Philologen: „Etappensieg“ – Land akzeptiert Musterklagen gegen Beamtenbesoldung

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HANNOVER. Im monatelangen Streit um den Umgang mit Widersprüchen gegen die Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten zeichnet sich eine Wende ab: Das Land ist auf die Gewerkschaften zugegangen. Nach intensiven Verhandlungen hat sich die Landesregierung mit den Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes auf ein Verfahren verständigt, das den Weg für ausgewählte Musterklagen ebnet – und damit eine drohende Klagewelle verhindert.

Massenklagen? Nein, danke. Illustration: Shutterstock

Der Philologenverband Niedersachsen (PHVN) spricht von einem „Etappensieg“. „Das ist eine wirklich gute Nachricht für unsere Kolleginnen und Kollegen“, sagte Landesvorsitzender Christoph Rabbow. Statt tausender Einzelklagen, „die die Arbeit an niedersächsischen Verwaltungsgerichten zum Erliegen gebracht hätten“, werde nun über ausgewählte Fälle Rechtssicherheit hergestellt.

Einigung nach monatelangem Konflikt

Hintergrund ist ein Erlass des Finanzministeriums vom April 2025, der das Niedersächsische Landesamt für Besoldung und Versorgung (NLBV) angewiesen hatte, sämtliche Widersprüche zur Beamtenalimentation aus den Jahren 2023 und 2024 ohne Einzelfallprüfung abzulehnen. Damit hatte die Landesregierung eine jahrelange Praxis beendet – und massiven Protest ausgelöst. Wie der NDR im Juni berichtete, sprach der Niedersächsische Beamtenbund (NBB) von einer „Gefährdung des Vertrauens vieler Kolleginnen und Kollegen in einen fairen und rechtsstaatlichen Umgang“.

Der Schritt hätte auch zahlreiche Lehrkräfte betroffen. Denn bislang konnten Beamtinnen und Beamte mit einem einzigen Widerspruch dauerhaft ihre Ansprüche sichern. Durch die Änderung mussten sie plötzlich jedes Jahr neu Widerspruch einlegen – und bei Ablehnung den Klageweg beschreiten. Der NBB rechnete mit mehreren Tausend Verfahren, die die Verwaltungsgerichte stark belastet hätten.

Gewerkschaften sehen Einsicht – Land gesteht damit Fehler ein

Nun zeigt die Landesregierung offenbar Einsicht. Nach der Einigung zwischen dem Land und dem dbb niedersachsen sollen die Mitgliedsgewerkschaften – darunter der PHVN – dem Dachverband eine begrenzte Zahl von Fällen für Musterverfahren benennen. Für alle übrigen Betroffenen besteht derzeit keine Klagenotwendigkeit. Sie sollen weiterhin jährlich Widerspruch einlegen, soweit sie ihre Besoldung für rechtswidrig halten.

„Wir begrüßen die Erkenntnis der Landesregierung, dass massenhafte Klageverfahren nicht zielführend sind“, erklärte Rabbow. Diese Einsicht habe „ein gutes halbes Jahr gedauert, aber besser spät als zu spät“. Der Verband wolle sich nun „voll und ganz darauf konzentrieren“, die Lehrkräfte bei den Musterverfahren fachlich wie organisatorisch zu unterstützen.

Streitpunkt: Abstand zur Grundsicherung

Im Kern geht es um die Frage, ob die niedersächsische Beamtenbesoldung noch verfassungsgemäß ist. Laut NDR-Bericht steht seit Jahren der Vorwurf im Raum, die Gehälter lägen zu nah am Niveau der Grundsicherung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen Beamtinnen und Beamte mindestens 15 Prozent mehr verdienen als Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld.

Der NBB-Vorsitzende Alexander Zimbehl hatte bereits im Juni beklagt, dieser Abstand werde „seit Jahren nicht eingehalten“. Durch die Erhöhung des Bürgergeldes sei der Abstand sogar noch kleiner geworden. Das Finanzministerium hält dagegen, seit Januar 2023 sei die Besoldung amtsangemessen – mit angepassten Tabellen, einer höheren Einstiegsbesoldung und einem sogenannten Familienergänzungszuschlag, der einspringen soll, wenn das Familieneinkommen nicht ausreicht.

Doch auch dieser Zuschlag ist unter den Lehrkräften umstritten. Viele von ihnen legen dennoch Widerspruch gegen ihre Besoldung ein – vorsorglich, weil mögliche Korrekturen der Besoldung in unteren Gruppen später auch höhere Besoldungsstufen betreffen könnten. Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in Niedersachsen (VLWN) warnte laut NDR davor, „ohne Beteiligung der Gewerkschaften und ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten“, würden „Fakten geschaffen“.

Urteil aus Karlsruhe steht noch aus

Noch immer liegt dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur niedersächsischen Beamtenbesoldung vor – ein Urteil steht seit Jahren aus. Bis dahin soll die jetzt vereinbarte Lösung für Entlastung sorgen: keine Klageflut, sondern exemplarische Verfahren mit Signalwirkung.

