Ein Kommentar von Volker Jürgens.
BERLIN. Die FDP und ihre Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sind mal mit dem Anspruch angetreten, „weltbeste Bildung für jeden“ zu ermöglichen. Sie scheitern allerdings derzeit sogar schon daran, ihre eigenen Versprechungen in Sachen Digitalisierung der Schulen umzusetzen. Der Digitalpakt 2.0, von der Ampel in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und von Stark-Watzinger zu verantworten, droht auf den letzten Metern zu scheitern.
Die Situation ist verfahren, die Fronten sind verhärtet, obwohl die Zeit drängt: Bund und Länder scheinen beim Digitalpakt 2.0 für nächstes Jahr nicht zueinander zu finden. Die Folgen für die Schulen wären fatal. Investitionen in deren digitale Ausstattung liegen seit Monaten brach. Die für insgesamt 6,5 Milliarden Euro angeschaffte Infrastruktur beginnt bereits zu bröckeln.
Knackpunkte der Verhandlungen: Kompetenzen und Geld. In einem Interview mit der ARD versuchte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Wochenende nun einmal mehr, den Kultusministern den Schwarzen Peter zuzuschieben: „Wir vom Bund sind klar aufgestellt.“ 2,5 Milliarden Euro als Angebot würden auf dem Tisch liegen, jetzt komme es darauf an, „dass die Länder eben auch sagen, welchen Beitrag sie leisten wollen“.
Wen sie mit „wir vom Bund“ meint? Aus Reihen der Koalitionspartner mehren sich die kritischen Stimmen an Stark-Watzingers Kurs. Es ist offensichtlich, dass Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner hier die Strippen zieht.
So lässt sich die Geschichte auch ganz anders erzählen: Der Streit zwischen Bund und Ländern um den Digitalpakt tobt seit sage und schreibe zwei Jahren – und die Bundesbildungsministerin scheint gewillt zu sein, daraus ein absurdes Theaterstück zu machen. So fragte sie die Kultusministerinnen und Kultusminister noch im vergangenen Juli (wohlgemerkt: nach bereits 18 Monaten Verhandlungen!), wie viel Geld sie denn eigentlich wollen. Das wiederholt sie seitdem immer wieder.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel den Digitalpakt 2.0 angekündigt – ohne jegliche Einschränkung
Dabei ist die Sache klar. Der erste Digitalpakt Schule zum technischen Ausbau der Einrichtungen lief von 2019 bis Mai dieses Jahres. Das Programm zur Finanzierung von schuleigenem WLAN oder für die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Laptops und Tablets hatte ein Volumen von mehr als sechs Milliarden Euro. Hier trug der Bund 90 Prozent der Kosten, die restlichen zehn Prozent steuerten Länder und Kommunen bei. Grundsätzlich sind Schulen zwar Ländersache und nicht Sache des Bundes. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel aber angekündigt, mit den Ländern ein Anschlussprogramm, eben den Digitalpakt 2.0, mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg zu bringen – ohne jegliche Einschränkung.
Die hat allerdings Stark-Watzinger dann einseitig den Ländern vor den Latz geknallt. Ein vertraulicher Entwurf des Bundesbildungsministeriums – der der Redaktion von News4teachers vorliegt – beinhaltet, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil am neuen Digitalpakt von bislang 90 auf 50 Prozent senkt. Zudem will der Bund die Förderung ab 2030 komplett einstellen. Welche Summe das Projekt insgesamt umfassen soll, bleibt offen. „Dafür investieren Bund und Länder über die Laufzeit dieser Vereinbarung insgesamt bis zu X Mrd. Euro zu gleichen Teilen”, so heißt es wörtlich in dem Papier.
Last but not least sollen die Länder dann auch noch schwören, nach Ende der Laufzeit niemals mehr Geld vom Bund für die Digitalisierung der Schulen zu verlangen. Im Wortlaut: „Die Länder stellen sicher, dass zum 31.12.2029 eine mit den Schulträgern abgestimmte verbindliche Planung eines jeden Landes zur dauerhaften Finanzierung der genuinen Länderaufgabe digitaler Bildung vorgelegt wird. Dazu gehören vor allem die dauerhafte Sicherstellung der Administration der Schul-IT durch Kapazitäten von Ländern und Kommunen, die Gewährleistung der Interoperabilität und Anschlussfähigkeit der IT-Infrastruktur durch einheitliche Standards sowie in eigener Zuständigkeit unterhaltene Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote für Schulen und Schulträger für die Zeit nach der Förderung dieser Gegenstände durch den Digitalpakt 2.0.“
Statt nun daran zu gehen, die Schwachstellen des ersten Digitalpakts auszubessern, setzt die Bundesbildungsministerin noch erkennbaren Unfug obendrauf
Nun gilt der erste Digitalpakt zwar als Erfolgsmodell. Verbesserungsmöglichkeiten gäbe es aber durchaus. Zentrale Kritikpunkte:
- Die Umsetzung des Digitalpakts gestaltete sich aufgrund föderaler Strukturen und regionaler Unterschiede als schwierig und langwierig. Einige Bundesländer konnten schneller auf die bereitgestellten Mittel zugreifen und nutzen, während Schulen andernorts noch immer auf grundlegende Infrastruktur wie schnelles Internet und WLAN warten.
- Schulen und Schulträger beklagten, dass die Mittelverwendung oft an komplexe bürokratische Auflagen gebunden sei. Dadurch wurde die Umsetzung erschwert und verzögert. Viele Schulleitungen wünschten sich flexiblere Regeln für die Mittelverwendung, um besser auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort eingehen zu können.
- Länder und Schulträger bemängelten, dass die Bereitstellung der Mittel einmalig und nicht nachhaltig geplant sei. Es wurde früh die Sorge geäußert, dass der fortlaufende Finanzbedarf für Wartung, Erneuerung und Lizenzen nicht gedeckt werden kann, wenn die Mittel des Digitalpakts aufgebraucht sind – zurecht, wie die Diskussion um den Digitalpakt 2.0 belegt.
- Es wurde häufig kritisiert, dass Lehrkräfte nicht genügend Zeit und Ressourcen haben, um sich in die neuen digitalen Werkzeuge einzuarbeiten. Fortbildungen müssen in den regulären Arbeitszeiten der Lehrkräfte stattfinden. Der bereits bestehende Lehrkräftemangel macht dies jedoch schwierig, und viele Lehrerinnen und Lehrer beklagten eine zusätzliche Arbeitsbelastung.
- Es fehlt bis heute an qualifiziertem IT-Personal in den Kollegien. Schulen berichten von einer unzureichenden Unterstützung bei der Wartung und dem Betrieb der digitalen Technik. Viele Lehrkräfte fühlen sich oft auf sich allein gestellt, wenn technische Probleme auftreten.
Schulen werden aber nun kaum ein ausreichend großes Reservoir an qualifizierten Technikerinnen und Technikern vorhalten können. Die sucht selbst die Wirtschaft, die weitaus bessere Gehälter bieten kann, händeringend. Hier sind Dienstleister gefragt, die den Support stemmen können. All das, was in den letzten Jahren in den Schulen an digitaler Infrastruktur verbaut wurde und derzeit genutzt wird, bedarf der Wartung und Pflege und der regelmäßigen Erneuerung. Das alles können Schulen und Kommunen allein nicht leisten (auch wenn manche Schulträger das vielleicht glauben mögen). Heißt: Ohne Dienstleister wird es keine nachhaltige digitale Transformation geben.
Statt nun aber daran zu gehen, diese Schwachstellen des ersten Digitalpakts auszubessern – was zweifellos ein honoriges Ansinnen wäre –, setzt die Bundesbildungsministerin noch erkennbaren Unfug obendrauf: Als weitere Zumutung fordert sie von den Ländern ein „zusätzliches Engagement für die Qualifizierung des pädagogischen Personals“, genauer: „Ab 2026 mindestens durch die Einführung einer Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte insbesondere im Bereich digitales Lehren und Lernen von 30h p. a. durch individuelle Teilnahme an zertifizierten Angeboten oder schul-/schulverbundinternen Fortbildungen (gemäß Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK), finanziell unterlegt durch eine Anhebung von Fortbildungs-/Qualitätsbudgets auf Schulebene um 500 Euro pro Schule und 40 Euro pro Lehrkraft.“
Was die Länder, grob überschlagen, nochmal rund 50 Millionen Euro pro Jahr extra kosten würde – also in der Laufzeit des Digitalpakts satte 250 Millionen Euro. Gravierender noch: Mit der Vorgabe würden Lehrerinnen und Lehrer, an deren Engagement die Digitalisierung der Schulen bislang nicht gescheitert ist, mit einer beispiellosen bürokratischen Fortbildungspflicht überzogen. Dies dürfte die Motivation kaum steigern. Kein Wunder also, dass der Lehrerverband VBE in Stark-Watzingers Kurs eine „klare Verzögerungstaktik“ sieht. Verzögerung – oder gar Verhinderung? Fakt ist: Die FDP führt kein einziges Kultusministerium in Deutschland. Sie selbst hätte von einem erfolgreichen Abschluss in den Verhandlungen zum Digitalpakt deshalb im eigenen Kalkül wohl am wenigsten.
