OVG: Oberstudienräte haben keinen Anspruch auf Ausgleich von Mehrbelastung

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HANNOVER. Oberstudienräte an Gymnasien haben keinen Anspruch auf Anrechnungsstunden für neben dem Unterricht wahrgenommene Funktionsaufgaben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen jetzt entschieden. Bemerkenswert ist die Begründung: Wer befördert wurde, arbeitet effizienter – davon könne der Dienstherr jedenfalls ausgehen.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit dem aktuellen Urteil die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 31. Januar 2019 (Az.: 2 A 4975/18) zurückgewiesen, mit der dieses die Klage eines in Vollzeit an einem Gymnasium beschäftigten Oberstudienrates (Besoldungsgruppe A 14) auf Gewährung von zwei sogenannte Anrechnungsstunden abgewiesen hat (Az.: 5 LB 133/20).

Mit dem Amt des Oberstudienrates an einem Gymnasium sind neben der üblichen Unterrichtstätigkeit, die er im gleichen Umfang wie ein Studienrat (Besoldungsgruppe A 13) wahrnimmt, sogenannte Funktionsaufgaben verbunden. Im Fall des Klägers handelt es sich dabei um die Fachkonferenzleitung des Faches Latein, die Organisation und Betreuung des Ganztagsangebots sowie weitere Aufgaben.

Der Kläger ist der Auffassung, dass ihm aus Fürsorgegründen zwei Anrechnungsstunden (und damit eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung) zu gewähren seien, weil er die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden aufgrund seiner umfangreichen Funktionsaufgaben deutlich überschreite. Zudem würden Oberstudienräte an Gymnasien in ungerechtfertigter Weise benachteiligt, weil Lehrer, die an anderen Schulformen mit vergleichbaren Funktionsaufgaben betraut seien, als Ausgleich hierfür Anrechnungsstunden erhielten.

„Inhabern von Beförderungsämtern können überschaubare Mehrbelastungen durch eine gesteigerte Effizienz und bessere Arbeitsorganisation ausgleichen“

Der Senat hat die Berufung des Lehrers gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Bei Inhabern von Beförderungsämtern dürfe der Dienstherr grundsätzlich davon ausgehen, dass sie überschaubare Mehrbelastungen durch eine gesteigerte Effizienz und bessere Arbeitsorganisation ausgleichen könnten.

Dass vom Kläger über die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden hinaus Zuvielarbeit verlangt werde, habe er nicht hinreichend dargelegt. Auch verletze die derzeitige Rechtslage, nach der die Gewährung von Anrechnungsstunden für Oberstudienräte an Gymnasien – anders als etwa an Gesamtschulen – nicht vorgesehen sei, nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Der insoweit maßgeblichen Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen liege ein Gesamtregelungskonzept zugrunde, im Rahmen dessen unter anderem im Hinblick auf die Gewährung von Anrechnungsstunden zwischen den verschiedenen Schulformen aus sachlichen Gründen differenziert werde, hieß es.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. News4teachers

„Entscheidend ist, dass jede Arbeitszeit, die geleistet wird, auch erfasst wird“: Was das BAG-Urteil für Lehrkräfte bedeutet

 

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Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

„dass sie überschaubare Mehrbelastungen durch eine gesteigerte Effizienz und bessere Arbeitsorganisation ausgleichen könnten“

Da bleibt aber des Pudels Kern*: überschaubare Mehrbelastungen

[*Faust aufs Auge]

Last edited 1 Jahr zuvor by Dil Uhlenspiegel
Schattenläufer
1 Jahr zuvor

Das motiviert natürlich in einem Land in dem man Funktionsstellen schon jetzt wie Sauer-Bier anpreisen muss.

Schulleiter Grundschule wer will, wir nehmen jeden.
Was, keiner? Wie kann denn das sein???

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

In der Grundschule gibt es keine Oberstudienräte. Und Zusatzaufgaben werden nebenbei für nichts erledigt.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Das kommt ja einer Gleichstellung sehr nah!

