Wie Schulen auf Gewalt gegen Lehrkräfte reagieren sollen: Der Schulleitung kommt eine Schlüsselrolle zu

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MÜNCHEN. Wie sollen Schulen auf die zunehmende Gewalt gegen Lehrkräfte reagieren? Das Bayerische Kultusministerium hat dazu jetzt eine Handreichung herausgegeben, die deutlich macht: Auf die Schulleitung kommt es an. Sie muss handeln – dann, wenn etwas passiert ist. Aber auch schon im Vorfeld.

eine Frau vor weißem Hintergrund hält die ausgestreckte Hand vor Ihr Gesicht
Lehrkräfte werden offenbar immer öfter Opfer von Gewalt. Und die fängt nicht erst bei Straftatbeständen an. Foto: Shutterstock

Gewalt gegen Lehrkräfte ist in Schulen zwar nicht an der Tagesordnung. Allerdings scheinen sich die Fälle zu häufen. Der vorläufige Höhepunkt: Anfang des Jahres wurde eine Lehrerin in Ibbenbüren bei Münster im Klassenraum erstochen. Der mutmaßliche Täter, ein 17-jähriger Schüler, erhängte sich später in der Zelle des Untersuchungsgefängnisses (News4teachers berichtete). Ein krasser Einzelfall? Sicher – aber offensichtlich auch die Spitze eines Trends.

So berichteten in einer im November 2022 vom VBE veröffentlichten Umfrage zwei Drittel der befragten Schulleitungen von direkter psychischer Gewalt – etwa Beleidigungen, Bedrohungen oder Belästigungen – in den vergangenen fünf Jahren. 2018 hatten das „nur“ 48 Prozent der Leitungen angegeben. Ein Drittel der Befragten meldete aktuell, dass Lehrkräfte Opfer von Cyber-Mobbing wurden, also Diffamierung oder auch Nötigung im Internet – ebenfalls eine deutliche Zunahme. Und in einem weiteren Drittel der Schulen kam es zu gewalttätigen körperlichen Angriffen auf Lehrkräfte oder Schulleitungen.

„Gewalt im schulischen Alltag wird nicht nur dann erlebt, wenn es um die Verwirklichung von gesetzlich geregelten konkreten Straftatbeständen geht“

Die Umfrage war Anlass für das Bayerische Kultusministerium, einen Leitfaden herauszugeben, wie Schulen mit Gewaltvorfällen umgehen sollen. Die beginnen weit unterhalb von Mord und Totschlag. „Gewalt im schulischen Alltag wird nicht nur dann erlebt, wenn es um die Verwirklichung von gesetzlich geregelten konkreten Straftatbeständen geht. Es gibt Situationen und Verhaltensweisen, die zwar keinen Straftatbestand erfüllen, aber eine Grenzüberschreitung darstellen, die von den Betroffenen als Gewalt wahrgenommen werden und vom Dienstherrn auch eine Reaktion erfordern“, so heißt es in der Broschüre. „Die Grenze zu ‚lediglich‘ unangemessenem und unerwünschtem Verhalten sind dabei fließend und das subjektive Sicherheits- und Gewaltempfinden der Betroffenen spielt hier ebenfalls eine maßgebliche Rolle“.

Grundsätzlich gelte: „Ein Angriff auf eine Lehrkraft verlangt Solidarisierung. Im Vordergrund muss das individuelle Erleben von Gewalt durch die geschädigte Person und darauf aufbauend die Hilfestellung sein. Bei der Einordnung des Vorfalls durch nicht direkt am Vorfall beteiligte Personen z. B. Schulleitung, schulinternes Krisenteam, Beratungslehrkraft, Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe, Fachkräfte sowie Kolleginnen und Kollegen sollte daher die Betrachtungsweise der geschädigten Person von zentraler Bedeutung sein.“

