Kein genereller Notenschutz mehr für Legastheniker: Lehrer, Ärzte und Eltern beklagen Verwirrung an Bayerns Schulen

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MÜNCHEN. Bayerns Kultusministerium hat zum Schuljahresbeginn den seit 1999 geltenden Legasthenie-Erlass gekippt – galt früher für Betroffene ein genereller Notenschutz, wurde dieser nun durch eine „Kann“-Bestimmung ersetzt. Die Neuregelung führt an den Schulen zu Verwirrung, moniert jetzt eine Expertenrunde. Sie fordert ein „verlässliches Verfahren“.

Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) nach ICD-10, der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme durch die Weltgesundheitsorganisation WHO. Illustration: Wolfgang Lenhard/Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) nach ICD-10, der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme durch die Weltgesundheitsorganisation WHO. Illustration: Wolfgang Lenhard/Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Warum verändert man etwas, was sich bewährt hat? Diese Frage stellen sich nun in einer gemeinsamen Presseerklärung die Vorsitzende des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie, Christine Sczygiel, der Leiter der Münchner Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne und die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Simone Fleischmann. Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Neuregelung für Kinder mit Lese- und Rechtschreibstörung, kurz LRS, löse bei Kindern, Eltern und Schulleitungen große Verunsicherung aus.

„Kompliziert und bürokratisch“

„Dabei war das Thema in der Vergangenheit für alle Beteiligten gut geregelt. Grundlage war ein verlässliches Verfahren. Die Eltern waren entsprechend vorbereitet und die Schulleiterinnen und Schulleiter wussten genau, was sie zu tun hatten“, sagte Fleischmann. „Seit vergangenem Sommer ist alles anders. Kompliziert und leider auch bürokratisch. Außerdem wird der krankheitsbedingt gewährte Nachteilsausgleich und Notenschutz nicht mehr wie früher automatisch gewährt. Die letztendliche Entscheidung liegt nun bei der Schulleitung.“

Immer noch fallen viele Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie durchs Raster – Ministerpräsident Ramelow weiß das: Er ist selbst betroffen

Die neuen Bestimmungen werfen viele Fragen auf und verursachen bei den betroffenen Kindern, den Eltern und auch bei den Lehrkräften große Verunsicherung und Ängste, gaben Sczygiel, Schulte-Körne und Fleischmann zu bedenken. Der Grund: Die momentan sehr unterschiedlich praktizierte Umsetzung der neuen Regelung zur Lese- und Rechtschreibstörung lasse sich nur schwer nachvollziehen.

„Die Auswirkungen und Folgen, die eine LRS für einzelne Schülerinnen und Schüler haben kann, sind Schulleitungen oft gar nicht in vollem Umfang bewusst – das führt dazu, dass viele mit der Situation überfordert sind“, erklärte Schulte-Körne. Betroffene Schüler entwickelten in der Folge wieder mehr psychische Auffälligkeiten wie Schulverweigerung, Versagensängste und Depression.

Fächerübergreifende Standards zur Diagnostik und Förderung bei Lese- und/oder Rechtschreibstörungen

Weitere Kritikpunkte des Experten: Auch eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Berücksichtigung der Lesestörung sei nun nicht mehr gegeben. Der Notenschutz beziehe sich lediglich auf das laute Vorlesen, „wobei die deutliche verlangsamte Lesegeschwindigkeit die Kernproblematik der Lesestörung bis ins Erwachsenenalter ist.“ Den Betroffenen werde nicht mehr vorgelesen, Leseverständnis werde trotz vorliegender Lesestörung abgefragt und bewertet. Im Bereich der isolierten Rechtschreibstörung würden Rechtschreibfehler bei Fachbegriffen gewertet, wodurch die Abbildung der eigentlichen Leistung nicht mehr möglich sei.

Soziale Schere geht auseinander

„Auch die Familien sind nun deutlich mehr belastet“, betonte Sczygiel. Weil der bisher krankheitsbedingt gewährte Nachteilsausgleich und Notenschutz nicht mehr automatisch gewährt werde, seien viele Eltern gezwungen, mit privaten Mitteln und Ressourcen nachhaltige Unterstützung für ihre  Kinder zu schaffen. „Wer sich das nicht leisten kann, ist eben auch nicht in der Lage, seinem Kind die Förderung zu geben, die es bräuchte“, kritisierte sie. Auch an diesem Punkt drohe nun eine soziale Schere aufzugehen.

Sie sei grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber Veränderungen – sie sollten aber immer zum Wohle der Kinder sein. „In diesem Fall sind sie es nicht“, fasste Fleischmann zusammen. Die neue Regelung schaffe eine neue Form der Verrechtlichung- „Jetzt sind alle Beteiligten in Sorge, ob sie es auch richtig machen.“

Sczygiel, Schulte-Körne und BLLV-Präsidentin Fleischmann forderten:

  • Bestandschutz: Alle vor dem 1. August 2016 anerkannten Fälle von Lese- Rechtschreib-Schwäche und -Störung müssen von der Neuregelung ausgenommen werden. Entsprechend sollte  bei den in diesem Schuljahr abgelehnten Anträgen der Eltern die Ablehnung unverzüglich zurückgenommen werden.
  • Mehr Gewicht für das fachärztliche Gutachten: Diesem Gutachten muss wieder das höhere Gewicht gegenüber der schulpsychologischen Stellungnahme gegeben werden, da bei der Untersuchung, wie bisher zwingend notwendig und international gefordert, eine umfassende Diagnostik durchgeführt werden muss.
  • Fachärztliche Unterstützung für alle betroffenen Familien: Weil die Lese-Rechtschreib-Störung in 20 bis 40 Prozent der Fälle mit psychischen Störungen einhergeht, bedarf es einer fachärztlichen Unterstützung für die betroffene Familie und einer engen Kooperation der Schule mit den Familien.
  • Nachteilsausgleich und Notenschutz: Kinder und Jugendliche mit einer der drei Störungsbilder, einer isolierten Lese-, isolierten Rechtschreib- und einer kombinierten Lese- und Rechtschreibstörung müssen Nachteilsausgleich und Notenschutz erhalten. Agentur für Bildungsjournalismus

Internetprojekt will Kindern Spaß am Lesen, Schreiben und Rechnen vermitteln – trotz Lernschwäche

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xxx
7 Jahre zuvor

Die Therapeutenlobby fürchtet um ihre Haupteinnahmequelle, nämlich dem zeiteffizienten Schreiben von Gutachten, die den Schülern einen Freischein zum Nichtstun geben.