Emil
1 Jahr zuvor

Der Werte Oberstudienrat bekommt für seine Beförderung und der damit verbundenen Aufgaben bereits ca. 500Euro pro Monat! Und jetzt noch zusätzliche Ermäßigung?
Genau dieses Verhalten spiegelt das abstruse Denken vieler Gymnasiallehrer wieder.
Übrigens, an anderen Schularten werden diese Aufgaben ohne Gehaltserhöhung und ohne Ermäßigung erledigt!!!

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Spricht da der Neid aus Ihnen? Oder könnte man nicht doch annehmen, dass in diesem Bereich auch wesentlich mehr geleistet werden muss und dies, wie in der Wirtschaft auch, selbstverständlich auch besser bezahlt wird??

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Neid!

Wenn es so toll ist, hindert Sie ja niemand sich für eine Funktionsstelle zu bewerben!

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Hier sieht man die Widerlinge, welche in den NRW A13 Für alle Threads negative Stimmung machen. Ekelhaft

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Genau, „Quiet Quitting“ bei vollen Bezügen als ausgewogene Work-Life-Balance

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Auch dieser Monat ging geht nun vorbei. Und Sie haben noch immer 500Euro weniger in der Tasche. Pro Monat. Jeden Monat.

Auch die Lehrerprognose zeigt, dass sich dies nimmermehr ändern wird. Ab 2030 ist alles dicht.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Widerlinge???

Meinst du das wirklich so, wie du es hier schreibst??

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Danke, prima Antwort.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Danke für den klasse post.
„Langsam mal zusammenarbeiten müssen“ Gute Zusammenarbeit kann den Job sehr erleichtern. Einige sollten sich überlegen, ob 100€ mehr angenehmes Arbeiten, Sichgegenseitighelfen ersetzen können. ( Btw. Beförderung, Funktionsstellen etc. befürwortet immer noch der SL; wenn er schlau ist, berücksichtigt er auch, ob sich da ein soziales Wesen bewirbt. Es soll zwar auch anderes geben, obs funktioniert…..)

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Zusammenarbeit ist aber nicht, wenn man gegen die KollegenInnen in einer anderen Schulform polemisiert. Wieviel wir wirklich arbeiten müssen Sie uns schon glauben, und dass das mehr ist als eine ’normale‘ volle Stelle ebenso. Viele Grüße – der ‚werte‘ Oberstudienrat.

Im Übrigen geht das nur, weil wir Beamte sind – keine Arbeitsplatzbeschreibung haben und qua Beamtenstatus einfach machen müssen, was man uns sagt, ohne uns wehren oder streiken zu können. Der Staat wäre schön blöd, den Beamtenstatus abzuschaffen … in Schleswig-Holstein hat man ihn wieder eingeführt, als herauskam, das Angestellte sehr viel mehr kosten!

Last edited 1 Jahr zuvor by Rabe aus NRW
Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Genau das hat das Gericht gesagt. Nur dann wieder Ermäßigung zu fordern passt halt nicht ins Bild. Vielleicht lesen Sie den Artikel nochmal!

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Moment mal. Sie erzählen hier gerade richtigen Quark. Wenn ich in einem Unternehmen tätig bin, 40 Stunden arbeite, und dann die Beförderung zum Gruppenleiter oder Abteilungsleiter erhalte, arbeite ich weiterhin 40 Stunden. Ich bekomme aufgrund der Mehrverantwortung jedoch mehr Lohn. Ich gebe Aufgaben an meine Mitarbeiter ab und erhalte neue Aufgaben.

Hier heißt es jedoch: Funktionsstellen haben kein Anrecht darauf vorherige Aufgaben abzugeben. Sprich: man arbeitet nun mehrere Stunden pro Woche zusätzlich und bekommt diese Mehrarbeit vergütet. Das entspricht nicht dem Standard der Arbeitswelt. Wie bereits hier als Kommentar beschrieben wurde, fehlt dadurch der Anreiz. Man kann sich genauso einen Nebenjob suchen, der dann durchaus zu einem besseren Nettolohn führt. Die Argumentation von Gericht ist ja auch sehr bescheiden. Ab einem unbekannten Punkt soll man als Lehrer in der Lage sein seine bisherige Arbeit in weniger Arbeitszeit ableisten zu können. Dazu sind laut Gericht aber dann auch nur Oberstudienräte in der Lage…

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Hier scheint ein „Teamleiter“ für 40 Wochenstunden gemeint, denn in der freien Wirtschaft setzen sich Gehälter bei unteren (weisungsgebundenen) Leitungsbebenen als Führungskräften nicht aus reinen Wochenstunden die zum Monatsgehalt führen zusammen, sondern aus variablen Vergütungsanteilen.

