Abi- und Abschlussprüfungen sollen stattfinden – notfalls in geschlossenen Schulen

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BERLIN. Noch ist unklar, wann wieder echter Unterricht an den Schulen möglich gemacht wird. Die Kultusminister der Länder sind sich aber einig: Abschlussprüfungen sollen auch in diesem Jahr stattfinden und Abschlüsse sollen nicht weniger wert sein als sonst.

So oder so: Das Abitur 2021 wird für alle Beteiligten eine Herausforderung. Foto: Shutterstock

Die Abschlussprüfungen an Schulen und Berufsschulen sollen nach derzeitigen Plänen der Kultusminister der Länder auch in diesem Corona-Schuljahr wie geplant stattfinden. Zudem sollen alle Abschlüsse in den Ländern gegenseitig anerkannt und als gleichwertig mit denen anderer Jahrgänge eingestuft werden. Darauf haben sich die Ministerinnen und Minister am Donnerstag in einer Schaltkonferenz verständigt. Auch beim Thema «Sitzenbleiben» gibt es eine gemeinsame Empfehlung.

«Die Kultusministerkonferenz bekräftigt, dass die Abiturprüfungen auch im Jahr 2021 stattfinden», heißt es in dem gemeinsamen Beschluss. Dafür solle auch der gemeinsame Abituraufgabenpool genutzt werden, «wenn dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen». Die Länder sagen außerdem zu, sicherzustellen, dass die Abschlüsse im Sekundarbereich eins, also beispielsweise Haupt- und Realschulabschlüsse, erlangt werden können. Einschränkend heißt es hier: «in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen» und «unter Wahrung der regulären Standards und Beachtung der landeseigenen Regelungen». Zu Berufsabschlüssen heißt es: «An Berufsschulen sind Prüfungen durchzuführen, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt.»

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) sagte zu den getroffenen Verabredungen: «Unser heutiger Beschluss ist von dem Leitgedanken getragen, dass Schülerinnen und Schülern in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr keine Nachteile für ihre weitere Bildungsbiografie entstehen dürfen.»

Insgesamt sind sich die Minister einig, dass Prüfungen auch in geschlossenen Schulen stattfinden können, «sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt». Auch im vergangenen Frühjahr fanden bei geschlossenen Schulen Prüfungen statt. Mündliche Prüfungen sollen im Ausnahmefall diesmal auch über Video möglich sein.

Aufgegriffen wird in dem KMK-Beschluss auch die Debatte über das «Sitzenbleiben». Der Deutsche Lehrerverband hatte mehrfach gefordert, lernschwachen Schülern eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres anzubieten, ohne das als «Sitzenbleiben» zu werten. In der KMK-Vereinbarung heißt es nun, dass die Länder Schülern die Möglichkeit eröffnen könnten, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer angerechnet werde – «insbesondere in der gymnasialen Oberstufe».

Das freiwillige Wiederholen eines Schuljahres ist auch heute schon möglich. Mancherorts wird es allerdings als «Sitzenbleiben» gewertet. Das bedeutet, dass ein Schüler unter Umständen die Schule verlassen muss, wenn er freiwillig wiederholt und seine Leistungen am Ende des Wiederholungsjahres nicht für eine Versetzung reichen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Verabredung der Kultusminister um einen rechtlich nicht bindenden gemeinsamen Rahmen. Die Bundesländer sind für Schulpolitik selbst verantwortlich und entscheiden am Ende selbstständig, wie genau sie in der Pandemie weiter vorgehen.

Um die Bildungsrückstände halbwegs aufzufangen, die durch die aktuelle Situation entstehen, erwähnen die Kultusminister zudem verschiedene Maßnahmen, die zum Teil in ihren Ländern auch schon umgesetzt werden. Dazu gehören die Verschiebung von Prüfungsterminen oder weniger Klassenarbeiten und Klausuren, um Lernzeit zu gewinnen und mehr Eigenständigkeit der Schulen bei der Auswahl von Prüfungsaufgaben.

Von Bildungsgewerkschaften wurde die Vereinbarung begrüßt. Die Regelungen zu den Abschlussprüfungen seien überfällig gewesen, sagte der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann.

Sie sei zufrieden, dass der Druck, den man bei dem Thema gemacht habe, nun bei der KMK zu dieser Vereinbarung geführt habe, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe. Tepe begrüßte, dass Spielräume etwa bei Prüfungsterminen oder Klassenarbeiten eingeräumt würden, betonte aber auch, dass die Vereinbarung keine endgültige Sicherheit geben könne: «Es kann sein, dass weiter nachgesteuert werden muss, wenn die Infektionszahlen durch die befürchtete Virusmutation wieder stark ansteigen. Wir fahren weiter nur auf Sicht.» Die GEW-Chefin forderte, dass besonders Fördermöglichkeiten für benachteilgte Schüler in den Blick genommen werden müssten. News4teachers / mit Material der dpa

Maximale Verunsicherung: Wie die Kultusminister jedes Vertrauen verspielen

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omg
3 Jahre zuvor

Die Realitätsverweigerung der Kultusminister ist ja nun nur noch peinlich.

