SAARBRÜCKEN. Die saarländische Landesregierung will prüfen, ob Kinder künftig verpflichtend eine Kita besuchen sollen. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) verbindet die Überlegungen mit dem Ziel, allen Kindern vor der Einschulung gleiche Bildungschancen zu eröffnen. Doch neben fehlenden Plätzen und Fachkräften stellen sich grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam in einer Ausarbeitung zu dem Schluss, dass eine allgemeine Kita-Pflicht nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich wäre.

Mit der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten ab 2027 will das Saarland nach den Worten von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen weiteren Schritt zu mehr Chancengleichheit gehen. Gleichzeitig denkt die Landesregierung darüber hinaus. Sie prüft nach Angaben der Regierungschefin, ob künftig eine verpflichtende Teilnahme am Kita-Besuch eingeführt werden könnte. „Nicht zuletzt ist auch die Frage der Kapazitäten entscheidend“, sagte Rehlinger. „Allerdings gibt es hier zahlreiche gesetzliche Hürden zu überwinden.“
Ob eine allgemeine Kita-Pflicht überhaupt eingeführt werden könnte, ist tatsächlich seit Jahren Gegenstand verfassungsrechtlicher Diskussionen. Bereits 2010 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages die Fragen untersucht, welche verfassungsrechtlichen Grenzen und gesetzlichen Bestimmungen der Einführung einer Kindergartenpflicht entgegenstehen und welche Rechtsänderungen dafür erforderlich wären. An den maßgeblichen verfassungsrechtlichen Bestimmungen hat sich seitdem nichts geändert.
Nach Darstellung des Wissenschaftlichen Dienstes besteht zwar nach § 24 des Achten Sozialgesetzbuches für Kinder zwischen dem dritten Lebensjahr und dem Schuleintritt ein Anspruch auf einen Kita-Platz. „Eine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte oder eines Kindergartens besteht nicht“, heißt es in der Ausarbeitung.
Eine allgemeine Besuchspflicht würde nach Einschätzung der Juristen unmittelbar in das Elternrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes eingreifen. Wörtlich heißt es: „Eine Pflicht zum Besuch eines Kindergartens würde in das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG eingreifen, da den Eltern nicht länger ein Wahlrecht zustünde, wie sie ihr Kind vor Erreichen der Schulpflicht erziehen wollen. Sie wären vielmehr gezwungen, ihr Kind auch gegen ihren Willen in einen Kindergarten zu schicken.“ Hinzu komme, dass eine Kindergartenpflicht „in Form eines werktäglichen, mehrstündigen Aufenthalts im Kindergarten das elterliche Erziehungsrecht auch in zeitlicher Hinsicht erheblich beeinträchtigt“.
„Wir wollen sicherstellen, dass jedes Kind vor der Einschulung die sprachlichen und sozialen Grundlagen erhält, die es für einen erfolgreichen Bildungsweg braucht“
Zwar könne der Staat zum Schutz des Kindeswohls in das Elternrecht eingreifen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien allgemeine Beschränkungen des Elternrechts jedoch nur ausnahmsweise zulässig und müssten verhältnismäßig sein. Der Wissenschaftliche Dienst verweist darauf, dass Sprach- oder Entwicklungsdefizite nur einen Teil der Kinder beträfen. Als milderes Mittel kämen deshalb gezielte Fördermaßnahmen für förderbedürftige Kinder, spezielle Sprachförderprogramme oder Vorschulkurse in Betracht.
Hinzu komme, dass bereits heute die große Mehrheit der Kinder freiwillig eine Kindertageseinrichtung besucht. Das Gutachten verweist auf eine Besuchsquote von mehr als 90 Prozent im Jahr vor der Einschulung. Vor diesem Hintergrund gelangt der Wissenschaftliche Dienst zu einer eindeutigen Bewertung: „Die Einführung einer allgemeinen Kindergartenpflicht wäre zur Wahrung des Kindeswohls nicht erforderlich und verstieße gegen das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.“ Daraus folgt nach Auffassung der Gutachter: „Eine Kindergartenpflicht könnte daher nur durch eine Änderung des Grundgesetzes eingeführt werden.“
Anders beurteilt die Ausarbeitung eine Vorverlagerung der Schulpflicht. Da der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag für Schulen unmittelbar in Artikel 7 des Grundgesetzes verankert sei, könne eine frühere Einschulung grundsätzlich durch Änderungen des jeweiligen Landesrechts geregelt werden. Voraussetzung sei allerdings, dass Unterricht und Schulorganisation altersgerecht ausgestaltet würden und Ausnahmeregelungen für Kinder vorgesehen seien, die noch nicht schulreif sind.
