BERLIN. Der Einstieg in den Lehrerberuf ist anspruchsvoll. Während die pädagogische Ausbildung zumindest auf einen Teil dieser Aufgaben vorbereitet, bleiben viele arbeits- und dienstrechtliche Fragen zunächst offen. Die GEW Berlin hat die wichtigsten Regelungen für neu eingestellte Lehrkräfte zusammengetragen. Daraus haben wir zehn Empfehlungen abgeleitet, die auch über Berlin hinaus Orientierung für einen möglichst guten und gesunden Start in den Lehrerberuf bieten. Bei Fristen und Rechtsansprüchen lohnt allerdings stets der Blick auf die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

1. Organisiert euch – und sucht frühzeitig Unterstützung
Der Berufseinstieg bringt neben pädagogischen Herausforderungen viele arbeits- und dienstrechtliche Fragen mit sich. Deshalb empfiehlt es sich, einer Gewerkschaft beizutreten. Sie bietet ihren Mitgliedern Beratung und Informationen, bei Bedarf Rechtsschutz sowie – je nach Gewerkschaft – weitere Leistungen wie eine Berufshaftpflichtversicherung. Die GEW bringt den Gedanken auf eine einfache Formel: „Ohne das Engagement vieler und jedes Einzelnen läuft eben nichts.“
Findet außerdem frühzeitig heraus, wer an eurer Schule als Gewerkschaftsvertrauensperson ansprechbar und welcher Personalrat zuständig ist. Auch Frauenvertretung und Schwerbehindertenvertretung können wichtige Anlaufstellen sein – etwa bei Fragen zu Eingruppierung, Mehrarbeit, Versetzung oder Kündigung. Sucht diese Kontakte, bevor ein Konflikt entsteht oder wichtige Fristen ablaufen.
2. Prüft Vertrag, Eingruppierung und Erfahrungsstufe
Kontrolliert nach der Einstellung genau, ob eure Ausbildung, eure bisherige Berufserfahrung und mögliche Vordienstzeiten korrekt berücksichtigt wurden. Davon hängt ab, welcher Entgeltgruppe und welcher Erfahrungsstufe ihr zugeordnet werdet – und damit auch, wie hoch euer Gehalt ausfällt. Besonders Quer- und Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger sollten ihre Einstufung fachkundig prüfen lassen, rät die GEW.
Wer einen Fehler entdeckt, sollte schnell reagieren. Nach dem TV-L müssen Zahlungsansprüche grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Hebt deshalb Arbeitsverträge, Tätigkeitsnachweise und Zeugnisse früherer Arbeitgeber gut auf – sie können entscheidend sein, um einschlägige oder förderliche Berufserfahrung nachzuweisen.
3. Prüft genau, ob die Verbeamtung zu euch passt
Eine Verbeamtung bietet finanzielle Vorteile und eine besondere Absicherung, bringt aber auch weitreichende Pflichten und Einschränkungen mit sich – vom Streikverbot über strengere Regeln für Nebentätigkeiten bis hin zu Auswirkungen auf einen späteren Wechsel des Bundeslandes. Die GEW empfiehlt deshalb, nicht allein die Höhe des aktuellen Nettoeinkommens zu vergleichen, sondern auch Krankenversicherung, Familienplanung, berufliche Mobilität und Altersversorgung einzubeziehen.
Besonders sorgfältig sollte die Entscheidung über die Krankenversicherung getroffen werden. In einigen Bundesländern besteht die Wahl zwischen privater Versicherung mit individueller Beihilfe und gesetzlicher Versicherung mit pauschaler Beihilfe. Ein späterer Wechsel ist teilweise schwierig oder ausgeschlossen. „Vor der Entscheidung sollte man sich daher gründlich informieren und gegebenenfalls individuell beraten lassen“, rät die GEW. Angebote und Beratung sollten möglichst schon einige Monate vor der geplanten Verbeamtung eingeholt werden.
4. Dokumentiert zusätzliche Unterrichtsstunden
Wer zusätzliche Unterrichtsstunden übernimmt, sollte sich nicht auf mündliche Absprachen verlassen. „Man sollte immer auf einer schriftlichen Anordnung bestehen und ein eigenes Mehrarbeitskonto führen“, empfiehlt die GEW. Notiert darin Datum, Umfang und Anlass der Mehrarbeit sowie einen möglichen Freizeitausgleich. So lässt sich später nachvollziehen, welche Stunden zusätzlich geleistet wurden.
