Hessisches Gericht fordert unbefristete Einstellung eines Wissenschaftlers – GEW: Ein Signal für die Hochschulen!

0

FRANKFURT AM MAIN. Über zehn Jahre lang hatte die Justus-Liebig Universität in Gießen einen Wissenschaftler mit 16 befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Nun hat das dortige Arbeitsgericht die unbefristete Einstellung des Wissenschaftlers gefordert. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen sieht in dem Urteil ein starkes Signal an die Hochschulen im Land „endlich zu einer verantwortungsbewussten Personalpolitik zurückzukehren und dem Missbrauch immer wieder erneut befristeter Arbeitsverträge endlich ein Ende zu bereiten“.

„Die Hochschulen nutzen das Befristungsrecht des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gnadenlos auf Kosten der Beschäftigten aus“, sagt Karola Stötzel, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen. Inzwischen seien neun von zehn Wissenschaftlern befristet tätig – oft mit Vertragslaufzeiten von nur wenigen Monaten. „Wir freuen uns, dass das Arbeitsgericht Gießen dem nun entgegentritt und damit auch die GEW-Forderung nach der dringend gebotenen Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterstützt.“

Misswirtschaft, Unterschlagung, Führungsversagen. Nun klärt das Arbeitsgericht Düsseldorf, ob dem Volkshochschulverband Schadenersatz zusteht. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)
Das Arbeitsgericht Gießen fordert die unbefristete Einstellung eines Wissenschaftlers der Justus-Liebig Universität. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)

Die Befristung des letzten Arbeitsverhältnisses war laut Arbeitsgericht unrechtmäßig, da sie im Rahmen des landeseigenen Drittmittelprojekts LOEWE stattgefunden hat. Aus dem Landeshaushalt finanzierte Projekte dürfen dem Urteil zufolge jedoch nicht als Drittmittel gewertet werden, für die das Wissenschaftszeitvertragsgesetz besonders weitgehende Befristungsmöglichkeiten eröffnet. Demnach dürfen Hochschulen wissenschaftliches Personal deutlich länger befristen, als das bei anderen Beschäftigungsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsrecht möglich ist. So können Wissenschaftler in der Regel über insgesamt sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre nach der Promotion befristet eingestellt werden. In Drittmittelprojekten ist sogar unbegrenztes Befristen erlaubt.

Die Gewerkschaft mutmaßt nun, dass sich für viele ein Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung ergeben dürfte, da Beschäftigte in LOEWE-Projekten nach diesem Urteil nicht mehr als Drittmittelbeschäftigte gewertet werden könnten. Nach Angaben der GEW waren 2012 hessenweit unter anderem 721 Doktoranden, 305 Postdoktoranden und 263 wissenschaftliche Mitarbeiter in den verschiedenen LOEWE -Projekten tätig. Hinzu kämen 277 nicht-wissenschaftliche Beschäftigte mit technischen und administrativen Aufgaben. Ob ein Anspruch auf unbefristete Einstellung besteht, lasse sich aber nur auf der Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung und unter Berücksichtigung der individuellen Beschäftigungsbiographie abschließend klären, so die GEW.

Die Landesvorsitzende Karola Stötzel fordert: „Die Hessischen Hochschulen müssen deutlich mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine dauerhafte Perspektive eröffnen – sie sind gefordert, den Betroffenen eine unbefristete Beschäftigung anzubieten.“ Die GEW werde das Urteil prüfen und ihre Mitglieder über ihre möglichen rechtlichen Ansprüche informieren.

 

Zum Beitrag: Gericht: Befristung bestimmter Verträge für wissenschaftliche Mitarbeiter nicht rechtens

Zum Beitrag: GEW macht sich für bessere Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft stark

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments