Philologen: „Rollierender Schulbetrieb“ bedeutet in der Praxis, dass Schüler nur alle drei bis vier Wochen in die Schule kommen  

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STUTTGART. „Jede Schülerin und jeder Schüler soll bis zu dem Beginn der Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen können“, heißt es in dem Papier der Kultusministerkonferenz (KMK), das auf dem Bund-Länder-Gipfel in der vergangenen Woche abgesegnet wurde (News4teachers berichtete). Klingt erst einmal gut. Was das aber faktisch bedeutet, hat der Philologenverband Baden-Württemberg jetzt mal anhand eines durchschnittlich großen Gymnasiums dargestellt. Danach hat jede Schülerin und jeder Schüler dort gerade mal alle drei bis vier Wochen eine Woche Unterricht – bestenfalls.

Hat die KMK bei Eltern womöglich falsche Erwartungen geweckt? Foto: Shutterstock

„Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz, nach den Pfingstferien gleichzeitig Präsenzunterricht für möglichst viele Klassenstufen anzubieten, ist in der Corona-Sondersituation für die Schulen nur extrem eingeschränkt umsetzbar“, warnt Ralf Scholl, Vorsitzender des Philologenverbands Baden-Württemberg. Die räumlichen und personellen Ressourcen reichten an den Gymnasien aufgrund der notwendigen Klassenteilungen in zwei beziehungsweise drei Gruppen maximal für zwei bis drei komplette Klassenstufen gleichzeitig. „Dazu Fernunterricht, parallele Notbetreuung und Präsenzbeschulung von Kindern, die über Fernunterricht nicht erreicht werden, und Abiturkorrekturen beziehungsweise mündliche Abiturprüfungen? Das bringt das System an seine Grenzen und darüber hinaus“, fürchtet der Philologenchef.

Keine sinnvolle, dauerhafte Beschulung

„Ein rollierendes System mit abwechselnden Präsenz- und Fernlern-Phasen, in denen maximal (abhängig von Klassen- und Raumgröße) eine Hälfte bzw. ein Drittel der Klasse im Präsenz-, die andere Hälfte bzw. zwei Drittel im Fernunterricht lernt, halte ich unter Einhaltung der Pandemie-Hygienebestimmungen zwar für möglich“, so Scholl. „Aber selbst ein solches System mit geteilten Klassen ist nicht gleichzeitig für alle Klassenstufen durchführbar, sondern schon aufgrund der begrenzenden Räumlichkeiten nur für maximal ein Drittel bis die Hälfte der Klassen gleichzeitig. Wie groß der Bildungserfolg sein wird, wenn Schüler – im optimistischsten Fall – nur jede dritte bis vierte Woche Präsenzunterricht haben, kann sich jeder nach den Fernlern-Erfahrungen der letzten Wochen selbst ausmalen.“

Außerdem dürfe nicht vergessen werden, dass die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Jahr ins Abitur gehen, möglichst durchgehend in allen Fächern unterrichtet werden müssen, weil Unterricht und Leistungsfeststellungen bereits Teil ihrer Abitur-Qualifikation sind. Da viele J1-Kurse wegen des Mindestabstands geteilt werden müssen, schränke das die Möglichkeiten für die anderen Jahrgänge massiv ein. Die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 könnten dann – auch mit halber Klassenstärke – bestenfalls jede dritte Woche Präsenzunterricht haben, „mehr geben die Räumlichkeiten an praktisch keinem Gymnasium her“. Für den einzelnen Schüler würde das also darauf hinauslaufen, dass er im Laufe von drei Wochen eine Woche Präsenz- und zwei Wochen Fernunterricht mit Aufgaben hat.

Schulleitern und Lehrern nichts Unmögliches abverlangen!

„Den Schulleitungen und Lehrkräften darf nichts Unmögliches abverlangt werden: Nur was organisatorisch, räumlich und personell vor Ort auch umsetzbar ist, kann überhaupt erwartet werden“, meint Scholl. Da man davon ausgeht, dass etwa 25 Prozent der Lehrkräfte zu den Risikogruppen gehörten, die nur für Fernunterricht, Korrekturen oder ähnliches eingesetzt werden können, blieben nur drei Viertel des Kollegiums für die Präsenz im Schulgebäude, die mit den vielen zusätzlichen Aufgaben (und paralleler Fernbetreuung der nicht in Präsenz unterrichteten Kinder) weit über das normale Maß hinaus belastet würden. „Aber auch Lehrkräfte haben ein Anrecht auf Arbeits- und Gesundheitsschutz! Ob Teilzeit- oder Vollzeit-Deputat, das große Engagement der Lehrkräfte für ihre Schülerinnen und Schüler ist an allen Schulen, bei denen das Fernlernen funktioniert, unverkennbar. Aber keine Lehrkraft kann dauerhaft doppelten Einsatz leisten“, meint Scholl.

