Eilantrag (von Muslimen) gegen neuen Islamunterricht scheitert

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WIESBADEN. Die Entscheidung, ob das Land Hessen die Zusammenarbeit mit dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht fortsetzt, rückt näher. Das Alternativangebot in Eigenregie des Landes wird vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gestützt.

Das heilige Buch der Muslime: der Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)
Das heilige Buch der Muslime: der Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)

Der Zentralrat der Muslime ist mit einem Eilantrag gegen den neuen Islamunterricht an Hessens Schulen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Antrag in einem am Montag veröffentlichen Urteil als unbegründet zurück, weil die Rechte des Antragstellers durch den Unterricht nicht verletzt würden (Aktenzeichen: 6 L 1363/19.WI).

Verstößt ein rein staatlicher Religionsunterricht gegen die Verfassung?

Der Zentralrat der Muslime hatte argumentiert, das Land Hessen verstoße mit dem Unterricht gegen die Verfassung, weil dieser ohne Beteiligung von islamischen Religionsgemeinschaften angeboten werde. Außerdem sei der Staat zur religiösen Neutralität verpflichtet und dürfe keinen Islamunterricht an den Religionsgemeinschaften vorbei einrichten.

Die Rechte des Antragstellers würden durch den Unterricht nicht verletzt, da das Fach keinen Religionsunterricht im herkömmlichen Sinne darstelle, erklärte dagegen das Gericht seine ablehnende Entscheidung. Nach der Konzeption des Faches diene es der Information über den Islam, solle also Wissen vermitteln und nicht bestimmte religiöse Bekenntnisinhalte als wahr darstellen.

Insgesamt ähnelt das Fach nach Einschätzung des Gerichts eher dem Ethik- als einem Religionsunterricht. Dem Land gehe es nicht darum, über Glaubensinhalte zu bestimmen. Es solle stattdessen über den Islam als solchen und seine zahlreichen Bezüge informiert werden. Die staatliche Neutralitätspflicht werde dadurch nicht verletzt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Hintergrund des Schulversuchs sind Probleme mit Ditib

Der neue Islamunterricht wird seit dem Sommer in einem Schulversuch für Kinder der Jahrgangsstufe sieben in Hessen angeboten. Hintergrund für die Einführung ist die ungeklärte Zusammenarbeit mit dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht. Sollte die Kooperation enden, will das Land ein Angebot in alleiniger staatlicher Verantwortung starten.

Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht wurde in Hessen zum Schuljahr 2013/2014 mit Ditib als Partner eingeführt. Wegen der Nähe des Verbands zur türkischen Religionsbehörde Diyanet und damit letztlich zum türkischen Staat hatte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) zuletzt Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib geäußert. Um die bestehenden Vorwürfe zu entkräften, hat der türkische Moscheeverband zahlreiche Unterlagen beim Land eingereicht.

Eine finale Entscheidung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit soll nach Angaben des Ministeriums auf jeden Fall noch im Herbst oder Winter diesen Jahres fallen. Als Konsequenz aus dem schwebenden Verfahren wird der bisherige bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht nur noch für Schüler bis zur Jahrgangsstufe sechs angeboten. Die Schüler der Jahrgangsstufe sieben können das neue Fach Islamunterricht in alleiniger staatlicher Verantwortung nutzen. dpa

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