Inga
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

XXX, dieser Kommentar ist unsachlich und unqualifiziert und diffamiert betroffene LRS Kinder. Traurig!

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das ist kein Frei-Schein, sondern die Aufforderung zu einer spezifischen ,sehr intensiven Therapie ,wie speziellem Förder-Material.
Zum Beispiel von der Therapeutin Lilo Göhrs Fit trotz Rechenschwäche aus dem AOL-Verlag (19,95).
Es enthält Kopiervorlagen, direkte Arbeitshilfen , Anweisungen im Arbeitsvorgang und das Material wird von den Schülern selbst erstellt.
Das erste Heft befasst sich mit dem Zahlenraum bis 20, das zweite ist für den Zahlenraum bis 100.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Nur dass das Abarbeiten von Kopiervorlagen nicht mit einer „sehr intensiven Therapie“ gleichzusetzen ist und Therapeuten vielerorts gar nicht vorhanden sind.
Das mag in BY mit einem erheblich dichteren Netz an Schulpsychologen u.a. Beteiligten gegeben sein, andernorts aber nicht.
In meinem Bundesland ist die Diagnose durch einen Therapeuten nicht notwendig umd einen Nachteilsausgleich zu setzen. Die Vorgaben sind m.E. aber auch nicht eindeutlig formuliert. Auch ich sehe das als Einnahmequelle, wenn die Diagnosen nicht von Schulpsychologen sondern auf dem freien Markt erstellt werden (siehe Hinweis: man weiß schon, zu welchem Arzt man gehen muss). In meiner Region weiß man, bei welchem Arzt man in jedem Fall Methylphenidad verschrieben bekommt, Therapien aber unter Garantie nicht – schließlich helfen Tabletten gegen alles und das Kind muss sich „einfach nur ein bisschen mehr konzentrieren“ – Das gleicht dem Vorwurf, die Kinder seien faul.

Wenn LRS und Dysklakulie in jedem Fall als Krankheitsbild anerkannt und als solches eindeutig zu diagnostizieren sind, warum gibt es dann keine ebenso deutlichen Empfehlungen oder Therapieformen, die „sehr intensiv“ in möglichst jungen Jahren für die Kinder gewährleistet werden?
Bei einem blinden Kind wird herausgestellt, wenn es an der Mathe-Olympiade teilnimmt – es ist ja blind und hat keine kognitiven Defizite. Jeder versteht, dass Geometrie mit Hilfsmitteln veranschaulicht werden muss und das Kind diese Leistung dann erbringt. Niemand erwartet, dass das Kind sehend wird.
Bei allen anderen inklusiv beschulten Kindern oder Kindern mit Störungsbildern wird aber erwartet, dass die Kinder die normalen Leistungen bringen. Nachteilsausgleiche werden „Freischein zum Nichtstun“ genannt, ohne zu sehen, welche Leistungen die Kinder erbringen müssen und wie sehr sich Kinder, Eltern und Lehrkräfte um Fortschritte bemühen ohne Ressourcen zu erhalten.
Man macht es sich schön einfach, die vorhandenen Störungen zu verneinen, den SuS Faulheit zu unterstellen und sich selbst als Lehrkraft darüber ein Alibi zu geben, sich nicht kümmern zu müssen – schließlich hätte das Kind einfach etwas fleißiger sein können.
Dass es gerade bei der Dyskalkulie darauf ankommt, mit Materialien zu veranschaulichen und dem Kind Hilfestellungen zu geben sowie darauf zu achten, dass das meist sehr stark eingeschliffene Zählen, das die einzige Möglichkeit ist, überhaupt im Matheunterricht mitwirken zu können, unterbleibt, dass wissen die, die sich nicht darum kümmern, nicht.
Dass ein Kind mit Leseschwäche nicht „einfach mal ein bisschen mehr lesen muss“, sondern wirklich Hilfe benötigt um allein Silben zusammenzubringen und dass es Begleitung von einer Person dabei benötigt, um nicht im Raten zu enden, sollte ebenfalls herausgestellt werden – gleiches gilt für viele Übungen im Rechtschreibbereich.

Natürlich wird es Zweifelsfälle geben – nicht jedes Kind mit Sehbeeinträchtigung ist komplett blind und nicht jedes Kind mit Dyskalkulie zeigt alle Symptome vollständig. Trotzdem benötigen beide Hilfe.
Bei 5% der Bevölkerung kann man dann von etwa 1 Kind in der Klasse ausgehen, aber auch das sind statistische Werte. Ebenso wie es Klassen ohne Kinder mit Migrationshintergrund gibt, wird es Klassen geben, in denen nur wenige Kinder mit Störungen sitzen, und andere, in denen sich diese Kinder häufen.

Inklusion bedient aber alle Klassen mit gleich wenigen Stunden und lässt Betroffene damit im Regen stehen. Die Kinder werden frühzeitig in der Schule scheitern, da eine Förderung im vorschulischen Alter und in der Grundschule nicht gewährleistet wird.
Jeder, der sich mit Pädagogik und Psychologie wirklich beschäftigt hat, kennt die anschließenden Auswirkungen, aber es ist ja einfacher, den Kindern Faulheit zu unterstellen und später zu jammern, die Anforderungen würden immer weiter herabgesetzt und die Schulabgänger wären nicht ausbildungsreif.

Meiner Meinung nach sollte JEDE Lehrkraft fundiert ausgebildet sein hinsichtlich LRS, Dyskalkulie, aber auch anderer Störungen im Bereich der Wahrnehmung und Kognition. Und es sollte systemimmanent zusätzliche Fachkräfte geben, die die Diagnose beim Anfangsverdacht übernehmen, aber auch anschließend Therapien in intensivem Maß initiieren und begleiten – flächendeckend und in jeder Schule.
Vielleicht braucht es außerdem pädagogische HelferInnen in der Schule, schließlich übernimmt der Arzt die Therapie auch in den seltensten Fällen selbst und allein.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Bei Dyskalkulie und Legasthenie handelt es sich nicht um Krankheiten, sondern um Teilleistungsstörungen. Und die Diagnosen werden hier im Kreis Warendorf und anderswo durch Kinderpsychologen gestellt und nicht durch Kinderärzte.
Andrerseits sind diese Psychologen bei einer Beschulung durch Lesen durch Schreiben und anverwandte Methoden eine derartige Bescheinigung auszustellen, da man die Schüler mit einer wahren Dyskalkulie Schulmethoden bedingt gar nicht mehr identifizieren kann.
Das ist das eigentliche Problem von Patienten mit Legasthenie erst gar nicht gefördert werden zu können, da man gar nicht erkannt wird.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Nachtrag
nicht bereit eine derartige Bescheinigung

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Und dann ist es auch besser für die Betroffenen, wenn sie in einer gemeinsamen Lerngruppe innerhalb der Schule beschult werden und nicht in der großen Klasse mit den Leistungsstärkeren Schülern ihre Schwächen aufgezeigt bekommen.
Die Lehrer wären auch entlastet.
Nur das kostet den politisch Verantwortlichen zu viel Geld und ich möchte, dass gute Lehrer , wie Sie Palim entlastet werden, damit Sie sich auf ihre Aufgaben noch besser konzentrieren können.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim

Sie kennen das Werk von Frau Göhrs nicht. Es handelt sich nicht einfach nur um Kopiervorlagen, welche abgearbeitet werden müssen. Da wird sehr genau erklärt und beschreiben wie man vorgeht. An der hiesigen Sprachförderschule bin ich als Elternvertreter einbezogen.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Es gibt nicht nur EIN Werk, das sich mit Dyskalkulie oder Legasthenie beschäftigt, auch in Fortbildungen werden immer wieder Werke vorgestellt.
Immer aber ist es so, dass man eine Kleingruppe oder eine 1:1-Situation benötigt, möglichst täglich oder zumindest häufiger oder länger als 10-20 min in der Woche.
Und genau daran scheitert die Umsetzung in der Schule, da diese Zeit gar nicht vorhanden ist.
Konkretes Beispiel: für 8 Kinder mit Unterstützungsbedarf oder Teilleistungsschwächen (aus 2 Klassen) müssen 90 min für Förderung, Beratung, Absprachen, Überprüfungen etc. durch die Förderschullehrkraft ausreichen.
Da geht das Kind mit Sprachfehler und entsprechender Einschränkung in der Wahrnehmung leider lehr aus und könnte letztlich später als LRS-Kind eingestuft werden, bräuchte aber jetzt gezielt logopädische Hilfe.
Die Lehrkraft, die allein mit diesen und allen anderen Kindern im Klassenraum ist, muss sich irgendwoher die Zeit nehmen, allein mit diesem Kind zu arbeiten, oder aber das Kind mit Arbeitsblättern versuchen zu fördern. Welche anderen Möglichkeiten sonst gäbe es?

Gerade bei den Kindern mit Teilleistungsschwäche gibt es übrigens etliche, die wirklich nur in einem recht begrenzten Bereich Schwächen zeigen (sonst wird die Teilleistungsschwäche ja auch nicht als solche anerkannt, auch wenn es z.T. unsinnig erscheint. Schließlich gibt es auch taubblinde, was niemand in Abrede stellen würde, warum also soll es keine Kinder mit anderen kombinierten Teilleistungsschwächen geben?). Gerade diese Kinder bräuchten zwar kurzfristig intensive Förderung, könnten danach aber meiner Einschätzung nach im Regelunterricht mithalten. Sie bräuchten keine Schulen, sondern eine Art Stützkurse oder eben Therapie, die Wahrnehmungsleistungen stärkt und Teilleistungen aufarbeitet. Und das möglichst früh, gerade weil die Pädagogik im ersten und zweiten Schuljahr viele Vorteile hat, viel stärker auf individuelle Lernfortschritte eingestellt ist und Umwege oder Aufarbeiten erfolgen könnte, bevor die Kinder durch tägliche Misserfolge in den Teufelskreis geraten.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Palim

Wahrscheinlich gibt es noch anderer Werke. Wir sind hier aber froh mit diesem werk auf der Basis der Montessori Pädagogik erfolgreich fördern zu können. Und die Mengendarstellung mit Zweierreihen und entsprechenden Farbkodierungen der Kreise fördert das Mengenverständnis besser als die Anordnung in zwei Fünferreihen. Auch die Konstanz der Lego-Steinformen fördert das räumliche Vorstellungsvermögen. und die niedrigen Kosten sprechen für sich.

ysnp
7 Jahre zuvor

Es stimmt, dass sich nach §34 der Notenschutz bei einer Lesestörung nur auf das laute Vorlesen bezieht. Bei einer Rechtschreibstörung kann auf eine Bewertung der Rechtschreibleistung generell verzichtet werden (das ist oben falsch wiedergegeben, es ist nicht fachbezogen definiert). In den Fremdsprachen (Ausnahme Abschlussprüfung) können die mündlichen Leistungen stärker gewichtet werden (Im Wortlaut steht: .. es ist zulässig). (kann man nachlesen, wenn man auf den Link von unten geht und dann den §34 anklickt)
Ein Nachteilsausgleich nach §33 (sozusagen eine Erleichterung) kann folgendermaßen aussehen: Verlängerung der Arbeitszeit um ein Viertel bis um die Hälfte, Strukturhilfen z.B. Vergrößerung der Schrift, einzelne Aufgabenstellungen vorlesen..
Link zu §33:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-33
Bei einer Lesestörung kann man ja auf das Vorlesen einen Notenschutz geben und auf die schriftlichen Leistungsnachweise einen Nachteilsausgleich im Sinne einer Zeitverlängerung, Strukturhilfen und einzelnes Vorlesen von Aufgaben. Wo steht, dass man das nicht kombinieren darf? Kombinieren sollte man das auf jeden Fall.
Bei einer Rechtschreibstörung wird die Rechtschreibung so oder so nicht gewertet.
Der Notenschutz wird im Zeugnis erwähnt, der Nachteilsausgleich nicht.
Eine Gesetzesänderung wurde auch deswegen nötig, weil man jetzt auch die Inklusionsfälle mit eingeschlossen hat. Für mich bleibt ebenso der Schwachpunkt, dass die Dyskalkulie nicht anerkannt ist und die gibt es wirklich.