Ob und wie Mehrarbeit ausgeglichen oder vergütet wird, hängt unter anderem vom Beschäftigungsumfang und den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Besonders Teilzeitbeschäftigte sollten ihre Ansprüche prüfen: Für sie können andere Grenzen gelten als für Vollzeitkräfte. Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen zusätzlichen Unterrichtsstunden und anderen zusätzlichen Aufgaben – dienstrechtlich gilt nicht jede zeitliche Mehrbelastung automatisch als vergütungsfähige Mehrarbeit.
5. Behaltet eure gesamte Arbeitszeit im Blick
Die Zahl der Pflichtstunden bildet nur den sichtbaren Teil der Arbeit ab. Hinzu kommen Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elterngespräche, Aufsichten, Vertretungen und Verwaltungsaufgaben. Auch wenn ein Teil dieser Arbeit zeitlich und örtlich nicht festgelegt ist, handelt es sich um reguläre Arbeitszeit. Führt deshalb zumindest zeitweise Buch darüber, wie viele Stunden ihr tatsächlich für den Beruf aufwendet.
Eine solche Dokumentation hilft, Belastungsspitzen zu erkennen, Aufgaben realistisch zu planen und gegenüber der Schulleitung eine dauerhafte Überlastung nachvollziehbar zu machen. Gerade Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger laufen Gefahr, nahezu unbegrenzt Zeit in Vorbereitung und Korrekturen zu investieren. Die GEW rät: „Setzt deshalb Prioritäten und begrenzt euren Aufwand – auch dann, wenn eine Unterrichtsstunde noch weiter perfektioniert werden könnte.“
6. Beantragt Teilzeit zunächst nur befristet
Wer zum Berufseinstieg nicht in Vollzeit arbeiten möchte oder wegen familiärer Verpflichtungen reduzieren muss, sollte die jeweiligen Antragsfristen frühzeitig prüfen. Bei einer Neueinstellung kann Teilzeit häufig unmittelbar zum Vertrags- oder Dienstbeginn vereinbart werden; für spätere Änderungen gelten dagegen feste Fristen. Wichtig ist außerdem, vorab zu klären, wie sich die Reduzierung auf Einkommen, Altersversorgung und mögliche Nebentätigkeiten auswirkt.
Die GEW rät, einen Teilzeitantrag „stets nur für ein Schuljahr oder zwei Schulhalbjahre zu stellen und bei Bedarf fristgerecht zu erneuern“. So bindet ihr euch nicht länger als nötig und könnt regelmäßig neu entscheiden, welcher Beschäftigungsumfang zu eurer beruflichen und privaten Situation passt. Achtet zugleich darauf, dass sich mit den Unterrichtsstunden auch die übrigen Aufgaben angemessen reduzieren – Teilzeit darf nicht zur Vollzeitarbeit bei geringerem Gehalt werden.
7. Behaltet Fristen im Blick und stellt Anträge schriftlich
Teilzeit, Versetzung, Elternzeit, Sonderurlaub oder freie Tage müssen häufig lange im Voraus beantragt werden. Informiert euch deshalb frühzeitig über die geltenden Termine und führt einen persönlichen Fristenkalender. Mündliche Absprachen reichen nicht aus: Stellt wichtige Anträge schriftlich, bewahrt eine Kopie auf und lasst euch den Eingang bestätigen.
Wartet außerdem nicht darauf, dass die Personalstelle euch von sich aus auf alle Ansprüche hinweist. Wer etwa einen Schulwechsel anstrebt, muss seinen Antrag unter Umständen zu jedem Termin erneut stellen. Auch frei wählbare unterrichtsfreie Tage sollten frühzeitig mit der Schulleitung vereinbart werden. Die GEW warnt insbesondere bei befristeten Verträgen: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss sich spätestens drei Monate vor Vertragsende bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden – selbst dann, wenn eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt wurde. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten gilt eine Frist von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts.
8. Klärt Nebentätigkeiten, bevor ihr beginnt
Bezahlte Nachhilfe, Vorträge, Veröffentlichungen oder andere Nebenjobs können genehmigungs- oder anzeigepflichtig sein. Für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte gelten dabei unterschiedliche Regeln: Beamtinnen und Beamte benötigen für entgeltliche Nebentätigkeiten grundsätzlich eine vorherige Genehmigung; Angestellte müssen sie in der Regel vorab schriftlich anzeigen. Klärt deshalb vor Beginn, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder die Nebentätigkeit lediglich schriftlich angezeigt werden muss.
