Start Praxis Wie viel Unterricht schuldet der Staat? Ausgefallene Stunden werden zum Streitfall

Wie viel Unterricht schuldet der Staat? Ausgefallene Stunden werden zum Streitfall

12
Anzeige

LANDAU/HAGENOW. Wie viel Unterricht muss der Staat Schülerinnen und Schülern eigentlich garantieren – und was geschieht, wenn vor einer entscheidenden Prüfung ein erheblicher Teil davon nicht stattfindet? Ein ehemaliger Abiturient aus Rheinland-Pfalz will diese Frage jetzt gerichtlich klären lassen. Der Fall erinnert an die Vorgänge am Robert-Stock-Gymnasium in Hagenow, die durch eine Abiturrede bundesweit publik wurden: Dort fiel über ein Drittel des Jahrgangs durchs Abitur. Auch dort steht der Vorwurf im Raum, die Jugendlichen seien zuvor nicht ausreichend unterrichtet worden.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Elija Walk hat Buch geführt. Als der heute 20-Jährige im Sommer 2022 in die elfte Klasse des Eduard-Spranger-Gymnasiums im rheinland-pfälzischen Landau kam, fiel ihm zunächst nur auf, dass im elektronischen Vertretungsplan immer wieder Unterrichtsstunden gestrichen waren. Irgendwann begannen er und seine Eltern, Screenshots davon zu sichern. Später übertrugen sie die ausgefallenen Stunden in Tabellen.

Als Walk im Frühjahr 2025 sein Abitur machte, zog die Familie Bilanz: Von 2478 vorgesehenen Unterrichtsstunden seien in den drei Jahren vor dem Abitur 405 ersatzlos ausgefallen. Das berichtet der Spiegel, dem die Tabellen und Screenshots vorliegen.

Besonders hoch waren die Ausfälle demnach in Walks drei Leistungskursen Biologie, Sport und Deutsch. In einem Halbjahr fiel in einem der Kurse beinahe jede zweite Stunde aus – 46,6 Prozent. Auch im letzten Schuljahr vor dem Abitur fehlte jeweils rund ein Drittel des Unterrichts: in Biologie und Sport jeweils 33 Prozent, in Deutsch 32 Prozent. Die Familie wandte sich an die rheinland-pfälzische Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Inzwischen hat Walk wegen seiner Abiturnoten in den betroffenen Fächern geklagt. Er sieht die Chancengleichheit verletzt.

„Dann entscheidet, wer zu Hause Hilfe bekommt, wer Nachhilfe bezahlen kann, wer einen ruhigen Schreibtisch und familiären Rückhalt hat“

Seine Argumentation reicht über die eigene Abiturnote hinaus. Wenn ein erheblicher Teil des Unterrichts nicht stattfinde, würden die Voraussetzungen für die Prüfung zunehmend ins Elternhaus verlagert. „Dann entscheidet, wer zu Hause Hilfe bekommt, wer Nachhilfe bezahlen kann, wer einen ruhigen Schreibtisch und familiären Rückhalt hat“, sagt Walk dem Spiegel. Er selbst habe diese Unterstützung gehabt, andere Jugendliche seines Jahrgangs nicht. „So wird aus Unterrichtsausfall soziale Auslese.“

Bemerkenswert an dem Fall ist, dass über das Ausmaß des dokumentierten Unterrichtsausfalls offenbar gar kein grundsätzlicher Streit besteht. Laut Spiegel-Bericht zweifelte die Schulaufsicht die von der Familie gesammelten Belege nicht an. In einer eigenen Aufstellung kam sie bei einzelnen Werten sogar auf höhere Ausfallzahlen. Der eigentliche Konflikt beginnt vielmehr bei der Frage, was daraus folgt.

Die ADD vertritt die Auffassung, dass auch erhebliche Ausfälle nicht zwangsläufig bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler unzureichend auf ihr Abitur vorbereitet wurden. Beim Biologie-Leistungskurs argumentierte die Behörde gegenüber Walk beispielsweise mit einer bemerkenswerten Rechnung: Wenn 33 Prozent der Stunden ausgefallen seien, hätten immerhin 67 Prozent stattgefunden. Im Lehrplan seien aber lediglich etwa 60 Prozent der Unterrichtszeit für verpflichtende Inhalte vorgesehen. Die übrigen 40 Prozent könnten als „individuell gestaltbare Freiräume“ genutzt werden.

