Start Recht Lehrer zu dick, um Beamter zu sein? Verwaltungsgericht kippt abschlägigen Bescheid

Lehrer zu dick, um Beamter zu sein? Verwaltungsgericht kippt abschlägigen Bescheid

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DRESDEN. Die gesundheitliche Eignung entscheidet darüber, ob Lehrkräfte verbeamtet werden – und immer wieder landen diese Entscheidungen vor Gericht. In Sachsen hat nun das Verwaltungsgericht Chemnitz die Ablehnung einer Verbeamtung aufgehoben, die mit Bluthochdruck und einem erhöhten Body-Mass-Index begründet worden war. Das Gericht stellte klar, dass gesundheitliche Risiken allein nicht ausreichen, um Bewerberinnen oder Bewerber vom Beamtenstatus auszuschließen. Entscheidend sei vielmehr, ob eine vorzeitige Dienstunfähigkeit „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten sei. Genau daran fehlte es nach Auffassung der Richter in diesem Fall.

Das Gericht hat entschieden (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat den Freistaat Sachsen verpflichtet, einen Lehrer in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das geht aus einer Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen hervor, die die Klage unterstützt und öffentlich gemacht hat. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 4 K 1771/25.

Der Kläger hatte 2025 die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe beantragt. Das Landesamt für Schule und Bildung lehnte den Antrag jedoch ab. Zur Begründung verwies die Behörde auf Zweifel an der gesundheitlichen Eignung. Grundlage war ein amtsärztliches Gutachten, das auf Bluthochdruck und einen erhöhten BMI des Bewerbers verwies.

Der Lehrer legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein. Dabei berief er sich auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung im Beamtenrecht. Danach darf eine Verbeamtung nur dann verweigert werden, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die betreffende Person vorzeitig dienstunfähig wird oder eine erheblich verkürzte Lebensdienstzeit zu erwarten ist.

Nach Darstellung der GEW zeigte das amtsärztliche Gutachten allerdings zugleich, dass der Kläger aktuell dienstfähig sei. Der Blutdruck sei medikamentös gut eingestellt, zudem betreibe der Lehrer regelmäßig Sport. Hinweise auf Organschäden lagen demnach nicht vor.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz folgte dieser Argumentation. In seiner Entscheidung verweist das Gericht auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie auf Paragraf 9 des Beamtenstatusgesetzes. Danach müssten Ernennungen „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ erfolgen.

„Die bloße Vermutung von Risiken reicht nicht aus, um die gesundheitliche Eignung zu verneinen“

Die gesundheitliche Eignung dürfe nur verneint werden, wenn belastbare Tatsachen eine negative Prognose rechtfertigten. Genau daran habe es im vorliegenden Fall gefehlt. Das Gericht stellte laut der veröffentlichten Zusammenfassung fest, dass die vom Amtsarzt geäußerten Bedenken „nicht durch belastbare medizinische Tatsachen untermauert“ worden seien.

Besonders deutlich äußerten sich die Richter zur Frage des erhöhten BMI. Ein erhöhtes Körpergewicht könne zwar grundsätzlich ein Risiko für spätere Erkrankungen darstellen. Im konkreten Fall lägen jedoch keine entsprechenden Erkrankungen vor. Zudem habe der Kläger nachweislich versucht, sein Gewicht zu reduzieren.

Das Gericht kritisierte außerdem die Interpretation des amtsärztlichen Gutachtens durch den Freistaat Sachsen. Die Behörde habe keine fundierte Prognose über die gesundheitliche Entwicklung des Klägers vorgelegt. „Die bloße Vermutung von Risiken reicht nicht aus, um die gesundheitliche Eignung zu verneinen“, heißt es in der Darstellung der Entscheidung.

Damit knüpft das Urteil an eine Reihe von Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre an, die die Anforderungen an gesundheitliche Eignungsprüfungen bei Verbeamtungen deutlich verschärft haben. Insbesondere psychische Erkrankungen, Vorerkrankungen oder statistische Gesundheitsrisiken reichen nach der Rechtsprechung allein nicht aus, um Bewerberinnen und Bewerber vom Beamtenstatus auszuschließen. Behörden müssen vielmehr konkret nachweisen, dass eine dauerhafte Dienstfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist.

