Bericht: Steuerfreiheit für Bildungsangebote bald enger auf den Beruf bezogen

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BERLIN. Bildungsangebote für Erwachsene, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, könnten laut einem Medienbericht künftig umsatzsteuerpflichtig werden.

Dies plane Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag). Dazu gehören dem Bericht zufolge zum Beispiel Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein, Computerkurse für Senioren, Schulungshilfen für Menschen mit Behinderung, Integrationskurse, Vortragsreihen für Diabetes-Kranke oder Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Tätige. Werde die Umsatzsteuer künftig fällig, dürften die Gebühren für die Teilnehmer steigen.

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Steuerleichterungen für Bildungsangebote könnten demnächst stärker auf den beruflichen Nutzen fokussiert sein. Foto: rawpixel / Pixabay (CC0 1.0)

Die Änderungen sind dem Bericht zufolge in einem Gesetzentwurf enthalten, den das Bundeskabinett im Sommer auf den Weg gebracht hat. Darin geht es im Wesentlichen um die steuerliche Förderung der Elektromobilität. Die Änderungen im Bildungsbereich waren bisher in der Öffentlichkeit nicht beachtet worden. Das Finanzministerium bestätigte dem RND die geplanten Änderungen. Künftig sollten Bildungsleistungen generell nur dann steuerbefreit sein, wenn sie der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung und nicht der «reinen Freizeitgestaltung» dienten. Begründet werden die Pläne mit einer Anpassung an europäisches Recht. (dpa)

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