Stark-Watzinger will mehr Kompetenzen des Bundes in der Bildung – allen Ernstes
Kein Witz: Stark-Watzinger, die auch stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende ist, fordert im aktuellen ARD-Interview, in dem sie sich der Verantwortung für den Digitalpakt entzieht, stattdessen mehr Verantwortung für den Bund bei der Bildung insgesamt.
Sie spricht sich für eine „klare Aufgabenteilung“ aus, um die Umsetzung zu beschleunigen und Zuständigkeiten zu schaffen – eben auch über das Thema Digitalisierung hinaus: mit einheitlichen, verbindlichen Standards bei Bildungsabschlüssen. Das sei „ein großer Wunsch der Familien in unserem Land“, damit es eine Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern gebe: „Wir wollen ja mobil sein mit unseren Bildungsabschlüssen.“ Wäre der Bund für diese übergeordneten Themen bei der Bildung zuständig, so hätten die Menschen auch einen Ansprechpartner, der in der Verantwortung stehe, so Stark-Watzinger.
Haben Sie das? Stand jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger eine Bundesbildungsministerin, die nicht mal ihren im Koalitionsvertrag selbst gesetzten Ansprüchen gerecht wird.
Der Autor Volker Jürgens war selbst Geschäftsführer eines IT-Unternehmens in der Bildungsbranche. Er ist heute als Fachjournalist tätig.
Mal ganz davon abgesehen, dass die Länder sich auch ganz gerne aus ihrer Verantwortung stehlen, werde ich den einen oder andern vor der nächsten Bundestagswahl (kommt ja vielleicht früher als gedacht) an diese Posse erinnern. Sollte doch die Wahlentscheidung beeinflussen…
Es stellt sich immer die Frage, wer die Schuld hat. Es ist sicher nicht Frau Stark-Watzingers Aufgabe die vielen Schwachstellen des ersten Digitalpakts auszubessern. Für die meisten Defizite tragen die Länder bzw. die Kommunen die Verantwortung.
Das einzige, wo ich mir von Frau Stark-Watzingers bzw. von Bundes-Seite mehr Engagement wünschen würde, wäre bei der Wartung der schulischen IT. Offensichtlich gibt der Markt kein qualifiziertes Personal her, das zu den Gehältern, die die Kommunen zahlen, arbeiten will.
Wenn sich dieses Personal nicht findet, dann muss man es halt selber ausbilden. Hier würde ich mir einen neuen Ausbildungsberuf wünschen, eine Ausbildung als „Schulische IT-Service-Kraft“.
Darum geht es aber leider nicht, sondern um die einseitige Änderung der Bedingungen. Die Aussicht auf den zweiten Digitalpakt war eben eine 90 zu 10 Finanzierung. Da ist plötzlich keine Rede mehr von. Das ignoriert sie aber hartnäckig und haut immer wieder das gleiche Angebot raus.
Ich will die Länder nicht in Schutz nehmen, aber das geht so nicht. Vor allem baden wir in den Schulen den ganzen Mist aus. Die Geräte vom Anfang müssten nämlich langsam erneuert werden…
Sorry, aber wer – bitte schön – führt das Bundesministerium für Bildung und hat somit die Aufgabe, die festgelegten Koalitionsvereinbarungen in diesem Ressort umzusetzen??
No excuses, please!
Habe die Faxen dermaßen dicke von diesen Blendern und Verhinderern im Amt.
Was mich echt ankotzt ist, dass gerade die Liberalen mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Verbesserung des Bildungsbereiches in den letzten Wahlkampf angetreten sind und daher ja auch auf die Besetzung dieses Ressorts mit einer von ihnen gefordert haben – und jetzt kommt seit Amtsantritt von BSW nur heiße Luft und dummes Gelaber.
Was ist mit dem Lindner-Spruch vom “lieber nicht regieren als schlecht regieren” geworden.
Wenn dieses Statement Bestand hätte, dann könnte man sich zumindest darauf verlassen, dass die FDP sich aus ernstzunehmender Politik heraushalten würde, weil sie es schlicht nicht können u d es damit auch einfach lassen würde.
“No excuses, please!”
Ich habe überhaupt nichts entschuldigt. Nirgends!
“Es ist sicher nicht Frau Stark-Watzingers Aufgabe die vielen Schwachstellen des ersten Digitalpakts auszubessern.”
Und wo sind die Entschuldigungen???
Hat irgendjemand auch nur irgendetwas anderes von der FDP erwartet?
“Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält eine Pension von 4.990 Euro pro Monat.”
Gute Aussichten, um 4 Jahre nichts auf die Reihe zu bekommen.
Besser als einen auf Andi Scheuer zu machen und zu viel Aktionismus an den Tag zu legen.
Wie wäre es denn mit “seriöser Arbeit”?
Gilt das nicht auch für die anderen Minister der nderen Parteien?
natürlich
Betty Schwach Schwätzinger kommt lediglich dem Ruf nach, den sie sich mphelos aufgebaut hat.
Rumlabern, dumm durch die große Brille gucken und quasi Arbeitsverweigerung im Amt vollziehen.
Dabei die Schuld abderen zuschieben und scheinheilig “nur das Beste” für das eigene Resort “selbstdarstellen”.
Kann es sein,dass sie sich vor und mit Amtsübernahme an ihrer damals kultusministerialen Parteifreundin Y. GEBAUER ausgetauscht und abgesprochen hat, wie man Bildungssysteme maximal langfristig behindert und eine positive Entwicklung boykottiert?
Zuweilen scheint es so.
Wo sehen Sie denn diesen Boykott? Ich habe unten ja schon ein wenig zu meiner Sichtweise geschrieben und denke, dass es durchaus richtig ist, die Länder nicht mit Geld zu überhäufen, so lange diese ihre Hausaufgaben nicht machen. So lange Bildung Ländersache ist, müssen sich die Länder auch mal kümmern. Die Länder könnten ja mal damit beginnen an den Schwachstellen des ersten Digitalpaktes zu arbeiten.
Es ist schön, dass Sie sich so für Frau Stark-Watzinger in die Bresche werfen. Nur: Sie fordert ja gar nicht, dass die im Kommentar benannten Schwachstellen des ersten Digitalpakts ausgebessert werden (das findet sich nirgends) – sie reißt stattdessen neue Baustellen auf, die keinen wirklichen Sinn ergeben. Außer den, das Projekt gegen die Wand zu steuern.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich bin wirklich kein Fan von Frau Stark-Watzinger. Wirklich nicht.
In Ihrem Artikel schreiben Sie, dass die Ministerin 2,5 Milliarden anbietet und nun auf einen Beitrag der Länder wartet. Dass der Bund eine 50 prozentige Ko-Finanzierung der Länder fordert, ist auch aus anderen Bund-Länder-Kooperationen oder diversen EU-Projekten bekannt und erstaunt jetzt nicht.
Auch dass die Ministerin fordert, die Länder sollten IHRE Bildung mal selber zahlen, finde ich nicht erstaunlich. Wie ich unten bereits ausgeführt habe, sieht das Grundgesetz solche Kooperationen ja eigentlich gar nicht vor, weil Bildung Ländersache ist.
Dass die Ministerin weiterhin fordert, dass die Schulen nicht nur Technik bekommen, sondern zudem ihr Personal auf die neu anzuschaffende Technik durch Fortbildungen vorbereiten, sehe ich auch nicht als eine kontraproduktive Baustelle. Ich denke, dass sie mit dieser Forderung absolut richtig liegt.
Wenn wir die Probleme beim Digitalpakt diskutieren, diskutieren wir irgendwo natürlich auch ganz allgemeine Probleme bei der föderalen Bildungspolitik. Und hier gilt – wie woanders auch – wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Wenn Frau Stark-Watzinger zu bedenken gibt, dass der Bund sich entweder finanziell zurückzieht oder mehr auch konzeptionelle Verantwortung übernimmt, halte ich das für einen nachvollziehbaren Ansatz, obwohl ich wirklich kein Fan von Frau Stark-Watzinger bin.
“Dass der Bund eine 50 prozentige Ko-Finanzierung der Länder fordert, ist auch aus anderen Bund-Länder-Kooperationen oder diversen EU-Projekten bekannt und erstaunt jetzt nicht.”
Doch, es erstaunt – im von der FDP mitunterzeichneten Koalitionsvertrag ist davon keine Rede.