Die GEW Sachsen sieht sich durch das Urteil bestätigt. Christian Plischke, stellvertretender Leiter der Landesrechtsschutzstelle, erklärte in der Mitteilung der Gewerkschaft, mit dem Verfahren sei es gelungen, „mehr Klarheit zu der Thematik der gesundheitlichen Eignung bei der Verbeamtung zu erstreiten“. Zugleich werde dadurch „Willkür“ begrenzt und „der Ermessenspielraum des Dienstherrn“ eingehegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Freistaat Sachsen Rechtsmittel einlegt, ist offen. News4teachers 

Schulamt verweigert Lehrerin Verbeamtung – wegen leicht erhöhtem BMI: Verwaltungsgericht gibt ihr Recht

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92 Kommentare
Katze
24 Tage zuvor

Das Verwaltungsgericht Chemnitz musste erst erklären, dass ein Lehrer nicht wegen seiner Dicke vom Beamtenstatus ferngehalten werden darf.
Wie rührend.
Wir aus der Generation X erinnern uns noch an die sächsische Logik:
Wir waren nicht zu dick, nicht zu krank, nicht zu riskant – wir waren einfach zu alt.
Bis 42 durfte man verbeamtet werden, und wir standen exakt auf der falschen Seite dieser bürokratischen Alterslotterie.
Also hat man uns behalten – zum Arbeiten, nicht zum Absichern.
Wir durften die Schulen retten, die Ausfälle stopfen, die Lücken füllen, die Politik selbst produziert hatte.
Und heute?
Heute stehen wir vor einer Angestellten‑Rente, die im Vergleich zur Pension wirkt wie ein schlechter Scherz:
Beamtenpension Sachsen: ca. 71,75 % des letzten Bruttogehalts.
Angestelltenrente: nach Jahrzehnten Vollzeit gern 35–45 % des letzten Netto.
Mit freundlicher Empfehlung: „Bitte privat vorsorgen.“
Und während man beim zu dicken Bewerber im Artikel Bluthochdruck feststellte, interessiert sich bis heute niemand für den Bluthochdruck der sächsischen Angestelltenjahrgänge – ausgelöst durch eine Bildungspolitik, die uns seit Jahrzehnten auf Verschleiß laufen lässt.
Wir wurden wegen unseres Alters aussortiert und heute stolpert das System über die Körperfülle eines Lehrers.
Das ist keine Ironie.
Das ist Behörden‑Satire, die sich selbst schreibt.

Realist
24 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Als Mitglied der Gen X hätten Sie erkennen können und müssen, dass es nur darum ging Sie auszunutzen. Beamtenstatus ist das einzige, was diesem Job überhaupt irgendeine Art von Attraktivität verleiht. Als Angestellter hätten Sie in die „freie“ Wirtschaft gehen sollen, dann hätten Sie bei einem Konzern mindestens genauso viel wie ein Lehrer gehabt (auch auf Pensionsniveau, da vor einigen Jahrzehnten Betriebsrenten noch üblich waren). Wenn Sie ca. Mitte 50 sind, wären Sie zudem jetzt draußen mit einer deutlich sechstelligen Abfindung (250k bis 500k je nach Konzern) und Ausgleich der Rentenverluste durch weitere Zahlungen des Arbeitgebers.

Als Gen Xler wundert mich Ihre Naivität diesbezüglich, die man doch sonst hier im Forum bei Ihnen nicht wahrnimmt.

Romina
22 Tage zuvor
Antwortet  Realist

 Als Angestellter hätten Sie in die “freie” Wirtschaft gehen sollen, dann hätten Sie bei einem Konzern mindestens genauso viel wie ein Lehrer gehabt (auch auf Pensionsniveau, da vor einigen Jahrzehnten Betriebsrenten noch üblich waren). Wenn Sie ca. Mitte 50 sind, wären Sie zudem jetzt draußen mit einer deutlich sechstelligen Abfindung (250k bis 500k je nach Konzern) und Ausgleich der Rentenverluste durch weitere Zahlungen des Arbeitgebers.

Nein, nein und einfach nur Nein.
Wer setzt denn solche Märchen in die Welt? Wo gibt es denn noch Betriebsrenten?
Wer sagt denn, dass man in der Wirtschaft immer nur für den einen Arbeitgeber arbeitet? Wie oft führen Restrukturierungen zu betriebsbedingten Kündigungen? Wie oft nutz man auch die Freiheit die die Wirtschaft bietet zum AG Wechsel (Umzug, …)?
Wer bekommt bitte 500k Abfindung?
Und meinen Sie ernsthaft, alle arbeiten für „Konzerne“?
Ausgleich der Rentenverluste habe ich noch nie gehört.

(Für Sie ausprobiert im HR Bereich eines Konzerns)

Ganz schön viel Bullshit Bingo hier

Sabine Kire
20 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Ihr Post ist an Naivität kaum zu überbieten. Sie glauben ernsthaft in der freien Wirtschaft ist eine Abfindung von 250k bis 500k übliche Praxis? Erschreckend, diese Beamtenblase und dass so jemand auf Kinder losgelassen wird.

dickebank
20 Tage zuvor
Antwortet  Sabine Kire

Bei einem qualifizierten Job im gehobene Position und langer Betriebszugehörigkeit ist die genannte Marge selbst bei Mittelständlern nicht unüblich. Die Abfindungen müssen allerdings versteuert werden.
Halbes Monatsgehalt je Jahr Betriebszugehörigkeit angenommen sind das bei 40 Jahren und einem Betrag von 2.800 EUR fallen schon einmal 56 TEuro an.