Für die Lehrkräfte in Niedersachsen bedeutet das zunächst einmal Ruhe. Doch die rechtliche Klärung bleibt abzuwarten. „Nun können und werden wir uns voll und ganz darauf konzentrieren, unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Musterverfahren zu unterstützen“, so Rabbow. Der Ausgang dieser Verfahren könnte die Besoldung im öffentlichen Dienst des Landes grundlegend verändern. News4teachers

Nach 17 Jahren (!) Post vom Besoldungsamt: Schulleiter-Einspruch abgelehnt

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Realistin
8 Tage zuvor

Reallohnverluste ausgleichen.
Wir sind bei ca. 16-18 % Dickes Minus!

Thomas
8 Tage zuvor
Antwortet  Realistin

Sie sind super!!
Danke

Karl Heinz
8 Tage zuvor

“müssen Beamtinnen und Beamte mindestens 15 Prozent mehr verdienen als Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld”

ääääähm – Lehrer*innen mit A10-A13 bekommen Besoldung auf RTL-2-Niveau??
echt jetzt??

vielleicht sollte ich nach Niedersachsen ziehen und Bürgergeldempfänger werden.
mit 15% weniger könnte ich immer noch ganz gut leben…

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Nee, es geht um die Besoldungsgruppe A2. Des Weiteren um einen angemessenen Besoldungsunterschied zwischen den einzelnen Besoldungsstufen, der bei um die 450 Euro liegt.

Realist
8 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Nix verstanden?

Das gilt für die niedrigste effektive Besoldunggruppe, was A5 sein dürfte, da es den “ungelerneten” Beamten nicht (mehr) geben dürfte. Aufgrund des Abstandsgebotes pflanzt sich das in alle höheren Besoldungsgruppen fort, d.h. A6 muss mehr als A5 verdienen, A7 mehr als A6 usw.

Also: Wohnung, Krankenversicherung und Gehalt für “angemessenen Konsum” (Auto / Urlaub / …) usw. muss zusammen um mind. 15% höher sein, als das was der Bürgergeldempfänger effektiv bekommt (inkl. KV, Wohngeld, weiterer Zuschüsse (Anschaffungen), Ermäßigungen und Grundbetrag).

Wenn man es richtig betrachtet müssten in dieser Besoldung sogar zwei Kinder drinnen sein, also das was der Bürgergeldempfänger für zwei Kinder bekommt, müsste auch noch dazukommen.

Und davon ist der Gesetzgeber bei der Besoldung WEIT entfernt, nicht umsonst trickst er mit Familien- und Kinderzuschlägen herum oder “empfiehlt” Beamten mittlerweile Wohngeld(!) zu beantragen…

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Beim Bund gibt es noch die Besoldungsgruppe A3 im einfachen Dienst (angelernte Arbeiter). A5 ist die Besoldung im Einstiegsamt des mittleren Dienstes (Facharbeiter/Angestellte).
In den Ländern beginnt das Besoldungssystem mit A5, die haben den einfachen Dienst für Beamte abgeschafft. Beschäftigte des einfachen Dienstes werden als Tarifbeschäftigte gem. TV-L/TV-H vergütet.

LehrerBW
8 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Der niedrigste Beamte muss 15% netto mehr als eine 4 köpfige Bürgergeldfamilie bekommen.
Und das was der niedrigste Beamte prozentual mehr bekommt, müssen die darauffolgenden Besoldungsgruppen wegen des Binnensbstandsgebots ebenfalls erhalten.
D.h. Wenn der A5er 10-12% mehr bekommt, muss es der A13er auch.
Und das möchte der Dienstherr nicht und versucht das alles über Zuschläge nur für untere Gruppen zu lösen…anstatt einfach mal alle Beamten nach den althergebrachten Grundsätzen zu besolden wie dies Karlsruhe fordert.

Imöhl
8 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Hier geht es nicht nur um Lehrer. Es gibt Landesbeamte, die in den Besoldungsstufen A3-A5 tätig sind, und diese sind im einfachen Dienst tätig. Da ist der Unterschied zum Bürgergeld nicht gegeben! Es kann nicht sein, dass ein Soldat in der Besoldungsstufe A5, verheiratet mit 2 Kindern weniger hat, als ein Bürgergeldempfänger, verheiratet mit 2 Kindern. Das ist schlicht weg nicht in Ordnung, und entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage! Das Bürgergeld ist eindeutig zu hoch, dieses ist in den letzten 2 Jahren überproportional gestiegen! Es kann ja wohl nicht sein, dass ein. Soldat im Dienst mit 164 Stunden Monatsarbeitszeit, weniger hat, als ein Bürgergeldempfänger, wohlgemerkt verheiratet mit 2 Kindern. Das ist eine gewaltige Schieflage! Gott sei Dank wird die Beamtenbesoldung des Bundes endlich nach 5 Jahren( amtsangemessene Allimentation) angepasst, dank des Bundesverfassungsgerichtes! Auch ein Witz, wieso braucht man für so etwas 5 Jahre, trotz des Urteiles aus Karlsruhe?? Der Staat glaubt wohl, er könne sich über das Gesetz stellen??