Während in Bayern schwere körperliche Übergriffe auf Lehrkräfte die Ausnahme sind, scheinen Fälle von psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte im Internet – Cybermobbing – zuzunehmen. „Wenn bekannt ist, wer die Aufnahmen angefertigt und ins Internet gestellt hat, ist zunächst ein Gespräch unter mindestens sechs Augen zu empfehlen. Die betroffene Lehrerin oder der betroffene Lehrer sollte eine Kollegin oder einen Kollegen oder ein Mitglied der Schulleitung hinzuziehen und die Schülerin bzw. den Schüler in einem Gespräch dazu auffordern, die Aufnahmen aus dem Internet zu entfernen“, so heißt es. „Sollte sich die Schülerin bzw. der Schüler weigern oder sehr uneinsichtig zeigen, kann die Lehrkraft eine polizeiliche Anzeige in Betracht ziehen. Mögliche Gründe, die für und gegen eine Strafanzeige sprechen, sind hierbei gut abzuwägen.“

„Lehrkräfte müssen der vorbehaltlosen Unterstützung durch die Schulleitung gewiss und sich sicher sein, dass sie nicht allein gelassen werden“

Bei der Aufarbeitung von Gewaltvorfällen in Schulen kommt der Schulleitung eine Schlüsselrolle zu. „Sobald die Schulleitung von einem Gewaltvorfall erfährt, muss sie handeln. Lehrkräfte müssen der vorbehaltlosen Unterstützung durch die Schulleitung gewiss und sich sicher sein, dass sie nicht allein gelassen werden. Dies gilt nicht nur in Bezug auf Gewalttaten, die von Schülerinnen und Schülern ausgehen, sondern auch in Bezug auf Gewalthandlungen von Erziehungsberechtigten und sonstigen Dritten. Ebenso muss die Schulleitung Schutz und Hilfe anbieten, wenn es um Grenzüberschreitungen geht, die (noch) nicht als Straftaten einzuordnen sind. Aufgabe der Schulleitung ist es, gemeinsam mit allen an der Schule beteiligten Personen und Institutionen ein Klima des Vertrauens und eine Null-Toleranz gegenüber Gewalt an der Schule zu etablieren.“

Grundsätzlich sollte, so empfehlen die Expertinnen und Experten, sobald strafrechtliche Relevanz gesehen wird und das Gewaltopfer mit der Einleitung eines Strafverfahrens einverstanden ist, schon alleine aus Gründen der Fürsorge und der Generalprävention Strafanzeige und ggf. Strafantrag durch die Schulleitung gestellt werden. „Die Stellung von Strafanzeigen und Strafanträgen durch die Schule ist auch Ausdruck der Wertschätzung den Bediensteten gegenüber. Die betroffenen Lehrkräfte werden auch insofern entlastet, wenn ihnen möglichst viel vom Strafverfahren und dessen Vorbereitung abgenommen wird.“

Weiter heißt es: „Die Schulleitung signalisiert der betroffenen Lehrkraft aus einer grundsätzlichen Pflicht und Haltung der Fürsorge heraus Schutz und vollständige Rückendeckung. Sie bietet die sofortige Befreiung von der Unterrichtsverpflichtung für die nächsten Stunden an bzw. verfügt diese bei deutlich wahrnehmbaren Belastungsanzeichen. Dabei ist zu beachten, dass die Erstreaktionen nach Erleben einer Gewalttat sehr unterschiedlich sein können, von Sprachlosigkeit und Erstarrung über Rededrang und Übererregung bis hin zu scheinbarer Gefasstheit und Normalität. Die Schulleitung kümmert sich um die Information des Kollegiums und der Klassen.“

Parallel dazu sei es wichtig, die inner- und außerschulischen Unterstützungs- und Hilfestrukturen seitens der Schulleitung zu aktivieren, zu informieren und in den Fall einzubeziehen. „Die Schulpsychologin bzw. der Schulpsychologe kann Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Schulleitung, die betroffene Lehrkraft, das gesamte Kollegium sowie für Schülerinnen bzw. Schüler und deren Erziehungsberechtigten sein. Darüber hinaus sollten Mitglieder der Personalvertretung für die Lehrkräfte, Vertrauenslehrkräfte für die Schülerinnen bzw. Schüler und Vertreterinnen bzw. Vertreter der Jugendhilfe bzw. Jugendsozialarbeit (und ggf. Schulsozialpädagoginnen bzw. Schulsozialpädagogen) für die Erziehungsberechtigten und die Schülerschaft zur Verfügung stehen. In welchem Umfang dies geschieht, ist von der jeweiligen Konstellation des Falls abhängig.“