Hier der Wortlaut: “Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen. Den Mittelabruf beim Digitalpakt Schule werden wir beschleunigen und entbürokratisieren. Bund, Länder und Kommunen identifizieren noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam Vorschläge für kurzfristige Lösungen und vereinbaren Umsetzungsschritte. Zur Unterstützung vor Ort werden wir Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote schaffen. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet. Dieser Digitalpakt wird auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen.” Quelle: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
Auch kein Wort dazu, dass die Länder sich zu Fortbildungen ihrer Lehrkräfte im vom Bund festgelegten Umfang verpflichten sollen. Wohlgemerkt: auch Bundesländer, in denen es bislang überhaupt keine konkret festgelegte Fortbildungspflicht für Lehrkräfte gibt. Das hat Frau Stark-Watzinger einseitig zur Bedingung gemacht – wohlwissend, dass das massiv in die Dienstverhältnisse der Länder eingreift und deshalb nicht mal eben zu machen wäre, selbst wenn die Kultusminister wollten. Wer so etwas unverrückbar in den Raum stellt, will nicht ernsthaft verhandeln.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„Doch, es erstaunt – im von der FDP mitunterzeichneten Koalitionsvertrag ist davon keine Rede.“
Da haben Sie vollkommen Recht. Aber welche Inhalte des Koalitionsvertrages sind denn bislang ordentlich abgearbeitet worden?
Wo sind die 400.000 neuen Wohnungen, die auf Seite 69 des Koalitionsvertrages genannt werden?
Wo hat die Koalition die Staatsleistungen an die Kirche beendet, wie dies auf Seite 88 des Koalitionsvertrages beschrieben wird.
Da ist wirklich vieles nicht ordentlich abgearbeitet: https://fragdenstaat.de/koalitionstracker/
Warum halten Sie sich beim Digitalpakt so akribisch am Koalitionsvertrag fest?
Weil Bildung unser Thema ist – und Schulen gerade zusehen, wie ihnen die erst unlängst für 6,5 Milliarden Euro angeschaffte digitale Ausstattung wieder wegbricht, weil die FDP-Ministerin ihren Job nicht macht und die Infrastruktur verfallen lässt. Deshalb.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Als Redaktion von n4t haben Sie einen bestimmten Fokus. Das verstehe ich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass andere Leute einen breiteren Fokus haben. Das Leben besteht ja nicht nur aus Schule 🙂
Ich denke an die vielen Probleme der Ampel und das 18-Seiten Papier von Christian Lindner, das aktuell heiß diskutiert wird. Ich denke an das sich heute Morgen abzeichnende Ergebnis der US-Wahl.
Mal schauen, ob Frau Stark-Watzinger nächste Woche noch 2,5 Milliarden anbieten kann.
Dann denken wir an die Schuldenbremse – an die sich die FDP ideologisch klammert, obwohl Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforscher längst davor warnen, Deutschlands Zukunft kaputtzusparen. Infrastruktur verfallen zu lassen, kostet auch Geld. Und zwar deutlich mehr, als sinnvoll zu investieren. Sinnvoller als in Bildung geht kaum. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2024/08/institut-der-deutschen-wirtschaft-zeigt-auf-investitionen-in-kinder-rechnen-sich-fuer-den-staat-in-form-von-spaeteren-steuereinnahmen/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Da stimme ich Ihnen gerne zu. Fraglich ist halt, wie demnächst priorisiert wird, und ob das Dringliche dann wieder das Wichtige verdrängen wird.
Die Staatsschulden Deutschland haben sich in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154798/umfrage/deutsche-staatsverschuldung-seit-2003/) und trotzdem verfällt die Infrastruktur.
Es ist doch völlig offensichtlich, dass die Schuldenbremse kaum das Problem sein kann.
Sorry, Milchmännchenrechnung. Es gibt gute Schulden (für Investitionen) und schlechte (für Konsumausgaben). Gerne hier nachlesen: https://www.diw.de/de/diw_01.c.886318.de/nachrichten/nicht_alle_schulden_sind_schlechte_schulden.html
Deutschland ist das mit Abstand am wenigsten verschuldete große Industrieland – und verzeichnet das geringste Wirtschaftswachstum. Hängt zusammen, weil in der Krise der Staat gefordert wäre, mit Investitionen gegenzusteuern (wie es etwa die USA massiv getan haben).
Gerne hier vergleichen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Internationales/Thema/allgemeines-regionales/G7/_inhalt.html
Und zum Hintergrund: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/staatsverschuldung-100.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Auch mit “guten Schulden” kann man sich in die Pleite bringen. Außerdem ist es schon etwas merkwürdig wenn man so tut, als hätten die Konsumausgaben nichts mit den Schulden zu tun. Würde man sich die Konsumausgaben sparen, bräuchte es die “guten Schulden” garnicht.
Und dass quasi alle westlichen Ländern über alle Maßen verschuldet sind, schafft das Problem doch nicht aus der Welt.
Welches Problem denn? Schulden sind kein Problem, in einem gesunden Maß jedenfalls nicht (wie es Deutschland nach 20 Jahren Dauer-Boom locker aufweist). Ein Problem ist es, die staatliche Infrastruktur einschließlich der Schulen verfallen zu lassen – und damit der späteren Generation die Möglichkeit zu nehmen, eigenes Vermögen zu erwirtschaften.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Ein Problem ist es, die staatliche Infrastruktur einschließlich der Schulen verfallen zu lassen”
Die Schulden des Bundes wuchsen 2022 um 97 Milliarden Euro, die Schulden der Bundesländer aber sanken spürbar.
Für mich ein Zeichen: Es wurde wohl an falscher Stelle gespart.
Beispiel: Aufwendungen NRW pro Schüler 900 € weniger als Durchschnitt aller Bundesländer (sind mehr als 2.3 Mrd. Euro jährlich gespart).
Ehrliches “Facility-Management” gibt es bei kommunalen Bauten aller Art bis heute nicht, denn dann würde auch eine Instandhaltungsrücklage für kommende Modernisierungen und Reparaturen gebildet. Stattdessen werden öff. Bauten einmal errichtet und für ca. 50 Jahre lediglich “abgewohnt” um dann zum ende der Nutzungsdauer ersetzt zu werden. Wie man bei Brücken gerade deutlich feststellen kann.
Das Problem ist, dass die Schulden nie zurückgezahlt werden (können), sondern das Vermögen der Bürger angreifen, zumindest derjenigen, die keine Staatsanleihen haben.
Entweder erhöht sich entweder die Steuerlast wegen der Zinsen, oder, wenn es eine Politik der geringen Zinsen gibt, wie aktuell, entwertet man das Vermögen der Bürger, weil die Inflation nicht durch Zinses ausgeglichen werden kann.
Oder, wenn es zu wild wird, kommt die Staatspleite, die auch kaum das Ziel sein kann.
“Das Problem ist, dass die Schulden nie zurückgezahlt werden” – falsch: Investitionen rechnen sich. Ein Staat, der in Bildung investiert, bekommt sein Geld in Form späterer Steuereinnahmen mit erheblichen Gewinnen zurück.
“Durch Arbeitnehmer mit Berufsausbildung oder Studienabschluss fließen dem Staat über Steuern und Abgaben erheblich mehr Einnahmen zu als dieser in deren Ausbildung investiert. Im Mittel summiert sich der fiskalische Nettoertrag pro Auszubildendem für die Staatskasse über das gesamte Erwerbsleben hinweg auf 124.000 Euro für Arbeitnehmer mit Berufsausbildung im Vergleich zu solchen ohne eine entsprechende Qualifikation und auf 97.000 Euro für Beschäftigte mit Hochschulabschluss im Vergleich zu solchen mit Berufsausbildung. Investitionen in Bildung sind für die öffentlichen Haushalte in Deutschland somit sehr gut angelegtes Geld.” Quelle: https://www.zew.de/presse/pressearchiv/bildungsinvestitionen-sind-fuer-den-staat-gut-angelegtes-geld
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Investitionen rechnen sich. Ein Staat, der in Bildung investiert, bekommt sein Geld in Form späterer Steuereinnahmen mit erheblichen Gewinnen zurück.”
Und warum wachsen die Schulden dann trotzdem ständig, wenn dem Staat mehr Mittel zurückfließen als er investiert hat? Das ist ja nicht gerade ein neues Konzept, sondern Jahrzehnte alt.
Also längst von der Wirklichkeit widerlegt.
Sorry, informieren Sie sich seriös. Für langfristige Vergleiche wird die Staatsverschuldung immer in Relation zur Wirtschaftsleistung gesetzt. Nur so kann eine valide Aussage über die finanzielle Entwicklung eines Staats getroffen werden. Gerne hier nachlesen: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/staatsverschuldung-100.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Das ist doch Schönrechnerei. Kein Wort darüber, dass die niedrigen Zinsen die Sparer enteignen. Und das das Geld selbst in diesen Niedrigzinszeiten nicht reicht.