Nebentätigkeiten dürfen weder die Erfüllung der dienstlichen Pflichten beeinträchtigen noch zu Interessenkonflikten führen. So dürfen Lehrkräfte ihren eigenen Schülerinnen und Schülern keinen bezahlten Nachhilfeunterricht erteilen. Wird eine Nebentätigkeit abgelehnt oder nur unter Auflagen gestattet, muss dies begründet werden. Die GEW empfiehlt, sich in einem solchen Fall an den Personalrat oder die Gewerkschaft zu wenden.
9. Nehmt dienstliche Beurteilungen ernst
Dienstliche Beurteilungen können über die Lebenszeitverbeamtung, eine Beförderung, die Bewerbung auf eine Funktionsstelle oder eine Versetzung mitentscheiden. Informiert euch deshalb frühzeitig über das zugrunde liegende Anforderungsprofil und fragt nach, welche Leistungen und Kompetenzen bewertet werden. Bereitet Beurteilungsgespräche vor und dokumentiert besondere Aufgaben, Fortbildungen, Projekte und zusätzlich übernommene Verantwortung.
Ist eine Beurteilung aus eurer Sicht sachlich falsch, widersprüchlich oder nicht nachvollziehbar, solltet ihr sie nicht einfach hinnehmen. Nach Angaben der GEW kann eine Änderung beantragt werden; dabei verfügen Personalrat und weitere Beschäftigtenvertretungen über Beteiligungsrechte. Lasst euch möglichst beraten, bevor ihr schriftlich Stellung nehmt oder rechtliche Schritte einleitet.
10. Achtet von Anfang an auf eure Gesundheit
Gerade in den ersten Berufsjahren ist die Versuchung groß, jede Unterrichtsstunde bis ins Detail vorzubereiten, ständig erreichbar zu sein und zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Doch der Arbeitsaufwand lässt sich nahezu unbegrenzt ausweiten. Die GEW rät Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern deshalb ausdrücklich, „sich Pausen vom Alltag zu gönnen, soziale Kontakte nicht zu vernachlässigen und auf die eigene Gesundheit zu achten“.
Setzt euch feste zeitliche Grenzen, plant echte Erholungsphasen ein und tauscht euch regelmäßig mit Kolleginnen und Kollegen aus. Anhaltende Erschöpfung, Schlafprobleme oder das Gefühl, trotz immer größeren Einsatzes nie fertig zu werden, sollten nicht als normaler Bestandteil des Lehrerberufs hingenommen werden. Wer dauerhaft gut unterrichten will, muss nicht nur für die Schülerinnen und Schüler sorgen, sondern auch für sich selbst.
Die Tipps beruhen auf der GEW-Broschüre „Dein Einstieg in die Berliner Schule“, Stand August 2026 – hier lässt sie sich herunterladen. Zahlreiche Empfehlungen sind bundesweit relevant; konkrete Fristen und rechtliche Regelungen können sich jedoch je nach Bundesland und Beschäftigungsstatus unterscheiden.
Hier geht es zu allen Beiträgen des News4teachers-Themenmonats „Aus- und Fortbildung“.
Referendariatsreform: Angehende Lehrkräfte laufen Sturm gegen mehr Pflichtunterricht










Gut und hoffentlich hilfreich für neue Kolleg*innen.
Ich sehe allerdings bei den Punkten 9 und 10 den Hund begraben. Die Unsicherheit ist ggf. groß, Nein zu sagen, wenn Schulleitungen (so hoffe ich) sich dem Machtgefälle nicht bewusst sind und nachfragen, ob die Neuen etwas machen möchten…
Zumindest ergänzend zu einer Gewerkschaftsmitgliedschaft wünsche ich den Kolleg*innen, Ansprechpartner*innen im Kollegium zu finden, welche deren Sorgen und reale Ansprüche seitens der Schulleitung einsortieren können :/
Na sich für Homeoffice bzw das Homeschooling einsetzen, für höhere Gehälter, benefits und das 13. Monatsgehalt sowie Urlaubsgeld.
Die 35 Stunden Woche muss gewerkschaftlich durchgesetzt werden, haben andere Branchen auch 🙂
In Bremen sind ja schon 43-44 Stunden pro Woche: 41 Stunden Regelarbeitszeit und 2-3 Stunden pro Woche unbezahlte Mehrarbeit, die der zuständige Senator gar nicht einmal so schlimm findet (siehe Artikel zur Arbeitszeiterfassung bei N4T).
Das ist ein kompletter Arbeitstag mehr pro Woche im Vergleich zur „freien“ Wirtschaft und 8 Jahre mehr auf das Berufsleben hochgerechnet!!!