeschutz“ gibt? Wie kommen Sie darauf?
Natürlich nicht. Ich meine, dass die Kommunen, vielleicht sogar Privatunternehmen, beim Bund ankommen könnten mit vielen Rechnungen über Klimaanlagen.
Wäre schon schade, im (kleineren) Maßstab des Digitalpakts ging es am Ende irgendwie voran.
Eine Lösung mit motzenden Ministerpräsident*innen über Zuständigkeiten, die sie selbst nicht ausfüllen können, WÄHREND gegen die Hitze investiert wird, wäre mir deutlich lieber
Der digitalpakt umfasste übertragen die einfachen Ventilatoren für Kinder und Lehrer, aber weder Aufbau, Betrieb noch Wartung.
„Wir spüren jetzt, dass Europa dem Klimawandel stark ausgesetzt ist.“
Jup, wir WUSSTEN es schon längst, aber irgendwann wird es auch der letzte Politiker gespürt haben, Daumendrück! -__-
„Die Debatte über das Klima war in den vergangenen Jahren sehr polarisiert. Die Warnungen waren manchmal zu schrill und die Reaktionen dann trotzig.“
Ist klar. Welche Warnung war „zu schrill“?
Die Warnungen der Wissenschaft? Die Modelle passen verstörend genau.
Der Protest der Jugend, deren Zukunft versaut wird? Wir heulen HEUTE über etwas, was in Zukunft Normalität ist und angesichts der aktuellen Politik SCHLIMMER wird? Ernsthaft?
Die Proteste von Gruppen wie Ende Gelände oder der Nächsten Generation, deren Aktionen man gerne als Unsinn bezeichnen kann? Erstens haben sie in der Sache recht, zweitens war zu deren Zeit der KlimaSCHUTZ zumindest nochmal in den Medien Thema.
Jetzt beschweren sich die Verantwortlichen, dass sie besseren Wissen nichts unternommen haben, weil es „zu schrill“ war? Geh nach Hause! 😀
„Klimaanpassung findet vor Ort statt.“
Die Finanzierung dessen wohl auch, wenn man die Union fragt. Aber vielleicht wollen sich hier die Ministerpräsidenten mit Unionshintergrund noch einschalten?
Naja, ich plane mal fürs nächste Jahr ein paar tausend Kuchenverkäufe vor Ort und erkläre wie jedes Jahr meiner Klasse, dass wir jeden Alarm ernst nehmen, auch wenn der manchen zu schrill sein mag – es geht ja um Menschenleben 🙁
wir brauchen Klimaanlagen und Homeschooling oder Klimageräte wie sie Standard in Nordamerika sind!! 🙂
Alles Mögliche ins Grundgesetz zu schreiben, überfrachtet und entwertet das Grundgesetz und macht es dadurch „beliebig“, finde ich. Alles, was im Grundgesetz steht, ist ohnehin eher vage gehalten und bedarf daher immer der Auslegung. (Das macht im Zweifelsfall das Bundesverfassungsgericht.) Eingriffe in die Grundrechte sind auch gar nicht verboten. Nur erhebliche (!) Eingriffe in Grundrechte sind verboten und ob ein Eingriff erheblich ist oder nicht, darüber lässt sich dann mit Sicherheit gut streiten. Im Zweifelsfall entscheidet aber auch darüber das Bundesverfassungsgericht. Dazu ist es da.
Recht auf Hitzeschutz, Recht auf Nachtruhe, Recht auf saubere Luft, Recht auf freundlichen Umgang miteinander, Recht auf zeitnahe Antworten von Behörden……… Das alles kann man ja ins Grundgesetz schreiben. Es verwirklicht sich aber erstens nicht automatisch, wenn es drin steht und das Bundesverfassungsgericht kann zweitens immer entscheiden, dass bestimmte „Verletzungen“ dieser Grundrechte keinen erheblichen (!) Eingriff darstellen und deshalb rechtlich nicht zu beanstanden sind.
Das Gegenargument: Klimaschutz ist nicht mit einem Förderprojekt zu erledigen (was derzeit nur möglich wäre) – und wird auch noch in Jahrzehnten eine wichtige Aufgabe sein, die ganz Deutschland betrifft. Deutlich wichtiger übrigens als schnelle Behördenschreiben, wie die aktuell 12.500 dokumentierten Hitzetoten belegen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wobei Sie mit Sicherheit wissen, dass das nur geschätzte Daten sind, die sich daraus ergeben, wie viele Menschen statistisch gesehen normalerweise in einem Juli sterben und wie viele diesmal in einem Juli gestorben sind z.B.
Die Frage, die man noch prüfen müsste, wäre, welche Schwankungen es da immer so im Laufe der Jahre gibt und ob es nicht noch etwas anderes gab, das zu einem „Ausschlag der Todeszahlen nach oben“ führte. Vielleicht die neue Corona-Variante? (Es gibt Corona noch und es gibt ständig neue Varianten.)
Ich glaube, man nennt es den kausalen Attributionsfehler, wenn Menschen, nachdem sie eine mögliche Ursache gefunden haben, sich damit begnügen und nicht mehr weitersuchen, ob auch etwas anderes Ursache sein könnte.
„Wobei Sie mit Sicherheit wissen, dass das nur geschätzte Daten sind.“
Ach, guck – das sind wir wieder bei den Corona-Diskussionen, ob die Toten nicht ohnehin schon lädiert (und deshalb verzichtbar) waren. Das ist eine offizielle Zahl des Robert-Koch-Instituts: https://www.zeit.de/gesundheit/2026-08/hitzewelle-hitzetote-patientenschuetzer-klimawandel-statistik-gxe
Fachleute gehen übrigens von deutlich mehr aus (ebd.).
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ein Recht auf saubere Luft im Grundgesetz würde ich gut finden.