Start Tagesthemen Ethikrat lehnt Social-Media-Mindestalter ab – stattdessen: Mehr Medienbildung an Schulen

Ethikrat lehnt Social-Media-Mindestalter ab – stattdessen: Mehr Medienbildung an Schulen

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BERLIN. Ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien hält der Deutsche Ethikrat für den falschen Weg. Kinder und Jugendliche müssten lernen, sich in der digitalen Welt kompetent zu bewegen, statt pauschal von ihr ausgeschlossen zu werden, argumentiert das Gremium. Zugleich empfiehlt es deutlich strengere Regeln für den Umgang mit Smartphones in Schulen und sieht die Einrichtungen in besonderer Weise in der Pflicht, geschützte Räume für Lernen und persönliche Begegnung zu schaffen. Gleichzeitig allerdings muss die Medienbildung dem Gremium zufolge gestärkt werden.

Sowohl – als auch: Prof. Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, und die stellvertretende Vorsitzende Prof. Judith Simon (r.) übergeben die Stellungnahme zum digitalen Kinder- und Jugendschutz an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Foto: Christian Thiel/Deutscher Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat, ein unabhängiges Expertengremium, das Bundestag und Bundesregierung in ethischen Fragen berät, hat sich gegen ein pauschales gesetzliches Mindestalter bei der Nutzung sozialer Medien ausgesprochen. Für einzelne digitale Angebote sollte es jedoch spezielle Regelungen geben, schreibt der Ethikrat in seiner Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“.

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister. Der notwendige Schutz junger Menschen müsse mit ihren Interessen an digitaler Teilhabe und an der Erlangung bestimmter Fähigkeiten „in Ausgleich“ gebracht werden. „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“

Risiken etwa bei Endlos-Feeds

Risiken ergeben sich laut Ethikrat nicht allgemein für einige Klassen von digitalen Angeboten, sondern aufgrund bestimmter Merkmale wie zum Beispiel Endlos-Feeds. Diese bieten automatisch immer weitere Inhalte an. Zudem unterschieden sich Kinder in ihrem Reifegrad innerhalb und zwischen Alterskohorten mitunter deutlich. Ein ausschließlicher Fokus auf Risiken sozialer Medien ignoriere auch, welche Gefahren von anderen digitalen Diensten ausgehen können. Außerdem würde ein Mindestalter unter anderem die Entwicklung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen und auf „unverhältnismäßige Art und Weise“ in das Recht der Eltern eingreifen, den Zugang des Kindes zu digitalen Medien zu gestalten.

Der Ethikrat plädiert für ein Schutzkonzept, das neben sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, deren jeweilige Risiken analysiert und jeweils angepasste Schutzmaßnahmen etabliert. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagte Frister. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“

Ethikrat sieht Schulen als geschützte Räume

Die Stellungnahme beschränkt sich allerdings nicht auf soziale Medien. Der Ethikrat widmet sich ausführlich den Auswirkungen digitaler Technologien auf Schule und Lernen – und spricht sich dabei für weitreichende Beschränkungen privater Smartphones im Schulalltag aus.

Metaanalysen zeigten ein differenziertes Bild zur Wirkung digitaler Werkzeuge auf die Lernleistung von Schülerinnen und Schülern. Besonders die außerschulische Nutzung wirke sich häufig hinderlich auf Lernerfolge aus, vor allem bei jüngeren Kindern und Jugendlichen aus bildungsferneren Haushalten. Als Faktoren mit negativen Auswirkungen nennt die Stellungnahme unter anderem Bildschirmzeiten, die Bildschirmzeit der Eltern, Cybermobbing, Smartphone-Sucht und soziale Medien. Auch im Unterricht könnten digitale Geräte durch ihr Ablenkungspotenzial Lernprozesse beeinträchtigen. Positiv bewertet der Ethikrat dagegen den gezielten Einsatz von Lerntechnologien wie technikgestütztem Feedback, intelligenten Tutorsystemen oder interaktiven Lernvideos.

Vor diesem Hintergrund spricht sich das Gremium für deutliche Einschränkungen privater Endgeräte an Schulen aus. In der Stellungnahme heißt es: „Angesichts der vielfältigen Risiken, die die private Nutzung digitaler Technologien für die Konzentration, die Lernprozesse und das soziale Miteinander von Schülerinnen und Schülern wie auch von Lehrkräften mit sich bringen können, erscheint es sinnvoll, den Schutzraum Schule durch eine weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung digitaler Endgeräte zu stärken.“

Die allgemeine Schulpflicht versetze den Staat in eine besondere Verantwortung, „Schulen als geschützte Räume des Lernens und der persönlichen Entwicklung sowie der unmittelbaren persönlichen Begegnung auszugestalten“, schreibt der Ethikrat weiter. Als mögliches Modell nennt die Stellungnahme Regelungen, bei denen „private Geräte während des Aufenthalts in der Schule abgegeben werden“. Die Nutzung digitaler Technologien im Unterricht solle vorzugsweise auf Geräten mit jugendfreundlichen Einstellungen erfolgen. Zudem sollten „Pausen wieder mehr Freiräume für nicht-digitale soziale Interaktion eröffnen“.

