GREIFSWALD. Eine Sechstklässlerin aus Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die sofortige Rückkehr ihrer Klasse an die Schule zu erzwingen. Das Mädchen könne nur eigene Rechte geltend machen, habe aber die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die gesamte sechste Jahrgangsstufe verlangt, teilte das Gericht am Montag zu seiner Ablehnung des Antrags mit. Damit mache die Antragstellerin fremde Rechte geltend.
Außerdem, so hieß es, habe sich das Mädchen vor Anrufung des Gerichtes nicht an die zuständige Verwaltungsbehörde gewandt und einen entsprechenden Antrag gestellt.
Das Mädchen wollte ab Montag (4. Mai) zurück in die Schule. An dem Tag durften neben den Neuntklässlern an Regional- und Förderschulen sowie den Elftklässlern an den Gymnasien auch die vierten Klassen der Grundschulen zurückkehren. Die Begründung für die vierten Klassen lautet, dass ihnen der Wechsel in die Orientierungsstufe bevorsteht. Auch Sechstklässlern steht ein Wechsel bevor: Ein erheblicher Teil des Jahrgangs – etwa 30 Prozent – gehen ab Klassen sieben aufs Gymnasium. Der Beginn des Gymnasiums in Klasse sieben ist ein Sonderweg Mecklenburg-Vorpommerns.
Wann die Sechstklässler zurück dürfen, ist offen
Deshalb stieß es unter anderem beim Verband Bildung und Erziehung sowie bei der Landtagsopposition auf Unverständnis, dass die sechsten Klassen nicht am 4. Mai zum Präsenzunterricht zurückkehren durften. Ob und wann die Schule in diesem Schuljahr für sie geöffnet wird, ist bislang offen. Ein Sprecher des Bildungsministeriums wollte sich am Montag nicht zu weiteren Schritten äußern. dpa
VBE: Auch sechste Klassen müssen schnellstmöglich wieder zur Schule