Es macht einen Unterschied, ob ich bei einem Jahreseinkommen von 10.000 Euro 100.000 Euro Schulden habe – oder bei einem Jahreseinkommen von einer Million Euro. Eigentlich nicht so schwer zu verstehen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Der Staat investiert ja nicht in Bildung, er unterhält das System nur mehr schlecht als recht.
Investieren bedeutet, so viel hineingeben, dass etwas wachsen kann.
EBEN !!!!!!
P.S. Das ist es ja, warum ich die ganzen “investitions”-Agrumente für falsch halte. Weil es seit Jahrzehneten eine offensichtliche Mogelpackung ist, die wegargumentiert wird.
Berücksichtigt man “Schulden” in Relation zur Inflation verringert sich durch die Inflation mit der Zeit die Kaufkraft des Geldes (Realwert), sodass der nominale Schuldenbetrag gleich bleibt, der Realwert der Schulden jedoch sinkt. Die Schulden werden entwertet und die Gefahr der Hyperinflation besteht.
Investitionen (neue Schulden) in (“gute”) Sachwerte wie langfristiges Betongold statt spekulative Aktiengeschäfte wären da eine Alternative. Als Investitionen statt “Gießkannenprinzip” eher keine reine Milchmädchenrechnung.
Welche “Konsumausgaben” werden hier überhaupt behandelt, etwa Landesverteidigung und die öffentliche Schulbildung?
“Deutschland ist das mit Abstand am wenigsten verschuldete große Industrieland”
Stimmt nicht, zumindest wenn man nicht nur die G7-Staaten berücksichtigt!
Staatsverschuldung (BIP Relation) 03.06.2024 :
Russland weist im Jahr 2023 mit rund 19,7 Prozent des Bruttoinlands-produkts die niedrigste Staatsverschuldung der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer auf.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37070/umfrage/bruttostaatsverschuldung-ausgewaehlter-laender-in-anteil-am-bruttoinlandsprodukt/
Russland – echt jetzt? Das Land hat auf Kriegswirtschaft umgestellt und verkloppt seine Bodenschätze auf Teufel komm’ raus. Wohl kein nachhaltiges Wirtschaftsmodell, das sich Deutschland abschauen sollte.
“Russland ist keine Supermacht mehr, sondern – in den denkwürdigen Worten des verstorbenen US-Senators John McCain – ‘eine Tankstelle, die sich als Land ausgibt’.” Quelle: https://www.project-syndicate.org/commentary/russia-war-economy-weakening-under-sanctions-by-anders-aslund-2024-10/german
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Zu Russland: Einfach klar(er) artikulieren (ihre Quelle nur “G7”) bei Relationen, dann bedarf es auch keiner Richtigstellung und Einbindung eines Industrielandes wie “Russland”, wenn man es denn wagt über einen Tellerrand hinauszublicken.
Auch entstammt das Zahlenmaterial ausschließlich von statista.de.
Redaktion: “Deutschland ist das mit Abstand am wenigsten verschuldete große Industrieland”
Ich: “niedrigste Staatsverschuldung der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer”
Für Deutschland war 2023 das Wachstum des realen Bruttoinlands-produkts mit -0,3 % von allen wichtigsten Industrie- und Schwellenländern am geringsten und einzig negativ.https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38043/umfrage/prognose-zur-entwicklung-des-bip-in-ausgewaehlten-laendern/
Liebe Redaktion, Sie schreiben, wie es sein sollte. Barbara schreibt, wie es ist. Irgendwie haben Sie beide recht.
“Das Leben besteht ja nicht nur aus Schule”
Joa, in einem Land ohne Bodenschätze und anderer Ressourcen kann man das so sehen – aber nachher nicht jammern, wenn es schief geht.
Missverstehen Sie mich vorsätzlich? Ich habe geschrieben, dass sich viele Menschen, zu denen ich mich auch zähle, nicht ausschließlich auf die Schule fokussieren. Wo greift Ihre Antwort diesen Gedanken auf?
Davon abgesehen täten mir KuK, die sich ausschließlich für die Schule interessieren auch wirklich sehr herzlich leid. Aber zum Glück kenne ich niemanden, die oder der so tickt.
Ich interessiere mich auch nicht “hauptsächlich” für Schule. Das Problem ist, dass schulische Bildung seit Jahren das Sparschwein der Nation ist. Wenn wir jetzt nicht mal langsam in Bildung und in die Kinder investieren, dann brauchen Sie sich in einige Jahren um den Rest auch keine Gedanken mehr zu machen. Zu verteilen gibt es dann nichts mehr. Es wäre schön, wenn sich mehr Menschen außerhalb der Schule dazu mal Gedanken machen würden und sich mit Leuten innerhalb des Systems zusammentun würden.
Wann muss Frau Stark-Watzinger gehen, wenn Christian Linder das Aus der Ampel verkündigt?
Das weiß ich nicht. Aber die Ampel ist am Ende – Scholz entlässt jetzt erst einmal Christian Lindner. Da wird sich Frau Stark-Watzinger vermutlich auch nicht lange halten können. Und ob sich jetzt noch jemand für den Koalitionsvertrag interessiert, wage ich zu bezweifeln.
Leider erst nach der gestellten Vertrauensfrage im Januar … es sei denn Schlumpf-Olaf hat den Mumm, alle FDP-Minister* vor die Tür zu setzen, solange er nich Bundeskanzler ist.
Geht man nach Lindners Gesicht bei seiner apologethischen Rede nach seinem Rauswurf muss man eh davon ausgehen, dass die FDP-ler nun noch erkennbarer in die Arbeitsverweigerung gehen – schließlich ist er dort Cheffe und massiv angepisst, dass er nach seinem schlechten regieren nun nicht mehr regiert.
Özdemir übernehmen Sie!
Vorhin berichtete die Presse, die FDP werde alle ihre Minister*innen aus der Bundesregierung zurückziehen. (https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-ampel-krise-bundeskanzler-scholz-entlaesst-finanzminister-lindner-100.html) Damit wird Frau Stark-Watzinger die 2,5 Milliarden nächste Woche offensichtlich nicht mehr anbieten können. Es herrscht bei den Experten darüber Einigkeit, dass das Ergebnis der US-Wahl für Deutschland sehr teuer werden wird. Mal sehen, wer sich nun noch für den Digitalpakt 2.0 stark machen wird. Der 06.11.2024 hat nicht nur in dieser Angelegenheit die Weichen neu gestellt und ist ein Tag, an den wir uns sicher noch lange erinnern werden.
Ahhh so, das heißt für Sie, dass – sobald ein Ressort die festgelegten Ziele nicht mehr ernsthaft verfolgt bzw umsetzt – die anderen Ressorts ebenfalls in Arbeitsverweigerung eintreten??
Was für eine absurde Vorstellung bzw “Entschuldigung” für Arbeitsverweigerung im Amt”.
Leistung und Gegenleistung. Auf die Reallohnentwicklung achten!
Der Reallohn
ist der Verdienst (Lohn/Gehalt), über den Arbeitnehmer tatsächlich verfügen können, nachdem die Inflation berücksichtigt wurde.
Wogegen Beamte mangels Arbeitnehmereigenschaft immer noch keinen Lohn für erbrachte Arbeitsleistung erhalten, sondern Besoldung mittels Alimentationsprinzip (einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren) ohne direkte Gegenleistungsmessung. Damit scheitert möglicherweise auch die Wertung abzuleistender nicht messbarer Arbeit.
Ist doch Unsinn, was sie über die Alimentation da fabulieren. Die findet schließlich in Geld statt und nicht in Naturalien. Wenn es Naturalien wären, müssten jetzt alle Lehrer in eine 10% kleinere Wohnung umziehen und würden 10% weniger Nahrung, Strom und Wasser zugeteilt bekommen?
Und wenn Alimentation nichts mit Arbeitsleistung zu tun haben sollte, warum gehen ich dann jeden Tag in die Schule und hole mir mein Geld nicht einfach einmal pro Monat direkt bei der Schulbehörde ab? Ohne den täglichen Umweg in die Schule?
Und “nicht messbare Arbeit” ist doch auch Quatsch. Warum ist die heimische Arbeit der Lehrkraft NACH einem langen Schultag nicht messbar, die des Homeoffice-Workers, der den ganzen Tag nur zu Hause hockt aber schon? Das können Sie doch niemandem sinnvoll erklären!
Wie wäre es, machen Sie sich vorab einmal sachkundig (Stichwort wäre “Terminus”) und dann klappt auch ein Diskurs auf Augenhöhe über Vorgaben von Dienstherren, bestimmt.
