Masern-Impfpflicht – Schulen müssen Kinder auch ohne Schutz nehmen

0

SCHWERIN. Vom 1. März an müssen Kinder in Kitas und Schulen bundesweit gegen Masern geimpft sein. Während Kitas und Tagesmütter ungeimpfte Kinder abweisen sollen, ist das bei Schulen wegen der Schulpflicht nicht möglich, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch erklärte. Wird dort ein ungeimpftes Kind festgestellt, werde das Gesundheitsamt informiert, das wiederum Kontakt zu den Eltern aufnehme. In letzter Konsequenz droht ein Bußgeld.

Die typischen Symptome der Masern sind neben Hautausschlag auch Fieber, Husten, Schnupfen und Entzündungen der Schleimhäute. Foto: Steffen Bernard / Wikimedia Commons
Die typischen Symptome der Masern sind neben Hautausschlag auch Fieber, Husten, Schnupfen und Entzündungen der Schleimhäute. Foto: Steffen Bernard / Wikimedia Commons

Auch Lehrer müssen künftig ihren Impfschutz nachweisen, wie ein Sprecher des Bildungsministeriums sagte. Für neue Pädagogen sei dies künftig eine Einstellungsvoraussetzung. Bereits im Schuldienst beschäftigte Lehrer haben demnach bis Ende Juli 2021 für den Nachweis Zeit.

Mit der neuen Impfpflicht sollen die immer wieder einmal auftretenden Masern-Ausbrüche in Deutschland zurückgedrängt werden. Masern gelten als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Als bester Schutz gilt eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung von 95 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern erreicht mit 95,5 Prozent bei den Erstklässlern laut Ministerium als einziges Bundesland neben Brandenburg dieses Ziel.

In den vergangenen 19 Jahren wurden im Nordosten laut Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) lediglich 49 Infektionen registriert. «Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum», sagte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU). Die Masern können mit schweren Komplikationen einhergehen und gerade bei kleinen Kindern auch zum Tod führen.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers kommentiert.

Masern-Impfpflicht in Schulen und Kitas: Was passiert mit Verweigerern?

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments