Jede 20. Lehrkraft ist schwerbehindert – mit Nachteilsausgleich

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WIESBADEN. An hessischen Schulen arbeiten befristet und unbefristet mehr als 2800 schwerbehinderte Lehrer oder Gleichgestellte. Dies geht aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor.

Etwa jede 20. Lehrkraft ist (in Hessen) schwerbehindert (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Es sei Ziel der Landesregierung, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung zu fördern. «Zudem wurden von der hessischen Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergriffen, um Nachteile, die Menschen durch ihre Behinderung erfahren, so weit wie möglich zu kompensieren.» So gebe es eine Pflichtstundenreduzierung und weitere Nachteilsausgleiche. Nach Angaben des Ministeriums gab es im vergangenen Schuljahr rund 55.500 Lehrerstellen in Hessen.

Bereits während des Studiums gebe es Hilfs- und Informationsangebote. «Ein Nachteilsausgleich ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge verankert und ermöglicht Studierenden unter anderem, aufgrund von chronischer Erkrankung oder Behinderung einen Nachteilsausgleich zu beantragen, beispielsweise durch Verlängerungen der Bearbeitungszeiten von Prüfungen oder durch Umgestaltung der Prüfungssituation», heißt es in der Antwort. Bei einer Einstellung in den Schuldienst solle Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung der Vorzug gegeben werden. (dpa)

Schulministerium entwickelt seit 2011 an einer Lernplattform herum – und vernachlässigt dabei die (gesetzlich vorgeschriebene) Barrierefreiheit  

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12 Kommentare
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Georg
1 Jahr zuvor

5% Schwerbehinderung erscheint mir mehr als im Durchschnitt aller Betriebe. Wie viele dieser 5% waren auch schon zu Dienstantritt schwerbehindert?

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Und? Soll es der Staat so wie die hochgelobte „freie“ Wirtschaft machen und sich von der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen freikaufen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsabgabe

Nein, der Staat erfüllt hier nur seine Verpflichtung, während die „freie“ Wirtschaft sich entweder für kleines Geld freikauft (s. Link) oder solche Leute zur Lasten der Sozialversicherungssysteme „freistellt“.

Ihr Staats./Schulen-Bashing und ihre Lobhudelei der „freien“ Wirtschaft ging mal wieder voll daneben…

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Was hat das mit Bashing von irgendwem zu tun? Meine zweite Frage ist beim Thema Schwerbehinderung ohnehin relevanter.

Caro
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

„Jede fünfte“ sind 20%. Erscheint mir etwas viel.

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor

Die Sache hat doch auch einen Wermutstropfen, den ich mal ansprechen möchte. Wir haben auch schwerbehinderte Kollegen, also Kollegen, die sich eine Schwerbehinderung attestieren ließen. Wir erleben sie vor allem so, dass sie darauf verweisen, dies und das und jenes nicht machen zu müssen, weil sie ja behindert sind. Da gibt es welche, die nie Aufsicht machen müssen bis hin zu welchen, die gar keine ganzen Klassen mehr unterrichten, sondern nur noch Kinder mit Sonderstatus betreuen.

so?!
1 Jahr zuvor
Antwortet  Die Berlinerin

Schwerbehinderte und Gleichgestellte übernehmen im Regelfall die gleichen Tätigkeiten wie LuL ohne körperliche Einschränkungen, das regelt die ADO. Ein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter ist aber ungleich mehr durch seine Einschränkungen belastet, muss dieses irgendwie kompensieren und bekommt nur wenige Ermäßigungsstunden; viele gehen von sich aus mit der Stundenzahl runter und nehmen Gehaltseinbußen in Kauf.
In jedem einzelnen Fall werden jährlich Teilhabegespräche mit der Schulleitung geführt, was machbar ist und was nicht. Dies ist von der jeweiligen dauerhaften körperlichen Einschränkung abhängig. Sie können dazu eine Schwerbehindertenbeauftragten der Personalrates hinzuziehen.
Seien Sie dankbar und froh, wenn es sie nicht im Laufe ihres Arbeitslebens erwischt!
In jungen Jahren haben diese KuK sich evtl. den A… aufgerissen. Viele KuK wissen gar nicht, welche Rechte sie haben und arbeiten bis zum Umfallen oder bis sie im Krankenhaus liegen u.a.. Dass es danach nicht normal weiterläuft und das Alter auch seinen Tribut zollt, wird von körperlich gesunden LuL gerne ausgeblendet und verdrängt. Mit kollegialen Grüßen!

Tigrib
1 Jahr zuvor
Antwortet  Die Berlinerin

Bin selbst Gleichgestellt, seit 22 Jahren schon. Ich hatte noch nie irgendwelche Privilegien, Erleichterungen deswegen. Nur bei der Einstellung gab es ein separates Verfahren, dafür aber auch eine spezielle Begutachtung durch den Amtsarzt.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tigrib

Das BMAS meint zur Gleichstellung bei Beamten:
Ausnahmen
Unkündbare Beamte, Richter sowie Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz können in den meisten Fällen Schwerbehinderten nicht gleichgestellt werden.
Grund dafür ist, dass die genannten Personen in der Regel bereits abgesichert sind und dass Ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet ist. Daher erfüllen sie meistens nicht die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
In einigen wenigen Fällen ist aber auch für Beamte, Richter und Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz eine Gleichstellung möglich. Dies ist dann der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa bei einer drohenden Versetzung eines Beamten bei Auflösung seiner Dienststelle.
Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz sind zum Beispiel Mitglieder des Betriebsrats oder auch Mütter und Väter in Elternzeit.
https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/05_Gleichstellung/Gleichstellung_node.html

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
KaGe
1 Jahr zuvor
Antwortet  Die Berlinerin

Ich gehöre zu den Lehrern, die eine Schwerbehinderung haben. Und führe keine Aufsichten und mache keine Klassenleitung. Glaube mir, ich täte mehr als gerne auf diese „Privilegien“ verzichten, wäre ich im Gegenzug dafür gesund!

Das, was im jährlichen Teilhabegespräch vereinbart wurde, hat den neuen Schulleiter nicht interessiert und es war ein harter Kampf, dass sie dort vereinbarten Sachen umgesetzt wurden.

Last edited 1 Jahr zuvor by KaGe
gehtsnoch
1 Jahr zuvor

5,045 % Schwerbehindertenanteil bei LuL in Hessen
Gemäß § 154 SGB IX müssen Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern besetzen. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Kann man auch so ausdrücken:
Die gesetzlich vorgeschriebene Quote wurde noch soeben mit 25 Mitarbeitenden mehr als erforederlich überschritten.

Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter MenschenDie öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben eine Quote von 6,4 %.
https://www.rehadat-statistik.de/statistiken/berufliche-teilhabe/beschaeftigung/beschaeftigungsstatistik-schwerbehinderter-menschen/

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
Ulrike
1 Jahr zuvor

Auch ich habe eine Schwerbehinderung. Leider gibt es in B.W. Schulleitungen, die weder ein Teilhabegespräch führen, noch bereit sind, irgendwelche Einschränkungen zu berücksichtigen. Die Inklusionsvereinbarung kennen viele SL nicht, andere ignorieren sie bewusst.
Wendet man sich dann ans Schulamt, heißt es, man solle doch die Schule wechseln. Auch das Schulamt hält sich weder an die Inklusionsvereinbarung noch an irgendwelche anderen Vorschriften.
Wenn man da keine sehr engagierte Schwerbehindertenbeauftragte hat, ist es sehr schwierig,- es bleibt oft nur der Gang zum Anwalt!