MadMax
23 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Das Problem ist, dass Sie es mit sich haben machen lassen und genau dadurch haben Sie diesem System Legitimation verschafft. Nun beschweren Sie sich, obwohl das, was Sie beschreiben, doch von Anfang an sicht- und erwartbar war.

Es war Ihre freie Entscheidung das mitzumachen. Sie hatte nicht die Selbstachtung (und viele Andere habe sie auch nicht) die Konsequenzen zu ziehen und haben es stattdessen hingenommen, dass man Sie so behandelt.

„Wer sich aber zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, dass er mit Füßen getreten wird.“
Immanuel Kant

Katze
23 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Es wird also ernsthaft erwartet, eine ganze Generation mit Kindern, Partnern und pflegebedürftigen Eltern hätte „einfach hinschmeißen“ sollen, nur um diesem System die Moral zu retten. Merkwürdige Vorstellung von Verantwortung.
Wenn schon Kant zitiert wird, dann bitte vollständig:
„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
Immanuel Kant
Genau das ist passiert: Diese Jahrgänge wurden als Mittel benutzt – und wer sie heute dafür zum „Wurm“ erklärt, beschreibt damit ziemlich genau, wer hier eigentlich mit Füßen tritt.

Schotti
23 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Ich finde generell die Rechtfertigung bestehender Ungerechtigkeiten mit dem Argument, man hätte das halt mit sich machen lassen, äußerst fragwürdig.

Ihrem ersten Beitrag möchte ich aber der Ehrlichkeit halber noch etwas hinzufügen. Ich kenne Leute, die sind noch mit 42/43 Jahren auf Probe verbeamtet worden. Die 70% Pensionsansprüche werden diese Leute natürlich sehr weit verfehlen. Dafür steigen sie mit PKV Beiträgen um 700 Euro ein. Bedeutet, bei den normalen Steigerungen werden das in 25 Jahren sicherlich über 1000 Euro sein, bei einer relativ niedrigen Pension. So toll ist eine sehr späte Verbeamtung nicht. Es gibt Rechenbeispiele im Forum für den öffentlichen Dienst dafür und diese besagen, dass es sich in diesem Alter finanziell erst ab A13 Aufwärts lohnen würde. A12 ist ungefähr plus/minus Null. Alles darunter kommt als Angestellter besser weg, es sei denn, man bekommt noch ein paar Kinder in den 40ern

Maybe
21 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Danke für diesen ehrlich – sachlichen Beitrag.

MadMax
23 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Hinschmeissen bzw. gar nicht erst anfangen.

Ich möchte da (zumindest in Maßen) „Altbestände“ aus DDR-Zeiten einmal ausnehmen, aber wen betrifft das jetzt noch aktuell (wer 1990 42 Jahre alt war, ist jetzt 78)? Da ist der Drops, so traurig es für das Individuum sein mag, gelutscht.

Katze
22 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Sachsen verbeamtet erst seit 2019 Lehrer. Nix mit 1990. Sie haben doch keine Ahnung, aber dafür ziemlich viel Meinung. Dropskoffer nennt mancher Sachse derartige Individuen.

MadMax
22 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Und Sachsen hat die ausgebildeten Lehrer dann eingesperrt?

Nein, genau diese Leute sind im Ausgangspost gemeint…genau die haben wollten das doch so, weil sie ihren Hintern nicht hochbekommen haben, um sich ein paar (von mir aus hundert) km weiter verbeamten zu lassen.

Genau diese Fälle sind das Beispiel für: selbst schuld und dann jammern.

Und ich hätte keine Ahnung? Woher wollen Sie das wissen, wenn Sie mich nicht einmal kennen?

Kinderflüsterer
22 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Ganz genau. Und von leuchtenden Kinderaugen kann man sich am Ende nichts kaufen.

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Kinderflüsterer

Müssen Sie die Redaktion schon wieder reizen?

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Doch, aber wenn ein Arbeitgeber seine „human resources“
nicht sonderlich wertschätzt, muss der sich nicht wundern, wenn die Angestellten gegenüber den „Kunden“ bzw. deren gesetzlichen Vertretern über die Verhältnisse „ablästern“.

„Der Mensch ist Mittel Punkt“.

„Ich weiß nicht, warum manche die Interpunktion mitsprechen.“
(Frei nach Dieter Hildebrand)

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Gleichgewicht des Schreckens. Oder ist die Redaktion wirklich der Meinung, Eltern und ihre Kinder würden nicht über Lehrkräfte ablästern.

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja, wenn’s nicht im Forum passiert, dann ist ja alles gut.

Maybe
22 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

@ Monika Bayern – schon immer wieder, gab auch vereinzelt andere

Hans Malz
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Das ist immer noch kein Ablästern über die Kinder, sondern eine Kritik an den Menschen, die immer nur „Haltung“ oder ein „Mindset“ einfordern, ohne die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen.