Rehlinger selbst betont: „Wir wollen sicherstellen, dass jedes Kind vor der Einschulung die sprachlichen und sozialen Grundlagen erhält, die es für einen erfolgreichen Bildungsweg braucht – auch das gehört zu Chancengleichheit.“ Eine verpflichtende Teilnahme im letzten Kita-Jahr werde deshalb bereits im Pilotprojekt „Startklar Deutsch“ getestet. News4teachers / mit Material der dpa










Gleich Chancen durch Kita-Pflicht bedeutet eben auch: Gleich schlechte. Kinder aus privilegierten Haushalten sollen wohl ihren Vorteil abgeben.
Kinder aus privilegierten Haushalten sind in Kitas. Benachteiligte Kinder sind es nicht. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2024/05/familienreport-migrantenfamilien-die-besonders-dringend-einen-kita-platz-brauchen-finden-haeufig-keinen/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wirklich privilegierte Familien schicken ihre Kinder eher nicht in standarte Kindnergärten. Das wären eher private, betriebsnahe Kitas.
Normale arbeitende Eltern haben eine Wahl, Kinder zu Hause zu betreuen, selten und müssen die Kitas nehmen, die zur Verfügung stehen. Beim Mangel an Plätzen ist es nur logisch, dass die arbeitende Bevölkerung bevorzugt wird.
In meiner Stadt gibt es jetzt mehr Kita Plätze, als Interessenten. Eine Kita musste sogar schließen.
Ich musste selber ukrainischen Flüchtlingen beim Kita Gespräch mit dem Übersetzen helfen. Und nicht wenige haben den vorgeschlagenen Kitaplatz abgelehnt, weil einige Angst hatten, ihre Kinder ohne Deutschkenntnissen benachteiligt wären, oder einige falsche Vorstellungen vor Jugendamt als Repressionsapparat hatten und Erzieher als derer Helfer. Das waren Einzelfälle, aber immerhin.
Meiner Meinung nach, wenn Kinder genug Kommunikation mit den anderen Kindern haben und zu Hause gut gefördert sind, ist der Kindergarten überflüssig. Viele Kitas sind sowieso wegen Fachkräftemangel eine rein Aufbewahrungsoption als Bildungseinrichtung geworden.
„Meiner Meinung nach, wenn Kinder genug Kommunikation mit den anderen Kindern haben und zu Hause gut gefördert sind, ist der Kindergarten überflüssig. Viele Kitas sind sowieso wegen Fachkräftemangel eine rein Aufbewahrungsoption als Bildungseinrichtung geworden.“ – Danke. Es ist bloß sehr schwer, Spielpartner für Kinder zu finden, seit mehrheitlich KInder öfter und früher in Kita oder Krippe gehen.
Als es noch Halbtagskindergärten oder eine Schließzeit über Mittag gab, waren die Kinder und ebenso die pädagogischen Fachkräfte nicht so oft krank wie heute.
Privilegierte Haushalte sind in meinem Sinne solche, beiden das Einkommen eines Elternteil ausreicht und das andere Elternteil die Kinderbetreuunf und Erziehung sicherstellen kann und will.
Haushalte, in denen beide Elternteile arbeiten müssen und somit auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind, sind diesbzgl. ja nicht privilegiert und bekommen den Platz zurecht primär zugewiesen.
Welche Superbehörde soll denn prüfen, welches Einkommen wofür „ausreicht“? Herzliche Grüße Die Redaktion
Eben keine Behörde. Der Staat zeigt immer wieder, dass er es nicht kann. Die Familien selbst sollen dies entscheiden. Und wenn sie dem Staat kosten ersparen, weil sie ihre Kinder aus eigener Kraft heraus betreuen, sollten sie dafür belohnt werden.
„Die Familien selbst sollen dies entscheiden.“ Ob sie einen Kita-Platz bekommen? Gibt ja nicht genug – das ist ja das Problem.
Belohnung – vom Staat? Kinderaufzuchtsprämien?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Gerade wenn es nicht genug Plätze gibt, ist eine Pflicht zum Kitabesuch nicht hilfreich. Man sollte dankbar sein, wenn einige Eltern diese zugedachte „Funktion“ der Kita mit übernehmen. Manche Kinder mögen vielleicht auch keine Kita, was ist denn mit denen? Die werden mal wieder nicht gefragt.
