Start Tagesthemen Nur für Einsteiger: Schulleitungen machen sich über KI-Assistenten vom Ministerium lustig

Nur für Einsteiger: Schulleitungen machen sich über KI-Assistenten vom Ministerium lustig

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DÜSSELDORF. Neue KI-Assistenten des NRW-Schulministeriums sollen Lehrkräfte bei Elternbriefen, Schulrecht und Organisation entlasten. Die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen hält die Erwartungen jedoch für überzogen. Viele Schulen nutzten bereits seit Langem leistungsfähige KI-Systeme und eigene Anwendungen. Die staatlichen Angebote seien deshalb kein großer Fortschritt – sondern eher ein Einstieg für Einsteiger. 

Nicht auf der Höhe. (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

Die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen (SLV) hat den Wert der vom Schulministerium vorgestellten KI-Assistenten deutlich relativiert. Die Anwendungen könnten Schulen zwar Orientierung und Vorlagen bieten. „Als grundlegende Neuerung oder als wesentliche Entlastungsmaßnahme sollte sie jedoch nicht dargestellt werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Vereinigung.

Nach Einschätzung der Schulleitungen sind viele Schulen bei der Nutzung künstlicher Intelligenz bereits weiter als die nun vorgestellten Landesangebote. „Viele Lehrkräfte und Schulleitungen nutzen bereits seit Längerem generative KI und haben für ihre jeweiligen Aufgaben eigene GPTs, Prompts und Assistenzsysteme entwickelt“, schreibt die SLV. Diese seien „häufig genauer auf die konkreten Anforderungen der einzelnen Schule, die schulischen Abläufe und den jeweiligen Kommunikationsstil zugeschnitten“.

„Die ministeriellen Assistenzen können daher allenfalls einen niedrigschwelligen Einstieg für Beschäftigte bieten, die bislang wenig Erfahrung mit generativer KI haben“

Deutlich wird die Kritik bei den Funktionen, die das Ministerium als Entlastung hervorhebt. „Insbesondere für allgemeine Formulierungshilfen, Elternschreiben, Übersetzungen, die Übertragung in einfache Sprache oder die Vorbereitung von Gesprächen ist kein eigens vom Ministerium bereitgestellter Assistent erforderlich“, erklärt die Vereinigung. Solche Funktionen gehörten bereits „zum Standard leistungsfähiger KI-Anwendungen“ und würden in vielen Schulen routiniert genutzt. Entsprechend skeptisch fällt das Fazit der Schulleitungen aus: „Die ministeriellen Assistenzen können daher allenfalls einen niedrigschwelligen Einstieg für Beschäftigte bieten, die bislang wenig Erfahrung mit generativer KI haben.“

Anlass der Stellungnahme sind vier neue KI-Assistenzen, die Schulministerin Dorothee Feller (CDU) vorgestellt hat (News4teachers berichtete). Sie sollen Lehrkräfte und Schulleitungen bei wiederkehrenden organisatorischen und schulrechtlichen Aufgaben unterstützen. Eine KI für Schulrechtsfragen soll Orientierung und Entscheidungshilfen geben, etwa bei der Vorbereitung von Ordnungsmaßnahmen oder beim Formulieren rechtlich sensibler Schreiben. Eine weitere Anwendung unterstützt die Kommunikation mit Eltern, hilft bei der Vorbereitung von Elternabenden und Elterngesprächen und kann Schreiben in einfache Sprache übertragen oder mehrsprachig aufbereiten.

Weitere KI-Assistenzen sollen Schulen bei der Medienarbeit und beim sprachsensiblen Unterricht unterstützen. Sie helfen laut Ministerium dabei, den Stand der Digitalisierung zu analysieren, Medienkonzepte weiterzuentwickeln oder sprachsensiblen Unterricht in der Schulentwicklung zu verankern. Geplant sind zudem weitere Anwendungen für die Vor- und Nachbereitung von Konferenzen, die Fortbildungsplanung und die Entwicklung von Beteiligungsformaten.