Der DGB formuliert das natürlich etwas elganter “Intrinsische Motivation und Empathie des Personals werden missbraucht.” Gemeint ist aber das gleiche. Und, ehrlich gesagt, nach den Erfahrungen der letzten 20 Jahre interessiert mich die Außenwirkung nicht mehr besonders. Hauptsache ich komme mit den Menschen klar, mit denen ich arbeite.

DerechteNorden
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

? Bei der Redewendung geht es um emotionale Erpressung. „Es ist doch wohl nicht zu viel von Lehrkräften verlangt, sich komplett aufopfern (Am besten für Umme mit Burnout, egal!), damit am Ende die Kinderaugen leuchten.“
Was daran Ablästern über Kinder sein soll, erschließt sich mir nicht.

Außerdem: Ich würde mich freuen, wenn die BiMi mal für leuchtende Lehrkräfteaugen sorgen würden!

dickebank
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Futuristisch. Das würde bedeuten, dass endlich mal den Lehrkräften nicht zum Heulen ist und wegen der Tränen, die vor Wut kullern, die Äuglein glänzen.
Es gibt auch Augen in denen die Wut aufblitzt, weshalb sie leuchten.

Hans Malz
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich würde es so verstehen, wie ich das oben geschrieben habe.
Falls das dem ein oder anderen doch zu provokativ ist, kann er ja nachfragen … ich bin für jede Diskussion offen. Jeder Arbeitnehmer sollte das eigentlich nachvollziehen können.

Mika BB
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

„ Wie würden Sie es verstehen, wenn wir über “leuchtende Lehreraugen” schreiben würden, für die es lächerlich wäre zu arbeiten?“

Wenn Sie das schreiben würden, weil Ihr AG von Ihnen verlangt, einen Teil Ihrer Leistung kostenlos zu erbringen, weil er davon ausgeht, dass Sie
Erstens die Leser und Ihre Kollegen nicht im Stich lassen würden und
Zweitens die Freude der Leser über Ihre Arbeit Sie bereits genug für Ihre Mehrarbeit belohnt (schließlich zahlt er Ihnen nichts für die Mehrarbeit),
dann hätten Sie mein vollstes Verständnis für Ihr Sauersein – weil ich erkenne, dass nicht ich das Ziel Ihrer Empörung bin, sondern Ihr Sie moralisch erpressender AG.

Kinderflüsterer
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich denke, Sie verstehen die Formulierung (absichtlich?) miss. Gemeint ist die Attitüde, dass Lehrer nicht mit Arbeitsschutz, Selbstfürsorge argumentieren oder sich abgrenzen dürfen, sondern fröhlich das Lied der Selbstaufopferung pfeifen sollen. Wer es nicht tut, gar wegen des Geldes arbeitet, ist ein schlechter Lehrer. Schließlich tut man es ja für die Kinder. Leuchtende Kinderaugen quasi als Gotteslohn sind also Belohnung genug.
Lächerlich gemacht wird da kein Kind.

potschemutschka
19 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Dann kennen Sie aber andere Kinder als ich. Am meisten leuchten die Augen der Kinder, wenn Sie etwas allein geschafft oder endlich verstanden haben, Dann leuchten die Augen vor Stolz.
Es sei denn, sie sind schon stark auf Belohnung (durch Lob oder andere Belohnungen konditioniert worden.

Maybe
19 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich würde dann denken, oh, schön, @ Redaktipn versucht sich an einer Persiflage.
Bleibt dann wie immer zu hoffen, dass die Leut nicht nur lesen sondern auch zwischen den Zeilen buchstabieren können.

Maybe
19 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Gedreht, gewendet und für gut befunden, Fazit:
Ich befürchte, Sie müssen sogar so handeln, weil……..angefangen beim Fehlinterpretiertwerden bis hin zum Renommee.

Danke für Ihre Arbeit.

Kinderflüsterer
22 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Auch von Außenwirkung kann ich mir nichts kaufen.

Mika BB
22 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

In der freien Wirtschaft wäre ein AG, der mit seinen Mitarbeitern so umgeht wie die Kultusse mit uns,
1. längst im Visier des Gesetzgebers wegen des Verstoßes gegen die AZE und gegen diverse Paragrapehn des Arbeitsschutzgesetzes
2. pleite mangels Mitarbeitern

Kinderflüsterer
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Kinder und Eltern sind auch keine Kunden, die Dienstleistungen (gegen Entgelt!) konsumieren können. Wenn sie nichts (dazu) tun, wird der Bildungs- und Lernerfolg ausbleiben, bleiben die gebotenen Chancen und Möglichkeiten undgenutzt, wird Steuergeld verschwendet. DIe Bringschuld ist nicht nur auf der Seite der Schule.