Kartoffel
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Da arbeitet auch niemand nur 40 Stunden…

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kartoffel

Stimmt: mein Partner (oberes Management) geht nach 35h die Woche nach Hause, Urlaub nach Bedarf – mindestens jedoch 32 Tage im Jahr und noch so einige Gadgets mehr, Gehalt deutlich höher als meins (ich arbeite Vollzeit). Und nö, kein Hochschulstudium in Harvard, sondern einfacher Ausbildungsberuf und hochgearbeitet in der ganz normalen Wirtschaft, mittelständischer Betrieb.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Oft AT-Verträge…und dann nix mit 40 / 37,5 / oder 35-Stundenwoche.

Stichwort: Vertrauensarbeitszeit.

Generell sollte man vielleicht einmal einwerfen, dass gerade wirtschaftlich agierende Unternehmen absolut nichts zu verschenken haben!

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Und was genau muss da mehr geleistet werden?

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Mehr Geld gibts in der Wirtschaft im Regelfall nicht für schnelleres Arbeiten (außer Sie erhalten Akkordlohn), sondern für mehr Verantwortung. Wenn ich mich als gelernter Bandarbeiter qualifiziere und Abteilungsleiter werde, stehe ich nicht mehr die gesamte Arbeitszeit am Band, da ich sonst meine Aufgaben als Abteilungsleiter nicht erfüllen kann. Das Urteil bzgl. Erwartens höherer Effizienz bei Beförderungen erklärt sich mir nicht; impliziert es doch, dass nicht Beförderte ineffizient arbeiten. Solch ein Generalverdacht ist ungeheuerlich – alle nicht beförderten Richter arbeiten also ebenfalls ineffizient?

Last edited 1 Jahr zuvor by Mika
Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Also bei uns macht Oberstudienrat zu Studienrat netto 250 € aus.

Dafür fällt ab Oberstudienrat der Ortszuschlag weg. Macht minus 100€.

Direkt nach der Beförderung liegt das Plus bei 150€ monatlich.

Mehrarbeit in meinem Job etwa 3-4 Stunden pro Woche + Konferenzen im Zeitwert von etwa 40 Stunden pro Jahr, also etwa noch eine Stunde pro Woche.

Also insgesamt 4,5 Stunden mehr in der Woche. Macht im Monat 20 Stunden.

Stundenlohn wären dann 7,50€. Das liegt für die Arbeit der Funktionsstelle unter dem Mindestlohn der Reinigungskraft die mittags auch noch da ist.

Dafür kommt dann noch dauernd jemand im Ministerium mit einer tollen Idee um die Ecke und stellt dann fest, dass das überraschender Weise Arbeit macht.

Was jetzt?
Wir haben doch an den Schulen die Funktionsstelle XY! Mit viel gutem Willen passt das doch ins Profil.
Also los könnten Sie sich bitte in Zukunft auch noch um Dies und Das kümmern.

Bei Funktionsstellen wächst über die Jahre leider die Arbeit bedeutend stärker als die Entlohnung.

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Sie können Beförderungen ja zurück geben. Dann können Sie auch wieder Däumchen drehen. Wie angeblich alle anderen auch.

Last edited 1 Jahr zuvor by Emil
Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Schattenläufer sprich nicht von Däumchen drehen, sondern davon, dass bestimmte Tätigkeiten aufgrund ihrem Arbeitsaufwand vergütet werden und eben kein weiterer Ausgleich stattfindet, sodass eine Funktionsstelle einem schlecht bezahlten Nebenjob entspricht, der streng genommen sogar rechtswidrig, da unter Mindestlohn liegt, ist.

