SAARLOUIS. Ein Schüler, der gemeinsam mit einem positiv auf das Coronavirus getesteten Mitschüler betreut wurde, durfte für 14 Tage in häuslicher Quarantäne geschickt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis (Az.: 6 L 977/20). Es wies damit einen Eilantrag der Eltern des betroffenen Schülers, der in eine Grundschule in Homburg geht, zurück.
Die Eltern hatten angegeben, ihr Kind habe keinen näheren Kontakt mit dem Infizierten gehabt und sei zudem zwei Mal negativ auf das Coronavirus getestet worden.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Schüler habe sich während der Nachmittagsbetreuung mehr als 90 Minuten in einem Raum mit dem positiv getesteten Schüler aufgehalten. Auch die negativen Testergebnisse des Schülers seien nur «Momentaufnahmen» und rechtfertigten nicht die Annahme, dass der betroffene Schüler nicht mehr ansteckungsverdächtig sei. Die Anordnung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises sei deshalb rechtens gewesen. dpa
Zweite Instanz: Quarantäne für Erstklässlerin war doch rechtmäßig