Vorher hatten wir immer die Unterschiede zwischen einer Störung und eine Schwäche. Die gibt es jetzt nicht mehr. Die Schwäche war die geringere Ausprägung und die sollte man pädagogisch handhaben. Es war in den letzten Jahren so, dass immer mehr Eltern in Bezug auf den Übertritt ein solches Gutachten für ihre Kinder ausstellen ließen. Da konnte dann schon ein Kind mit einer geringen Erleichterung Zweier und Dreier schreiben; Erleichterungen sollte man ja geben. Ich finde gut, dass vieles jetzt in verstärkt in den Händen der Schulpsychologen ist – in Bayern haben wir ja ein gutes Schulberatungsnetzt – denn da ist dann eine einheitliche Linie da und die Gefahr der Gefälligkeitsgutachten gibt es nicht mehr. (Es war schon bekannt, zu welchem Arzt man gehen musste.)

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ergänzung BayEUG Art.52:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-52
Hier wird sowohl der Nachteilsausgleich als auch der Notenschutz näher definiert. Was spricht gegen Notenschutz beim Vorlesen und Nachteilsausgleich bei schriftlichen Leistungsnachweisen? Das scheint gesetzlich erlaubt zu sein.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Echte Dyskalkulie habe ich in meiner gesamten schullaufbahn erst zwei mal indirekt erlebt. Ein therapierter Schüler und vom Hörensagen eine betroffene Schülerin. Alle anderen Schüler haben schlicht und ergreifend zu wenig getan. Verglichen mit den 2-3 lrs-fällen pro Klasse ist das nichts. Außerdem gehen die Mathematiker in NRW davon aus, dass eine sek ii-qualifikation mit Dyskalkulie nicht schaffbar ist, weswegen Dyskalkulie kein Grund für einen nachteilsausgleich sein kann.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

xxx

xxx,yspn
Die Prävalenz für eine Dyskalkulie beträgt nach internationalen Studien 5 % und ist diese ist damit ebenso häufig wie die Legasthenie (Deutsches Ärzteblatt Nr. 45 2012).
Dort kann man das gesamte Kapitel gut allgemein verständlich nachlesen.
Aufgrund der mit dieser Beeinträchtigung erhebliche Folgeerscheinungen ,wie eine generalisierte Schulangst , Angst vor Zahlen und vor Rechenaufgaben, sollten die Betroffenen möglichst früh einer spezifischen Förderung zugeführt werden.
Diese Beeinträchtigung hat sonst erhebliche Auswirkungen auf die Bildungschancen der Betroffenen mit einer negativen Schullaufbahn.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Dyskalkulie fällt in der Grundschule viel mehr auf. Man merkt es, dass diese Schüler große Schwierigkeiten haben, sich – obwohl in der GS mit viel Anschauungsmaterial gearbeitet wird – im erarbeiteten Zahlenraum sinnvoll zu bewegen (+ und -). Durch die mangelnde Zahlenraumvorstellung ist ihnen vorstellungsmäßig z.B. nicht klar, welches die größere oder kleinere Zahl ist. Sie müssen alles isoliert auswendig lernen. Fleißigen Schülern gelingt es vielleicht noch, unter großen Mühen das 1×1 ohne große Zahlenvorstellung auswendig zu lernen, doch auf die Dauer merken ist schon ein Problem. Es gibt natürlich mehr oder weniger ausgeprägte Fälle. Im Schnitt habe ich pro Klasse einen ausgeprägten Fall, wenn ich eine neue 3. Klasse übernehme. Diese Schüler müsste ich rein rechentechnisch wieder ins 1. Schuljahr schicken, denn die 2 Jahre Mathematikunterricht mit den Übungen und Hausaufgaben haben nicht die gewünschten Erfolg gebracht. Sie haben große Mühen, sich die Aufgaben im ZR bis 20 zu errechnen, obwohl wir schon weiter sind. Sie erkennen nur die leichten „kleinen“ Aufgaben und transferien kaum Rechenmuster auf einen höheren Zahlenruam. Dann können diese Schüler die einfachen Aufgaben bis 10 oder 20 einmal, dann sind sie wieder vergessen. Typisch Dyskalkulie. Da ich aber keinen Notenschutz geben kann, müssen diese Schüler die Leistungsnachweise mitschreiben und schreiben meistens Fünfer oder auch Sechser. (Wenn es um schriftlich Plus und Minus geht, sind sie kurzfristig etwas besser.) Den Rest der Aufgaben, den sie dann lösen könnten, trauen sie sich dann auch nicht zu. Bei geometrischen Leistungsnachweisen sind sie unauffällig oder um mindestens 2 Noten besser.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Wieso ist dann Dyskalkulie im Gegensatz zur Lese-Rechtschreib-Störung so gut therapierbar und wieso wird dann so viel über Mathematik als Schulfach geschimpft? Aus diesen Gründen bleibe ich dabei, dass die mit Abstand meisten Dyskalkulie- und LRS-Fälle, psychologisches Gutachten hin oder her, in Wahrheit eher ein „nicht gelernt“ statt ein „nicht gekonnt“ sind.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die wenigen darf man aber nicht aus dem Auge verlieren und zu den anderen in einen Topf werfen. Diese Kinder haben schon von vorneherein wesentlich schlechtere Voraussetzungen und kommen oft nur trotz Übens bis zu einem gewissen Level.
Hier ein interessanter Beitrag, den ich für seriös halte:
http://www.rechenschwaeche.de/Presse_TV_Radio/BdW_Falsch_kalkuliert.html
Es stimmt, Dyskalkulie scheint leichterer therapierbar zu sein als Legasthenie. Die Uni Zürich hat sich ja ausführlich mit dem Thema befasst. Allerdings braucht es da gute Therapeuten und der Wille, die Übungen auch zuhause zu machen. Ich habe aber auch bei Lesestörungen, wenn regelmäßig geübt wurde, gute Fortschritte gesehen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Danke für den Link. Demnach sind ein großer Teil der diagnostizierten Legastheniker gar keine, allerdings werden die meisten Dyskalkologen überhaupt nicht darauf getestet und eine erfolgreiche Therapie kann — frühzeitig erkannt — innerhalb der Grundschulzeit durchgeführt werden. Daher relativiere ich meine anfänglichen Kommentare zu diesem Thema.