Das Thema hatten wir schonmal. Der Sold ist kein Lohn für konkrete Arbeitsleistungen, sondern soll dem Beamten ermöglichen, seinen Dienst ohne Lohngedanken ausführen zu können.
“ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.”
“Die Besoldung soll letztlich sicherstellen, dass sich die Beamtin oder der Beamte ganz dem Beruf widmen kann”
Quelle:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/besoldung/besoldung-node.html
“angemessenen Lebensunterhalt”
Tja, spannende Fragen. Jetzt wo die “Alimentation” real 10% weniger wert ist (ich nenne das immer noch “Reallohnverlust”), stellt sich die Frage:
Waren die Beamten vor 2 Jahren alle 10% “überalimentiert” und sind jetzt “angemessen” alimentiertt? Oder waren sie vor 2 Jahren “angermessen” alimentiert und sind jetzt 10% “unteralimentiert”? Oder variiert die “amtsangemessenheit” nach Laune und Kassenlage des Dienstherrn? Kann dieser “amtsangemessen” einfach umdefinieren, wenn er, wie so oft, das Geld für “wichtigere Dinge” ausgeben will?
Was ist überhaupt “amtsangemessen alimentiert”? (Miet-)Wohnung, Heizung, fließend Wasser und genug Geld für den Discounter? Warum dann noch Beamter werrden, dass bekommt auch ein Bürgergeldempfänger?
Ist es “amtsangemessen”, wenn der Lehrer Toastbrot aus dem Supermarkt isst und der Schulleiter frisches Brot vom Bäcker? Bekommt der Lehrer einen “amtsangemessenen” Urlaub in der Uckermark, der Regierungsrate in der Schulbehörde aber einen Urlaub in Frankreich? Warum überhaupt “Urlaub” für den Lehrer, der hat doch “Ferien”, in denen er sich fortbilden oder Klausuren korrigieren könnte? Immerhin muss er sich “ganz dem Beruf” widmen?
Schwierig, schwierig,… vielleicht hat der “KritischeDad*NRW” eine Idee?
Nein – das heißt es für mich nicht. Bitte leiten Sie aus falschen Annahmen keine Schlussfolgerungen ab.
Sorry, dass ist keine falsche Annahme – ich nehme Sie in ihrem Beitrag einfach nur ernst.
Das Posting ist ein wenig außer Kontrolle geraten, weil die Red so viele Zwischenkommentate eingeschoben hat – da geht die Stingenz verloren.
Wenn Sie mich ernst nehmen würden, dann würden Sie meine Aussage respektieren, dass Ihre Annahme falsch ist.
Bildung ist Ländersache. Und wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Bis 2016 galt das Kooperationsverbot von Bund und Ländern. Gemäß Art. 30 GG sind die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz dies nicht anders vorsieht. Nach Art. 104b Abs. 1 GG darf der Bund Ländern und Gemeinden nur dort Finanzhilfen gewähren, wo ihm das Grundgesetz Gesetzgebungsbefugnis verleiht. Dies ist im Bereich der Schulbildung nicht der Fall. Denn Bildung ist Ländersache.
Im Oktober 2016 präsentierte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka einen Ausweg: Art. 91c GG gestatte eine Kooperation von Bund und Ländern im digitalen Bereich und nur dort. Auf diesem Fundament gründete dann der erste Digitalpakt.
Kooperation bedeutet natürlich nicht, dass einer die Zeche zahlt und die anderen die Party feiern. Insofern liegt Frau Stark-Watzinger dieses Mal gar nicht so falsch, wenn sie mehr Engagement der Länder fordert.
Insbesondere brauchen die Schulen Fachkräfte, die die IT warten. Das ist keine Aufgabe für Lehrkräfte – insbesondere nicht in Zeiten des Lehrkräftemangels. Weiterhin sollte mal geklärt werden, wie die digitale Bildung ganz konkret ausschauen soll. Falls es noch nicht geschehen ist, müssen die Lehrpläne um diesen Aspekt erweitert werden. Und natürlich müssen die Lehrkräfte auf die neuen Aufgaben durch Fortbildungen vorbereitet werden. Man kann uns da nicht einfach ins kalte Wasser stoßen und sagen, wir sollen uns mal selber schlau machen.
Der obige Artikel benennt viele Schwachstellen des ersten Digitalpaktes. Doch statt hier die eigene Verantwortung zu sehen und an diesen Defiziten zu arbeiten, verlangen die Länder nur mehr Geld. Ein einfacher aber nicht zielführender Weg, den die Bundesministerin meiner Meinung nach zurecht nicht unterstützt.
Da könnte eines zum anderen kommen: Der Bund soll immer mehr zahlen und die Länder wollen es ausgeben. Dann soll man doch besser gleich die Steuermittel anders verteilen auf Bund und Länder.
Oder nicht versprechen, was man nicht zu halten gedenkt. Herzliche Grüße Die Redaktion
Wäre ein intressanter Ansatz für die kommenden Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl.
Vielleicht kann sich auch jemand nicht an seine Versprechen erinnern. Das wäre ja nicht das erste Mal.
Das Kooperationsverbot bezieht sich auf eine Zusammenarbeit von Bund und Kommunen unter Ausschluss der Länder. Mischfinanzierungen bei Bund-Länder-Prtojekten und Länder-Kommunen-Projekten sind üblich. Ganz wild sind innerörtliche Querungen von Eisenbahnstrecken oder Wasserstraßen und Landesstraßen.
Der Bund ist über das Eisenbahnsondervermögen beteiligt, das Land als Straßenbaulastträger und die Kommune für die Nebenanlagen der Straße. Dann gibt es noch den zweckgenundenen Landesanteil an den kommunalen Investitionen in diese Infrastrukturmaßnahme.
Beim Digitalpakt sollte der Bund sich ja auch nur mit Zustimmung der Länder an der Bereitstellung der Breitbandanschlüsse und einmalig an der Beschaffung der Endgeräte finanziell beteiligen. Tatsache ist, dass die Länder in unterschiedlicher Ausprägung ihren ureigensten Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind.
Die auskömmliche Finanzierung der kommunalen Haushalte ist schon lange nicht mehr gegeben. Vor allem die Kosten für Grundsicherung im Alter, Kosten für geduldete Geflüchtete und die U3-Betreuung etc. führen die Kommunen in die Haushaltssicherung, so dass für Investitionen keine Mittel zur Verfügung stehen.
“Die Folgen für die Schulen wären fatal. Investitionen in deren digitale Ausstattung liegen seit Monaten brach. Die für insgesamt 6,5 Milliarden Euro angeschaffte Infrastruktur beginnt bereits zu bröckeln.”
Haben die Schulen es so eilig? Das WLAN bleibt jedenfalls erhalten, auch wenn digitale Geräte später kommen. Oder wäre das fatal für die Hersteller der Geräte? Die sehen das ohnehin anders. Am liebsten wäre denen ein pauschaler Auftrag der Öffentlichen Hand, ohne eine Konkurrenz bei den Preisen. Der Bund der Steuerzahler merkt jedes Jahr allerlei an.
„Gerade in den Kommunen müssen Entscheidungen getroffen werden – über die Verlängerung von Verträgen, auch über Personal. Und in dem Moment, in dem nicht genau klar ist, dass es da weitergeht, wird das – ähnlich wie bei den Sprach-Kitas – dazu führen, dass Verträge einfach auslaufen, oder sogar gekündigt werden müssen. Denn vor Ort muss die Frage beantwortet werden, wie die Verpflichtungen, die sie langfristig eingehen, auch finanziert werden”, erklärt Thomas Jarzombek, bildungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Da gehen Strukturen verloren, weil diejenigen, die die Verantwortung tragen, Personal dann eben kündigen müssen. Das ist dann weg. Die Leute werden auch nicht mehr so schnell wiederkommen. Es ist ohnehin für die Kommunen eines der größten Probleme, geeignetes IT-Personal zu finden.“
Was würde denn passieren, wenn der Digitalpakt 2.0 überhaupt nicht zustande käme? Jarzombek: „Am Ende muss ja irgendjemand die Kosten übernehmen, die heute der Bund trägt. Es ist ja kein Geheimnis, dass es unter den 16 Bundesländern arme und reiche gibt. Ein Land wie Bayern wird im Zweifelsfall alles auch aus der eigenen Tasche finanzieren können. Aber insbesondere in den neuen Bundesländern oder in einem Stadtstaat wie Bremen stellt sich dann halt immer die Frage: Geht das überhaupt noch? Und manche werden sagen müssen: Nein. Das wird dann zur Frage der Chancengerechtigkeit: Ob Kinder in der Schule lernen, mit digitalen Medien umzugehen, hängt dann vom Wohnort ab. Denn auf der kommunalen Ebene gibt es das gleiche Problem: In der vergleichsweise wohlhabenden Stadt Düsseldorf sind viel mehr Dinge möglich als zum Beispiel im benachbarten Duisburg oder in anderen Gemeinden des Ruhrgebiets, wo es traditionell finanziell ziemlich knapp ist. Insofern droht die Digitalisierung der Schulen in eine Zweiklassengesellschaft.” Quelle: https://www.news4teachers.de/2023/10/jarzombek-wenn-der-digitalpakt-scheitert-werden-schulen-je-nach-standort-abgehaengt/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“Ob Kinder in der Schule lernen, mit digitalen Medien umzugehen, hängt dann vom Wohnort ab.”