Wenn die Gewalt von einer Schülerin oder einem Schüler ausgegangen ist, so wird empfohlen, sie oder ihn unter Aufsicht von zwei Lehrkräften in einen vom Ort des Geschehens entfernten „Raum zum Abkühlen“ zu bringen. „Hier ist es wichtig, eine ruhige, ungestörte Atmosphäre herzustellen, auf eine angemessene Distanz zu achten und die Schülerin bzw. den Schüler nicht mit Vorwürfen zu konfrontieren oder durch Fragen Hintergründe und Erklärungen für den Übergriff zu erforschen versuchen. Ggf. kann es für die Schülerin bzw. den Schüler hilfreich sein, sich zu bewegen oder eine sie bzw. ihn ablenkende Tätigkeit (Schreiben, Malen, Blättern in Büchern) zu ermöglichen.“ Schulrechtliche Konsequenzen seien erst nach Prüfung des Vorfalls durch
die Schulleitung anzusetzen und nicht zu präjudizieren.

Am besten aber kommt es gar nicht erst zu Gewaltvorfällen – was sich durch präventive Maßnahmen zumindest beeinflussen lasse. Dazu zähle unter anderem: „Psychohygiene und Achtsamkeit der Lehrkräfte untereinander: ein Bewusstsein für den anderen
entwickeln, sich Zeit zu nehmen für die Wahrnehmung der Bedürfnisse und Handlungen von Kolleginnen und Kollegen“ sowie „ein Konsens über die Grenzen pädagogischen Handelns und eine möglichst weitgehende Übereinkunft hinsichtlich des zugrundeliegenden Menschenbildes der in der Schule arbeitenden Personen“. News4teachers

Hier lässt sich die Broschüre herunterladen.

Vom geworfenen Stuhl bis hin zur Hetzkampagne im Internet – Lehrkräfte sind häufig Gewalt ausgesetzt

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34 Kommentare
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Realist
10 Monate zuvor

„Sollte sich die Schülerin bzw. der Schüler weigern oder sehr uneinsichtig zeigen, kann die Lehrkraft eine polizeiliche Anzeige in Betracht ziehen. Mögliche Gründe, die für und gegen eine Strafanzeige sprechen, sind hierbei gut abzuwägen.“

Was für ein Geschwurbel! Ob eine Lehrkraft nach einer Straftat, die gegen sie gerichtet ist, Anzeige erstattet oder nicht, liegt einzig und allein im Ermessen der Lehrkraft. Das „kann“ im ersten Satz ist hier grob irreführend! Das Stellen einer Anzeige ist völlig unabhängig davon, ob der Schüler sich einsichtig zeigt oder nicht.

Der zweite Satz suggeriert zudem, dass das Stellen einer Anzeige irgendwie „unanständig“ wäre.

Als ob diese „Handreichung“ das Stellen von Strafanzeigen durch Lehkräfte verhindern wolle…

Zudem ist oft der „Strafantrag“ das geeignetere Mittel, wenn man will, das wirklich etwas passiert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_(Deutschland)

447
10 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Genau so sieht es aus.

laromir
10 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Soll es wahrscheinlich auch. Habe leider schon erlebt, dass man eben keine Rückendeckung bekommt. SuS, die von Gewalt betroffen sind übrigends auch nicht. Polizei in der Schule scheint etwas Unanständiges zu sein. Mobbing, Drohungen, posten von Bildern fragwürdiger oder strafbaren Inhalte, soviel wird schön bedeckt gehalten und getan, als gäbe es das an der eigenen Schule nicht. Betroffene KuK müssen sich rechtfertigen, bei den SuS verlassen meist die Opfer die Schule und nicht die Täter. Hürden für Schulverweise werden so hoch gelegt, dass jemand schon Amok laufen müsste oder jemanden bewaffnet angreifen müsste, dass tatsächlich was passiert. Wenn vorher nicht schon 10 Vorfälle dokumentiert werden, würde das am Ende auch noch entschuldigt werden. Leider ist die persönliche Erfahrung, dass man Ende meist alleine dasteht und max. von den KuK unterstützt wird. Bei Elternbeschwerden (oder Hetze) wird man erst in die Pfanne gehauen und dann gefragt (wenn man Glück hat)

