Streit um Schwimmunterricht: Muslimischer Junge muss teilnehmen

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KÖLN. Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag auf Befreiung eines muslimischen Jungens vom koedukativen Schwimmunterricht abgelehnt – der Gewissenskonflikt sei zumutbar.

Der zwölfjährige Junge besucht die 7. Klasse der Schule. Die Eltern hatten erklärt, während des gemeinsamen Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badeanzügen bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei aber mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Der Junge nehme ja auch am koedukativen Sportunterricht teil, bei dem er ebenfalls leicht bekleidete Schülerinnen und Schüler zu sehen bekomme, ohne dass hier ein Gewissenskonflikt geltend gemacht werde, hieß es in der Begründung.

Angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags sei eine Teilnahme am Schwimmunterricht zumutbar. Der Schüler sei dadurch keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag innerhalb und außerhalb der Schule, wo er ebenfalls Mädchen und Frauen begegne, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien. dpa

(20.11.2012)

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