BERLIN. „Der Einsatz von Lehrbeauftragten an deutschen Hochschulen hat ein Ausmaß erreicht, auf das Politik und Hochschulen endlich reagieren müssen“, schreiben die Organisatoren des bundesweiten Aktionstag der Lehrbeauftragten in einer gemeinsamen Stellungnahme. Mit der Berliner Resolution stellen die Deutsche Orchestervereinigung, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zusammen mit den Bundeskonferenzen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und der Sprachlehrbeauftragten an Hochschulen vier Forderung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrbeauftragten.
Schon seit Jahren erbringen formal „nebenberufliche“ Lehrbeauftragte einen wachsenden Teil der regulären Lehre an deutschen Hochschulen, heißt es in der Resolution. In Fachhochschulen, Musik- und Kunsthochschulen sowie in der Sprachlehre gelte dies für teilweise mehr als die Hälfte des regulären Lehrangebots. Lehrbeauftragte leisteten in der Lehre die gleiche Arbeit wie fest angestellte Lehrende und trügen die gleiche Verantwortung für die Studierenden, hätten aber nur einen Bruchteil des Einkommens ihrer fest angestellten Kollegen.
„Sie sind sozial und arbeitsrechtlich größtenteils nicht abgesichert (kein Geld im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, kein Mutterschutz, keine Unfallversicherung). Die Stundensätze unterliegen keiner regelmäßigen Anpassung – im Unterschied zur Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst. Lehrbeauftragte haben keine Planungssicherheit bezüglich der Höhe ihres Lehrdeputats. Ihre Lehraufträge können jederzeit widerrufen oder ohne Angabe von Gründen im nächsten Semester nicht mehr erteilt werden. Diese Zustände sind inakzeptabel und eines öffentlichen Arbeitgebers, wie es die Länder und Hochschulen sind, unwürdig“, so die Organisatoren.
Die Unterzeichner der Berliner Resolution stellen daher vier Forderungen an die Landesregierungen:
- 1. Dauerstellen für Daueraufgaben:
Anstelle von Lehraufträgen sind reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überall dort einzurichten, wo durch Lehrbeauftragte dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden.
Lehraufträge sollen ausdrücklich auf ergänzende Lehrangebote begrenzt werden und insbesondere dem Transfer von Praxiserfahrungen dienen. - 2. Gleiches Geld für gleiche Arbeit:
Die Mindestlehrauftragsentgelte müssen in Anlehnung an die Bezahlung der hauptamtlichen Beschäftigten nach TV-L berechnet werden, die vergleichbare Aufgaben erfüllen.
Die jetzigen Länderregelungen müssen durch eine verbindliche Anpassung der Lehrauftragsentgelte an die Tarifentwicklung im TV-L ersetzt werden.
Der Aufwand, der mit Lehrveranstaltungen tatsächlich entsteht, muss angemessen berücksichtigt werden. Das heißt, die Vergütung muss auch begleitende sowie Folgetätigkeiten einschließen (Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Korrekturen sowie Betreuung und Beratung der Studierenden, Wahrnehmung von Prüfungsverpflichtungen sowie Formen der Online-Lehre). - 3. Wahl- und Mitbestimmungsrechte stärken:
Wie alle anderen Hochschulangehörigen müssen Lehrbeauftragte als Mitglieder der Hochschule das aktive und passive Wahlrecht bekommen, damit sie ihre Interessen über und durch die Gremien vertreten können.
Die Lehrbeauftragten sind in die Beteiligung der Personalräte aufzunehmen. Die Landespersonalvertretungsgesetze sind wie in Nordrhein-Westfalen entsprechend zu ändern. - 4. Ausreichende Grundfinanzierung und Berichtspflicht:
Die Grundfinanzierung der Hochschulen muss so erhöht werden, dass reguläre Lehrveranstaltungen auch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt und die Stundensätze für Lehrbeauftragte an die Tarifentwicklung im TV-L angepasst werden können.
Die Hochschulen und die Landesregierungen erstatten alle zwei Jahre einen öffentlichen Bericht zur Situation der Lehrbeauftragten.
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