Elkmar Somner
20 Tage zuvor
Antwortet  Kinderflüsterer

Steuergeld, das auch! von uns Eltern gezahlt wird und die Kunden (Ihre und unsere Kinder) finanzieren Rente und Pensionen.
Weniger Engagement, weil Unzufriedenheit mit dem Dienstherren besteht, ist der völlig falsche Ansatz. Oder akzeptieren Sie auch einen unmotiviert und nicht gelungenen Haarschnitt, weil der Angestellte mit dem Inhaber des Salons unzufrieden ist.
Kunde sind die Kinder und sie sind abhängig von vertrauensvollen und guter Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern.

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

In der freien Wirtschaft erwartet der AG von mir Loyalität gegenüber seinem Unternehmen, nicht gegenüber seinen Kunden. Als Angestellter des ÖD habe ich diese Loyalität ebenfalls ausschließlich gegenüber meinem AG (in meinem Fall das MBJS) zu erbringen.
Was die „leuchtenden Kinderaugen“ betrifft: hier wurde bereits mehrfach ausgeführt, dass diese keine Verunglimpfung der SuS darstellen, sondern ein Synonym für die Ausbeutung und den moralischen Missbrauch der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals durch den AG sind.

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie verwechseln Loyalität und gutes Benehmen.

Kinderflüsterer
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

In der Wirtschaft wäre ich nicht die Sklavin/ der Sklave des Dienstrechts bzw. Dienstherrn. Aber die 71% entschädigen bald und so macht man die Faust in der Tasche. Ihre und anderer Menschen (Vor-)Urteile sind mir inzwischen gleich.

Meiomei
21 Tage zuvor
Antwortet  Kinderflüsterer

Schon mal in der freien Wirtschaft gearbeitet?
Unterhalten sie sich doch einmal mit Leuten, den Wechsel nahgelegt werden oder die sich aufarbeiten, um ihren Job zu halten bzw. eine Beförderung zu erhalten.
Wenn sie dann ab 50 zum alten Eisen gehören und sich auf Jobsuche machen dürfen, weil ihre Firma Insolvenz angemeldet bauen.

Und bitte dann nicht auf die paar wenigen schielen, die in Firmen arbeiten und ggf hohe Abfindungen (das Finanzamt ist dann auch noch mit im Spiel) schielen.

Die Welt da draußen ist nicht so schön und sie können sich ja gerne aus dem Sklaventum verabschieden.

Kinderflüsterer
21 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Ja bzw. die bessere Hälfte. Aber die 40 Dienstjahren erworbenen Versorgungsansprüche setzt man nicht aufs Spiel, macht für die 71% dann die Faust in der Tasche und freut sich auf die finanziell sorgenfreie Zukunft.

Hans Malz
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Der Erfolg meines Unternehmens, dass mit zunehmender Geschwindigkeit seit Jahren auf eine Wand zufährt?

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Kinderflüsterer

Von der eigenen schon.
Interessanterweise durfte die vormalige Spitze der Bundesexekutive über die „faulen Säcke“ lamentieren, wenn die Lehrkräfte der Kultusbürokratie mit Zynismus begegnen, ist das aus Sicht der Redaktion verwerflich.
Wie man in den Wald ruft …

potschemutschka
22 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja, sehr bedenklich! Das sollte vielleicht mal einige Nicht-Lehrkräfte zum Nachdenken anregen, warum das so ist. „Bedenklich“ kommt ja von „denken“. 🙂

mama51
23 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Unabhängig vom Thema:
Es hält sich hartnäckig das „Gerücht“:
Beamtenpension Sachsen: ca. 71,75 % des letzten Bruttogehalts.

Es ist nicht das letzte Bruttogehalt, sondern die letzte Erfahrungsstufe bei Eintritt in die Pension.

Das „letzte Bruttogehalt“ stimmt nur dann, wenn die Person während der gesamten (!) Dienstzeit, mind. 40 Jahre, ausschließlich VZ gearbeitet hat.
Sollte man zwischendrin irgendwann (auch vor Jaaahren/Jahrzehnten!) mal das Deputat auf TZ reduziert haben und sei es nur um 1 Stunde. dann wird dies minutiös aufgerechnet und anteilig* abgezogen. Ebenso wird eine etwaige Erhöhung des Deputats entsprechend eingerechnet.
Besonders die TZ bzgl. der beliebten „halben Stelle“ fällt dann gewaltig ins Gewicht.
Auch dass man die letzten X(?)- Jahre vor der Pensionierung VZ gearbeitet haben muss, um die 71,75% vollständig zu erreichen, stimmt einfach nicht. Siehe *

Maybe
23 Tage zuvor
Antwortet  mama51

Das ist richtig und:
Wenn z.B jemand nur noch halb dienstfähig war, 50%,
so wird seine Pension trotzdem auf die Estufe/ Höchstbrutto der 3 letzten Jahre bezogen (Bayern).Man würde ihn ja sonst doppelt bestrafen.
50% aus gesundheitlichen Gründen bedeutet dann auch, dass er im aktiven Dienst zusätzlich die Hälfte der fehlenden 50% brutto erhält – steuerlich gesehen nicht sooo schlecht.