„Mithin hatten die Lehrkräfte ausreichend Stunden, um Sie auf Ihre bevorstehende Abiturprüfung im Fach Biologie vorzubereiten“, beschied die ADD den ehemaligen Schüler. Zudem sei es Schülerinnen und Schülern „unbenommen, in den ausgefallenen Stunden Themen im Eigenstudium zu vertiefen oder Fragen für die kommende Stunde vorzubereiten“.

Damit wird aus dem Streit um ausgefallene Stunden eine grundsätzlichere bildungspolitische Frage: Besteht der staatliche Auftrag darin, die im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden tatsächlich anzubieten – oder genügt es, wenn trotz erheblicher Ausfälle genügend Zeit bleibt, um die verpflichtenden Teile eines Lehrplans grundsätzlich behandeln zu können?

Zumindest im Eilverfahren hat Walk mit seiner Position vor Gericht bislang keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Juni ab, anschließend entschied auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht in seinem Sinne. Nach der vom Spiegel wiedergegebenen Argumentation kommt es beim Abitur auf die erbrachte Prüfungsleistung an – nicht darauf, ob diese unter erschwerten Bedingungen in der Vorbereitung zustande gekommen ist.

Walk setzt nun auf eine grundsätzliche Entscheidung im Hauptverfahren. Außerdem hat er den Landeselternbeirat eingeschaltet und eine Petition an den Landtag gerichtet.

Dass die dahinterstehende Frage keineswegs nur einen einzelnen Abiturienten in Rheinland-Pfalz betrifft, zeigt ein zweiter Fall rund 600 Kilometer weiter nordöstlich.

„Ständiger Lehrerwechsel, zwei Jahre kein vernünftiger Matheunterricht – aber stimmt: Für das Ergebnis des Matheabiturs sind wir ganz allein verantwortlich“

Am Robert-Stock-Gymnasium im mecklenburg-vorpommerschen Hagenow hatte in diesem Jahr eine außergewöhnlich hohe Durchfallquote für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt. 17 von 52 Schülerinnen und Schülern bestanden ihr Abitur nicht – rund 35 Prozent des Jahrgangs. Eine Abiturientin erhob in ihrer Abschlussrede massive Vorwürfe gegen die schulischen Bedingungen und stellte die Verantwortung der Schülerinnen und Schüler für das Ergebnis infrage (News4teachers berichtete).

Nun liefern Angaben des Bildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU, über die der NDR berichtet, ein genaueres Bild der Prüfungsergebnisse. Besonders auffällig ist Mathematik: Im Grundkurs bestanden 28 von 31 Schülerinnen und Schülern die schriftliche Abiturprüfung nicht. Auch in Biologie war die Durchfallquote hoch: 13 von 39 Prüflingen scheiterten an der schriftlichen Prüfung.

Das Mathematikergebnis erhält vor dem Hintergrund der zuvor erhobenen Vorwürfe besonderes Gewicht. Die ehemalige Schülerin hatte in ihrer Abschlussrede aus ihrer Sicht fehlende Kontinuität im Unterricht geschildert. „Ständiger Lehrerwechsel, zwei Jahre kein vernünftiger Matheunterricht – aber stimmt: Für das Ergebnis des Matheabiturs sind wir ganz allein verantwortlich“, sagte sie ironisch.

Damit stehen auch in Hagenow unterschiedliche Bewertungen dessen gegenüber, was ausreichender Unterricht bedeutet. Die ehemalige Schülerin beschreibt „zwei Jahre kein vernünftiger Matheunterricht“. Die Schulaufsicht erklärt dagegen, die Unterrichtsversorgung sei gewährleistet gewesen. Welche Darstellung die tatsächlichen Bedingungen angemessen beschreibt und welche Faktoren zu den außergewöhnlichen Prüfungsergebnissen beigetragen haben, soll nun genauer untersucht werden.