Nachteilsausgleiche würde ich aber nach wie vor nur genehmigen, wenn die Teilnahme an einer Therapie und Fortschritte bei der Behandlung nachgewiesen werden. Aus diesem Grund müssen sie auch für jedes Schul- (halb-) jahr erneut beantragt werden. Reine Gefälligkeitsgutachten werden erheblich erschwert, weil die Lehrpersonen die attestierten Fortschritte der Kinder ja auch selber bei der Korrektur von Klassenarbeiten sehen müssen.

Frage an die Experten: Laut dem Link kostet eine Therapie rund 230€ pro Monat, das Jugendamt übernimmt bei Diagnose den größten Teil. Ist die Kostenübernahme unabhängig vom Einkommen der Eltern oder gilt die Übernahme nur bei Hartz IV & co? In diesem Fall sind die Geringverdiener knapp über Hartz IV mal wieder die gelackmeierten.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Das Jugendamt übernimmt die Kosten nicht bei allen Kindern.
Und ja, die Geringverdiener – und manche darüber – sind die, die sich das für ihre Kinder nicht leisten können.
Davon abgesehen gibt es gar nicht überall Therapeuten dafür.
Außerdem sollte es auch in diesem Bereich vielleicht kontrollierte Zertifikate oder Zulassungen geben.

Ein weiteres Problem: die Wartezeiten in den Diagnosezentren liegen etwa bei 18 Monaten – das sind 1 1/2 Schuljahre, bevor eine Diagnose auf dem Tisch liegt, aber noch immer keine Therapie begonnen wurde. Fällt das Kind im 1. Schuljahr auf, befindet es sich häufig im 3. Schulbesuchsjahr, bevor überhaupt eine Therapie einsetzt.
Mich würde interessieren, wie in BY Nachteilsausgleiche auf außerschulische Diagnosen gegeben werden können – man kann ja nicht 18 Monate ohne Nachteilsausgleich abwarten und ihn dann setzen.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

yspn

Danke für den Beitrag.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@Palim zu 25.2. 21:56
Da Dyskalkulie nicht unter den Notenschutz oder Nachteilsausgleich in By fällt, haben wir das Problem der Wartezeit nicht. Die anderen Dinge, die sonst noch für den Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz relevant sind, sind ziemlich schnell diagnostiziert und werden je nach Art von unterschiedlichen Stellen angeschaut, die in den Gesetzestexten näher ausgeführt sind. Im Prinzip muss man also dort nachlesen, was man für welche Auffälligkeit machen muss.
für Legasthenie sind z.B. ausschließlich die Schulpsychologen zuständig, das wird extra erwähnt. Bei anderen Teilleistungsstörungen gibt es fachärztliche Gutachten, sonderpädagogische Gutachten usw…

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ysnp – in NRW auch nicht. Für Dyskalkulie gibt es im Gegensatz zu LRS, die mittlerweile so ungefähr jeder zweite Schüler von Kinder- und Jugendpsychologen attestiert bekommen hat, nichts.
Maximal git es für SuS mit einer Teilleistungsschwäche im fach mathematik zusätzlichen, hausinternen Förderunterricht. Viele sus der 5/6. Klase stehen mit ihren Rechenkompetenzen noch auf der Stufe 3. Schuljahr. Nicht nur das Rechenprozwesse nicht automatisiert abgerufen werden können, vielen fehlt es an einem abstrakten Mengen-/Zahlenverständnis. Alles, was den azhlenraum jenseits der Einhundert überschreitet, überfordert diese „zählenden“ Kinder.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Schulpsychologen sind ein Thema für sich.
Den hier ansässigen Herrn Norbert Sommer-Stumpenhorst halte ich für ungeeignet, da er einen Interessenkonflikt in sich trägt,weil er einer der Hauptvertreter von Lesen durch Schreiben ist.
Er selbst vertreibt Grundschulmaterialien zum Ersterwerb des Lesens und Schreibens. Außerdem vertritt er die irrige Meinung, dass Formen der Schreibschwäche Entwicklungsverzögerungen sind und sich das Erlernen des Lesens und Schreibens automatisch über falsche Schreibungen (Pleta- Pletta-Blätta- Bläter-Blätter), wie das Gehen Lernen alleine weiterentwickelt und sich „auswächst“.
Da kommen dann Kinder mit LRS,das heißt 5 % ebenso wie Kinder mit einem Migrationshintergrund, Kinder aus einem spracharmen Umfeld,mit Hörstörungen in der frühen Kindheit, mit Autismus,einer Kreuzdominanz im optisch-motorischen System und anderen Handikaps deutlich ins Hintertreffen.Wenn dann zu spät interveniert wird, dann entwickeln sich Schulängste, Schulversagen, Depressionen und andere Probleme, welche wieder zum Aufgabengebiet dieser Psychologen gehören.
Da suche ich mir lieber geeignetere Kinderpsychologen. Das Geld kann sich der Staat wirklich sparen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Schulpsychologen sind Kreisbedienstete oder srädt. Bedienstete und leiten die räumlich zuständige schulpsychologische Beratungsstelle, sie therapieren nicht. Im regelfall stellen sie nicht einmal Diagnosen sondern verweisen auf die niedergelassenen Kollegen.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Der hier ansässige Schulpsychologe hat aber bei einem Schüler mit einer minimalen Dysfunktion infolge einer verzögerten Geburt die Diagnose einer Depression gestellt.
Das Geld für die Schulpsychologen kann der Staat lieber für Lehrer ausgeben, wenn die Schulpsychologen schon keine Dienste für die Schüler erbringen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Bei uns sind Schulpsychologen so eine Mischung zwischen Lehrer und Psychologen. Das ist ein extra Studiengang. Sie geben reduziert normalen Unterricht. Diejenigen, die in den Beratungsstellen sitzen, haben teilweise keinen Unterrichtsauftrag mehr. Sie sind die Experten, die den KollegInnen und Eltern zur Seite stehen. Sie beraten, analysieren und führen diverse genormte Tests durch. „Normale“ Lehrer in Bayern machen das nicht. In By haben wir noch eine abgespeckte Variante, das sind die sg. „Beratungslehrer“, das ist eine Zusatzqualifikation, die zu der Unterrichtsverpflichtung einige Jahre erworben wird. Die Schulberatung finde ich eine sinnvolle und gute Einrichtung, die wir gerne nutzen.
http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/was_ist_schulberatung/