Alex
23 Tage zuvor
Antwortet  Maybe

In NRW wird dieser Zuschlag ebenfalls voll versteuert und zählt nicht zur Pensionsberechnung.

Maybe
22 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Ich meinte, zB bei einem Bekannten mit 75% Stelle aus gesundheitlichen Gründen (verbeamtet) fallen weniger Steuern an
(niedrigeres Brutto) und somit fährt er nicht schlecht.
Pensionsmäßig siehts schlechter aus – die 40 Jahre schafft er nicht.

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  Maybe

Diese Bestrafung erhalten nur Angestellte, die gesetzlich Rentenversicherung sind. Zwar gibt es während der krankheitsbedingten Zeiten der Erwerbsminderung eine anteilige Erwerbsminderungsrente, während dieser Zeiten sinkt aber das sozialversicherungspflichtige Einkommen und damit die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge. Folglich sinkt die Rentenhöhe, da die Zahl der erreichten Entgeltpunkte niedriger ist.
Dieser Effekt betrifft aber nicht nur die gesetzliche Rente sondern auch die Zusatzrente der VBL. Und die 71 75% des „Eckpensionärs“ sind selbst für den Eckrentner illusorisch.
Die Probleme mancher Leute kann ich absolut nicht nachvollziehen.

Alex
22 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Wie oben schon geschrieben: auch bei Beamten (zumindest in NRW) zählt nur die (krankheitsbedingt reduzierte) erteilte Stundenzahl. Es gibt in der aktiven Zeit einen Zuschlag, der aber nicht für die Pensionsprozente zählt und auch mit Beginn der Pension wegfällt. Ist also kein grundsätzlicher Unterschied zu den Angestellten.

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Bis auf die Tatsache, dass der dauererkrankte Angestellte vermutlich über kurz oder lang der Aufhebung seines Arbeitsvertrages entgegensehen muss. In der Privatwirtschaft eher, als landesbediensteter mit längerer Anstellungszeit eher später.

Schotti
22 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Bei dem Angestellten passen sich die Beiträge der GKV allerdings an die geänderten Lebensumstände an. Das ist tatsächlich einer der wenigen Vorteile, aber kein unerheblicher Vorteil.

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Stimmt, sie steigen mit jeder Gehaltserhöhung, anders als die Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung bei Besoldungserhöhungen.

Schotti
21 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, aber das ist doch mit Verlaub kein Vergleich zur Dienstunfähig oder zu einer 50% Teildienstfähigkeit, wo der gesamte Betrag weiterhin beglichen werden muss. Bei Gehaltserhöhungen reden wir von maximal zwei bis drei Prozent Lohnerhöhungen im Jahr. Beförderungsstellen geben ja kein Geld mehr. Das sind dann ein paar Euro, um die der GKV Beitrag steigt. Die PKV erhöht allerdings den Beitrag ebenfalls jedes zweite Jahr, da tut sich doch wahrlich nicht viel.

Alex
21 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Sie sinken aber auch bei Teilzeit, das ist der PKV vollkommen egal. Im übrigen steigen die PKV-Beiträge auch sehr regelmäßig an und auch da in der Höhe vollkommen unabhängig von eventuellen (oder auch gar nicht vorhandenen) Gehaltssteigerungen.

Schotti
22 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Vielen Dank, das wusste ich noch nicht.

dickebank
19 Tage zuvor
Antwortet  Alex

Warum sollten beamte krankheitsbedingt reduzieren? Die erhalten doch unbegrenzt ihren Sold in vollem Umfang. Bei denen gibt es kein Krankengeld.

Schotti
19 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Es gibt ja keine unbegrenzte volle Besoldungsfortzahlung, die Besoldung läuft nur so lange weiter, bis man dienstunfähig geschrieben und pensioniert wurde. Deswegen reduzieren viele lieber ihre Stunden, damit dieser Fall nicht eintritt.

dickebank
19 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Und das kann so um die 15 Jahre dauern.

Romina
18 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Naja, das dauert ja ewig, bis eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Dieses Risiko ist meist hypothetisch.
Ich sehe die unbegrenzte volle Besoldungsfortzahlung als den ersten Punkt, den man streichen bzw. reformieren muss.
Man sollte ein wenig Augenmaß haben, was die Arbeitsrealitäten in Deutschland betrifft.

Schotti
17 Tage zuvor
Antwortet  Romina

Damit würde dann der Nachteil der teuren, nicht am Einkommen anpassbaren privaten Krankenversicherung ein finanzielles Desaster, welches die unteren Besoldungsgruppen in die Privatinsolvenz treiben würde. Rechtlich überhaupt nicht umsetzbar.

