Start Politik Social Media: Prien will Elternpflicht zur Medienerziehung gesetzlich festschreiben

Social Media: Prien will Elternpflicht zur Medienerziehung gesetzlich festschreiben

10
Anzeige

BERLIN. Kinder sollen nach dem Willen von Bundesbildungsministerin Prien soziale Netzwerke künftig erst ab 13 Jahren nutzen dürfen. Die CDU-Politikerin kündigte an, noch in diesem Jahr gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen zu wollen und setzt dabei auf eine europaweite Alterskontrolle. Grundlage ist ein Bericht einer von ihr eingesetzten Expertenkommission, die vor gesundheitlichen Risiken, Suchtverhalten und problematischen Inhalten im Netz warnt. Allerdings empfehlen die Fachleute nicht nur Altersgrenzen – sie fordern vor allem weitreichende Beschränkungen für die Plattformen selbst. Damit rückt eine Grundsatzfrage in den Mittelpunkt der Debatte: Müssen Kinder vor sozialen Medien geschützt werden – oder soziale Medien vor allem so gestaltet werden, dass sie Kindern nicht schaden? Ein weiterer Punkt, den Prien in die Debatte wirft, lässt aufhorchen. 

Prescht vor: Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU). Foto: Shutterstock / EUS-Nachrichten

ministerin Karin Prien plant für die Nutzung von Social Media bei Kindern eine Altersgrenze von 13 Jahren. Ausnahmen soll es aber für «nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote» geben, darunter auch Messenger-Dienste, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten. Für eine wirksame Altersüberprüfung setzt sie auf die sogenannte EUDI-Wallet ab 2027.

«Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt», kündigte Prien an. «Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.» In jedem Fall wolle sie mit der Gesetzgebung noch dieses Jahr beginnen. In der schwarz-roten Koalition müsse man noch «in die politische Abstimmung» gehen, sagte die Ministerin. Einen Kompromiss hält sie aber für möglich.

56 Empfehlungen – Uneins bei Altersgrenzen

Prien bezog sich auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission «Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt». Hintergrund ist die Sorge vor gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Teenager, einerseits durch Inhalte wie Pornografie, Hass oder Mobbing, andererseits durch überlange Nutzungszeiten. Aus Sicht der Expertenkommission zeigen etwa 300.000 Jugendliche Suchtverhalten.

Die 18 Expertinnen und Experten hatten seit September beraten und der Ministerin jetzt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Bei der Frage nach Nutzungsverboten für Kinder oder Jugendliche boten sie zwei unterschiedliche Varianten.

Die eine Option ist die von Prien bevorzugte – eine «gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren» und für die Altersgruppe von 13 bis 18 Jahren «abgestufte Schutzstandards». «Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert werden», heißt es dazu.

In Option zwei heißt es, man solle auf «eine einheitliche gesetzliche Altersgrenze» verzichten. Stattdessen solle auf EU-Ebene der Digital Services Act um eine verbindliche Regelung ergänzt werden, «wonach Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen beschränkt werden, sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen», wie es im Expertenbericht heißt.

Die von Prien bevorzugte Lösung läuft auf eine im internationalen Vergleich weiche Beschränkung hinaus: Sie soll nur für Kinder gelten und Ausnahmen zulassen. Australien hatte hingegen die Nutzung von Social Media bis zum Alter von 16 Jahren verboten; ähnliche Verbote auch für Jugendliche werden in Großbritannien und Frankreich sowie anderen EU-Ländern geprüft.

Einig ist sich die deutsche Expertenkommission darin: «Für beide Alternativen gilt, dass nationale Alleingänge vermieden werden sollen.» Zur Begründung heißt es, die relevanten Plattformen böten ihre Dienste grenzüberschreitend an, nationale Vorgaben seien kaum durchzusetzen.

Plattformen in die Pflicht nehmen – Handyverbot an Schulen

Insgesamt plädieren die Expertinnen und Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen «einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen», die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen. So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie «Deine Freunde warten auf dich».

«Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz», sagte der Kommissionsvorsitzende Prof. Olaf Köller. Man müsse sie befähigen, «ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen». Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. Ziel sei eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie.

Die Kommission empfiehlt neben vielen Präventionsmaßnahmen auch ein Verbot für die Nutzung privater Handys in Schulen bis Klasse sieben – im Unterricht und in den Pausen. Prien sagte, dies unterstütze sie schon lange. Sie halte auch einen Konsens der Länder für möglich.

Prien sprach sich zudem für eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch aus, um dort «die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern». Vorbild ist die Festschreibung einer «gewaltfreie Erziehung» im Jahr 2000. Dafür will Prien sich mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) abstimmen.

In den Empfehlungen findet sich dazu nichts. Auch die Expertenkommission betont zwar, dass Eltern «Orientierung geben, Vorbilder sein, altersangemessene Grenzen setzen, ihre Kinder bei digitalen Erfahrungen begleiten und die Entwicklung ihrer Kompetenzen fördern» müssten. Gerade in den ersten Lebensjahren entschieden sie darüber, «welche Geräte, Inhalte und Angebote ihren Kindern zugänglich sind».

Zugleich warnt die Kommission jedoch davor, die Verantwortung allein den Familien zuzuschieben. «Diese Verantwortung darf jedoch nicht mit einer alleinigen Zuständigkeit verwechselt werden», heißt es in dem Bericht. Elternbildungsangebote und das Handeln einzelner Familien könnten «weder eine wirksame Regulierung und Rechtsdurchsetzung noch sichere digitale Produkte und verlässliche Schutzstrukturen ersetzen».

Die Sachverständigen verweisen darauf, dass sich viele Eltern von der technischen Entwicklung überfordert fühlten und bislang eine systematische Vermittlung digitaler Kompetenzen für Erwachsene fehle. Deshalb empfehlen sie eine dauerhafte nationale Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne, um die digitale Bildung von Eltern zu stärken.

Pflichten im Jugendschutz

Hubig unterstützte die Linie, den Anbietern sozialer Netzwerke klare Vorgaben zum Jugendschutz zu machen. «Jede Gaststätte und jedes Kino in Deutschland unterliegt strengen Pflichten zum Jugendschutz.» Das müsse auch für milliardenschwere Digital-Plattformen gelten. Auch Altersgrenzen könnten ein richtiger Schritt sein, meinte die SPD-Politikerin.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützte den Vorschlag. Kinder seien täglich Mobbing, Sucht und Gewalt im Netz ausgesetzt, sagte die SPD-Politikerin. «Die Folgen sind schlimm für die Kinder, ihre Familien und die ganze Gesellschaft. Solange Plattformen gefährlich für Kinder und Jugendliche sind, müssen wir sie leider verbieten.»

Von Lehrerverbänden, Parteien und der Verbraucherzentrale Bundesverband gab es gemischte Reaktionen. Der Verband Bildung und Erziehung zum Beispiel meinte, mit den Empfehlungen sei «ein Verbot vom Tisch». Der Deutsche Philologenverband begrüßte hingegen den Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze. News4teachers / mit Material der dpa

Bildschirmzeiten rauf, PISA-Ergebnisse runter: IW-Studie zeigt auf, wie stark Social Media das Lernen behindern (und was dagegen zu tun ist)

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei
10 Kommentare
Rüdiger Vehrenkamp
2 Tage zuvor

Und wenn Eltern dieser neuen Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen? Was dann? Zahnlose Tiger ähnlicher Gangart haben wir bereits genug…

Rainer Zufall
1 Tag zuvor

Die haften dann genau so wie bei Alkohol, Nikotin und anderen Dingen, die für Kinder und Jugendliche verboten sind.

Sie und ggf. Frau Prien haben da eventuell abenteuerliche Vorstellungen, aber das liegt an Ihnen ^^

Walhai
2 Tage zuvor

Das ist lächerliche Symbolpolitik. Was ist denn, wenn sie es trotzdem nicht tun? Gibt es dann Strafverfahren oder Anklagen vor Gericht? Geldstrafen oder gar Haftstrafen?