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ysnp
dickebank schreibt doch nur für NRW.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Bei uns wurde in Warendorf die Beratungsstelle für Legasthenie/Lese- und Rechtschreibschwäche aufgelöst. Wahrscheinlich haben wir das auch dem Einfluss dieser Anhänger von LdS im Schulministerium , sowie Leuten, wie einem Herrn Sommer-Stumpenhorst zu verdanken.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

P.S.:
In der Grundschule machen viele Schüler Mathematik ganz gerne. Allerdings ist Sport und Englisch bei den meisten immer noch der Hit. ; – )

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

xxx

Im Deutschen Ärzteblatt 7 von 2003 steht ein Beitrag von Gerd Schulte Körne zur Legasthenie.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

xxx

Der Großteil sind jene, die es nicht richtig gelernt haben und eben eine antrainierte Rechtschreib- oder auch Rechenschwäche , wie auch immer entwickelt haben.Trotzdem bedürfen diese einer intensiven Förderung.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

yspn

5 % von 25 Schülern entspricht etwa einem Schüler.Damit deckt sich Ihre Beobachtung mit der internationalen Statistik.
Und bei der Legasthenie sind es international auch 5 %,,also auch ein Schüler auf 25 Schüler
Nur haben wir hier in Beckum im Kreis Warendorf in NRW dann ca. 6 bis 7 Schüler auf 25 Schüler mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche.
Woher kommt die Abweichung? Eigentlich dürfte es nur einer von 25 Schüler sein.
Die Abweichung ist Lern-Methoden bedingt, wie auch immer.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Wahrscheinlich niemand mit Dyskalkulie …

Sie bestätigen meine Erfahrung und mein Misstrauen zur Diagnose LRS. Von den 6-7 werden wohl nur die wenigsten therapiert und wenn überhaupt nur die bildungsnächsten.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

xxx

Die Diskussion über die Ursachen der antrainierten Lese- und Rechtschreibschwäche wurde im Prinzip schon beim Beitrag über das angestrebte Verbot des Spracherfahrungsansatz ,LdS und der Rechtschreibwerkstatt des Lehrmaterial-Unternehmers Norbert Sommer-Stumpenhorst durch Frau Eisenmann besprochen.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Doch , der Anteil der Schüler mit Dyskalkulie liegt hier statistisch bei einem Schüler auf 25 Schüler.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie bestätigen mich auch mit einem Ihrer Kommentare von oben erneut: Es gibt viele Fälle _antrainierter_ Dyskalkulie und Legasthenie. Die sind durch hartes eigenes Training therapierbar, jedoch ist im Falle der Legasthenie der Nachteilsausgleich der für alle Beteiligten (Lehrer, Schüler, Eltern, Therapeuten) bequemste Weg, weil er die geringste Arbeit und am wenigsten Stress macht. Traurig aber wahr.

mississippi
7 Jahre zuvor

Ein Schüler pro Klasse mit Dyskalkulie in der Grundschule erscheint mir schon viel. Kann ich jetzt nicht bestätigen. Die Frage ist, ob jemand nur in Mathe nicht so begabt ist oder ob er gleich Dyskalkulie hat. Allerdings hausieren Eltern gern mit solchen Sprüchen wie „Meine Tochter hat eine Rechenschwäche, deshalb geht sie nicht aufs Gymnasium.“ Die Tochter hat in diesem Fall allerdings einen Schnitt von 1,7 in De und Ma. Wahrscheinlich 1 in Deutsch und 2,5 in Mathe, heißt dann „Rechenschwäche“.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ich finde es schade, wenn der Begriff von Rechenschwäche inflationär gebraucht wird. Dann müssten sich die Eltern einmal das Erscheinungsbild bei Dyskalkulie ansehen. Das ist schon eine ganz andere Kategorie.
https://www.bvl-legasthenie.de/dyskalkulie/symptomatik.html

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

mississippi

Die Zahl entspricht einer internationalen Statistik.Das sind valide Zahlen und diese helfen, die Wahrscheinlichkeit für diese Handikap zu erfassen und damit den Schülern individuell zu helfen.Und diese Hilfe muss sofort und sehr intensiv durchgeführt werden.
Da darf man dann nicht zuwarten. Das haben Sie bei Ihrer Tochter auch nicht getan.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Meine Töchter sind beide gut in Mathe und haben darin Abitur gemacht. Ich weiß nicht, was sie meinen.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

mississippi

Ich habe mich verlesen. Es ging um de Beitrag um 17:35 und dort bezogen Sie sich auf Eltern, die derartiges über deren Tochter äußerten.

