„A13 für alle“: Auch angestellte Lehrkräfte in NRW erhalten mehr Geld

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DÜSSELDORF. Neben den verbeamteten Lehrkräften in NRW werden auch die rund 40.000 angestellten Lehrkräfte künftig mehr Geld erhalten. Die schrittweise Anpassung des Einstiegsgehalts der verbeamteten Lehrkräfte bis 2026 auf die Besoldungsstufe A13 wirke sich auch auf die Eingruppierung „der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulformen aus“, berichtet das NRW-Schulministerium gegenüber der Tageszeitung „Neue Westfälische“. Grund sei, dass sich der Tarifvertrag an der Beamtenbesoldung „orientiert“, so das Ministerium.

Es geht aufwärts. Illustration: Shutterstock

Der Lehrerverband „lehrer nrw“ zeigt sich gegenüber der „Neuen Westfälischen“ zufrieden. „Ich bin wirklich erleichtert“, so der Vorsitzende Sven Christoffer. Auch der Lehrerverband „ShaLL NRW“ begrüßt diesen Schritt, fordert aber grundsätzlich eine Neuaufstellung des Systems, da tarifangestellte Lehrkräfte in NRW deutlich schlechter bezahlt würden als verbeamtete Kollegen. Verbeamtete Lehrerpersonen der Grundschule und Sekundarstufe 1 erhalten ab Januar einen monatlichen Zuschlag von 115 Euro, der rückwirkend zum 1. November 2022 gilt. Jeweils zum 1. August wird sich der Zuschlag um weitere 115 Euro erhöhen, sodass alle Lehrkräfte zum 1. August 2026 die Besoldungsstufe A13 erreichen werden. News4teachers

Wüst zündet erste Stufe für gleiche Lehrer-Einstiegsgehälter (drei weitere sind nötig)

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Kritischer Dad*NRW
1 Jahr zuvor

Anpassung des Einstiegsgehalts der verbeamteten Lehrkräfte bis 2026 auf die Besoldungsstufe A13
Vielleicht möchte man auch erst einmal nur gute Stimmung bereiten.

Versprechungen zur Anpassung der Gehälter und Besoldungen oder die Aussicht auf ein attraktives Gehalt gab es schon viele und da war doch jüngtst mal was mit 1.600 € geringerem Einstiegsgehalt in Berlin.
Das positive Ansinnen des NRW-Schulministeriums mit neuer Ministerin, beschlossen hat dies der NRW-Landtag auch schon?
Ich kann mir diese tollen „Geschenke“ ganz ohne Gegenleistung in den nächsten vier Jahren – so in einer Art „gefundenen Wertschätzung“ – in der jetztigen Zeit leider nicht 1:1 umgesetzt vorstellen ohne dabei viele LuL / KuK desillusionieren zu wollen, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Kritischer Dad*NRW
Alex
1 Jahr zuvor

Na ja der Entwurf wurde vorgestern auf der PK zum Nachtragshaushalt veröffentlicht und alle Fakten sind gross auf der Seite vom
schulministerium nachzulesen:

https://www.schulministerium.nrw/lehrkraeftebesoldung

Darüber hinaus war es das Hauptthema der Wahlen und im Koaltionsvertrag verankert. Das Gesetz wird nächsten Monat beschlossen.

Wer hier noch unkt, den verstehe ich nicht.
Und ob das ein Geschenk ist? Schliesslich ist der Lehrermangel das grösste Problem in NRW…

Last edited 1 Jahr zuvor by Alex
So!?
1 Jahr zuvor

Die Zulagen sind nicht relevant bei einer Pensionierung in den nächsten Jahren, richtig? Dafür gilt: Wir arbeiten noch weitere 4 Jahre auf Grundlage von A12. Und werden erst dann auf A13 hochgestuft?!

Kritischer Dad*NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  So!?