Die Erziehungspflicht steht sogar im Grundgesetz. Hilft das? Offensichtlich nicht, sodass nun Medienerziehung gesetzlich festgeschrieben werden soll.

Rainer Zufall
1 Tag zuvor
Antwortet  Walhai

„Was ist denn, wenn sie es trotzdem nicht tun? Gibt es dann Strafverfahren oder Anklagen vor Gericht? Geldstrafen oder gar Haftstrafen?“
Jaja, mindestens! Wie viele Klagen gab es bereits gegen Familien, deren Kinder heimlich Filme ab 18 sahen…

Vielleicht gibt es einen Grund, dass Frau Prien nichts über die von Ihnen geforderten Anklagen und Strafen schrieb 😉

blau
1 Tag zuvor

Reglementierung der Plattformen wäre gut für Kinder, Jugendliche UND Erwachsene und vor allem für unsere Demokratie! Das ist längst überfällig. Die EU soll endlich ihre Gesetze umsetzen!

Rainer Zufall
1 Tag zuvor
Antwortet  blau

Ersetze „endlich“ durch ein „allmählich“, welches ganze Arbeit leistet und wir machen uns sehr langsam auf den Weg 😉

Aber gesellschaftlich war es halt gewünscht, mal wieder alles auf „Eigenverantwortung“ zu setzen, sich überrascht zu geben, Vorreiter zu bemängeln (ohne selbst etwas zu tun, versteht sich) und – Spoiler – alles zu kritisieren/ auszubremsen, was keine 100%-Lösung ohne Mehrarbeit, kostengünstig und für alle Zeit ist

Rainer Zufall
1 Tag zuvor

„Prien sprach sich zudem für eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch aus, um dort «die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern“
Wegen mir. Entlässt den Staat aber nicht aus DESSEN Verantwortung, Kinder zu schützen

Welche Strafen sind für Anbieter vorgesehen, die Kinder bedienen?
Oder meint Frau Prien, die Eltern haften, wenn der Kioskbetreiber Kindern nach der Schule Zigaretten verkauft?

Roland
16 Stunden zuvor

Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf LebenszeitAbsender Roland
Dienststelle: Kinderzimmer 1 & 2
Aktenzeichen: PÄD-WLAN-99-2026
Empfänger: Bundesministerium für Bildung und Forschung
z. Hd. Frau Bundesministerin Karin Prien

Betrifft: Antrag auf Übernahme in den Höheren Erziehungsdienst sowie Übertragung einer Funktionsstelle (A15)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

mit großem Interesse habe ich Ihren Vorschlag verfolgt, die elterliche Medienerziehung künftig gesetzlich zu verankern.

Da der Staat den Eltern damit ausdrücklich einen verbindlichen Erziehungsauftrag überträgt, beantrage ich hiermit meine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie die Übertragung einer Funktionsstelle der Besoldungsgruppe A15.

Persönliche Voraussetzungen

  • mehrere abgeschlossene Universitätsstudiengänge
  • mehrere Zusatzqualifikationen
  • langjährige Führungserfahrung im familiären Umfeld
  • praktische Erfahrung im Konflikt-, Krisen- und Ressourcenmanagement

Nachweis dienstlicher Erfahrung

  • Begrenzung der Bildschirmzeit (Gefahrenabwehr)
  • Sicherstellung digitaler Endgeräte (Sofortvollzug)
  • Schlichtung familiärer Konflikte (Mediation)
  • Koordination schulischer, sportlicher und privater Termine (Projektmanagement)
  • Dauerhafte Rufbereitschaft (Bereitschaftsdienst)
  • Eigenfinanzierung sämtlicher Arbeitsmittel (Budgetverantwortung)

Begründung der FunktionsstelleNeben meiner originären Erziehungstätigkeit leite ich die Organisationseinheit „Familie“.
Zu meinen Aufgaben zählen insbesondere

  • strategische Jahresplanung,
  • Stunden- und Einsatzplanung,
  • Veranstaltungsmanagement,
  • Budgetplanung,
  • Krisenmanagement,
  • Personalentwicklung zweier nachgeordneter Mitarbeitender,
  • Zusammenarbeit mit zahlreichen externen Stakeholdern sowie
  • fortlaufende Optimierung der organisationsinternen Abläufe.