Na und, worin liegt die Katastrophe? Vom Wohnort hängt doch ohnehin so vieles ab. Diejenigen, die die große Ungerechtigkeit beklagen, vergessen immer, dass es zwischen Städten und ländlichen Gegenden riesige Unterschiede gibt (schon wegen des Angebots an unterschiedlichen Schulen), größere vielleicht als zwischen den Bundesländern. Die Zweiklassengesellschaft gibt es nicht nur bei der Digitalisierung. Und wie sollen die Brennpunktschulen von der Digitalisierung profitieren? Vgl. den letzten Artikel über die Gewalt unter Schülern.
“Na und, worin liegt die Katastrophe?” Es geht um Lebenschancen – und letztlich darum, ob dieses Land (das bekanntlich über keine Bodenschätze verfügt) die Human Resources nutzt, die ihm zur Verfügung stehen. Oder halt verschleudert.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Was nutzt mir unser schönes WLAN, wenn es für 300 Kinder nur 30 Endgeräte gibt? Wir müssen dringend aufstocken, wenn digitales Lernen auch nur ansatzweise kontinuierlich funktionieren soll.
Uhlala, die Frau Bundesministerin fordert 30h Fortbildung per anno und Lehrkraft im digitalen Bereich. Dazu kommen die fachlich notwendigen Fortbildungen, die wir bisher eh absolvieren müssen (und pro forma in unserem Deputat enthalten sind). Einschließlich der Einarbeitungszeit in die neuen Tools und der Ausarbeitung digital gestützter Unterrichtskonzepte bedeutet das Mehrarbeit von mindestens 60 – 90h pro Jahr obendrauf, also mindestens! eine Stunde Unterrichtsdeputat pro Woche und Lehrkraft weniger. Davon abgesehen, dass Frau Bundesministerin keinerlei Befugnisse haben dürfte, in die Deputatvergabe der Länder einzugreifen, ist eine solche Forderung in Zeiten des Lehrermangels … nun ja, irgendwie nicht zielführend im Sinne der Unterrichtsabdeckung.
Dagegen: Metallindustrie auf dem Weg zur 4-Tage-32-Stunden-Woche. Mit vollem Lohnausgleich. Alternativ: Abfindungen bis zu einer halben Million Euro (DAX-Konzerne).
Lehrkräfte: Demnächst bis 70 arbeiten (wenn der März kommt…). Realeinkommensverlust aktuell 7-9% wenn die aktuelle Tarifrune (Ende 2025) zu Ende ist. Argentinien ist übrigens schon weiter: Reallohnverlust im öffentlichen Dienst dort >> 50%.
Augen auf bei der Berufswahl!
Gen Z: …
Es nervt langsam.
Wie viele DAX Konzerne haben wir und wie viele davon zahlen Abfindungen bis zu einer halben Million Euro – bzw. wer und wie viele bekommen diese Summen.
Wenn es bei den DAX Konzernen so mega cool ist: Bewerben Sie sich doch! (Die Frage ist, welche Positionen zu besetzen sind und wie sich das mit der Mähr verträgt, dass Konzerne nichts besseres zu tun haben, als (Ex-)Mitarbeitenden die Millionen hinterher zu werfen.
Sie meinen mit „Mähr“ wohl, dass es nicht stimme, dass VW seinen Mitarbeitern (nicht dem Vorstand, der kriegt mehr) Abfindungen bis zu rund 450.000€ pro Person zahlt?
Die Wiwo dürfte als seriöse Quelle gelten: Ich hab’s Ihnen mal verlinkt.
https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/sparprogramm-volkswagen-zahlt-bis-zu-454-700-euro-abfindung/29757096.html
Abfindung – die Zahlung des AG dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes als einmalige Entschädigungszahlung. Bei VW musste 2024 dazu das freiwillige vorzeitige Ausscheiden beinhaltet sein.
“Gilt es ausschließlich für den Verwaltungsbereich, in dem die Senkung der Personalkosten angestrebt wird”
Ich verstehe diesen praktizierten Neid nicht wirklich, denn wo ist das konkrete Arbeitsplatzrisiko bis zur Rente im öD zumindest als Lehrkraft zu sehen?
Stellenanabbau, Kurzarbeit oder dauernden Lohnverzicht … da habe ich auch keine Vergleiche zum öD.
Ich sehe noch nicht ganz den Bezug zu dem Artikel, den wir hier besprechen.
Bezogen auf meine Antwort auf Beitrag von @Mika und der FRAGE darf man also – selbst bei OT – nun nicht dazu kommentieren?
Glücklicherweise gibt es keinen Lesezwang (… noch nicht).
So so, sie würden also auch lieber bis 70 Jahren arbeiten als mit Mtte 50 eine halbe Million zu kassieren? Das glauben Sie doch selber nicht!
Die öD-Logik by Gewerkschaft? Oder wofür gibt es für einige wenige die halbe Million brutto der freien Wirtschaft?
Dazu dann bringen die Annahme keine ca. 48 % des letzten Bruttos als Rente, schon gar nicht 71% Versorgung auf Grundlage der Endbesoldung vor Versetzung in den Ruhestand …
Möchte Sie ja nicht ernüchternd erden, aber im öD wird das mit der halben Million und Arbeitsplatzaufgabe oder Rente mit Mitte 50 eher nie was…also bis zur Rente / Pensionierung durchhalten und sonst bleibt nur aufgepasst bei der Berufswahl.
“also bis zur Rente / Pensionierung durchhalten”
Ja genau, und deshalb ist die Forderung ohne Ausgleich 30 Stunden “Digitalbildung” draufzusatteln oder die IT selbst zu warten oder “noch einen Stuhl dazustellen” oder Integration und Inklusion ohne Suipport zu stemmen oder den “Ganztag” ohne zusätzliches Persional anzubieten eine Frechheit.
Danke!
Nö, kein Neid. Ich habe mit dem Verlinken eines Artikels der Wiwo auf den Foristen Makkaroni reagiert, der die großzügigen Abfindungen der freien Wirtschaft ins Reich der Fabeln verwies.
Und nein, die äußerst großzügigen Abfindungen gibt es auch für Ingenieure und normale Bandarbeiter. Ich hab die in der erweiterten Familie 😉
Scholz wollte ja die Automobilbranche mit 12 Milliarden Euro Subventionen pampern, Lindner nicht. Ein Grund, warum die Koalition zerbrochen ist.
Mit 12 Milliarden kann man schöne Abfindungen bezahlen, z.B. 24.000 mal eine halbe Million Euro…
Wohl ein schwerer Schock für viele VW-Angestellte, dieser Koalitionsbruch…
Rudern Sie jetzt schon zurück?
Sie glauben also selbst nicht mehr an die Subventionen??
“Demnächst bis 70 arbeiten.”
Bezogen auf eine wöchentliche Arbeitszeit meinen viele ja schon heute nah dran zu sein …
Das Gerede von der “4-Tage-32-Stunden-Woche. Mit vollem Lohnausgleich” ist schon ein bisschen die invertiere Form von “Lehrer haben nachmittags frei und 14 Wochen Urlaub im Jahr”.
Sie kenne da niemanden mit 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich? Falsche Blase, in der Sie sich bewegen, würd ich sagen.
Mein Partner: 32h – Woche mit vollem Lohnausgleich zu 39h, normales mittelständisches Unternehmen
Kind 1: 32h – Stelle mit ca. 60.000€ Jahresbrutto (könnte erhöht werden auf 40h, will Kind 1 aber nicht) im IT – Bereich
Kind 2: 40h – Stelle im IT – Bereich. Der Freitag dient ausschließlich der persönlichen Weiterbildung in den vom Mitarbeiter gewählten Bereichen, der körperlichen und geistigen Regeneration, Entspannung, … kurz: lass es Dir 8 von 40h gut gehen, dann geht es dem Unternehmen gut.
ich: Lehrer in Vollzeit (angearscht, der totale Loser im Vergleich zum Rest).