mississippi
7 Jahre zuvor

Ja, ysnp, das finde ich auch. Auch unglaublich, wie Eltern das so sagen. Als Entschuldigung für das sonst so perfekte Kind.

mississippi
7 Jahre zuvor

Ich persönlich bin sowieso für die Anerkennung einer Sportschwäche. Bei Bundesjugendspielen nie eine Urkunde zu bekommen, immer als letzte(r) in die Mannschaft gewählt zu werden, immer der/die Langsamste zu sein und auch sonst einfach keine sportliche Übung gut hinzubekommen, macht einen zum Außenseiter und nagt am Selbstwertgefühl. Das kann unmöglich ohne psychische Folgen bleiben.

stillmann
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Und ich bin für die Anerkennung einer Malschwäche. Im Kunstunterricht immer wegen seiner komischen Bilder ausgelacht zu werden und blöde Bemerkungen zu hören, „nagt am Selbstwertgefühl. Das kann unmöglich ohne psychische Folgen bleiben“.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  stillmann

A. Es handelt sich beim Malen um einen Ausdruck der eigenen Kreativität. Und die ist individuell. Außerdem kann man Zeichnen und Malen vermitteln durch Skizzen üben.
Damit fördert man das räumliche Vorstellungsvermögen. Wer da andere auslacht wird sanktioniert durch eine Besprechung über sein Verhalten.

B Sie wollen uns verballhornen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  stillmann

Ich bin für die singschwäche !!

Sind eigentlich motivationsschwäche und Unnötigsschlechtenotenitis Krankheiten? Falls ja, sind sie in den Klassen 8-10 weit verbreitet …

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Lehrkräfte unterliegen auch der Leistungsmessung (dienstrechtliche Beurteilungen). Hat jemand einen Tipp, welche diagnostizierte Teilleistungsschwäche hier von Vorteil wäre.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie hätten eine Mehrfach-Belastungsstörung als
Psychologe, Lehrer, Förderlehrer, Fremdsprachenmanager, Kummerkasten,Beschwerdestelle, menschlicher Mecker-Kasten, Schüler-Begutachter, Krisenmanager, Konflikt-Berater, Erzieher, Integrationsvermittler und bleiben menschlich.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es handelt sich um das Phänomen der Pubertät. Mit 15 Jahren befindet sich die Lernfähigkeit am Tiefpunkt.
Dann noch etwas in Richtung Orthographie verändern zu wollen ist nicht sehr erfolgreich.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Heißt ja nicht, dass mit 51 höher liegen muss.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Warum hat Herr AvL um 8:32 bei meinem Beitrag von 7:27 und dickebanks Beitrag von 7:53 nicht auch die Alternative B „Sie wollen uns verballhornen“ in Betracht gezogen? Oder habe ich ihn falsch interpretiert?

Andererseits könnte ein schlauer Psychologe mal versuchen, vor Gericht die Pubertät als Teilleistungsschwäche mit Nachteilsausgleichsberechtigung durchzuboxen. Im Erfolgsfall würde ich die kreative Begründung gerne lesen. Die Folgen für das Schulsystem sind mit „Katastrophe“ oder „Untergang“ sehr verharmlosend beschrieben.

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Das Problem mit einer geringen Leistungsbereitschaft der Schüler beginnt doch bereits in der Grundschule durch die Einwirkung bestimmter Eltern, die nicht bereit sind selbst mit den eigenen Kindern zu üben und die gesamte Verantwortung auf die Lehrer abschieben.
Diese intervenieren dann sogar noch, wenn angeblich zu viele Hausaufgaben gegeben werden. Wie soll man sich da als Lehrer verhalten. Einerseits wollen die Eltern gute Noten ihrer Kinder sehen, andererseits wollen diese auch nicht, dass ihre Kinder überfordert werden, in dem diese sich etwas zu hause erarbeiten müssen.
Da brauchen sich diese Eltern dann auch nicht wundern , wenn es ab der dritten Klasse, spätestens aber in der fünften Klasse erheblichen Nachholbedarf für ihre Kinder gibt. Je mehr antrainierte Schwächen gefestigt sind, desto schwieriger wird es mit dem Umlernen, wobei das sowieso die falsche Methode ist.
Wenn man einmal Herrn Nobert Sommer-Stumpenhorst auf den Leim gegangen ist, dann hat man eben ein Problem.

mississippi
7 Jahre zuvor

@stillmann: Ich meinte das nicht nur ironisch, auch ernst. Die guten Sportler haben automatisch viel Anerkennung in der Klasse, während die sportlichen Nieten oft unbeliebt sind. Man kann auch Angst vor den Sportstunden haben und darunter leiden. Bei Kunst genauso. Besonders, wenn Lehrer Bilder als Negativbeispiele präsentieren, das soll es tatsächlich geben.
Mein Lehrer bezeichnete mich im Sportunterricht als „lahme Ente“, habe ich nie vergessen.
Im Endeffekt hat doch jeder Mensch Dinge, die er gut kann und Dinge, die er schlecht kann. Daran muss man arbeiten, wird aber wahrscheinlich nie gut werden. Früher hieß es „der ist dumm“, heute heißt es „der hat LRS und Dyskalkulie“, daran störe ich mich mehr oder weniger. Für alles, was einen nicht zum perfekten/guten Schüler macht, gibt es eine Ausrede/Krankheit/Bonus.
Nur nicht für Sport 🙁

Axel von Lintigl
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Stillmann

Eine ehemalige Mitschülerin einer Tochter hat eine behandelte Aortenisthmusstenose (angeborene ,funktionelle Verengung der Hauptschlagader) und ist entsprechend in ihrer kardialen Leistungsfähigkeit eingeschränkt trotz endoskopischer Operation.Jetzt erhält sie auf dem Gymnasium , obwohl sie Schwimmkurse im Schwimmverein nimmt, regelmäßig eine 4 im Sport.Das geht gar nicht.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Attest – Sportnoten können bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ausgesetzt werden. In SchILD NRW gibt es dafür sogar ds Kürzel AT (Attest), das an Stelle einer Note in die leistungsdatenbank eingetragen werden kann.

stillmann
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintigl

Der von Ihnen genannte Fall ist ja klar.
Ich bin nur gegen eine inflationäre „Anerkennung“ jeder erdenklichen Schwäche mit der Begründung, sie „macht einen zum Außenseiter und nagt am Selbstwertgefühl. Das kann unmöglich ohne psychische Folgen bleiben“.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  stillmann

Die Verwendung ist doch lediglich die Antwort auf die gesetzliche Verpflichtung zur individuellen Förderung.