Walter Hasenbrot
8 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Die unterste Besoldungsstufe muss diesen Abstand haben. Und zwischen den Besoldungsstufen muss auch ein adäquater Stand bestehen.

Deshalb wirkt sich der zu geringe Abstand zu Bürgergeldempfängern in den unteren Besoldungsstufen auch auf die höheren Stufen aus.

Klexel
8 Tage zuvor

Zitat: ‘Für die Lehrkräfte in Niedersachsen bedeutet das zunächst einmal Ruhe’
Wichtig ist, dass diejenigen, die für dieses Jahr noch eine Nachzahlung ihrer Bezüge geltend machen möchten, bis zum 31.12.2025 schriftlich (nicht per E-Mail!) Widerspruch einlegen müssen.
https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessene-alimentation-weiterhin-strittig

Thomas
8 Tage zuvor

Was bekommt ein Bürgergeldempfänger im Monat?
Ich meine so um die 570,- Euro im Monat !
Wenn ich den Bericht lese, würde das bedeuten, dass es Beamte gibt, die keine 650,- Euro im Monat verdienen ?
Ich kenne keinen der dafür arbeitet !

Walter Hasenbrot
8 Tage zuvor
Antwortet  Thomas

Sie müssen ggf. das Haushaltseinkommen betrachten. Da bleibt es nicht bei 570 Euro für eine Person. Wenn Partner und Kinder dabei sind, kann der Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen knapp werden.

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Thomas

Zur Info, welche Reichtümer im ÖD des Bundes und der Kommunen als Beamter oder Arbeiter in der jeweils niedrigsten Eingruppieringsstufe des einfachen Dienstes erlangt werden können.
http://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/231207_Besoldungstabelle_Bund_2024-03.pdf
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2025&matrix=1

Beim Bürgergeld ist zu beachten, dass neben dem Regelsatz ein zusätzlicher Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum besteht sowie eines Mehrbedarfes unter bestimmten Voraussetzungen. Die monatlichen Einkünfte setzen sich folgendermaßen zusammen:
502 EUR + Mehrbedarf + Warmmiete

Infos zum Bürgergeld:
https://www.dgb.de/service/ratgeber/buergergeld/

Sigrid Unterberg
8 Tage zuvor
Antwortet  Thomas

570 € und wohngeld und Krankenversicherung und Zuschüsse für neues Auto und Fernseher und Renovierung der Wohnung und und und und und und

Sally
7 Tage zuvor
Antwortet  Thomas

Der Beamte wird alimentiert. Was er macht oder nicht ist egal. Auch als A2 oder A3.

Albert Weis
8 Tage zuvor

Die Bearbeitung erfolgt natürlich von Beamten, das braucht Zeit

Aus NRW
8 Tage zuvor

Gibt es eigentlich mittlerweile irgendwelche News zu den Familienzuschlägen in NRW? Da sollte doch auch geklagt werden, oder?

Onkel Thomas
8 Tage zuvor

Und jetzt noch das gleiche Engagement für die angestellten Lehrkräfte:
–        Arbeitszeiterfassung (es scheint auch in Monaten zu gehen)
–        Aufkündigen des TV-L §44

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Wieso das denn? Die Menschwerdung der Beamten fängt doch erst mit A13 an.
Die Entgeltgruppen des TV-L sind für die Angehörigen der Ratslaufbahn jenseits der Verbandsinteressen.

Sigrid Unterberg
8 Tage zuvor

Das Bürgergeld wird doch jetzt reduziert. Sind dann auch das Einkommen der Beamten. Und vor allem die Pension der Beamten. Sonst sollten sich die Beamten doch einfach einen Job in der freien Wirtschaft suchen. Da wird ihr Herz vor Freude aufgehen

LehrerBW
7 Tage zuvor
Antwortet  Sigrid Unterberg

Das Bürgergeld wird nicht reduziert. Wie kommen sie darauf?
Das ist das gesetzliche Existenzminimum.

Realist
6 Tage zuvor
Antwortet  Sigrid Unterberg

 Sonst sollten sich die Beamten doch einfach einen Job in der freien Wirtschaft suchen.”

Sollen sich die herumjammernden Arbeitnehmer aus der “freien” Wirtschaft doch einfach einen Job als Beamter suchen. “Eignung, Befähigung und Leistung” reichen. Ab A13 braucht es auch nur ein Master-Studium und ein 2. Staatsexamen. Schüttelt sich so ein “Leistungsträger” aus der “freien” Wirtschaft doch an einem Vormittag aus dem Ärmel, oder?

dickebank
6 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Und mit Bachelor und abgeschlossenem Vorbereitungsdienst als Anwärter eine Planstelle ab A9.

LehrerBW
5 Tage zuvor

Ein Verwaltungsgericht in Thüringen hält die Besoldung sogar fast bis A11 für verfassungswidrig.

https://www.n-tv.de/regionales/thueringen/Besoldungsgesetz-Fall-fuer-Bundesverfassungsgericht-article26145707.html

Es ist echt eine Schweinerei wie wir Landesbeamte von allen Dienstherren konzertiert verarscht und zu niedrig besoldet werden.