Kind 1 und 2: schauen bei der Rente in die Röhre
Mika: leidet, weil irgendwann die Kinderzuschläge weggefallen sind und freut sich auf die Pension
Mika ist angestellt und weint, wenn es auf seine Rentenbezüge schaut…
Und was mit der Rente der Kinder wird, werden wir sehen. Bei den Gehältern (die zwei sind Berufsanfänger) betreiben die jetzt schon ihre eigene Altersvorsorge und nutzen die Rente nur als Zubrot.
@Mika:
Regen Sie sich nicht, auf. Es gibt leider viel zu viele im öD, speziell unter den Lehrkräften, die verdrängen, wie weit sie mittlerweile von den “Benefits” der “freien” Wirtschaft abgehängt sind.
Nö, ich reg mich nicht auf und ärgere mich auch nicht. Ich beobachte amüsiert, wie einige Foristen mit Schnappatmung verdrängen, dass der ÖD schon lange nicht mehr als AG interessant ist.
Gehen Sie doch auf Teilzeit. Wenn Sie A13 sind (in Bayern), kommen Sie damit auch auch 60.000 Brutto, wenn Sie die Pensionansprüche in Rentenzahlungen umrechnen.
Ich bin E13 in Brandenburg, das bringt nichts mit Teilzeit.
“ich: Lehrer in Vollzeit (angearscht, der totale Loser im Vergleich zum Rest)”
Sind Sie auch im Vergleich zu vielen verbeamteten LK…”angearscht”.
Um einen seriösen Vergleich ziehen zu können, fehlen noch die Angaben zum Brutto. Weniger arbeiten können Sie auch in Ihrem Job. Die Frage ist, was man (in der Stunde) verdient…
Das Brutto können Sie doch ganz einfach ergoogeln: die Tabellen des TV-L sind öffentlich.
mfG, Mika
Das weiß ich.
Es geht um die anderen Jobs.
Referenz wäre beispielsweise 75.000 € für eine angestellte LK in Niedersachsen E13 Stufe 6.
Was Sie schildern, könnte auch auf eine Zwei-Klassen-Gesellschaft hinauslaufen: Die einen in IT-Unternehmen oder in anderer privilegierter Position, und dann der Rest des Volkes.
Ich vermute immer noch, privilegierte Positionen gibt es nur gegen Leistung. Aber genau das ist in den Schulen ein Tabuthema. Und das Verteilen von Laptops an alle wird die Zahl der IT-Nerds nicht erhöhen. Sowie mit dem Laptop was geleistet werden soll, wird dasselbe Gejammere losgehen wie jetzt schon: Nein, die Kinder müssen ganz frei aufwachsen und jederzeit selbst entscheiden, was sie machen wollen. Auf welche Art Arbeitsplätze bereitet das vor?
Ein Strauß, der den ganzen Tag den Kopf in den Sand steckt, sieht auch nie die Sterne…
In ein Strauß, der im Sand steht und nur in die Sterne schaut, der sieht auch nur Sterne und wundert sich, warum andere vom Sand reden….
Also mindestens!
Und dazu kommen noch die notwendigen Fort- und Weiterbildungen in den verschiedenen Förderbedarfen (z. B. Braille-Schrift und Gebärdensprache, Logopädie und Psychotherapie, …). Machen doch die paar noch verbliebenen Lehrkräfte mit links. Beim Lehrer-Nachwuchs wird das dann gleich im Studium mit eingebaut. Wie lange dauert dann wohl ein Lehramtsstudium in Zukunft?
EinunddrölftzigJahre!
Die gehen direkt in die Pension – ohne eine Schule von innen gesehen zu haben – wenn die Ausweitung der notwendigen Qualifikationen für den gesellschaftlich geforderten Schuldienst tatsächlich in der Ausbildung ernsthaft implementiert werden sollen.
Sie glauben doch nicht, dass für diese ganzen geforderten FoBis auch nur ein Fitzelchen Unterricht ausfallen darf? Das haben die f… S.. gefälligst in ihrer ach so reichlich vorhandenen Freizeit zu erledigen. So oder so ähnlich wird es dann wohl aus dem Ministerium tönen…
Wieso sollte dafür Unterricht ausfallen?
Die Arbeitszeit erstreckt sich ja nicht ausschließlich auf das Unterrichten.
Schöne Günstigerrechnung, die hier betrieben wird.
Und: wohl fällt aunterricht für Fortbildungen aus. Beinahe keine Fortbildungen finden in den Ferien statt.
Die Arbeitszeit ist aber jetzt schon mit 41 h/Woche definiert. Wenn darauf die genannten FoBi + Einarbeitung, Konzepte etc draufkommen, sind das mindestens 2 Wochen unbezahlte Mehrarbeit. Sorry, nicht mit mir.
Arbeitszeit 41h/ Woche oder war es ehrlicherweise Deputat 2x/ Woche?
Was meinen Sie mit Deputat 2x/ Woche?
Es gibt für Beamte eine definierte Wochenarbeitszeit von 40 oder 41h, und fieserweise hat die GEW im TVL zugelassen, dass auch angestellte Lehrer diese Wochenarbeitszeit erfüllen müssen.
Muss ich als Außenstehender Ihnen wirklich ihr Beschäftigungsverhältnis mittels Ernennungsurkunde statt Arbeitsvertrag noch erklären?
Nun ja, sind Sie beamtete Lehrkraft (unter 27 Jahre auf Widerruf), gilt doch ausschließlich das für die zugewiesene Schulform vorgegebene DEPUTAT. Lehrkräfte haben auch als Beamte denoch keine Wochenarbeitszeit von 40 oder 41 Zeitstunden in der Woche, da Deputat laut Rechtsverordnung gilt.
Der TVL gilt nur für Angestellte, nicht Beamte, so wie Gehalt und Besoldung sich schon in der Auszahlung ( Beamte vorschüssig zum Monatsanfang ) unterscheiden.
Angestellte können auch streiken oder kündigen. Beamte nur versetzt werden, notfalls in den vorzeitigen Ruhestand.
Beamtete Lehrkräfte haben keine Wochenarbeitszeit vereinbart und abzuleisten, zumindest gilt dies alles so in NRW.
Wenn Sie anderer Auffassung sind, rufen Sie morgen z. B. Im Landesamt für Besoldung an.
Mika hat recht, Kritischer Dad*NRW hat nicht recht: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2520031009100936565#:~:text=(1)%20Die%20regelm%C3%A4%C3%9Fige%20w%C3%B6chentliche%20Arbeitszeit,Lebensjahres%20auf%2039%20Stunden.
Erklärung: Die Deputatstunden der Beamten enthalten Vor- Und Nachbereitungszeiten. Alle Zeiten zusammen ergeben dann die durchschnittlich 41 Stunden.
Und übrigens: Das Landesamt für Besoldung ist für solche Auskünfte nicht zuständig. Vielleicht rufen Sie selber mal dort an.
Recht haben Sie!
Zumidest für den Fall, dass neben § 2 (Regelmässige Arbeitszeit) der AZVO auch der vorherige § 1 mit dem “Geltungsbereich” unberücksicht bleibt.
@IusRespicitAequitatem es ist in der Tat nicht ganz so einfach Gesetzestexte zu lesen (Rosinenpickereimethode) und inhaltlich zu verstehen und für einen bestimmten Fall zutreffend noch umzudeuten. Da wäre ich ganz bei Ihnen.
§1 Geltungsbereich
… (2) Diese Verordnung gilt nicht für
…
Größe würden Sie zeigen, einen Fehler auch mal öffentlich einzugestehen und Aussagen notwendigerweise zu korrigieren!
Erstens: es gibt angestellte Lehrkräfte so wie mich, für die der TVL gilt. Zweitens: selbstredend gibt es für Beamte, und verbeamtete Lehrkräfte sind Beamte, festgelegte Wochenarbeitszeiten (sogar in NRW), ich hab Ihnen mal eine Übersicht verlinkt. Das Deputat soll inklusive der zur Lehrtätigkeit gehörenden Tätigkeiten die im jeweiligen Bundesland gültige Arbeitszeit der Beamten abbilden.
Drittens: Warum schauen Sie nicht selbst erst mal nach, bevor Sie derart peinlich Ihr Unwissen zur Schau stellen?
Und PS: auch Beamte können kündigen und damit das Beamtenverhältnis lösen.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2019/191002_wochenarbeitszeit_beamte_bund_laender.pdf
Haben Sie Zweitens bewusst unterschlagen, warum?
Ich dachte immer, die Bitte um Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist rechtlich keine Kündigung aber unkündbar sind Beamte nicht.
Beamte könnten stattdessen aus dem öffentlichen Dienst oder dem Beamtenverhältnis „entfernt“ werden.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/entlassung-aus-dem-beamtenverhaeltnis.html
Und PS: Größe würden Sie zeigen, einen Fehler auch mal öffentlich einzugestehen und großspurige Aussagen und persönliche Abwertungen notwendigerweise zu korrigieren, es sei denn es gilt auch für SIe: “Lehrer haben immer Recht ..”! und dann gilt für mich: “und ich habe meine Ruhe!”