Wenn ich in die ILuF für einen Schüler reinschreibe, er solle regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erschinen, seine Unterrichtsmaterialien mitbringen und sich regelmäíg am Unterricht beteiligen sowie bei Problemen nachfragen, interessiert das keinen Erziehungsberechtigten.
Ich muss aber springen, sobald die Erzehungsberechtigten des Schülers mit den oben genannten Problemen, mit gegenüber den verdacht äußern, es könne sich um eine teilleistungsschwäche handeln, wegen derer der Schüler auch kinder- und jugendpsychologisch betreut werde.
Reagiere ich nicht darauf, habe ich schneller eine Beschwerde bei der Schulleitung verbunden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde veranlasst als ich den Weg zurück ins Lehrerzimmer schaffe.

Die Ressourcen für individuelle Förderung sind an Schulen begrenzt. Alöso geht es doch darum sich rechtzeitig zu bemühen, für die ZP10 und das Zentralabi einen anchteilsausgleich zu erreichen. Die Gewährung des Nachteilsausgleiches wird aber an die Teilnahme an entsprechenden Förderkursen während der gesamten Zeit ab der Einreichung der entsprechenden Diagnose bei der Schule geknüpft.

mississippi
7 Jahre zuvor

Schön, dass hier mal ein bisschen rumgealbert werden kann, ohne dass man sich gegenseitig „angreift.“ Natürlich sind Dyskalkulie und LRS ernsthafte Schwächen, um die man sich kümmern sollte. Nur sollten die Begriffe nicht inflationär verwendet werden, wie Stillmann schon sagte. Am örtlichen Gymnasium schreiben alle Fünftklässler ein Diktat. Wer mehr als 10 Fehler hat, „hat LRS“, d.h. er bekommt 3 Jahre lang eine fragliche Förderstunde pro Woche verpasst, in der alle aus Kl. 5-7 mit LRS gleichzeitig sitzen und hat einen Bonus bei Klassenarbeiten in den Fremdsprachen und bei Fachbegriffen in anderen Fächern. Manche Eltern ermuntern ihre Kinder sogar, möglichst viele Fehler zu schreiben, um diesen Bonus zu erhalten.
Das z.B. ist m.E. nicht richtig. Es fehlt an der richtigen Diagnose, die genauso bei Dyskalkulie gestellt werden sollte.
Je mehr Schüler herumlaufen, die angeblich diese beiden Schwächen haben, je weniger ernst werden sie bei denen genommen, die wirklich darunter leiden.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Also wenn ich hier so sehe, wie das in manchen Bundesländern gehandhabt wird, muss ich sagen dass die Bayern das schon professionell aufziehen, zumindest von der Diagnose her. Mit einer Einschränkung vielleicht: Nicht immer werden genügend Zusatzstunden für eine LRS Förderung bereit gestellt. Die außerunterrichtliche Förderung, finanziert vom Jugendamt, geht unter bestimmten Voraussetzungen.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ja, ich finde auch, dass BY das professionell aufzieht, etwas, was es in anderen Bundesländern so nicht gibt – nicht im Erlass und nicht in der Wirklichkeit.

Die wenigen Schulpsy in Nds. sind Psychologen und keine Lehrkräfte. Seit einigen Jahren wird ihre Anzahl aufgestockt, aber insgesamt sind es so wenige, dass man bisher nur bei wirklich heftigen Problemen da angeklopft hat – und das ist für einen Grundschullehrer weder LRS noch Dyskalkulie.

Für beides kann in Nds ein Nachteilsausgleich in der Grundschule gewährt werden, für LRS auch in weiterführenden Schulen.
Förderstunden gibt es zwar im Erlass, sie sind aber nicht existent, weil die Schulen dafür keine Zuweisung bekommen – und wo keine Stunden sind, kann man auch keine externe Förderung erteilen. Auch das muss also im Regelunterricht „so nebenbei“ erfolgen, was meines Erachtens nicht möglich ist, weil diese Kinder intensive Zuwendung, Beobachtung und Anleitung benötigen.

nnamttor44
3 Jahre zuvor

Die vielen unterschiedlichen Kommentare, wohl (fast) alle von Lehrern geschrieben, waren für mich sehr interessant. Ich bin eine (75-jährige) Mutter eines legasthenen Sohnes und darf derzeit entsetzt feststellen, dass auch meinem achtjährigen Enkel in der Grundschule zZ das Gleiche passiert, wie seinerzeit meinem Sohn.

Er hat zum Glück eine sehr aktive Mutter, die sich gleich – aufgrund bereits im KiGa festgestellten Wahrnehmungsarten – nach dem ersten halben Jahr als Erstklässler daran gemacht hat, per Fernstudium ihr Legasthenietrainer-Diplom zu machen, das sie bereits bis auf die Beschreibung, wie sie mit legasthenen Kindern umgeht, mit Auszeichnung geschafft hat.

Das allerdings ist – zum völligen Unverständnis der Schulleiterin – für die Klassenlehrerinnen ein Grund, ihr völlig haltlose Vorwürfe bezüglich „pauken, pauken, pauken“ und nicht mehr genügend Spielzeit zu gewähren. Die Damen schauen geflissentlich an den gestiegenen Leistungen des Achtjährigen vorbei, geben meiner Tochter aber kein Feedback zum Stand unseres Achtjährigen. Die mehrfache Bitte, doch gemeinsam zum Wohle des Jungen zu agieren, wurde bisher ignoriert – und das an einer Schule, die sich der Inklusion rühmt …