Ich verstehe ihre Wut auch nicht. Wenn es ihnen ums Geld geht, arbeiten sie das absolute Minimum und suchen sich einen Nebenjob bei einem Supermarkt. Dann liegt ihr Stundenlohn sogar über dem eines Studiendirektors und sicher auch über sehr vielen Oberstudiendirektoren. Wenn es ihnen um fehlende Beförderungsmöglichkeiten geht, können sie sich doch freuen. Auch ihre Werten Kollegen vom Gymnasium werden wie Resteabfall behandelt.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Wo habe ich denn behauptet, dass irgendjemand im Schuldienst Däumchen dreht???
Ich habe lediglich behauptet, dass die Übernahme einer Funktionsstelle mehr Arbeit macht als das durch den Lohnanstieg abgedeckt wird.

Die Aussage „Geben Sie die Beförderung doch zurück dann können Sie Däumchen drehen.“ ist recht anmaßend.
Was soll ich darauf sagen?
„Bewerben Sie sich doch auch für eine Funktionsstelle. Dann können Sie fürs Nichts-Tun auch dicke Kohle abgreifen“.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

„Stundenlohn wären dann 7,50€. Das liegt für die Arbeit der Funktionsstelle unter dem Mindestlohn der Reinigungskraft die mittags auch noch da ist.“

A13 und abends Pizzas ausliefern. Bringt mehr Geld und hat die bessere Work-Life-Balance…

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Danke, genau so ist es!
Glaubt uns leider keiner, daher die Missgunst.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Unentgeltlich nur von (ich kann es nicht anders sagen) Menschen, die zu wenig Selbstachtung haben und denen ihre Zeit und Arbeit nichts wert ist.

Wenn diese Menschen srlbst sich nicht achten – warum sollten es dann andere tun?

„Leuchtende Kinderaugen“? „Balkonklatschen“?

Dietmar
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Eine Schulleitung am BK bekommt in der Regel A16 und arbeitet trotzdem nur 41 Stunden pro Woche.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dietmar

SL am BK = 41 Wochenstunden ?

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dietmar

Nominell – in der Praxis 60.

Dietmar
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Der werte Oberstudiendirektor bekommt für seine Beförderung und der damit verbundenen Aufgaben in der Regel A16 pro Monat und muss trotzdem nur 41 Stunden arbeiten.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dietmar

A16Z – zur Grundbesoldung kommt eine Zulage in Abhängigkeit von der Schülerzahl der Schule.

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dietmar

Im Artikel ging es um Oberstudienräte, nicht um Oberstudiendirektoren – vom Gehalt ein riesiger Unterschied!

Katinka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dietmar

Ein Oberstudiendirektor ist in aller Regel Schulleiter(in) eines Gymnasiums. Wenn Sie ernsthaft glauben, dass der nur 41 Std / Woche arbeitet, haben Sie noch nie in einer Schule gearbeitet oder auch nur die geringste Ahnung davon, was für eine(n) Schulleiter(in) an Themen anfällt.

Doppel A 15
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Dann sollen die Kollegen der „anderen Schularten“ auch erfolgreich für ihre Interessen einstehen. Vielleicht mal die Muttis fragen
Oder die Piloten oder die FDP…
statt sich leid zu tun oder zu jammern.

Karen Blümchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Wow. Wo gibt es denn 500 Euro mehr???
Bin A14 in Nds. geworden und da gab es, da ohne Familie, 80/90 Euro mehr.

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Schlechte Zustände rechterftigt man nicht damit, dass es woanders noch schlechter ist. Aber bitte, macht nur weiter mit dem übereinander herfallen, die Kulutsminister freuts: Kollegen, die untereinander angeifern begehren nicht gegen oben auf, sondern sind mit sich selbst beschäftigt.