Das Problem ist aber, dass vor allem die Familien leer ausgehen, die einen Kita-Platz (schon wegen der Sprachförderung) am meisten benötigen – Migranten. Gerne hier nachlesen: https://mediendienst-integration.de/bildung/kita/wie-viele-kinder-in-der-kita-haben-einen-migrationshintergrund/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
So knapp wie früher sind Kita-Plätze insgesamt nicht mehr.
Das ist ja nett, dass sie nicht „Taschengeld für Mutti“ geschrieben haben. Aber wie wäre es mit echter Wahlfreiheit für die Eltern? Gerade die Qualität der Betreuung der Jüngsten lässt doch oft sehr zu wünschen übrig. Erzieherinnen entscheiden sich deswegen als Oma aus dem Beruf auszusteigen, damit ihr Enkelkind nicht in eine Krippe muss. Junge Mütter nehmen als Tagesmutter lieber andere Kinder auf, als ihr eigenes Kind in eine große Gruppe zu bringen, wechselndem oder wenig geeigneten Fachkräften zu überlassen. Von „anvertrauen“ kann nämlich manchmal nicht die Rede sein.
„Kinder aus Familien mit Migrationserfahrung haben deutlich schlechtere Chancen auf einen Kitaplatz. Das hat Folgen.“
Gerne hier nachlesen: https://www.br.de/nachrichten/wissen/kitaplatz-vergabe-kinder-mit-migrationserfahrung-haben-nachteile,V5jMy2s
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Das brauche ich nichr nachzulesen, Das weiß ich auch so. Unter den Ertinkungsopfern (die nach Gerichtsurteilen durchaus als vermeidbare Kita-Unfälle angesehen werden können) gibt es nicht nur überproportioak viele Jungen, sondern auch mehr Kinder ,mit Migrationshintergrund. Statistiken zu den „wenigen Fällen“ gibt es natürlich nicht, aber es ist nun mal so, dass es in den Wohvierteln der Besserverdienenden auch seltener Kitas mit einem zu kleinen Außengelände gibt. – Ein triftiger Grund für rehelmäßige Spaziergänge mit einem „Restrisiko“.
Ich würde Eltern mit Migrationshintergrund davon abraten, den erstbesten Betreuungsplatz zu nehmen, den man ihnen bietet. Nachdem ich in einem emanzipatorischen Mädchentreff immer wieder erlebt habe, wie schnell Kinder (phasenweise betreute ich dort auch Jungen, weil Betreujngsplätze für Kinder zu knapp waren) eine Frenmdsprache lernen können. Ohne Lerngeschichten und bunte Memorykärtchen…
Und dann bleibt natürlich die Mutti Zuhause und am Ende wird gejammert, dass zu wenig Rente ausgezahlt wird und die Allgemeinheit darf das dann wieder übernehmen. Vielleicht möchten auch beide Elternteile arbeiten? Und vielleicht ist es auch gut für Kinder, außerhalb der Familie mit anderen Menschen Kontakt zu haben? Ich finde es traurig, was Lehrkräfte für ein schlechtes Bild von Kindergärten und Erzieherinnen haben. Ich habe in sehr unterschiedlichen Kitas gearbeitet und die waren alle super, auch für die Kinder. Ich spreche hier übrigens von Kindern von 3 bis 6 Jahren.
Privilegierte Kinder haben nicht selten vor dem Kindergarten eine Kinderfrau oder werden einer Tagesmutter anvertraut, die sorgfältig ausgesucht wurde. Kinder deren Eltern beide mehr verdienen als zum Lebensunterhalt gebraucht wird, gehen auch nicht in schlecht gedämmte Kitas, in Kitas mit (leider legal) viel zu kleinen oder gar ohne ein eigenes Außengelände.
Nicht privilegierte Kinder gehen meinen Beobachrungen nach überwiegend sehr wohl in einen Kindergarten, nur eben ein Jahr oder anderthalb Jahre später. Also zu einem Zeitpunkt, den Psychoanalytiker besser finden als die Fremdunterbringung vor dem zweiten Lebensjahr.
Die Anthroposophen nahmen früher Kinder erst ab vier auf, weil sie den Zeitpunkt abwarten wollten, wo Kinder sich von sich aus von der Mutter lösen wollen, damit die Trennung nicht gegen des Willen des Kindes erfolgt, was heute leider gar nicht so selten der Fall ist. – Und alle Kinder müssen dann das Drama mitansehen.
