Lehrerverband unterstützt „Schülerstreik“ zur Unterrichtszeit

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MÜNCHEN. Münchner Schüler wollen gegen die bayerische Bildungspolitik demonstrieren – mit einem „Streik“ zur Unterrichtszeit. Der Bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (BLLV) unterstützt die Aktion. Ist das richtig?

Hier, auf der Seite der "StadtschülerInnenvertretung München", findet sich der Streikaufruf. Screenshot von www.ssv-muenchen.de
Hier, auf der Seite der „StadtschülerInnenvertretung München“, findet sich der Streikaufruf. Screenshot von www.ssv-muenchen.de

„Schule nervt“, so heißt es auf der Homepage der „StadtschülerInnenvertretung München“, „darin sind sich so gut wie alle Schülerinnen und Schüler einig. Unmotivierte LehrerInnen, gelangweilte Jugendliche… Wir wollen aber Spaß am Lernen, uns selbst entscheiden, was uns wirklich interessiert und wollen nicht mehr in ALLEM gut sein müssen.“ (Hervorhebung im Original) Und deshalb sollen die Schüler der bayerischen Hauptstadt sich am Stachus versammeln, und zwar morgen ab 10.30 Uhr – also zur Schulzeit. Dürfen Lehrer eine solche Aktion, die ja genausogut am Nachmittag stattfinden könnte, unterstützen? Der Bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (BLLV) tut es. Sein Präsident Klaus Wenzel hat die Schulen aufgefordert, von Strafen gegen „streikende“ Schüler abzusehen.

Der Forderungskatalog der „StadtschülerInnenvertretung München“ erscheint ebenso lang wie beliebig: „Wir protestieren für Mitbestimmung! Wir protestieren für mehr Geld für Bildung! Wir protestieren für Lehrer die nicht nur ihr Fach lieben, sondern echte Pädagogen sind! Wir protestieren für individuelle Förderung! Wir protestieren für eine gute Schule!“, so steht auf der Homepage zu lesen. „DRUCK gute Noten zu schreiben, DRUCK einen guten Abschluss zu machen. Aber wann haben wir ZEIT für uns? ZEIT zum glücklich sein, ZEIT zum entwickeln, ZEIT um Erfahrungen zu sammeln und ZEIT sich selbst zu verwirklichen? Geld und Karriere sind nicht alles. Was ist mit Kreativität, Selbstfindung oder sozialem Engagement? Für die Dinge, die uns wirklich wichtig sind, wird uns keine Unterstützung im Konzept des Kultusministeriums geboten. Nach 250 Jahren ohne Veränderung reichts uns!“, erklären die Schülervertreter.

BLLV-Chef Wenzel zeigt viel Verständnis für die Aktion. „Wenn Schülerinnen und Schüler für ihr ‚Recht auf lebenslanges Lernen‘, für ‚mehr Freiräume und Mitbestimmung‘, für ‚individuelle Förderung‘ und ‚mehr Geld für Bildung‘ auf die Straße gehen müssen, wirft das ein fragwürdiges Licht auf die bayerische Schul- und Bildungspolitik“, erklärte er. Über die derzeitige Situation an Bayerns Schulen sei damit „eigentlich alles gesagt.“

Weil die am Protestmarsch teilnehmenden Schüler einen Verweis riskierten, appellierte Wenzel an alle betroffenen Schulleiter, von einer „Strafe“  abzusehen. Vielmehr müsse das Engagement der jungen Leute anerkannt und gestärkt werden. „Wer Zivilcourage sanktioniert, fördert gefährliches Duckmäusertum“.

An den bayerischen Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) appellierte Wenzel, die Forderungen der Schüler ernst zu nehmen. „Die jungen Menschen sind von den Fehlentwicklungen unmittelbar betroffen und müssen verkorkste Reformen ebenso ausbaden wie die Folgen einer überholten Schul- und Bildungspolitik. Der Hilferuf der jungen Menschen darf nicht verhallen. Es müssen konkrete Taten folgen.“ News4teachers

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4 Kommentare
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dickebank
9 Jahre zuvor

Zitat: …Weil die am Protestmarsch teilnehmenden Schüler einen Verweis riskierten …

Da würde ich es als bairischer Schüler glatt drauf ankommen lassen. Das Demonstrationsrecht sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung können nicht durch die nachgelagerte Schulpflicht eingeschränkt werden.

Ansonsten brauchen die Erziehungsberechtigten nur eine Entschuldigung ohne Nennung von Gründen zu schreiben und schon beißt sich der Schulleiter die Zähne aus.

xxx
9 Jahre zuvor

Interessant ist hierbei die Frage nach der Aufsichtspflicht:

Angenommen, eine achte Klasse (alle unter 16 Jahre alt) nimmt geschlossen an dem Protestmarsch teil. Muss der Lehrer mitgehen? Schließlich hat er während des Marschs die Aufsichtspflicht. Und wenn er mitgeht, streikt er dann ebenfalls? Laut Beamtenrecht darf er das ja nicht.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nimmt eine lehrkraft aus Gründen der Aufsichtspflicht teil, fällt ihre Anwesenheit unter dienstliche Verpflichtungen. Selbst schon minderjährige Schüler und Schülerinnen als SV-Lehrkraft zu Demos begleitet. Macht immer wieder Spaß so eine Fahrt nach D’dorf zum Landtag. Blöd ist nur, dass die Überstunden nicht abgerechnet werden können:-)

PseudoPolitiker
9 Jahre zuvor

Der BLLV ist ein Lehrerverband, bei dem immer wieder zu fragen ist, wessen Interessen er eigentlich vertritt. Zu häufig sind es nicht die der Lehrer.
Was steckt hinter diesem obskuren Verein, der ständig durch destruktives Verhalten auffällt, um angeblich gegen eine „überholte Schul- und Bildungspolitik“ vorzugehen. Mit dieser vernebelten Begründung lässt sich alles als gut und richtig verkaufen.