ysnp
10 Monate zuvor

Die Broschüre habe ich überflogen. Sie ist ziemlich umfassend und hilfreich. Ich finde es gut, dass so etwas erstellt wurde. Deutlich wird die Fürsorgepflicht, sinnvolle Verhaltensmaßnahmen und die Meldepflicht. Also nichts unter den Tisch kehren!
Man hat schon öfter von Fällen gelesen, wo zuerst von Schulleitungen verharmlost wurde, wahrscheinlich um den Ruf zu wahren.
Für Bayern gilt also offiziell: Es ist gewünscht, dass man nicht schweigt!

Last edited 10 Monate zuvor by ysnp
Against Fremdbetreuung
10 Monate zuvor
Antwortet  ysnp

Und darum wird im Grunde nicht von Polizei gesprochen bzw. aufgefordert, sie gleich zu beteiligen, und das Stellen von Strafanzeigen der Schulleitung überlassen, die das bestimmt mit Freuden tut! Es wird genau gewünscht, dass die Dinge unter dem Deckel gehalten werden.
Es wird auch verhindert, dass Lehrkräfte ihre Rechtsposition sichern, indem erst einmal Kreti und Plethi einbezogen werden, man sie mit Verständnis einlullt, statt mit juristischem Sachverstand.

laromir
10 Monate zuvor
Antwortet  ysnp

Ist nur die Frage, ob Schulleitung sich daran hält. Man hat ja „Außenwirkung“ und die Fassade muss stimmen. Schlechte Presse und Polizei ist da nicht gerne gesehen.

OMG
10 Monate zuvor

Ok. Und wenn die Schulleitung von Gewalt betroffen ist?

Fräulein Rottenmeier
10 Monate zuvor
Antwortet  OMG

Dann hat sie die Möglichkeit selber Anzeige zu erstatten oder die übergeordnete Dienststelle, wenn es im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit besteht….siehe weiter unten.
Leider musste ich selber erleben, dass es die übergeordnete Dienststelle in meinem Fall einen feuchten Kehricht interessierte, so dass ich selber Anzeige erstattet habe.

Was ich mich aber hier bei den vielen Kommentaren frage, warum so viele der Meinung sind, dass Schulleitung versucht abzuwiegeln oder nicht tätig wird? Der Ruf der Schule leidet doch nicht, wenn gegen gewalttätige Schüler oder Eltern oder gegen Bedrohungen vorgegangen wird, ganz im Gegenteil, dies wird eher wohlwollend von der übrigen Schulgemeinde zur Kenntnis genommen.
Schlimm ist es übrigens, wenn die Presse davon Kenntnis erlangt und anfängt diese Vorkommnisse auszuschlachten. Da kann man als Schule leider nur verlieren….ganz gleich wie man handelt…..

laromir
10 Monate zuvor

Schön wäre es. Da muss schon ganz schön was vorfallen, dass überhaupt mal eine härtere Maßnahme innerhalb der Schule folgt. Und Anzeigen sind so überhaupt nicht angesagt. Warum? Keine Ahnung, eigentlich in meine Augen ein gutes Zeichen.wenn konsequent durchgegriffen wird und alle wissen, dass man sich nicht beliebig schlecht benehmen kann. Keine Ahnung, warum man sich damit so schwer tut. Und was ist das für ein Signal für Jugendliche, wenn sie das Gefühl haben, dass nichts passieren wird. Es wird nur schlimmer und sie versuchen die Grenzen immer weiter zu überschreiten.

Ureinwohner Nordost
10 Monate zuvor

Falls irgend was, ob Elter, Schüler oder Kollege Hand gegen mich anlegt, ist am nächsten Tag meines Überlebens die Staatsanwaltschaft informiert und Klage eingereicht.