Vom 14. September an soll ein mindestens vierköpfiges Expertenteam mehrere Tage am Robert-Stock-Gymnasium verbringen. Nach Angaben des NDR gehören ihm Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums, die Schulleitung einer anderen Schule sowie der zuständige Schulrat beziehungsweise die zuständige Schulrätin an. Vorgesehen sind Unterrichtsbesuche und Gespräche über Unterricht, Schulklima und das Handeln der Schulleitung.

Untersucht werden soll außerdem, wie die Abiturprüfungen in allen zwölf Prüfungsfächern vorbereitet und durchgeführt wurden. Die Schulaufsicht soll die Schule künftig stärker unterstützen. Bislang gebe es nach Angaben der Landesregierung keine Hinweise darauf, dass die Abiturprüfungen selbst nicht ordnungsgemäß abgelaufen seien.

Elija Walk geht es nach eigenen Angaben längst nicht mehr allein um sein eigenes Abitur. Das sei geschrieben und lasse sich nicht mehr ändern. Entscheidend sei für ihn vielmehr, dass der Staat seinen Verpflichtungen für einen ordentlichen Unterricht nachkomme. News4teachers

„Sind wir wirklich alle zu blöd?“ Brandrede bei Abi-Feier erschüttert Gymnasium

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei
12 Kommentare
Ale
8 Tage zuvor

ich lese hier: Vorbereitung auf Abiturprüfungen in der Schule? Also nicht normaler Unterricht nach Bildungsplan sondern gezielte Vorbereitung auf die Prüfung. Sind diese Stunden denn im Bildungsplan berücksichtigt? In BW am beruflichen Gymnasiums wäre mir das neu. oder ich bin einfach ein schlechter Lehrer, weil ich froh bin den Stoff rechtzeitig geschafft zu haben,

Horst
8 Tage zuvor

Welchen Sinn hat denn normaler Unterricht in einem Leistungskurs? Ich dachte immer, dass der auch auf’s Abitur vorbereiten soll

447
8 Tage zuvor

Der Staat bescheinigt sich selbst:
1. „Alles richtig gemacht! Es kann niemals Gründe geben, genug Personal einzustellen!“
2. „Eigenständigkeit“, „Selbstgesteuertes Lernen“ usw. wird (nun auch offiziell) genau so genutzt, wie ich es seit Jahren vermute und schreibe: „Siehste, selber schuld, hättest ja in den Ausfallstunden lernen können!“ – was völlig unrealistischer Schwachsinn ist (da fast alle Jugendliche alles von sich aus wollen AUSSER Lernen; gibt es auch gute bioligische Gründe für)

Aus meiner subjektiven Sicht ist die Argumentation an Zynismus nicht zu überbieten und bewegt sich auf dem Niveau von „Was heisst hier depressiv? Lächel doch mal mehr!“.

Jugendliche, die sich derart selbst im Griff haben in Freistunden ein eigenständiges Lernprogramm zum Ausgleich von 30%, 40% usw. Unterrichtsausfall aufzubauen und durchzuführen…brauchen gar keine Schule mehr, diese wären über Schule schon hinausgewachsen.

Meiomei
8 Tage zuvor

„Im Lehrplan seien aber lediglich etwa 60 Prozent der Unterrichtszeit für verpflichtende Inhalte vorgesehen. Die übrigen 40 Prozent könnten als „individuell gestaltbare Freiräume“ genutzt werden.“

Gehören jetzt Schulaufgaben und andere Notenerhebungen zum individuell gestaltbaren Freiraum oder zum verpflichteten Inhalt?

Ladenhüter
7 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Das entspricht dem Verhältnis von Unterrichtsstunden und pauschaler Vor-und Nachbereitung, z.B. 28 Unterrichtsstunden und 12 Vorbereitungsstunden.

