HAMBURG. Der Hamburger Senat will die Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten – darunter mehr als 18.000 Lehrkräfte – erhöhen und zugleich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzen. Doch noch bevor der Gesetzentwurf die Bürgerschaft erreicht, formiert sich Widerstand. Gewerkschaften und Berufsverbände werfen dem Senat vor, die verfassungsrechtlichen Anforderungen nur auf dem niedrigstmöglichen Niveau erfüllen zu wollen.

„Völlig unzureichend“ sei der Gesetzentwurf, erklärte der Landesvorsitzende des Beamtenbundes (dbb), Thomas Treff. Zwar begrüße er die Übertragung des jüngsten Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten. Bei der eigentlichen Streitfrage, der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung, sehen die Gewerkschaften jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, wie Hamburg die sogenannte amtsangemessene Alimentation berechnet, die das Bundesverfassungsgericht zuletzt in einem Urteil vom vergangenen November gefordert hatte (News4teachers berichtete). Der dbb kritisiert insbesondere, dass der Senat weiterhin ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt. Nach Auffassung des Verbandes ist dieses Vorgehen verfassungswidrig. Durch diesen Rechenschritt vermeide die Stadt umfangreichere Anpassungen in den unteren Besoldungsgruppen und damit mittelbar auch höhere Besoldungen in den darüberliegenden Laufbahnen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei hält die geplanten Regelungen für unzureichend. „Das ist ein Notpflaster – keine Lösung“, erklärte der Hamburger GdP-Landesvorsitzende Lars Osburg. Die vorgesehene jährliche Sonderzahlung werde weder dauerhaft in das Grundgehalt integriert noch wirke sie sich auf spätere Versorgungsansprüche aus. Sie sei ein „Placebo – ohne Effekt auf Pensionen und ohne nachhaltige Wirkung“.
Kritik kommt auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla beanstandete insbesondere, dass Versorgungsempfänger von der geplanten Sonderzahlung ausgeschlossen bleiben sollen. „Dies ist zwar nach der aktuellen Rechtsprechung möglich, trägt jedoch weder zum Rechtsfrieden bei noch wird es der Lebensleistung der Betroffenen gerecht“, erklärte sie.
„Ich kann in der Haushaltslage nur das machen, wozu ich rechtlich zwingend verurteilt bin“
Der Senat verweist dagegen auf die erheblichen finanziellen Belastungen des Vorhabens. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) machte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs deutlich, dass er den Handlungsspielraum des Landes als begrenzt betrachtet. „Ich kann in der Haushaltslage nur das machen, wozu ich rechtlich zwingend verurteilt bin“, sagte Dressel.
Nach Angaben des Senats sollen von der Besoldungsanpassung rund 46.800 aktive Beamtinnen und Beamte sowie etwa 38.300 Versorgungsempfänger profitieren. Darunter befinden sich allein rund 18.300 Lehrkräfte. Weitere große Gruppen stellen Polizeivollzugsbeamte, Beschäftigte der Steuerverwaltung, der Feuerwehr sowie anderer Verwaltungsbereiche.
Die Übernahme des Tarifergebnisses soll in drei Schritten erfolgen. Vorgesehen ist eine rückwirkende Erhöhung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Zum 1. März 2027 sollen die Bezüge um weitere zwei Prozent steigen, zum 1. Januar 2028 um nochmals ein Prozent. Zusätzlich soll die Hamburg-Zulage auf weitere Beamtenbereiche ausgeweitet werden.
Der politisch deutlich brisantere Teil der Reform betrifft jedoch die Alimentation. Nach Darstellung der Welt orientiert sich die Hamburger Verwaltung dabei an den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung entwickelt hat. Personalamtschef Volker Wiedemann habe bei der Vorstellung des Entwurfs auf die sogenannte Prekaritätsschwelle verwiesen, die bei 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liege. Für eine vierköpfige Familie in Hamburg ergebe sich daraus ein erforderliches Einkommen von rund 51.800 Euro jährlich.
Nach den Berechnungen des Senats wird dabei jedoch ein mögliches Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt. Dadurch erreiche das angenommene Familieneinkommen mehr als 52.600 Euro. Aus Sicht der Gewerkschaften entfällt damit jener Anpassungsdruck, der ansonsten bei den unteren Besoldungsgruppen entstehen würde.
Die finanziellen Auswirkungen der Reform sind erheblich. Allein für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, die Versorgungsempfänger sowie für notwendige Rückstellungen veranschlagt der Senat nach Informationen der Welt im laufenden Jahr 397,4 Millionen Euro. Hinzu kommen 56,7 Millionen Euro jährlich für eine neue Sonderzahlung zur Sicherung der amtsangemessenen Alimentation sowie weitere 64,3 Millionen Euro für Nachzahlungen früherer Jahre. Insgesamt summiert sich das Paket im Jahr 2026 auf rund 518 Millionen Euro.