Der Ethikrat verweist darauf, dass mehrere Bundesländer die Smartphone-Nutzung in Schulen bereits eingeschränkt oder für bestimmte Altersgruppen untersagt haben. Solche Regelungen könnten Lehrkräfte zudem von der Aufgabe entlasten, Verstöße gegen Handyregeln ständig kontrollieren und sanktionieren zu müssen.

Sorge vor Kompetenzverlust durch KI

Ausführlich befasst sich die Stellungnahme auch mit der wachsenden Nutzung generativer KI-Anwendungen durch Minderjährige. Der Ethikrat sieht die Gefahr, dass eine unsachgemäße Nutzung Lernprozesse beeinträchtigen könne. Minderjährige liefen „im Gegensatz zu Erwachsenen Gefahr, grundlegende Kompetenzen gar nicht erst zu erwerben, wenn Aufgaben vor allem in entscheidenden Entwicklungsphasen übermäßig an KI abgegeben werden“.

Zugleich verweist das Gremium auf mögliche positive Effekte. Der Einsatz von KI könne etwa bei Coaching- und Reflexionsprozessen lernförderlich wirken. Welche Folgen sich tatsächlich ergeben, hänge wesentlich von den jeweiligen Nutzungsmustern ab. Deshalb spreche vieles dafür, Bildungseinrichtungen die notwendigen Ressourcen und Strukturen bereitzustellen, um flexibel auf die rasanten technologischen Entwicklungen reagieren zu können.

Defizite bei der Medienkompetenz

Großen Handlungsbedarf sieht der Ethikrat bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen. Digitale Medienkompetenz sei nicht nur wichtig, um digitale Werkzeuge sinnvoll zu nutzen. Sie sei auch „essenziell, um alle Beteiligten, insbesondere junge Menschen selbst, zu befähigen, mit den vielfältigen beschriebenen Risiken und Gefahren umzugehen“. Minderjährige müssten lernen, problematische Inhalte und Mechanismen frühzeitig zu erkennen und „angemessen auf problematische Situationen zu reagieren, selbst Abhilfe zu schaffen oder sich von geeigneten Stellen Hilfe zu holen“.

Nach Angaben des Ethikrats erreichen inzwischen mehr als 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland am Ende der achten Klasse lediglich rudimentäre digitale Kompetenzen. Trotz der verstärkten Digitalisierung an Schulen seien diese Kompetenzen seit 2018 sogar zurückgegangen. Zudem gebe es Hinweise auf soziale Ungleichheiten beim Erwerb digitaler Fähigkeiten sowie Defizite bei der Vermittlung von Kompetenzen wie Quellenkritik und Datenschutz. „Angesichts dieser Lage und der Bedeutung von Medienkompetenz für die Befähigung und Resilienz junger Menschen im Umgang mit digitalen Gefahren und Risiken sind hier Verbesserungen essenziell“, heißt es in der Stellungnahme.

Hilfen für Eltern, um den Medienkonsum der Kinder einzuschränken

Für den technischen Kinder- und Jugendschutz schlägt der Ethikrat ein dreistufiges Modell vor: In der ersten Stufe solle der Zugang zu digitalen Angeboten durch die Eltern geregelt werden. „Technisch würde diese Kontrolle durch die Eingabe des Alters der Kinder bei der Konfiguration der Endgeräte sowie durch die Regulierung von Nutzungszeiten oder des Zugangs auf Apps auf den Endgeräten erfolgen.“

Um auch das Wohl der Kinder zu schützen, deren Eltern diese Werkzeuge nicht oder nur unzureichend nutzen, könnten laut Ethikrat zusätzliche Alterskontrollen auf der Ebene der Endgeräte eine zweite Schutzstufe bilden. Eine Variante seien Verfahren, bei denen die Endgeräte das Alter mittels offizieller Dokumente verifizieren.

Als dritte Stufe sollten für den Zugang zu bestimmten Inhalten, die Minderjährigen etwa nach dem Strafgesetzbuch nicht zugänglich gemacht werden dürfen, spezielle Verifikationsmechanismen erforderlich sein. Dabei sollen die Anbieter verifizieren, „dass der Altersnachweis auch wirklich von der Person stammt, die das Angebot nutzen will“. News4teachers / mit Material der dpa

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme. 

Social-Media-Verbot für Schüler? Lehrerverband will mehr schulische Medienerziehung, Bundeskanzler sieht keinen Sinn darin

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