Kaunas
8 Tage zuvor

Wir hätten keinen Lehrermangel (und im ganzen ÖD keinen Personalmangel), sagt eine aktuelle Studie, wenn alle Teilzeitkräfte Vollzeit arbeiten würden. Ich war deshalb immer dafür, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit möglichst viele Berufstätige im ÖD Vollzeit arbeiten können und wollen. Einfach nur Gehälter zu erhöhen hat nur dazu geführt, dass man sich mehr Teilzeit leisten kann und mehr Berufstätige in Teilzeit arbeiten. Das war immer abzusehen! Wie konnten die Politiker nur darauf hereinfallen?

„Berlin – Der Staat klagt über Personalmangel – dabei steckt im bestehenden Personal eine gewaltige Arbeitszeit-Reserve. BILD liegt exklusiv eine noch unveröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vor. Das brisante Ergebnis: Würden alle Teilzeitbeschäftigten bei Bund, Ländern und Kommunen auf Vollzeit aufstocken, entstünde rechnerisch ein Arbeitsvolumen von 634.000 zusätzlichen Vollzeitkräften – fast exakt so viel, wie dem öffentlichen Dienst laut Beamtenbund fehlt: 631.000 Beschäftigte.“
https://www.bild.de/politik/inland/studie-entlarvt-teilzeit-irrsinn-im-oeffentlichen-dienst-6a958726e93222a77575ea93

MadMax
7 Tage zuvor
Antwortet  Kaunas

Einfach nur Gehälter zu erhöhen hat nur dazu geführt, dass man sich mehr Teilzeit leisten kann und mehr Berufstätige in Teilzeit arbeiten.“

Welche Gehälter für Lehrer wurden denn erhöht, die nicht auch die anderen Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst betreffen würde (also welche besondere (finanzielle) Stellung haben Lehrer, Ihrer Meinung nach, denn?

447
7 Tage zuvor
Antwortet  Kaunas

Das sind so „Studien™“ nach dem Motto:

„Würden nur endlich 80 Millionen Bürger nur EINEN Euro an 447 überweisen, wäre ich Millionär! Einen Euro, das macht doch nix, das merkt doch keiner, es ist ja nur ein Euro…“ – ja ja, hätte-könnte-würde-sollte…

Die Leute arbeiten halt Teilzeit, tun das aus guten Gründen, werden das NICHT ändern…und damit ist aus solchen Wenn-doch-nur-Utopieballons die Kuft auch schon abgelassen.

Joachim Schwarz
7 Tage zuvor

Auf der einen Seite ist es natürlich unglücklich, wenn Unterricht ausfällt. Was soll man aber machen, wenn es die Kapazitäten zum Vertreten schlicht nicht gibt? In einer Großstadt hat man vielleicht noch Glück, wenn man sich von der Nachbarschule einen Lehrer ausleihen kann. Auf dem Land sind die Abstände aber nicht selten so groß, dass man das niemandem zumuten könnte.
Die Lösung? Entweder mit einem dicken Bonus die Lehrer, die an ausreichend versorgten Schulen sitzen, zum Vertreten locken oder gleich eine Reihe von landesweit einsetzbaren Lehrern auf Abruf haben. Beides kostet aber Geld und das wird bei der Bildung, abgesehen von meist sinnlosen Prestige-Projekten, lieber gespart.

mama51
7 Tage zuvor
Antwortet  Joachim Schwarz

Was soll man sagen:
Sobald in der Bildung irgendwas für normale Entlastung, (außer für „…abgesehen von meist sinnlosen Prestige-Projekten,…) Geld kostet / kosten könnte, sind die Verantwortlichen „raus“!

Kaunas
7 Tage zuvor

„Zumindest im Eilverfahren hat Walk mit seiner Position vor Gericht bislang keinen Erfolg.“

Soweit ich weiß, kann man normalerweise nicht gegen ausgefallenen Unterricht klagen, weil die Anzahl der Unterrichtsstunden keine Pflichtvorgabe sind.

Man könnte klagen, wenn die Schule nachweislich Unterricht ausfallen lässt, obwohl sie ihn hätte vertreten lassen können. Das muss man aber erstmal nachweisen! Und wenn Unterricht permanent ausfällt, der für eine Prüfung wichtig ist. Dazu liest man ja schon im Artikel, dass das nicht der Fall war.

Insofern nichts Neues.