Start Kita Kita-Kind während Mittagsruhe erstickt – Urteil: Keine Verletzung der Aufsichtspflicht 

Kita-Kind während Mittagsruhe erstickt – Urteil: Keine Verletzung der Aufsichtspflicht 

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HAMM. Ein kleiner Junge erstickt während der Mittagsruhe im Bett einer Mini-Kita. Seit Jahren ringt die Justiz um die Frage, welche Schuld die Tagesmütter trifft. Nun ist der Fall entschieden.

Das Gericht hat entschieden (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Knapp fünf Jahre nach dem tragischen Tod eines kleinen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) zwei bereits verurteilte Tagesmütter wieder freigesprochen. Den beiden Frauen sei keine fahrlässige Tötung vorzuwerfen, urteilte der 5. Strafsenat. Die Anklage hatte den Tagesmüttern vorgehalten, dass der Junge noch leben würde, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hätten.

Der Zweijährige war im August 2021 während der Mittagsruhe in der städtischen Mini-Kita unruhig geworden. Er hatte versucht, sich in dem niedrigen Etagenbett hinzustellen. Dabei hatte der kräftige Junge mit seinem ganzen Körper die unverschraubte Spanplatte der darüberliegenden Matratze hochgedrückt. Schließlich steckte er seinen Kopf durch die Lücke. Doch als seine Kraft nachließ, wurde sein Hals unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt und er erstickte.

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Welche Schuld trifft die Tagesmütter?

Vor Gericht ging es insgesamt drei Jahre lang durch alle Instanzen um die Verantwortung der beiden Tagesmütter. Das Amtsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz sprach beide frei. Doch in zweiter Instanz wurden sie vom Landgericht Essen wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun hatte das OLG das letzte Wort und sprach beide wieder frei. Der Beschluss vom 7. Juli ist rechtskräftig und in der Entscheidungsdatenbank des Landes abrufbar (Az.: 5 ORs 97/25).

Hinter diesem juristischen Streit steht die in der Branche viel diskutierte Frage, wie lückenlos Erzieherinnen und Tagesmütter die Kleinkinder in ihren Einrichtungen während des Mittagsschlafs beaufsichtigen müssen.

Junge sollte zum ersten Mal Mittagsschlaf in der Kita machen

Der Junge aus Gelsenkirchen war damals zum ersten Mal nach der Eingewöhnung ohne seine Mutter in der Mini-Kita geblieben und sollte dort auch einen Mittagsschlaf halten. Doch er fand nicht zur Ruhe.

Die Richter am Landgericht hatten wegen dieser Umstände vor eineinhalb Jahren entschieden, dass die Tagesmütter eine «ständige Sichtkontrolle» der Kinder in dem Schlafzimmer hätten sicherstellen müssen. Dass sie den Raum verließen, sei ein Sorgfaltspflichtverstoß, der letztlich zum Tod des Jungen geführt habe, hatten die Richter am Landgericht Essen argumentiert.

Doch das sah der Senat am Oberlandesgericht nun in letzter Instanz anders: Der Junge sei in einem geschützten Raum gewesen und habe dort in einem Bett gelegen, das in zahlreichen Kitas bundesweit genutzt werde und extra für diesen Einsatz konzipiert gewesen sei, betonten die Richter. Die Tagesmütter hätten deshalb darauf vertrauen können, dass die Kinder für die Zeit des Mittagsschlafs gut aufgehoben seien. Deshalb sei auch keine permanente Beaufsichtigung nötig gewesen.

Kita-Betten wurden bundesweit nachgerüstet

Die eigentliche Ursache dafür, dass der Junge sich in dem Bett so unglücklich verklemmen konnte, dass er keine Luft mehr bekam, sahen die Richter woanders: Dieser Umstand sei «ganz maßgeblich der fehlerhaften Konstruktion des Bettes» geschuldet, betonten sie.

Denn wäre die Spanplatte, unter der der Junge erstickte, vorschriftsmäßig verschraubt gewesen, hätte das Unglück nie geschehen können. Das hatte ein Gutachter bereits im Prozess vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen betont.