„Gerade bei der Assistenz zur rechtssicheren Kommunikation muss klar sein, dass eine KI-Anwendung keine verbindliche Rechtsberatung und keine Entscheidung der Schulaufsicht ersetzen kann“

Einen möglichen Nutzen erkennt die Schulleitungsvereinigung vor allem dort, wo die Anwendungen über allgemeine Textbausteine hinausgehen. „Ein tatsächlicher Mehrwert entsteht erst dort, wo die Assistenzen über allgemeine Formulierungshilfen hinausgehen und verlässlich auf geprüfte, aktuelle und landesspezifische Inhalte zugreifen“, heißt es in der Stellungnahme. Das gelte insbesondere für schulrechtliche Fragestellungen. Hier müsse allerdings gewährleistet sein, dass die Antworten auf den jeweils geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften Nordrhein-Westfalens beruhen. Zudem müssten die verwendeten Quellen transparent ausgewiesen und rechtliche Änderungen zeitnah eingepflegt werden.

Die Schulleitungsvereinigung warnt zugleich vor überzogenen Erwartungen. „Gerade bei der Assistenz zur rechtssicheren Kommunikation muss klar sein, dass eine KI-Anwendung keine verbindliche Rechtsberatung und keine Entscheidung der Schulaufsicht ersetzen kann“, betont die SLV. „Die Verantwortung darf nicht auf die einzelne Schulleitung oder Lehrkraft verlagert werden.“

Besonders deutlich fällt die Kritik am Entlastungsversprechen aus. Die Schulleitungsvereinigung warnt davor, „die Bereitstellung einiger KI-Assistenzen bereits als substanzielle Entlastung der Schulen zu bewerten“. Eine „wirkliche Entlastung“ entstehe „nicht durch zusätzliche digitale Angebote für Aufgaben, die Schulen bereits heute mithilfe vorhandener Systeme erledigen können“. Sie entstehe vielmehr „durch den Wegfall von Aufgaben, die Vereinfachung von Verfahren, rechtssichere Entscheidungen der zuständigen Behörden und eine bessere personelle Ausstattung der Schulen“.

Gleichzeitig begrüßt die Vereinigung, dass das Schulministerium die Entlastung von Schulen, die Reduzierung von Verwaltungsaufwand und die Digitalisierung schulischer Prozesse in den Mittelpunkt rückt. Schulleitungen hätten seit Jahren darauf hingewiesen, dass „immer neue Abfragen, parallele Verfahren, Medienbrüche und nicht aufeinander abgestimmte Verwaltungsprozesse erhebliche Arbeitszeit binden“.

Parallel zu den neuen KI-Angeboten hatte das Schulministerium einen Abbau von Bürokratie angekündigt. Zahlreiche Abfragen der Schulaufsicht an die Schulen sollen reduziert, vereinfacht, gebündelt oder vollständig eingestellt werden. Nach Angaben der Landesregierung werden unter anderem bislang regelmäßig durchgeführte Abfragen zu Fachkonferenzvorsitzenden, zu internationalen Aktivitäten an Berufskollegs oder zur Arbeits- und Fortbildungsplanung von Schulleitungen gestrichen. Zudem sollen Schulen ihre personelle Ausstattung künftig nur noch zweimal statt dreimal jährlich überprüfen und mögliche Fehler melden.

Ob die angekündigten Maßnahmen tatsächlich Wirkung entfalten, möchte die Schulleitungsvereinigung an konkreten Ergebnissen messen. „Ob sie zu einer tatsächlichen Entlastung führen, wird sich jedoch nicht an der Zahl neuer Portale, Fachverfahren oder KI-Anwendungen messen lassen“, heißt es in der Stellungnahme. Maßstab müsse vielmehr sein, „wie viel Arbeitszeit Schulleitungen und Lehrkräfte künftig tatsächlich für pädagogische Führung, Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und die Begleitung von Schülerinnen und Schülern zurückgewinnen“. News4teachers

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