Die Eltern aus „privilegierten Haushalten“ (Was versteht man darunter?) bezahlen Steuern.
Wenn ich mir ansehe, wie viele der Nachbarskinder draußen gemeinsam spielen, dann müsste ich eine Kitapflicht eigentlich befürworten. Gleichzeitig sträube ich mich aber dagegen, den Eltern immer mehr Verantwortung abzunehmen. Viele Eltern sind doch mittlerweile der Meinung, dass sie ihre Pflicht durch das reine gebären bereits erfüllt haben für die nächsten 18 Jahre.
Bzgl. des Kommentars mit den privilegierten Kindern, da würde ich mir, so grenzwertig ich den Kommentar auch finde wenig Sorgen machen. Wirklich privilegierte Familien werden schon einen Weg finden, sich nicht mit dem allgemeinen Pöbel abgeben zu müssen, so wie es bei der Schulpflicht ja auch funktioniert.
Was ist daran schlecht, dass „Nachbarskinder draußen gemeinsam spielen“? So eine Art Büllerbü 🙂
In meiner Stadt gibt es kaum Kinder, die da draußen spielen. Als Migrant findet man dann keine Freunde für Kinder ohne den Kindergarten.
Vermutlich lernen diese Kinder, die gemeinsam draußen spielen, mehr für ihr späteres Leben als die 45Std/Woche Kita-Kinder.
Manche Migranten lassen ihre Kinder lieber von nahen Verwandten betreuen. Daraus entstehen manchmal illlegale Kitas, die vin dern Räumlichkeiten mangelgaft sind und natürlich hinter den Erwartungen, die man an einem guten Kindergarten stellt, zurückbleiben. – Aber Probleme durch Probleme mit der Aufsichtspflicht – wie es sie beispielsweise in Siegen gegeben haben dürfte, wo ein Dreijähriger unbemerkt in die Sieg gefallen und später gestorben ist, scheinen die illegalen Betreuungsverhältnisse nicht zu haben. – In Kitas waren muslimische junge Frauen oft gern gesehen, weil sie schon vor Ausbildungsbeginn gelernt hatten, mehrere Kinder git im Blick zu haben. Großfamilien haben eben auch einige Vorteile.
Klingt für mich ironisch.
„Wenn ich mir ansehe, wie viele der Nachbarskinder draußen gemeinsam spielen, dann müsste ich eine Kitapflicht eigentlich befürworten.“
-> Gemeinsam nämlich kaum welche.
So hatte ich das interpretiert irgendwie.
„Wir wollen sicherstellen, dass jedes Kind vor der Einschulung die sprachlichen und sozialen Grundlagen erhält, die es für einen erfolgreichen Bildungsweg braucht – auch das gehört zu Chancengleichheit.“
Dann sollte man vielleicht einmal an den richtigen Stellschrauben drehen und die richtigen Entscheidungen treffen, anstatt nachgelagert mit viel Aufwand und Tamtam am n-ten Glied der Fehlerkette herumzufrickeln.
Mehrfach wird Artikel 6, Absatz 2 erwähnt, aber was genau steht dort:
Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert das sogenannte Elternrecht. Es besagt:„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Daraus zu schließen, dass eine Schulpflicht unproblematisch ist, aber eine Kindergartenpflicht nicht unproblematisch sein, finde ich ab den Haaren herbeigezogen. Zumindest diesen Artikel so auszulegen, dass er gegen eine Kindergartenpflicht stünde, leuchtet mir nicht ein.
Was genau in diesem GG-Artikel spricht gegen eine Kindergartenpflicht, aber nicht gegen eine Schulpflicht?
Der Wissenschaftliche Dienst redet Quatsch!
Da steht zuerst: „„Allerdings gibt es hier zahlreiche gesetzliche Hürden zu überwinden.“ Zahlreiche? Welche denn alles?
Und dann steht da: „Vor diesem Hintergrund gelangt der Wissenschaftliche Dienst zu einer eindeutigen Bewertung: „Die Einführung einer allgemeinen Kindergartenpflicht wäre zur Wahrung des Kindeswohls nicht erforderlich und verstieße gegen das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.“
Also ich sehe hier nur eine Hürde und die auch nur angeblich, nämlich Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG. Aber in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG steht nicht, dass eine allgemeine Kindergartenpflicht verboten oder nicht erforderlich sei, sondern dass die Eltern „zuvörderst gefordert“ sind, ihre Kinder zu erziehen. Als Recht und als Pflicht wohlgemerkt.