Georg
3 Jahre zuvor

Sogar ohne Präsenzunterricht sind die Prüfungen an sich in Präsenz durchführbar. Die gezielte Prüfungsvorbereitung kann problemlos in Distanz oder sogar komplett eigenständig durchgeführt werden, schließlich gibt es die zentral gestellten Aufgaben der Vorjahre im Netz oder zu kaufen. Das Problem sind der Schulweg und das kaum kontrollierbare Verhalten der Schüler selbst.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

@Georg
“ … schließlich gibt es die zentral gestellten Aufgaben der Vorjahre im Netz oder zu kaufen.“

Bei uns im Haushalt steht gerade Abitur an, so dass sich für alle LK-Fächer besagte Vorbereitungsbücher stapeln. Leider muss ich sagen, dass die Verlage vom ‚Redigieren‘ GAR NICHTS halten. In Mathe wimmeln die Bücher vor Fehlern – Lösungen wurden per cut & past kopiert ohne diese an die Aufgabenstellung anzupassen -.

Na wenigstens kann man über manche Lösungen auch lachen, wenn aus einer Grafik des Alters von Kleinkindern im Verhältnis zur Körpergröße (Länge) für ein zweijähriges Kind ein KÖRPERGEWICHT von 86 Kilogramm(!) als KORREKTE Lösung herauskommt.
– Bei Maßeinheiten ist es so wie mit Äpfeln und Birnen, nicht beliebig austauschbar –

Habe unseren Junior schon darin bestärkt, alle Fehler zu sammeln und an den Verlag zurückzuschicken.

Jetzt mal ohne Witz, ES IST TRAURIG das Schulbuchverlage soetwas anbieten.
Für lernschwächere SuS sind manche Fehler in den Lösungen nicht unbedingt offensichtlich, so klappt dann die korrekte Lösung der Abi-Aufgabe am Prüfungstag auch nicht.

Wunder SAM
3 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

muss natürlich heißen:
ES IST TRAURIG, dass ….

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Wunder SAM

Na ja, die Fehler sind natürlich ärgerlich. Bei den lernschwächeren Schülern kommen die 12-15 Notenpunkte kaum in Frage, viel mehr erst einmal das reine Bestehen der Prüfung. Dafür genügen auch die im Handel erhältlichen Hefte oder die im Netz kostenfrei verfügbaren Altprüfungen.

Ohne Worte
3 Jahre zuvor

Ich frage mich was an diesem Beschluss gut sein soll?!
Ich bin Azubi im 2. Lehrjahr und mache diesen März meine Zwischenprüfung und im Dezember meine Abschlussprüfung.
Ich werde beide nicht bestehen und falls doch, nur mit Glück.
Einfach Danke für nichts.
Ich weiß nicht woher die sich alle das Recht nehmen, über etwas zu entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben. Warum werden wir Schüler, Studenten oder Lehrer gefragt was sinnvoll ist ?
Wird sich leider nichts ändern.
Bildung / Arbeit geht vor Gesundheit. Tolles Land.

Andre Hog
3 Jahre zuvor

«Unser heutiger Beschluss ist von dem Leitgedanken getragen, dass Schülerinnen und Schülern in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr keine Nachteile für ihre weitere Bildungsbiografie entstehen dürfen.»
Das ist sehr schön und entspricht nach meiner Einschätzung zu 100% den Wünschen der LuL, der SuS und der Eltern.
Was aber dazu unser Leidgedanke ist, das lässt sich leicht formulieren:
Wir wollen auf wieder so normalen Schulalltag, wie möglich….aber da das bedingt durch die CoronaRralität z.Z. nicht möglich ist, ohne massive gesundheitliche Gefährdungen für alle an Schule Beteiligten geht, hätten die notwendigen Entscheidungen zugunsten sicheren Präsenzunterrichts bereits im letzten Sommer getroffen werden müssen. Das war den Herrschaften leider zu kostspielig, das das Geld der Steuerzahler den Großunternehmen, wie z.B. der Lufthansa, TUI oder den Betrügern VW in den Rachen geworfen werden musste, um die postpolitischen Chancen auf Aussichtsratsposten zu verbessern oder zu sichern.
In der vergangenen und der aktuellen Situation der Pandemieentwicklung immer noch nicht für ausreichenden Gesundheitsschutz in Schulen zu sorgen ist genauso fahrlässig, wie jemanden mit verbundenen Augen zu einem Spaziergang auf der Autobahn zu nötigen. Versucht das doch mal…bin gespannt, ob die Justizbehörden euch bei diesem Tun gewähren lassen.

Klaus Lehmkuhl
3 Jahre zuvor

Das kann man nicht nur peinlich nennen . Das ist bodenlos .

Claudia
3 Jahre zuvor

Das ist alles fern der Realität. Die KMK ignoriert die Ängste und Sorgen der Lehrer/innen, hält sich die Ohren zu, wenn die Experten ihre Sicht der Dinge beim Namen nennen und die SuS haben ja eh keinen Plan oder keine Lust, wenn diese bestätigen, dass dieses und auch das vergangene Schuljahr mehr als schlecht gelaufen ist. Natürlich gibt es auch positive Meldungen, aber jetzt ist der Zeitpunkt, sich endlich an denen zu orientieren, die es eben nicht so rosig sehen, die Schwierigkeiten hatten und haben und nicht weiterhin den Maßstab an denen ansetzen, bei denen alles glatt lief und läuft. Ich könnte schreien über diese Ignoranz.