Korrekt und auf den Punkt gebracht. 45 Monate lang nur Zulagen ohne Berücksichtigung bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen.
Ab 01.09.2026 wird dann auch erst aus A12 ein A13. Blöd für den dann der vorher aus dem aktiven Dienst scheidet.
Beispiel für die fiktive Berechnung eines Ruhegehaltes

So!?
1 Jahr zuvor
Antwortet  So!?

„Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage.“
Also doch, gut so!

Kritischer Dad*NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  So!?

115,- € mag ja für Sie eine „ruhegehaltsfähige Zulage“ bedeuten, aber wo steht Stellen- oder Amtszulage?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  So!?

Das wird dann aber beim Aufstieg in A13 durch zeitweise Streichung einer Erfahrungsstufe kompensiert. <sarkasmus aus>

Alex
1 Jahr zuvor

Hier ist noch nichts zu bekannt, wie das laufen wird.
An Grundschulen hat man als Seiteneinsteiger ohne Abschluss E9b, am Gym. E10 (bzw. als Vertretungslehrkraft während des Studiums im Bachelor).

Wie erfolgt hier die Angleichung? E9b Zulage?

lehrer002
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Wahrscheinlich Hochstufung auf E10 bzw. E11. Langfristig sollten Seiteneinsteiger aber nachstudieren müssen, für die GS zumindest je zwei, drei Veranstaltungen für Mathedidaktik und Deutschdidaktik und eine für GS-Pädagogik und dann eine Option des berufsbegleitenden Refs bekommen. Anschließend dann auch für diese A13. Diese aktuelle Situation mit der Lehrerlaubnis in einem Fach und Arbeiten in der GS ohne Ahnung von Mathe und Deutsch ist doch eine Katastrophe….

Polumin
1 Jahr zuvor
Antwortet  lehrer002

Eine Person der die Fächer direkt studiert hat, könnte die Lehrer mit den Kenntnissen noch fortbilden. Ich verstehe nicht wieso voll ausgebildete LuL immer wieder fordern Seiteneinsteiger zum studieren zu motivieren. So frustriert dass das Studium in der Vergangenheit nicht gelohnt hat?
Diejenigen die ständig über REF jammern und ihre Sinnlosigkeit anprangern, sind am Ende diejenigen die darauf bestehen, dass andere Kollegen auch diese Zeit hinter sich bringen müssen.

Seiteneinsteiger haben durch ihre Erfahrung schon Arbeitserfahrung. Die Theorie könnten sie wie in der Wirtschaft auch, durch einen externen Prüfung nachweisen.

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor

In Berlin gab es als Anreiz mal bis zu 1600,- Euro als Zulage. Das beseitigte den Lehrermangel aber auch nicht.

https://www.radioeins.de/programm/sendungen/die_schoene_woche/_/lehrer-innen-demonstrieren-fuer-1600-euro-zulage.html

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Die Berlinerin

Tja, keine Verbeamtung. War klar, dass man ins Umland flüchtet.

dickebank
1 Jahr zuvor

Der Lösungsvorschlag ist doch 115 EUR je Jahr, damit dann in 4 Jahren die 460 EUR, die ja bei einer Beförderung mehr gezahlt werden müssen (Unterschied zwischen den Besoldungsstufen) ausgeglichen sind.

Für die Tarifbeschäftigten muss dieser Betrag aber deutlich höher sein, da jedes Gehaltsplus ja auch sozialversicherungspflichtig ist. Bin gespannt, wie das im Tarifvertrag geregelt wird.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Also wenn ich E11 zu E13 Stufe 4 nehme, komme ich brutto auf eine Differenz von 600 Euro. Das ist geringfügig mehr als von A12 nach A13 (Dort Stufe 7 520 brutto). Theoretisch könnten die Stufen somit ähnlich hoch sein. Ob sozialversicherungspflichtig oder nicht, man muss ja kein Genie sein, um diese 600 brutto durch die vorgegebenen 4,5 Jahre zu teilen.
Spannend ist, dass es ja auch noch E10 und E9b an Sek 1 und Grundschulen gibt, das wird mE komplizierter. Wobei sie einfach prozentual jeder Gruppe eine andere Zulage zahlen könnten.

