VRB bemängelt Umsetzung der Inklusion: „Rahmenbedingungen völlig unzureichend“

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FRANKENTHAL. Der Landesverband Reale Bildung Rheinland-Pfalz kritisiert zum Ende der Sommerferien eine nun in Kraft tretende Schulgesetzänderung, „die den Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung die Schulwahl zwischen einer Förder- oder einer Schwerpunktschule freistellt. Das Ganze steht im Zeichen der Inklusion.“

Der Verband beanstandet, dass mit diesem Gesetz der Ressourcenvorbehalt aufgegeben werde, „das heißt die personellen, sächlichen und räumlichen Erfordernisse und deren Finanzierung werden ausgeklammert“. Damit würden die Erfahrungen und Forderungen der bestehenden Schwerpunktschulen weiterhin ignoriert. Diese beklagten, dass die bestehenden Rahmenbedingungen völlig unzureichend seien, um den Anforderungen inklusiven Unterrichtens gerecht zu werden.

„Ohne zusätzliche Investitionen in qualifiziertes Personal, und erforderliche Sach- und Raumausstattung bleibt Inklusion eine wohlklingende Leerformel“, sagt der Landesvorsitzende des Verbands Reale Bildung (VRB) Bernd Karst. „Mit der bisherigen Augen-zu-und-durch-Politik ist Enttäuschung bei allen Betroffenen vorprogrammiert!“

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Inklusion sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und politische Verpflichtung, der sich die Landesregierung nicht entziehen dürfe. „Sollen die Schwerpunktschulen den Inklusionsauftrag erfolgreich umsetzen, ist es mit einem Gesetzestext allein nicht getan.“

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