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Damit sei klar, dass die Schülerinnen und Schüler in der Zeit nach Pfingsten, wenn in größerem Umfang Präsenzunterricht stattfindet, im Fernunterricht nur noch reduziert betreut werden können. Eine (an manchen Schulen) fast tägliche Unterstützung durch digitale Angebote (Videounterricht, Telefonate, individuelle Antwort-Emails usw.) könne parallel zum Präsenzunterricht nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher geleistet werden. Intelligente Modelle (zum Beispiel Partner-Schüler aus den A- und B-Gruppen, die sich gegenseitig helfen) würden notwendig.

Besser mit den Klassenstufen 9 und 10 beginnen

„Der Präsenzunterricht an den Gymnasien sollte — wenn wirklich ein rollierendes System notwendig wird — nach den Pfingstferien schwerpunktmäßig nicht mit den Klassenstufen 5 und 6, sondern mit den Klassenstufen 9 und 10 beginnen, da hier ggf. ein Wechsel auf andere Schularten eine frühere Zeugniserstellung erfordert“, so meint Scholl. Danach könnten Teilgruppen der anderen Jahrgänge im Wechsel hinzukommen. Ein denkbares, bestmögliches Beispiel sehe dann einen Präsenzunterricht alle drei Wochen vor, dürfte aber — platzbedingt — nur an sehr wenigen Schulen auch so umsetzbar sein. Hier bräuchen die Schulen Freiräume, um bestmögliche Lösungen aufgrund ihrer lokalen Bedingungen anbieten zu können.

So oder so: Ein „rollierender“ Schul- und Kindergartenbetrieb erlaubt dem Philologenverband zufolge keine sinnvolle, dauerhafte Beschulung beziehungsweise Betreuung der Kinder – und damit auch keine ausreichende Entlastung der Eltern. Das Ziel werde nicht erreicht. News4teachers

Das Modell

Der Philologenverband Baden-Württemberg hat ein „Optimalmodell“ vorgestellt. Das sieht so aus:

  • Woche 1: Klassenstufen 10, 9, 8, 7 – jeweils die erste Hälfte (A) der Klassen,
  • Woche 2: Klassenstufen 10, 9, 6, 5 – Hälfte (B) in 10 und 9, Hälfte (A) in 6 und 5,
  • Woche 3: Klassenstufen 8, 7, 6, 5 – zweite Hälfte (B) dieser Klassen.
  • Von da an wiederholt es sich.

Voraussetzung für dieses Modell ist, dass große Klassen (von zum Teil über 30 Schülern) nicht gedrittelt werden müssen, um ausreichenden Abstand in den Klassenzimmern zu gewährleisten. Ein Dritteln verschiedener Klassen wird laut Verband an vielen Schulen aber nötig werden.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

VBE zieht bittere Bilanz nach einer Woche Unterricht: Von geregeltem Schulbetrieb kann keine Rede sein – das Schuljahr ist praktisch zu Ende

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6 Kommentare
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Dina
3 Jahre zuvor

Rollierender Knast ist ein Problem für sich und keine Lösung. Man sollte einfach endlich Regeln festlegen für den Fernunterricht und zwar für einen längeren Zeitraum und den Kindern ermöglichen zu Freunden zu gehen. Dann kann sich jeder darauf einstellen, evtl die technischen Geräte entsprechend aufrüsten (ggf mit Hilfe der Fördervereine und Digitalpakete) und die Betreuungsproblematik könnte über Freunde und Bekannte wieder entschärft werden, den Kindern geht es psychisch direkt besser und die Ansteckungsgefahr bleibt doch auf wenige begrenzt. Dann kann man Präsenzzeiten sinnvoll einsetzen als Beratungszeiten, als Support, der von Schülern gefragt ist oder auch für Leistungsabfragen.
Dann kann man Regeln festlegen, die einheitlich in der gesamten Schule gelten. Für die Lehrer macht es aktuell alles keinen Sinn irgendetwas festzulegen, weil es morgen direkt wieder kassiert wird, weil die halbe Klasse nicht erreichbar ist und weil keiner so richtig weiß, wie das mit dem Datenschutz genau ist. Und für Schüler ist das Konglumerat an gleichzeitig stattfindenden Jitsi-Zoom-Konferenzen und ständig wechselnden Abgabeorten und -Zeiten absolut unübersichtlich und überfordernd.

dickebank
3 Jahre zuvor

Es geht doch nicht um die regeln. Es geht um das notwendige Equipment, Software, Lizenzen, rechtliche Vereinbarungen mit den Eltern etc.

Wenn Lehrkräfte Unterricht nach Plan – und das kann ja durchaus ein neu erstellter Plan für die Übergangszeit sein – abhalten sollen, bedeutet das mehrfache Schalten zu unterschiedlichen Lehrgruppen am Tag. Und dei führe ich ohne zur Verfügung gestelltes Equipment nicht vom Home-office aus. Folglich brauche ich einen Raum in der Schule, der zwangsläufig für den Präsensunterricht fehlt.