Last edited 1 Jahr zuvor by Alex
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Der Aufstieg von E11 zu E13 führt zu einem Änderungsvertrag. Im Gegensatz zu den Beamten, bei denen eine „Sprungbeförderung“ ausgeschlossen ist, ist das Überspringen der Entgeltstufe E12 für Tarifbeschäftigte möglich.So einfach wie bei den Beamten, Besoldungserhöhung durch die Gewährung einer jährlich steigenden Zulage über die nächsten vier Jahre, kann das also nicht klappen.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

wie wird es denn zB in Schleswig-Holstein gelöst, wo auch ein Stufenplan läuft, ähnlich wie hier? Konnte dazu nichts finden. Was passiert da mit den Angestellten E9er, E10ern, E11ern?

Petra
1 Jahr zuvor

Dann bekommt sek.2 Lehrer Mathe und Physik demnächst soviel wie Primastufe, gleichwertige Ausbildung und Belastung. Klausuren etc. endlich mal Gerechtigkeit

Physiklehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Petra

Gleichwertige Ausbildung? Also die Ausbildungsdauer ist genauso lang. Aber ohne Jammern zu wollen, ist es schon ein erheblicher Unterschied, ob man ein Mathematik und Physik Studium absolviert oder auf Grundschullehramt studiert. Ich bin wirklich für gleich Bezahlung, das gönne ich jedem. Aber der Anspruch im Studium ist wirklich ein ganz anderer und das darf man ruhig so anerkennen. Grüße

Pensionist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Petra

Ob dann noch jemand Mathematik und Physik für das höhere (ha!) Lehramt studiert?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pensionist

Und die Fakulten für Deutsch und Mathematik für das höhere Lehramt sind doch der beste Schutz vor einer Abordnung an eine GS.

Petra
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pensionist

Quereinsteiger

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Petra

Ist eben genauso wie bei Beamten in anderen Bereichen des ÖD. Im Eingangsamt bekommt der Brandrat im Landesdienst eben die selbe Besoldung wie ein Regierungsrat im Landesarchiv. Für die unterschiedlichen Belastungen wie nachtdienste, Gefährdung etc. gibt es dann ja auch Zulagen.
Bei StR an GY gibt es eben die Ratszulage, die Lehrkräfte der primarstufe und der SekI nicht erhalten. Eine Angleichung der Wochenstundendeputate ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Beamtenrechtlich ergibt sich bei den „Altfällen“ noch die Frage, ob sie mit der Gewährung der A13 nach zig Berufsjahren in den höheren Dienst aufsteigen oder ob sie weiterhin Beamte des gehobenen Dienstes im Übergangsamt bleiben.

Im Gegensatz zum Rat, der mit A13 im Eingangsamt des höheren Dienstes besoldet wird, ist der Oberamtsrat – auch wenn er ebenfalls die A13 erhält – Beamter des gehobenen Dienstes.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Das wird im Hinblick auf das 1.Beförderungsamt interessant. Gibt es A14 im gehobenen Dienst? Dann werden sie sicher keinen Laufbahnwechsel vornehmen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Nein, A14 ist eine Besoldungsgruppe der höheren Dienstes (Laufbahngruppe II).
Lediglich bei A13 gibt es sowohl die Zuornung is Einstiegsamt der Laufbahngruppe II als auch den Aufstieg ins Übergangsamt der Laufbahngruppe I.
Bei lehrkräften war das früher die Amtsbezeichnung „Oberlehrer“ die aber abgeschafft worden ist, da sie negativ konotiert ist.

Die einzige Möglichkeit als SekI-Lehrkraft zu A14 aufzusteigen ist, die Übernahme einer Funktionsstelle (Leitungsstelle). Die Abteilungsleitungen I und II an Gesamtschulen in NRW werden mit A14 vergütet – um ein Beispiel zu nennen. Auch wenn eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für die SekI als LGED die leitung einer GE inne hat, hat sie keinerlei Lehrbefugnis für die SII. Folglich kann sie auch nicht Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses sein. Deshalb muss in solchen Fällen der Abwesenheitsvertreter die Kehrbefähigung für die SekII haben.
Laufbahnrechtlich sind diese Inhaber von Funktionsstellen dann Beamte des höheren Dienstes.