Ich gehe daher davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Funktionsstelle zweifelsfrei erfüllt sind.

Dienst nach VorschriftIch werde sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen gewissenhaft erfüllen.
Darüber hinausgehende freiwillige Leistungen erfolgen künftig ausschließlich auf ausdrücklicher Rechtsgrundlage.

RemonstrationSelbstverständlich werde ich meiner gesetzlichen Pflicht zur Medienerziehung uneingeschränkt nachkommen.
Sollten mir darüber hinaus Aufgaben übertragen werden, die originär dem Verantwortungsbereich der Schule zuzuordnen sind, werde ich pflichtgemäß remonstrieren.

Dies betrifft insbesondere

  • organisatorische Schulaufgaben,
  • Vorbereitung schulischer Veranstaltungen,
  • kurzfristige Materialbeschaffung,
  • Nachholen oder Vertiefen des Unterrichts im häuslichen Umfeld,
  • sonstige Tätigkeiten außerhalb meines gesetzlichen Auftrags.

Zusammenarbeit mit der SchuleIch begrüße die gesetzliche Klarstellung ausdrücklich.
Endlich sind die Zuständigkeiten eindeutig geregelt.
Für die Medienerziehung bin künftig ich verantwortlich.
Für Unterricht, Wissensvermittlung, Lernorganisation und sämtliche schulischen Angelegenheiten ist die Schule zuständig.
Als fachfremder Nicht-Experte werde ich mich selbstverständlich nicht mehr in schulische Aufgaben einmischen.

Ich werde daher weder Unterrichtsinhalte vertiefen noch organisatorische Aufgaben der Schule übernehmen oder pädagogische Entscheidungen vorwegnehmen.

Ich vertraue darauf, dass die hierfür ausgebildeten Fachkräfte ihre Aufgaben ebenso professionell wahrnehmen wie ich meinen gesetzlichen Auftrag der Medienerziehung erfülle.
Damit dürfte die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule künftig endlich auf einer klaren, rechtssicheren und eindeutig abgegrenzten Aufgabenverteilung beruhen.

Volkswirtschaftlicher NutzenMit meiner Übernahme in das Beamtenverhältnis entsteht dem Staat keineswegs eine zusätzliche Belastung.
Vielmehr freue ich mich, künftig durch meine spätere Pension einen aktiven Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushalte leisten zu dürfen.
Diese Schlussfolgerung erscheint jedenfalls naheliegend, nachdem derzeit regelmäßig erklärt wird, Beamtenpensionen seien langfristig günstiger als Renten.

Ich freue mich daher, auch über meine aktive Dienstzeit hinaus einen Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen leisten zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland

dickebank
12 Stunden zuvor
Antwortet  Roland

Inhaltlich okay, formal nicht akzeptabel, da müssen Sie nochmal ran.

Der Empfänger ist zwar korrekt angegeben, aber der Laufweg fehlt.

Also:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
z.Hd. Frau Bundesministerin Prien

durchlaufend bei

Schulleitung
Bezirksregierung SchulAbt.
Landes Schulministerium

Beachten Sie zukünftig bitte den Dienstweg

Mit freundlichen Grüßen
@dickebank

Einer
13 Stunden zuvor

Welchen Lack hat die denn gesoffen? Es gibt eine einzige gesetzlich festgeschriebene Elternpflicht zu irgendwas und jetzt fängt die Prien mit sowas an. Die hat bestimmt schon Spmmerloch.