Unterrichten ohne Mindestabstand? Gericht will zeitnah entscheiden

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MAGDEBURG. Dürfen Grundschüler ohne Mindestabstand unterrichtet werden? Im Streit um das gelockerte Abstandsgebot für den täglichen Unterricht an Grundschulen wird das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: pxhere

Die Klage sei am Dienstagnachmittag eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch (News4teachers berichtete bereits darüber – und zwar hier). Zunächst habe die Landesregierung Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am Freitag oder Anfang kommender Woche will der zuständige Senat entscheiden. In Sachsen-Anhalt gilt für die meisten Jahrgänge ein Wechselmodell: Klassen werden in kleine Gruppen aufgeteilt und lernen abwechselnd zuhause und in der Schule. So soll der Mindestabstand eingehalten werden, um eine neuerliche Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Die Schüler lernen in voller Klassenstärke – in einem Raum

Die Grundschulen im Land wechseln seit 8. Juni nach den Vorgaben des Bildungsministeriums in den täglichen Unterricht. Die Kinder lernen in voller Klassenstärke, aber mit einer festen Lehrkraft. Dafür darf der Mindestabstand unterschritten werden. Als Vorsichtsmaßnahme werden die Klassen strikt voneinander getrennt. Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes erlaubt dem Ministerium, eigene Regeln für den Unterricht an Schulen zu erlassen.

Gegen die Aufweichung des Abstandsgebots hat eine Grundschullehrkraft geklagt. Sie wird von der Lehrergewerkschaft GEW bei ihrem Normenkontrollantrag unterstützt. Die Schulen vollständig zu öffnen, setze die Lehrkräfte und die Kinder einem enormen Risiko aus, sagte GEW-Landeschefin Eva Gerth. Die Bildung fester Gruppen, die sich nicht begegnen sollten, sei in den Schulen kaum umsetzbar. Laut GEW soll das Gericht überprüfen, ob das Bildungsministerium berechtigt sei, die Abstandsregel auszusetzen, obwohl die Eindämmungsverordnung sie prinzipiell vorschreibt.

Das Urteil dürfte bundesweit Signalwirkung haben – mittlerweile haben etliche Bundesländer angekündigt, auf die Abstandsregel in den Schulen verzichten zu wollen (News4teachers berichtet laufend über die Schulöffnungen – hier geht’s zu einem aktuellem Überblick über den Stand der Debatte). News4teachers / mit Material der dpa

Ist der Verzicht auf Abstand im Klassenzimmer verantwortungslos? Wie der Streit um Schulöffnungen die Gemüter erhitzt

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2 Kommentare
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Quartett
3 Jahre zuvor

„…..aber mit einer festen Lehrkraft.“

Das ist mir so nicht bekannt, ich weiß auch nicht, wie das gehen sollte, dass eine Lehrkraft sämtlichen Fachunterricht abdeckt.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

„…..aber mit einer festen Lehrkraft.“ Wird in den meisten Grundschulen so auch nicht umgesetzt, weil es nicht geht. Im Grunde ist seit Schulöffnung ohne Abstandsgebot alles so wie früher. Man kriegt die Kinder auch auf den Gängen, in der Schulkantine oder auf dem Hof nicht mehr dazu, Abstand zu halten. Warum auch, wenn sie es im Klassenraum auch nicht müssen. So ist das eben aus Kindersicht. Beste Grüße ins Homeoffice an alle, die das mitenschieden haben! Sie tragen die Verantwortung, wenn es zu Ausbrüchen in den Schulen kommt.