Last edited 1 Jahr zuvor by dickebank
Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Petra

Denke letzteres ist anspruchsvoller,
Weil belastender.
Nun weine woanders weiter

Petra
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Belastung ist keine Arbeitszeit, wer nicht belastbar ist, sollte erst gar nicht in die Schule gehen. Sek1 ist was für loser, bin selber SEK.1/2 und SEK. 1 Aufgabenbereich erfordert keine Kenntnisse, die man sich nicht 5 Minuten vorher anei*nen kann. MEINE Sek1 Korrektur mach ich nebenbei. Typisch, dass hier von rum weinen die Rede ist, das ist genau das Kindergartenaustauschniveau, der ich kann nicht genug kriegen Generation

Nepo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Petra

Ihre Sek. I – Korrektur macht Petra nebenbei. Klasse! Auf die Fragestellung: „Inwiefern spielt die Interpunktion und Orthografie bei der Formulierung von deutschen Sätzen in Kombination mit der Satzstellung eine Rolle?“ hat Petra bis heute leider keine Antwort gefunden!

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor

Die Angleichung wird kommen, ansonsten hat NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland ein riesiges Problem. Das weiß auch Herr Wüst. Auch in Bayern ist die Sache jetzt in Bewegung gekommen. Sachsen-Anhalt hingegen ist immernoch im Tiefschlaf. Ob das auch am hohen Durchschnittsalter der dortigen, verantwortlichen CDU-Politiker liegt? Man scheint schlicht nicht in der Lage zu sein, sich für die Bildung der nächsten Generation einzusetzen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrer
Petra
1 Jahr zuvor

Ich bin aber sek1 und sek 2 Lehrer, also mache ich 2 Schulformen, d.h in EF, Q1, Q2 extra CURRICULUM, AUSBILDUNG, ABI, TROTZDEM ZP, Extra Konferenztermine und zusätzliche Lehrplanarbeit. Dann müssen andere auch 2 Formen abdecken oder bereit sein in Oberstufe zu arbeiten. Fakt ist, dass die meisten Lehrer gar nicht die Kompetenz aufweisen in SEK. 2 aufzuschlagen. Dummheit wird also ignoriert. Zudem ist SEK. 1 sowieso inhaltlich Stufe Zero, dafür braucht es gar kein Studium.

Nepo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Petra

Ich hoffe, dass „Petra“ nicht wirklich Lehrerin ist…das wäre schon ziemlich peinlich! Falls doch: Sie haben ja bereits an anderer Stelle auf Ihre hohe Fachlichkeit als Sek. II – Kollegin hingewiesen. Bilden Sie sich ernsthaft etwas darauf ein, dass Sie zwei Fächer auf Lehramt studiert haben? Jeder „richtige“ Mathematiker, Philosoph oder Wissenschaftler lacht sich doch kaputt über Sie bzw. wird Ihr fachliches Wissen maximal als „süß“ bewerten. Das Niveau der Lerninhalte und das Lernalter sind vollkommen egal. Vielmehr geht es um die Herausforderung Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Lerninhalte zu vermitteln. Ob ich nun einem 8-jährigen Kind mit einer ausgeprägten Dyskalkulie die Addition/Subtraktion beibringen soll oder einem Oberstufenschüler die Nichteuklidische Geometrie…beides kann didaktisch sehr herausfordernd sein. Fachlichkeit ist wichtig, aber nicht entscheidend. Petra, wo waren Sie im 1. Semester Erziehungswissenschaft?

Evita
1 Jahr zuvor

und wie sieht es mit angestellten Lehrkräften an der Uni aus, die mit TV-L 13 bezahlt werden? Hat man uns vergessen?? Verdienen wir am Ende weniger?? Ist unsere Arbeit weniger anspruchsvoll und daher weniger Geld wert??