BERLIN. Die Einigung von Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0 wirft aus Sicht des Deutschen Philologenverbands Fragen auf – insbesondere mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI). Die ist im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Schulen das Zukunftsthema Nummer eins, taucht aber in der Vereinbarung gar nicht auf. Der Deutsche Philologenverband drängt deshalb auf aus seiner Sicht notwendige Nachbesserungen bei den unlängst erschienenen Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zu KI.
„Die KI-Handlungsempfehlungen weisen vor allem Ideen für die Länder auf. Sie zeigen aber zu wenig auf, wie und wann Länder, KMK und Bundesbildungsministerium (BMBF) mit bereichsspezifischer Bildungs-KI konkret ihre diesbezügliche Verantwortung in der schulischen Bildung gestalten werden. Es wird lediglich formuliert, dass ‚die Bemühungen der Länder darauf abzielen, ein hoheitlich betriebenes, datenschutzkonformes, für pädagogische Zwecke trainiertes und damit didaktisch besonders zielführendes Large Language Model für den schulischen Bildungsbereich bereitzustellen.‘ Wie aber sehen die nächsten Umsetzungsschritte aus? Da sehen wir noch viel zu wenig!“, so kritisiert Philologen-Bundesvorsitzende Prof. Susanne Lin-Klitzing.
Und weiter: „Die zentrale Frage ist: Wie kann KI in der Schuladministration einerseits und Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern andererseits beim Lehren und Lernen helfen? Insbesondere der Aspekt der datenschutzkonformen KI-Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ist sehr schwach ausgearbeitet. Ich würde mir wünschen, dass man sich hier auf den Gedanken konzentriert, Schülerinnen und Schüler bei Verstehensprozessen zu unterstützen – das ist doch eigentlich der Bildungsauftrag der Schule.“
Hintergrund: Die KMK hatte im Oktober ihre Handlungsempfehlungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Schulwesen vorgestellt. Besonders beachtenswert dabei: Die Passagen, die den Beruf der Lehrkraft betreffen. Deutlich wird: Der soll sich in wesentlichen Bereichen – Unterricht, Prüfungen sowie Aus- und Weiterbildung – deutlich verändern (News4teachers berichtete).
Der Philologenverband erkennt nach eigenem Bekunden die Potentiale von datenschutzkonformen KI-gestützten Systemen durchaus an, etwa zur individualisierten Förderung der spezifischen Lernprozesse der Schülerinnen und Schülern sowie zur Entlastung von Lehrkräften. Lin-Klitzing: „Wichtig ist, dass diese Potentiale von KI nicht zu Fantasien beim benötigten Einstellungsbedarf des Lehrpersonals führen. KI wird den Lehrkräftemangel weder heute noch morgen beheben!“
Aus Sicht des Verbands haben die meisten Kultusministerien ihre Aufgaben als Dienstherrn noch nicht erfüllt: Im Rahmen des Digitalpakts gibt es nach wie vor keine verbindlichen Mindeststandards für die digitale Ausstattung der Schulen und die Sicherstellung des administrativen Supports der schulischen IT-Infrastruktur. „Mindeststandards sichern die Ausführung durch die dafür zuständigen kommunalen Schulträger. Gibt es sie nicht, werden Ungleichheiten in der Ausstattung und Mehrarbeit für die Lehrkräfte provoziert. Diese bestehende Baustelle ist nicht bearbeitet“, so heißt es.
Die Philologen unterstützen darüber hinaus die vom dbb beamtenbund und tarifunion im „Positionspapier zum Einsatz Künstlicher Intelligenz“ formulierten Forderungen (News4teachers berichtete): Die Kultusministerien seien als Dienstherrn dafür zuständig, die notwendigen Rahmenbedingungen für einen angemessenen und verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Schule zu schaffen und entsprechende Rechts- und Handlungssicherheit für die Lehrenden im Falle der Nutzung KI-gestützter Lehr- und Lernsoftware zu gewährleisten. „Hinsichtlich der pädagogischen Verantwortung bleibt es eine unverzichtbare Grundregel, dass die Entscheidung über Lernsettings und Bewertungen weiterhin in der Hoheit der Lehrkräfte liegt“, so betont der Verband. News4teachers / mit Material der dpa