Dann sagt der Wissenschaftliche Dienst einerseits, eine Kindergartenpflicht ist nicht so gut, weil er in das Erziehungsrecht der Eltern eingreife und sagt andererseits, dass ja sowieso 90% der Kinder der Kleinkinder eine Kita besuchen. Diese Eltern alle juckt es gar nicht, dass ihre Kinder auch von anderen miterzogen werden! Es geht also letztlich um einen Eingriff bei 10% der Kinder, damit die gegenüber den anderen 90% nicht benachteiligt sind.
Das sollte verfassungsrechtlich vertretbar sein, eben um einen Nachteil gar nicht erst entstehen zu lassen!
Ich vermute mal ganz stark, das BVerfG würde inetwa urteilen, dass der Eingriff in die Elternrechte unerheblich ist, z.B. weil nur jene 10% der Kinder betroffen sind, die keine Kita besuchen und weil vor und nach dem Kindergartenbesuch die Kinder ja immer noch weiterhin von ihren Eltern erzogen werden können.
(Manchmal ist staatlicher Einfluss vielleicht auch sehr hilfreich und nützlich und „vorbeugend“?!?)
Wird es beim Kindergartenpflicht auch streng verboten den Tag ohne akut krank zu sein zu versäumen, wie beim Schulpflicht? Und werden Kindergärten dann verpflichtet, nie zu schließen oder Notbetreuung bis 12.00 uhr vorzuschlagen wegen Erzieher Krankenstand?
Was befürchten Sie? Es gibt eine Schulpflicht und wenn jemand einen Termin hat, darf er ihn auch wahrnehmen. Für besondere Anlässe kann man eine Beurlaubung beantragen. Ich nehme an, die zu bekommen, wäre im Kindergarten leichter als an einer Schule. In der Schule ist es vor allem vor oder nach Ferien ein bisschen „zwielichtig“. Das entscheidet dann die Schulleitung und ziert sich eventuell. Aber es kommt auf den Grund drauf an und auf die Schulleitung. So lange man sich unauffällig verhält, prüft auch niemand die Krankmeldung nach. Wie auch?
Schulen machen Ferien. Dann sind sie zu. Inwiefern wollen Sie bei oder wegen einer Kindergartenpflicht diese verpflichten, nicht zu schließen? Gut fände ich das aber. Die Schließzeiten sind sehr „familienunfreundlich“.
Schon jetzt gibt es immer wieder Notbetreuung in den Kindergärten, und Eltern werden geben, wegen eines hohen Krankenstandes ihr Kind zu Hause zu behalten.
Ich finde, es wäre bezüglich Ihrer Fragen eigentlich nichts anders.
Für jetzt genießen Eltern von Kita Kindern in meiner Umgebung die folgenden Freiheiten:
1. Lassen das Kind zu Hause, wenn man einen arbeitsfreier Tag oder Nachtschicht hat, auch spontan.
2. Das Kind später als zu 8 Uhr in den Kita bringen, weil der Job später startet.
3. Ärztliche Termine oder Therapie für Kinder vormittags nehmen: sich vom Job zu entschuldigen muss man sowieso, aber vormittags gibt’s mehr Optionen.
4. Urlaubs außer schulischen Ferien zu den günstigeren Preisen nehmen.
5. Keine Ateste, Entschuldigungen oder Bitten bringen müssen. Erzieher sind sogar glücklich, wenn weniger Kinder da sind.
Dazu wenn der Krankenstand in Schulen hoch ist, gehen Kinder trotzdem dahin und werden betreut. Im Kindergarten im Falle der Pflicht soll das gleiche geschehen. Oder muss der Kita (mit dem Essen) kostenlos sein.
Und werden Kinder vom Kindergartenpflicht nur für Schulferien frei oder nie, da es in Kindnergärten viel weniger Ferien gibt?
Vielleicht gibt es Kitas, wo Kinder gut und liebevoll gefördert werden, in meiner Stadt aber ist es mehr oder weniger Aufbewahrung. Nicht genug Erzieher, hoher Krankenstand und Fluktuation von Fachkräften erlauben es nicht, jedem Kind gerecht zu werden.