Für zusätzliche Diskussionen dürfte ein weiterer Bestandteil des Entwurfs sorgen. Wie die Welt berichtet, soll der Zuschlag für dritte und weitere Kinder abgesenkt werden. Künftig seien statt bislang 835 Euro nur noch 635 Euro vorgesehen. Für bereits Berechtigte soll eine Übergangsregelung gelten. Der Gesetzentwurf enthält damit nicht nur zusätzliche Leistungen, sondern auch Kürzungen in einzelnen Bereichen.
Der Entwurf geht nun zunächst in die Beteiligung von Gewerkschaften und Berufsverbänden. Anschließend soll er der Hamburgischen Bürgerschaft zugeleitet werden. Ob die Neuregelung den Konflikt befrieden wird, erscheint allerdings fraglich. Nach Angaben der Welt sind derzeit rund 8.000 Klagen von Beamtinnen und Beamten zu Besoldungs- und Alimentationsfragen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg anhängig. Weitere Verfahren liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht. News4teachers
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Aha, die Gewerkschaften laufen Sturm? Laufen sie auch Sturm, dass die angestellten Kollegen ebenfalls eine Erhöhung bekommen? Wer sind denn die, die die Gewerkschaften später dann wieder zur Teilnahme an Arbeitsausständen aufrufen?
Ich fühle mich als angestellter Lehrer von den Gewerkschaften und meinen verbeamteten Kollegen im Stich gelassen.
Das fühle ich seit Jahren. Deshalb hab ich dieses Jahr nicht gestreikt. Lehrer zweiter Klasse
Sich in einer vermeintlichen Opferrolle zu suhlen ist sicherlich effektiver als sich aktiv für eigene Interessen zu engagieren .
aha, 41 Jahre dabei, davon ca 30 jahre gestreikt. fast nie krank gewesen, Vollzeit. Die GEW hat nichts getan, damit Angestellte irgendwie n Ausgleich bekommen. Mache auch Abikonteollen etc wie ein Beamter und dann erzählen Sie mir was von Opferrolle suhlen?
Nach 41 Jahren , 30 Jahre streiken, nix mit opferrolle suhlen
Ohne die streikenden Angestellten hätten SIe als Bamtin (vermute ich mal) keinen cent mehr bekommen in den Tarifverhandlungen.
Also vorsicht mit unqualifizierten und ahnungslosen Kommentaren.
Mein Kommentar richtete sich an Eumel.
Den Einsatz der streikenden Angestellten weiß ich durchaus zu schätzen, also Vorsicht mit fixen Unterstellungen.
Warum lassen oder ließen Sie sich nicht verbeamten?
Zu fett, zu ausländisch, zu alt! Um es mal drastisch und überspitzt auszudrücken!
Für mich steht fest: Solange die GEW nur die Interessen verbeamteter Lehrkräfte bedient und Angestellte ignoriert, unterstütze ich keine GEW-Aktionen mehr. Ich werde nicht mehr für Beamte streiken.
Dass Beamte nun in Hamburg eine Stunde mehr arbeiten müssen, begrüße ich. Ich unterstütze daher voll und ganz die aktuellen Vorschläge der Rentenkommission: Lehrkräfte erfüllen keine hoheitlichen Aufgaben, das Privilegiensystem gehört abgeschafft und eine Verbeamtung ist schlicht überflüssig!
Wie bisher alle (Sh ist evtl. Eine Ausnahme, wird aber in diesem Jahr auch noch das Weihnachtsgeldurteil erleiden müssen), fahren bewusst verfassungswidrig. Und das, wie der Staatssekretär aus Berlin mitgeteilt, in Absprache. Das fiktive Partnereinkommen in der bisherigen Form und der Höhe und der Form der Beantragung ist sicher nicht verfassungskonform, sorgt aber für 4 bis 5 stellige Bruttoeinsparungen je Stelle je Jahr. Die Nichtberücksichtigung der Pensionäre wird ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor Gericht bestehen können. Dazu kommt, dass der Innenminister des Bundes ohnehin die Bedarfssätze des Bürgergeldes reduzieren will ubd damit auch die Berechnubgen der Besoldung absenken zu können.
„fiktive Partnereinkommen“
Wie wäre es mit einem „fiktiven Nebeneinkommen“ für Beamte? Man kann ja schließlich noch am Abend und am Wochenende Pizza ausliefern…
Nebeneinkünfte sind bis zu einer gewissen Verdienstgrenze zulässig, wenn der Dienstherr es genehmigt. Und das macht er meistens.