Zweitens unterschlagen? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Sie finden „Zweitens“in Satz 2.
Sie schrieben im Ausgangspost: „Angestellte können auch streiken oder kündigen. Beamte nur versetzt werden, notfalls in den vorzeitigen Ruhestand.“ Auch wenn Sie es scheinbar bestreiten wollen:
Beamte können ebenfalls kündigen, siehe https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/kuendigung-beamte
Ich weiß echt nicht, worauf Sie hinaus wollen, und weise erneut auf Drittens hin.
Wenn ich Fehler mache, korrigiere ich sie in der Regel, wenn sie mir bewusst sind. Hier wüsste ich jetzt nicht, was ich korrigieren sollte….
Kommen Sie mal ein bissel runter von Ihrer Palme!
“verbeamtete Lehrkräfte sind Beamte, festgelegte Wochenarbeitszeiten (sogar in NRW), ich hab Ihnen mal eine Übersicht verlinkt.”
Genau, es gibt Beamte zu 1) und Beamte zu 2), welche nach Einsatz unterschiedlich bei Arbeitszeiten behandelt werden.
zu 1) Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
zu 2) 1. Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, es sei denn, sie befinden sich in der Funktion von Oberärztinnen und Oberärzten,
2. Diese Verordnung gilt nicht fürFachhochschullehrerinnen und Fachhochschullehrer, Studienprofessorinnen und Studienprofessoren und Dozentinnen und Dozenten an Hochschulen des Landes sowie Dozentinnen und Dozenten an Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst,
3. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen,
4. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte und
5. Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren gemäß § 116 Absatz 2 Halbsatz 2 Landesbeamtengesetz.
Nur, warum fällt es Ihnen so unsagbar schwer einen Gesetzestext oder Verordnung so zu lesen, wie diese geschrieben und zu verstehen sind?
Liegt es an dem Angestelltenverhältnis mit TV-L?
Wie war das noch mal mit den „großspurigen Abwertungen“?
Auf die Ebene begebe ich mich nicht, prollen Sie jemand anderen an, oder besser: kaufen Sie sich nen Sandsack und bauen Sie Ihren Frust an demselben ab. Viel Erfolg!
Mika
Aber in Folge des EUGH-Urteiles bezüglich der Arbeitszeiterfassung ist diese Rechtsnorm hinfällig und muss geändert werden. Somit ist es unerheblich, ob diese veraltete Rechtsnorm verstanden wird.
Da Sie den TV-L ansprechen, es gibt keine gesonderte Arbeitszeitregelung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die von den Regelungen des übrigen Landesdienstes abweicht. Lediglich in den Arbeitsverträgen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte wird auf die Deputatsregelung der verbeamteten Lehrkräfte verwiesen und das Deputat entsprechend der Regelungen für dieSchulform, der man zugewiesen wird, festgesetzt.
Und noch ne Nachfrage: ich weiß jetzt immer noch nicht, was Sie mit „Deputat 2x/ Woche“ meinen. Wären Sie noch so freundlich, das zu erläutern?
Mit “Deputat 2x/Woche”
war beabsichtigt, alle Deputatsvorgaben der verschiedenen Schulformen abzubilden.
D. h. das “x” wird durch eine
Zahl zwischen 0 und 9 ersetzt
und daraus könnte sich die Deputatsvorgabe Ihrer zutreffenden Schulform ergeben.
Also gemeint sind Vollzeit-Deputate zwischen 20 und 29 Pflichtstunden.
Beamte haben 40 oder 41 h Wochenarbeitszeit, so ist es, wenn es keine öffentliche Schule, Polizei oder Feuerwehr wäre …
Und jetzt wird’s schon kritisch. Das X kann lediglich für eine Ziffer stehen, nicht aber für eine Zahl. Das muss man als mathematisch gebildeter Klugscheißer ja noch in die Runde werfen dürfen, oder?
Bei mir (Mathematikergen) steht ein x in dem Kontext eigentlich immer für ein „Mal“…2x/Woche also für 2 Mal pro Woche. Auf ne Ziffer wäre ich jetzt echt nicht gekommen…
Der Artikel und auch die Forderungen von Frau SW werfen die spannende Frage auf, die sich offenbar noch immer nicht genügend Verantwortliche stellen:
Die Technik veraltet, muss ersetzt werden, Software gibt es heute zumeist im Abo-Modell, IT-Fachkräfte, sofern man sie findet, bauen ja nicht ein Mal etwas auf und sind dann fertig, sondern müssen die Infrastruktur weiter am Laufen halten..
Also wie soll die Langzeitfinanzierung laufen?
Was passiert nach dem nächsten Digitalpakt? Und was passiert danach? Soll es alle 3-5 Jahre einen neuen Digitalpakt geben?
Nein. Wie Sie oben lesen können, sollen die Länder last but not least schwören, nach Ende der Laufzeit niemals mehr Geld vom Bund für die Digitalisierung der Schulen zu verlangen.
Im Wortlaut: „Die Länder stellen sicher, dass zum 31.12.2029 eine mit den Schulträgern abgestimmte verbindliche Planung eines jeden Landes zur dauerhaften Finanzierung der genuinen Länderaufgabe digitaler Bildung vorgelegt wird. Dazu gehören vor allem die dauerhafte Sicherstellung der Administration der Schul-IT durch Kapazitäten von Ländern und Kommunen, die Gewährleistung der Interoperabilität und Anschlussfähigkeit der IT-Infrastruktur durch einheitliche Standards sowie in eigener Zuständigkeit unterhaltene Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote für Schulen und Schulträger für die Zeit nach der Förderung dieser Gegenstände durch den Digitalpakt 2.0.“
Ja, es steht so in dem tollen vertraulichen Papier, man fordert, dass es passieren wird..
Aber schon jetzt beim zweiten Digitalpakt möchten die Länder – verständlicherweise – nichtmal die Hälfte der Kosten tragen. Man muss davon ausgehen, dass die Kosten aber alle paar Jahre anfallen werden.
Wenn die Länder die Kosten also jetzt schon nicht stemmen können oder wollen, was soll dann in den nächsten Jahren passieren?
Diese Frage gehört eigentlich auch nicht in einen “vertraulichen Entwurf”, sondern man hätte vor dem ersten Digitalpakt besprechen müssen, was zu Beginn von wem bezahlt wird (90% Bund, 10 % Länder), wie eine Anschlussfinanzierung (zweiter Digitalpakt) aussieht (90% zu 10% oder doch 50% zu 50%?) und wie die Digitalität danach dauerhaft finanziert werden soll…
Man hätte diese Frage vor dem Koalitionsvertrag ordentlich durchdenken und einvernehmlich planen müssen. Jetzt ist die Koalition geplatzt. Jetzt ist es zu spät.
Mit dem Ende der Koalition ist wohl auf absehbare ZEeit nicht mit Geld aus irgendeinem Digitalpakt zu rechnen.
Prima, bei uns sind die ersten Lehrergeräte schon defekt und es gibt keinen Ersatz.
Hoffentlich konnten die Lehrkräfte ermittelt werden, die mit der Technik offensichtlich unsachgemäß umgegangen sind.
Was soll so ein dämlicher Kommentar.
Übrigens: bei uns können die iPads mit 32 GB nicht mehr upgedatet werden. Müssen also aussortiert werden. Ganze 4 Jahre haben die immerhin gehalten.
Ähm, die Dinger gehen manchmal einfach kaputt. Bei uns ist der “Fan Error” besonders beliebt. Da ist niemand schuld. Aber nach Ablauf der Gewährleisung gibt es auch kein neues Gerät.
Das Beste daran ist aber, dass ich mir auch keins kaufen darf, da es datenschutzrechtlich ganz klar verboten ist, mit Privatgeräten zu arbeiten.
Absurdistan!
Oder aber Gen Z – ich bin doch nicht blöd!
Merken Sie sich Ihren Spruch, wenn Ihnen bei der Arbeit etwas kaputtgeht…
Ich vermisse den Downvote!
Nun ist die Ministerin dieser Aufgabe ledig und der sicher nicht weniger kompetente Nachfolger bzw. die Nachfolgerin wird sich dieser Herausforderung mit viel Dynamik annehmen. Bis auf Weiteres.
Das ist jetzt alles Geschichte, vergessen, verfault und Schluss.
Man stielt sich nicht aus der Verantwortung.
Rückblickend war das nur eines von vielen Projekten der Ampel, die die FDP bewusst blockiert hat.
Hoffentlich fällt sie unter 5 Prozent.
Die Kleinsten werden die Größten sein!