Ich persönlich war die letzten 2 Jahre vor der Schule nicht im Kita: Großeltern waren früher im Rente und betreuten mich. Es waren die glücklichsten Jahre: man durfte ausschlafen, nach seinem Gusto den Tag aufbauen, malen, Bücher angucken, mit Matsch oder mit dem Ball stundenlang spielen oder ein Nachbarskind besuchen, etwas im Haushalt mithelfen. Auch mit der Langeweile musste es gelernt umzugehen. Wenn es viele Kinder zur Verfügung gab, durfte man sogar aufs Mittagessen verzichten und bis spät draußen bleiben. Ja, ich konnte am Ende schlecht basteln, dazu aber gut nähen. Disziplin und strikten Tagesablauf hatte ich viele Jahre danach in der Schule. Es muss nicht früher beginnen, wenn man andere Möglichkeiten hat.
Da träumen Arbeitgeberverbände von.
Oft wissen wir Lehrer recht genau welche Defizite unsere Schüler haben. Und oft auch, was man da machen könnte. Aber wir haben weder Zeit noch das Recht darauf angemessen Rücksicht zu nehmen.
Der Staat bekommt es nicht hin in 10 Pflichtschuljahren genug Zeit zur Verfügung zu stellen, dass man mit Schüler mit Lesendefiziten einfach Lesen üben kann. Solange das so ist, darf man dem Staat die Kinder nicht eine Sekunde länger anvertrauen.
Sorry für das harte Urteil.
Aber es kann nicht richtig sein, denjenigen Kindern, die unterstützende Eltern haben, diese Unterstützung zu nehmen und sie in ein System zu zwingen, dass diese Unterstützung verweigert.
Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Hürden schafft es der Staat momentan ja stellenweise eher schlecht als recht, eine qualitativ gute und im Umfang ausreichende Versorgung (Schließzeiten, Ausfälle) mit Betreuungsplätzen sicherzustellen. Teilweise kann der existierende Rechtsanspruch der Familien schlicht nicht erfüllt werden, was aber im weiteren dann folgenlos bleibt, bis auf ein bedauerndes amtliches Schreiben.
Insofern wäre es vielleicht gut, die Voraussetzungen für so eine Maßnahme zu schaffen bevor man sie als Pflicht durch Gesetzesänderung durchsetzt. Und zwar nicht, indem man den Betreuungsschlüssel und den zumutbaren Anfahrtsweg (auch das ist ggf. eine relevante Belastung der Eltern, die bei so jungen Kindern 2 mal x Minuten pro Tag für Bringen/Abholen mit in den Arbeits/Alltagintegrieren müssen) entsprechend ändert, sondern durch ein Aufstocken der Plätze mit allem, was daran hängt (neue Räume/Einrichtungen, mehr Personal). Das kostet die klammen Kommunen aber wieder Geld…
Es ist ein bisschen wie in der Verkehrspolitik: Zuerst die Innenstädte weiträumig autofrei machen und den ÖPNV aber erst zwei Jahre später zögerlich aufstocken… ist suboptimal, auch wenn das Anliegen an sich absolut sinnvoll ist
„Insofern wäre es vielleicht gut, die Voraussetzungen für so eine Maßnahme zu schaffen bevor man sie als Pflicht durch Gesetzesänderung durchsetzt.“
Sowas erweist sich in der Realität immer nur als „Ausweichmanöver/Ablenkungsstrategie“. Man will etwas nicht, merkt aber, man schwimmt gegen den Strom und plädiert deshalb für Freiwilligkeit. Siehe Wehrpflicht.
Zitat: „Bundeswehr rekrutiert nur 530 Freiwillige durch WehrdienstfragebogenFür die neue Wehrerfassung hat die Bundesregierung fast 300.000 Fragebögen versendet, aber wenige Rekruten verpflichtet. Bei der klassischen Rekrutierung läuft es besser.“
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-06/wehrerfassung-bundeswehr-fragebogen-wehrdienst-freiwillige
Das Problem ist: Ohne zusätzlichen Druck durch Gesetzesregelung wird halt wahrscheinlich wenig künftig gemacht.
Das Folgeproblem: Mit Gesetzesregelung windet man sich halt trotzdem – nur die Bedingungen sind vor Ort eventuell dann nochmal schlechter.
Ist leider das Transfer von „Inklusion“ mitunter.
Hier kann man auch „auf Gesetz/Konvention“ verweisen. Juckt nur halt nicht. Und vor Ort muss agieren. Nur ohne dementsprechenden Rahmen.
Daher geht sich der Druck nur bedingt aus.
Warum auch? Die Politiker müssen ja nicht privat haften. Falls es Strafzahlungen gibt … Zahlt der Steuerzahler. Ist nicht „deren Geld“.
Ist halt ein reines Dilemma mal wieder …