Was aus dem Kindelein wird?
Mir egal.
Das wird das Gericht entscheiden.
Ende.

brasilero
10 Monate zuvor

GENAU SO MUSS ES SEIN

Against Fremdbetreuung
10 Monate zuvor

„Die Stellung von Strafanzeigen und Strafanträgen durch die Schule ist auch Ausdruck der Wertschätzung den Bediensteten gegenüber. Die betroffenen Lehrkräfte werden auch insofern entlastet, wenn ihnen möglichst viel vom Strafverfahren und dessen Vorbereitung abgenommen wird.“

Wie gütig! Danke! Die Vorgesetzten entscheiden für mich…und sich wahrscheinlich dagegen! Würde ja ein schlechtes Licht auf die Schule werfen. Und dann wird wieder „Du-Du-Du!“ gesagt und alles ist gut?!

NEIN! Kolleginnen und Kollegen: In einem solchen Fall: ÖPR als Personalvertretung mit ins Boot, selbst die Polizei einschalten, ggf. eine:n Rechtsanwalt:ältin mitnehmen.

Last edited 10 Monate zuvor by Against Fremdbetreuung
Bavarianteachy
10 Monate zuvor

ÖPR in Bayern (Bereich GS/MS) ganz schlechte Idee, da dieser sich zu mehr als der Hälfte aus SchulleiterInnen zusammensetzt!

Against Fremdbetreuung
10 Monate zuvor
Antwortet  Bavarianteachy

OK?! Das erklärt wieder einmal manches….
Dann eben sofort mit Anwalt:ältin.

Last edited 10 Monate zuvor by Against Fremdbetreuung
uesdW
10 Monate zuvor
Antwortet  Bavarianteachy

Intressant. Bei uns wird der immer aus dem Kollegium gewählt. Leider ist es schwer, die KuK dafür zu begeistern, aber aus der Schulleitung war da noch nie jemand dabei.

Julia
10 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Die SL ist bei uns nicht passiv wahlberechtigt.

Stillstand
10 Monate zuvor

Und wenn Machtmissbrauch von der Schulleitung ausgeht? Welche Hilfe darf das Kind oder die Familie erhoffen? Gewalt gegen Schüler wird leider noch zu häufig tabuisiert. Niemand sollte Gewalt erleben müssen, weder physisch noch psychisch.

Last edited 10 Monate zuvor by Stillstand
Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  Stillstand

Öhm, die können dann auch Klagen?
Hä, glaub ich stehe auf dem Schlauch …
Die holen sich halt einen Anwalt und klagen dann.
Wenn (m)eine Schulleitung Kinder verprügelt, dann Klage ich sie halt an? Ist doch mein Recht. Muss ich nicht zuschauen.

Biene
10 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Die sind in aller Regel schon bei angeblicher falscher Benotung von Leistungsnachweisen mit einem Anwalt da. (Erziehungsberchtigte von SuS).
Die Sache mit den Rechten und Pflichten sollte von allen Beteiligten im Bereich Schule verstanden sein, ist leider nicht immer der Fall. LuL kennen beide, SuS und deren Erziehungsberechtigte eher nur die Rechte, selten sind da auch die Pflichten bekannt. Somit wäre das Problem schon weit im Vorfeld gelöst.

aufreger
10 Monate zuvor

Es ist rechtlich nicht möglich, dass die Schulleitung die Anzeige stellt, wenn sie selbst nicht betroffen ist.

Mika
10 Monate zuvor
Antwortet  aufreger

Bei Körperverletzung stimmt das so nicht:
„Betrifft die Körperverletzung einen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, einen Soldaten, einen Amtsträger der Kirche u.a., können auch die direkten Dienstvorgesetzten den Strafantrag in Vertretung stellen (§ 230 Absatz 2 StGB). Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn das Opfer während der Ausübung seines Amtes oder damit in Verbindung stehender Tätigkeiten verletzt wurde.“
Quelle: https://www.koerperverletzung.com/antragsdelikt/#Sonderfall_Koerperverletzung_waehrend_der_Dienstausuebung

omg
10 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Dann darf sogar das Schulamt die Anzeige erstatten. Macht das aber nie.