Bei einer lebensbedrohlichen Krebserkrankung geht das mit der Dienstunfähigkeit eigentlich recht schnell.

Ich möchte außerdem mal sehen, welche Kollegen dann noch ihre Gesundheit bei Einsätzen gegen Gewaltverbrecher, Frauenschläger und Hooligans riskieren möchten und notfalls direkt dazwischen gehen, wenn schwere Verletzungen den finanziellen Ruin bedeuten könnten. Für die Opfer solcher Verbrechen kaum zu ertragen.

Maybe
19 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Absolut zu Recht nicht nachvollziehen.
Es ist soundso nicht einzusehen, warum für gleiche Leistung nicht selbes Gehalt und damit spätere Altersversorgung bezahlt wird.

Sorry @liebe/r dickebank, der K ging mir durch. Aber in 2 Jahren werde ich gehörig aufholen 😉

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  mama51

Also die gleichen Faktoren, die auch zu geminderten Renten der Angestellten führen.

Hans Malz
20 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

So isses

Schotti
23 Tage zuvor
Antwortet  mama51

Ganz ehrlich, ich kenne persönlich niemanden, der die 71% erreichen wird. „Referendare“ sind laut den Statistiken im Schnitt bereits ca. 30 Jahre bei Dienstantritt alt. Bis man dann die Planstelle hat, ist man locker 35. Es ist bei Lehrkräften also völlig falsch, überhaupt mit den 71% zu rechnen. 60% sind da bereits viel.

mama51
22 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Da stimme ich Ihnen voll zu!

Es ging mir auch nur darum, einfach mal den weitverbreiteten Blödsinn der ewig herumwabernden „supertollen 71.75% Pension“ zu entzaubern.

Wer wissen will, wie viel Pension einem später wirklich zusteht, kann sich von den Besoldungsstellen das im Vorfeld mal ausrechnen lassen. Da kommt bestimmt so mancher ins Staunen. Man kann das (in Hessen) aber nur 1x beantragen! Und zwar am besten so 2 – 4 Jahre bevor die Pension ins Haus steht.

Schotti
22 Tage zuvor
Antwortet  mama51

Ich habe einen Kollegen, welcher seit zwei Jahren versucht, dieses herauszufinden. Der Schriftverkehr zwischen ihm und dem LBV ist ein Musterbeispiel für Behördeninkompetenz. Ein Bundeslandwechsel zu Beginn der *Karriere* sowie zwei Jahre Unterricht an einer Privatschule in seiner Vita sprengen das gesamte System….

Kinderflüsterer
22 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Ich habe sie!

Walhai
19 Tage zuvor
Antwortet  Katze

Bei aller Sympathie, Ihre Zahlen stimmen nicht.

Pensionsansprüche hängen auch von der Zahl der Dienstjahre ab und vom Umfang der Dienstausübung (Teilzeit?). Ich las mal, wer mit 35 verbeamtet wird, hat dannam Ende 53 Prozent Pensionsanspruch bei Vollzeit. (Faktencheck???) Bessergestellt sind Beamte trotzdem.

Wieso bei Angestellten 35 Prozent? Wieso 45? Woher kommen diese Zahlen? Schlauerweise haben Sie eine Betriebsrente. Ja, da zahlen Sie selbst mit ein, bekommen aber einen guten Zuschuss. Das kann je nach Einzahldauer auch noch mal z.B. 400 Euro Rente mehr ausmachen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Und nochmals ja, Beamte sind trotzdem bessergestellt. Nur bitte möglichst korrekt argumentieren!

GBS-Mensch
24 Tage zuvor

Wie putzig…Übergewicht ist inzwischen der Nummer-Eins-Prädiktor für schwere und mortale Krankheiten.
Da es um eine Verbeamtung geht, wird der Aspirant wohl noch nicht sonderlich alt sein, hat aber bereits behandlungsbedürftige Blutdruckprobleme. Aber der Steuerzahler hat es ja.

In einem anderen Beitrag hier ging es um Bildung und Allgemeinbildung bzw. welche Bildung in Zukunft notwendig sei…Der Verwaltungsrichter ist ein Beispiel dafür, welche Bildung notwendig wäre und an welcher Bildung es mangelt.

Susanne M.
21 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Als ich anfing, gab es einige wirklich sehr essgestörte junge Frauen in meinem Studium. Sie hatten das, was damals als Idealgewicht bezeichnete, waren jedoch eigentlich sehr krank. Eine von ihnen wurde sogar auf ihr niedriges Gewicht und den Hungerpuls vom Amtsarzt angesprochen und redete sich erfolgreich heraus.
Ich will damit sagen: Es gibt nie eine Garantie für den Staat, wer gesund bleibt und wer lange lebt.