Doch die Ermittlungen zu den Betten eines namhaften Kita-Ausstatters waren nach damaliger Auskunft der Ermittler ins Leere gelaufen, weil die Justiz niemandem eine konkrete Verantwortung für die Fehler nachweisen konnte. Immerhin wurden Betten dieses Typs anschließend bundesweit mit einer soliden Verschraubung nachgerüstet. News4teachers / mit Material der dpa

Wer ist Schuld? Zweijähriger erstickt in Kita-Bett, das massive Sicherheitsmängel aufweist

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7 Kommentare
Silberling
25 Tage zuvor

Das ist nachvollziehbar, denn Aufsicht bedeutet nicht, jedes Kind jede Sekunde im Blick zu haben, sondern anwesend und bereit zu sein und jederzeit jedes Kind in den Blick nehmen zu können.

Es kann immer rechts etwas passieren, während man gerade nach links schaut.

Cornelia
25 Tage zuvor

Es gibt wohl heute diese Betten nicht mehr. Man konnte, wie es bei dem Jungen passiert war, das Bett mit einem Bettgitter verschließen, wenn das Kind nicht von selbst im Bett bleibt. Vom Kind und den Eltern her gesehen, einfach furchtbar. Da ist der Junge zum ersten Mal in der fremden Umgebung, und dann wird er im Bett wie in einem Käfig eingeschlossen.
Der Kleine war möglicherweise aufgeregt, wie das am ersten Tag bei Kita-Kindern verständlicherweise ist , und konnte deshalb nicht schlafen.
Für lebhafte Kinder ist so ein schlecht konstruiertes Bett auf jeden Fall eine Gefahrenquelle.
Was wäre gewesen, wenn so was zu Hause passiert wäre, zum Beispiel in einem selbst gezimmerten Bett?

Namina
25 Tage zuvor

„Das Amtsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz sprach beide frei. Doch in zweiter Instanz wurden sie vom Landgericht Essen wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun hatte das OLG das letzte Wort und sprach beide wieder frei.“

Das mutet schon seltsam an. Es ist doch das gleiche Recht, auf dessen Grundlage die 3 Instanzen geurteilt haben?! Das bedeutet, die Auslegung dieses gleichen Rechts kann doch sehr unterschiedlich sein und hängt davon ab, wer es auslegt. Gäbe es eine höhere Instanz, an die man sich wenden kann, könnte das Urteil wieder ein anderes sein?!?

Das erschüttert ein wenig mein Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit.

dickebank
25 Tage zuvor
Antwortet  Namina

Entscheidend bei der Beurteilung des Sachverhaltes ist doch, wie die Aufsichtspflicht definiert wird. Hinzu kommt die Beschaffenheit des Bettes, das ja für den Einsatzzweck geeignet gewesen ist und mit großer Wahrscheinlichkeit entsprechende Prüfsiegel hatte.
Die Frage die entscheidend ist, ist ob es ein Verschulden der Tagesmütter an dem Geschehenen gab. Hätte der Unfall mit tödlichem Ausgang verhindert werden können. Und darüber lässt sich streiten.

Cornelia
25 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Die Beschaffenheit des Bettes war für den Einsatzzweck nicht geeignet. Das hat sich ja erwiesen.Es hatte übrigens mehrere Mängel. Eltern von lebhaften Kindern wissen, wie einfallsreich die Kleinen sein können.
Ansonsten haben Sie recht, über Möglichkeiten und Grenzen der Beaufsichtigung kann man streiten.

Angelika Mauel
18 Tage zuvor
Antwortet  Namina

Das Amtsgericht hatte die Zeugin nicht zwangsweise vorführen lassen, deren Aussage das LG für wichtig gehalten hat. Sie hatte den aus der Mini-Kita ausgebüxten Jungen zurück gebrachr. Zuvor hatte eine andere Kammer des Landgerichts zur Verhandlung keine Zeugen geladen und die Richterin hat versucht, die Eltern dazu zu bringen, die Klage zurückzunehmenm damit „alle zur Ruhe kommen können“. Ihre Anwältin hat daraufhin angekündigt, Anklage wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu stellen. Laut den Eltern braucgre ihr Sohn schon seit über einem Jahr keinen Mittagsschlaf mehr.
Das Landgericht Essen hat meiner Meinung nach eine bessere Urteilsbegründung gehabt. – Da hätte eine Erzieherklasse einiges lernen können.

Hier die Begründung der OLG Hamm: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/5_ORs_97_25_Beschluss_20260707.html