Mika
10 Monate zuvor
Antwortet  omg

Ist auch die Erfahrung einer Kollegin: Anzeigen sind eher unerwünscht, so dass weder SL noch Schulamt hier tätig werden.

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Personalführende Stelle ist aber – hier in NRW – die Schulabteilung der regional zuständigen Bez.-Reg.
Disziplinatvorgesetzter ist in der Regel der Jurist der Schulabteilung.

Die Anzeige würde ich persönlich niemals über den Dienstweg – sprich an die Bez.-Reg. über die SL – einreichen. Wofür gibt es das zur Schule nächstgelegene Polizeirevier? Und bei der Anzeigeerstattung nicht vergessen, den eigenen Anwalt gleich mitzunehmen und sich für den Fall der Eröffnung eines Strafverfahrens die Option als Nebenkläger aufzutreten offenzuhalten.

Mika
10 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die SL mein direkter Dienstvorgesetzter ist? Schließlich ist diese mir gegenüber weisungsbefugt. Ist das in NRW nicht so, will sagen, kann Euch die SL keine Weisungen erteilen, sondern das macht der Jurist der Schulabteilung?

Fräulein Rottenmeier
10 Monate zuvor
Antwortet  Mika

In NRW hat die SL Dienstvorgesetzteneigenschaften…..ist also in einigen Belangen Dienstvorgesetzte, in anderen Belangen nicht.

dickebank
10 Monate zuvor

Die Entscheidung, ob eine Anzeige von amtswegen erfolgen soll, liegt aber nicht im Ermessen und auch nicht im Zuständigkeitsbereich der SL. Soweit gehen deren Dienstvorgesetzteneigenschaften dann doch nicht. Das fällt in die zuständigkeit der Schulabteilung der regional zuständigen Bezirksregierung als Landesmittelbehörde.

Die eingeschränkten Dienstvorgesetzteneigenschaften der SL sind ja auch der Grund warum es an schulen keinen Personalrat sondern lediglich einen Lehrerrat gibt, der sich in seinen Rechten ganz gravierend vom Personalrat bei der Bez.-Reg. und dem Hauptpersonalrat beim MSB unterscheidet.

aufreger
10 Monate zuvor
Antwortet  Mika

und trotzdem muss das Opfer selbst entscheiden, selbst wenn die Schulleitung dies tut. Ansonsten kommt nichts bei rum im Prozess.

Nick
10 Monate zuvor

Gewalt? Körperverletzung. Strafanzeige!

Carsten
10 Monate zuvor

Ich empfehle auch eine zivilrechtliche Schadensersatz – und Schmerzensgeldklage, da das Zivilrecht unter dem Strafrecht ansetzt.

Against Fremdbetreuung
10 Monate zuvor
Antwortet  Carsten

Guter Tipp, danke!

447
10 Monate zuvor
Antwortet  Carsten

Ein wichtiger Hinweis.
Vom Jugendamt“Strafrecht“ ist ohnehin nichts zu erwarten.

447
10 Monate zuvor
Antwortet  Carsten

Der große Vorteil ist hier vor allem, dass über den Volltreffer in den Geldbeutel die Täterversteherei des Jugend“strafrechtes“ umgangen werden kann.

Nordost
10 Monate zuvor

„Der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann nannte die Ergebnisse erschütternd. Laut Umfrage sind 73 Prozent der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen von psychischer Gewalt betroffen, nur an Gymnasien sind es mit 61 Prozent etwas weniger.
Körperliche Gewalt richte sich dagegen häufiger gegen Lehrkräfte an Grundschulen, von denen 40 Prozent darüber berichten. Die Begründung hierfür sieht Beckmann darin, dass jüngere Kinder „ihre Emotionen noch nicht so gut kontrollieren können„. Dennoch handle es sich um eine bedenkliche Zahl.“

https://www.tagesschau.de/inland/angriffe-lehrer-befragung-101.html

Seltsam, dass der Relativierer vom Dienst nicht darauf hingewiesen hat, dass es das früher auch schon gegeben habe und die Pauker sich gefälligst nicht so anstellen sollen.