Urteil: Viertklässler müssen wie vorgesehen zurück in die Schule

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LÜNEBURG. Viertklässler in Niedersachsen müssen ab Montag wie vorgesehen wieder in die Schulen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zum Präsenzunterricht entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Den Antrag einer Schülerin auf einstweilige Außervollzugsetzung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus habe der 13. Senat abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 13 MN 131/20). In Nordrhein-Westfalen sind allerdings noch zwei ähnliche Verfahren anhängig.

Das Gericht hat entschieden Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Die mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts verbundene vorübergehende Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, entschieden nun die Lüneburger Richter. Das nach Jahrgängen abgestufte Vorgehen biete ausreichend Zeit für die Umsetzung und eine mögliche Anpassung der Konzepte. Zudem diene es der Vermeidung eines unkontrollierbaren Wiederanstiegs der Neuinfektionen.

Viertklässlerin sah sich gegenüber anderen Jahrgängen benachteiligt

Den Antrag hatte eine Schülerin einer vierten Klasse gestellt. Vertreten durch ihre Eltern wandte sie sich mit einem Normenkontrolleilantrag dagegen, ab dem 4. Mai wieder in die Schule gehen zu müssen. Sie sah darin eine Verletzung des Gleichheitssatzes und eine Benachteiligung gegenüber anderen Jahrgängen, denen die Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin untersagt ist.

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Es seien keine überzeugenden Gründe zu erkennen, Grundschulen vom Vorgehen auszunehmen, argumentierten die Richter. In den Grundschulen seien Viertklässler am ehesten in der Lage, hygienische Maßnahmen vorzunehmen und den gebotenen Abstand weitgehend einzuhalten. Der Präsenzunterricht sei zudem für die persönliche Entwicklung wichtig.

Urteil für NRW wird Anfang der Woche erwartet

Zwei Schüler aus NRW haben ebenfalls Klagen gegen die geplante Rückkehr von Viertklässlern in die Grundschulen ab frühestens 7. Mai eingereicht. In den beiden Eilanträgen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster argumentieren die Viertklässler, es liege eine Ungleichbehandlung vor, wenn aktuell nur ihre Jahrgangsstufe zurück in die Schulen geholt werde, sagte eine OVG-Sprecherin auf Anfrage am Donnerstag. Beide Viertklässler wollen wegen der Corona-Krise nicht in der nächsten Woche in die Klassen zurückkehren. Das Urteil wird für Anfang der kommenden Woche erwartet. News4teachers / mit Material der dpa

Zwei Viertklässler klagen dagegen, wieder in die Schule gehen zu müssen

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