Marie
21 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Meine vollkommen fitte und gesundheitlich nicht vorbelastete Kollegin musste mit Mitte 50 den Dienst aufgeben, weil sie nach einer – in der Schule eingefangenen – Coronaerkrankung „dank“ Long COVID nicht mehr arbeitsfähig ist. Wie soll ein Amtsarzt sowas erahnen?

MadMax
20 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Die Beispiele von Susanne M. und Marie sind ja vollkommen lächerlich.

Natürlich hat ein Amtsarzt keine Glaskugel und wird natürlich nicht vorhersagen können, wer von den Kollegen 2031 überfahren wird.

Fettleibigkeit (also die, die zum Durchfallen beim Amtsarzt führt), gehört in der westlichen Welt nun einmal zu den häufigsten Todesursachen und da braucht man eben keine Glaskugel, um vorherzusagen, dass diese Kandidaten eine sehr viel höhere Wahrscheinlichkeit haben schwer zu erkranken oder früher zu versterben. Da kann man sich sonstige Zufälle hinschwurbeln, wie man will.

Schotti
23 Tage zuvor

Diese Willkür mit den Amtsärzten muss dringend aufhören. Ich habe Eignungsuntersuchungen in zwei Nachbarkreisen verglichen (NRW). Das waren zwei völlig unterschiedliche Untersuchungen, aber wirklich komplett. So, als würde man zum TÜV fahren und in der einen Stadt würde alles überprüft und in der anderen Ortschaft dagegen lediglich auf Kratzer im Lack. Es ist absurd, jedes Amt kann seine eigenen Kriterien frei festlegen. Das kann doch nicht sein.

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Das am wenigsten standardisierte Verfahren – die amtsärztliche Untersuchung.
Selbst innerhalb eines Amtes gibt es keine Einheitlichkeit der Untersuchung bzw. der Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Es ist mehr oder weniger Willkür.

Maybe
23 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Doch,
Aber (in Bayern) können Sie den zugeordneten Amtsarzt verweigern und gegen das Urteil, das dann die Regierung an Sie weitergibt, Einspruch einlegen/ gerne mit Klageandrohung.

Maybe
23 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

„Urteil“ muss eigentlich med. Beurteilung, allerdings mit Handlungsempfehlung an die Regierung heißen, sorry.

eumel
23 Tage zuvor

Echt ganz scöm anmassend, was hier einigeBeamte über uns ach zu „alten und dummen“angestellten Kollegen äussern!!!!!

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  eumel

Vor allem weil die ja „grunständige“ Lehrkräfte und keine Seiteneinsteiger gewesen sind

Götz
22 Tage zuvor

Der prognostische Wert dieser amtsärztlichen Untersuchung scheint mir eher gering zu sein, wenn ich betrachte, wer an meiner Schule nach relativ kurzer Dienstzeit dann frühpensioniert wurde, mutmaßlich aus psychischen Gründen. Klar übergewichtige Kolleginnen und Kollegen versehen hingegen resilient ihren Dienst, auch noch in höherem Alter.

Schotti
22 Tage zuvor
Antwortet  Götz

Es ist doch so, Amtsärzte sind keine Fachärzte. Selbst ein Facharzt, sofern er denn seriös ist, würde niemals eine Prognose treffen können, ob jemand vielleicht in 30 Jahren vorzeitig Dienstunfähig werden könnte.

Der Zeitraum ist doch viel zu lang. Sowas kann man sicher für die nächsten drei Jahre treffen, aber ab fünf wird es schon unrealistisch.

Ein simpler Gentest, der das Risiko für diverse Krebserkrankungen auswirft, hätte sicherlich höhere Trefferquoten als das, was diese Ärzte da verzapfen.

Maybe
21 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

……Und trotzdem glauben viele, dass das „dienstunfähig“ durch einen Amtsarzt endgültig* ist
( manche v.a. Ältere provozieren es auch).

* 1) Klagemöglichkeit, mit guten Chancen
* 2) Nachuntersuchungen nach 1, 2 Jahren ( würd ich mich darauf einlassen)
*3) eigenes fachmedizinisches Gutachten erstellen lassen und bei der Regierung einreichen.

sind möglich.

Maybe
21 Tage zuvor
Antwortet  Maybe

Ooohje „würde ich mich [NICHT] drauf einlassen“

MadMax
20 Tage zuvor
Antwortet  Götz

Klar, weil Gefühl Wissenschaft schlägt… und vielleicht ist rauchen ja doch gesund.

Walhai
19 Tage zuvor

Wenn Gewicht kein Grund ist, nicht verbeamtet zu werden, warum ist dann Alter ein Grund, nicht verbeamtet zu werden?

Die Pensionsansprüche sinken, je kürzer die Zeit, in der man verbeamtet war und auch je mehr man in Teilzeit gearbeitet hat.

Also hat der ältere Verbeamtete halt auch einen geringen Pensionsanspruch.