Ein Wechsel von Präsensunterricht und Lernen auf Distanz per Videochat kann nicht funktionieren, wenn es beim Fachlehrerunterricht bleiben soll. Ich kann nicht mit der einen Gruppe chatten und für andere Gruppen präsensuntericht abhalten. Das geht bei der üblichen Rhythmisierung nicht.

ich verstehe auch nicht, warum das jetzt alles wie auf wundersame weise funktionieren soll, während es die Bundesregierung mit ihren beiden Dienstsitzen in Berlin (B) und der Berliner Nebenstelle (BN aka Bonn) nicht bzw. nur in eingeschränktem Maße hinbekommt. In den Ministerien und Oberbehörden des Bundes müssen nämlich die Videokonferenzen weit im Voraus gebucht werden, da die technik sowie geschütze leitungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Dina
3 Jahre zuvor

Aber Vereinbarungen mit Eltern können wir gar nicht treffen, wenn es nicht irgendeine Richtlinie gibt, an denen wir uns orientieren. Und weil keiner weiß, wie lange und mit welchem Ziel hier unterrichtet wird, fragt dann jeder Lehrer die Eltern separat für eine App oder ein Programm, ruft an und wünscht Emails. Eltern sind ja nicht bescheuert, die können durchaus Apps installieren, wenn man ihnen sagt, welche eine App es denn sein soll, aber bei der zehnten App zeigen die mir auch den Vogel und verweisen, auf die anderen sechs Lehrer, die bereits funktionierende Programme in der Klasse nutzen. Also entweder lerne ich sechs Programme für sechs Klassen oder die Kinder lernen zehn Programme für zehn Lehrer – oder wir einigen uns, dass das hier länger dauert und diskutieren in der Konferenz mal aus, welche Apps und Programme sinnvoll sind und von allen genutzt werden sollen.
Und wenn klar ist, mit welchen Geräten gearbeitet werden kann, kann man diese Geräte auch anschaffen. Und dann würden Schulträger vielleicht auch mal aus dem Quark kommen und Geräte finanzieren statt immer nur „Digitalpakt“ zu schreien ohne konkrete Maßnahmen einzuleiten.

Der Stundenplan mit Präsenzstunden und Online-Stunden wäre da doch das geringste Problem. Zumal man die Stunden pro Klasse deutlich reduzieren müsste. Kein Lehrer muss in den Übungsstunden neben den Kindern sitzen. Übungs- und Wiederholungsaufgaben werden erledigt und dann in Videokonferenzen oder Präsenzunterricht besprochen. Anders ist es doch aktuell für die Hauptfächer auch nicht geplant, nur das der Plan jetzt die Hauptfachlehrer extrem belastet, weil fünf Tage lang Präsenzunterricht geplant ist, der vor- und nachbereitet gehört und dann mit dem Kollegen der anderen Halbklasse besprochen werden muss und am Wochenende bitte noch Fragen beantwortet werden sollen.
Normalerweise habe ich doch auch einen Unterrichtsraum. Auch wenn einzelne Räume durch Präsenzunterricht wegfallen, könnte man das sicher irgendwie lösen und wenn man z.B. vier Arbeitsplätze in die ungenutzte Turnhalle verlegt.

Jule Krause
3 Jahre zuvor

Zum hundertsten Mal: Was machen Eltern mit Kindern, die arbeiten? Ihren Job aufgeben?! Es ist so eine UNverschämtheit, was hier gerade auf dem Rücken der arbeitenden Eltern ausgetragen wird! Irgendwann müssen wir es einfach wagen. Ewig der Schule fernzubleiben geht doch auch nicht, oder?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jule Krause

… ins GG schauen und sich über die rechte und Pflichten als Eltern informieren.

Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Soviel zu den Rechten und Pflichten der Eltern. Und zu Ihrer weiteren Frage:
Eine allgemeine Arbeitspflich sieht das GG nicht vor.

Die eltern stehen in erster Linie in der Verantwortung ihren Kindern gegenüber. Dahinter haben die privatrechtlich geregelten Vereinbarungen zum Beschäftigungsverhältnis zurück zu stehen. Übrigens die Höhe des ALG I entspricht dem des KuG bei 100% Kurzarbeit.

Ivonne
3 Jahre zuvor

In der Theorie klingt das alles immer sehr interessant. Leider sind die Entscheider nicht diejenigen, die an der Front tätig sind. Bei der Entscheidung der KMK ist man davon ausgegangen, dass wir nur jahrgangshomogene Klassen haben. In meiner jahrgangsgemischten Klasse werden die Kinder der einzelnen Stufen jeweils mit Kindern aus anderen Klassen zusammen gesetzt. Das ist sowohl für die Kinder als auch für uns Lehrer sehr belastend und demotivierend. Wir hätten gerne unsere Klasse im Verbund gesehen, und wenn es nur an zwei Termine jeweils die Hälfte der Klasse gewesen wäre. Bei der Beschulung der Kinder geht es im Moment nicht immer nur um Wissensvermittlung. Kinder brauchen viel mehr. Da ist dieser geschützte Raum (vertraute Klassenkameraden, die „eigene“ Klassenlehrerin und der eigene Klassenraum) sehr wichtig. Bei meiner Klasse wirbelt der Präsenzunterricht im Moment sehr viel auf und Kinder wie Eltern und Lehrer sind mit dem System sehr unzufrieden, haben aber keine Möglichkeit, es aufzubrechen.