Rabe aus NRW
1 Jahr zuvor

Interessant angesichts der Berichterstattung über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Die Ministerien werden sich umgucken, wenn das auf Lehrer angewandt wird – bzw. uns nicht glauben, wenn wir unsere Arbeitszeit angeben bzw., wie schon geschehen (NRW), uns einfach ermahnen, an unserem Zeitmanagement zu arbeiten. —- Ich bin in 4 Monaten weg – jippiiiiiieee!

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rabe aus NRW

Arbeitszeiterfassung – die Ministerien werden sich gegenseitig dazu gratulieren und sich auf die Schultern klopfen, weil sie soooo viel Geld sparen – einfach anweisen und wir machen alles fein in unserer Freizeit.

Die werden sich ein Loch in den Bauch freuen und Freudenstränd. vergießen, wenn sie sehen, wie lange wir uns schon ohne Streik (das dürfen wir wohl aus „guten“ Grunden nicht) so schlecht behandeln und ausbeuten lassen.

Sie werden kollektiv zu dem Scuss kommen – da geht noch mehr!

Das werden sie feiern.

Zu mehr ist die Arbeitszeiterfassung m.M. nichts nütze.

Keine Stundenermäßigung, kein Ausgleich – nur weiterer Hohn und Spott und fehlende Fürsorge mit keinem Arbeitsschutz.

Pessimistisch? Nein, Realismus.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Ganz einfach, den bürokratischen Blödsinn unterwandern – entweder keine Z<ahlen abgeben oder Phantasieangaben machen. Am einfachsten ist aber folgendes, bei einer ordentlichen Zeiterfassung müssen die Zeiten bestimmten Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet/kontiert werden.
Also null Stunden auf „Erbringung von Unterrichtsleistungen“ kontieren und viele Stunden auf den Punkt „allgem. Verwaltung“ und die Punkte „Erziehungsmaßnahmen“ sowie „Ordnungsmaßnahmen“ und „sonstige/berufsfremde Tätigkeiten“ kontieren, damit die Auswertung zeigt, es wird von Lehrkräften alles gemacht, außer Unterrichten und Unterricht vorbereiten.

Principal
1 Jahr zuvor

Ab nach Bayern! Da werden alle Gymnasialen nach ein paar Jahren nach A14 befördert. Ohne Zusatzaufgaben. Die hat man dann erst mit A15.

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor
Antwortet  Principal

Dafür haben die GS-Lehrerinnen in Bayern 1 Stunde unbezahlte Mehrarbeit aufgebrummt bekommen.

Principal
1 Jahr zuvor

Das wird allen Schularten in Bayern demnächst so gehen. Für das Gymnasium hat sich die Bewerberanzahl seit 2018 halbiert, schaut man an die Unis, ist kein ausreichender Nachwuchs in Sicht.

Katinka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Principal

Zusatzaufgaben hat man natürlich trotzdem. Bayern ist das einzige BL, wo Schulaufgaben und z.T. Kurzarbeiten respiziert werden, von der Fachleitung. Neuerdings wird auch die Fachleitung respiziert, das bekommen natürlich die A14er aufgetragen. Ohne Ausgleich und nicht gerade wenig Aufwand.
Aber ansonsten ist es korrekt: A14 ist hier eine Regelbeförderung, bei den Städten/Kommunen sogar noch eher als beim Staat. Die Fachleiter, Oberstufenkoordinatoren, Stufenleiter oder Mitarbeiter im Direktorat haben dann A15, die Schulleitung A16.

Michi
1 Jahr zuvor

„Zudem würden Oberstudienräte an Gymnasien in ungerechtfertigter Weise benachteiligt, weil Lehrer, die an anderen Schulformen mit vergleichbaren Funktionsaufgaben betraut seien, als Ausgleich hierfür Anrechnungsstunden erhielten.“

Was für eine Frechheit!
Soll er doch an eine andere Schulform wechseln und die Aufgabe für A12 + 2 Entlastungsstunden machen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Michi

An anderen Schulformen wie z.B. GE sind A14-Stellen in der SekI Funktionsstellen (SL oder AL). Für Schulleitungsaufgaben erhalten Schulen in NRW je nach Größe Ermäßigungsstunden, die durch den Schulleiter (m/w/d) auf alle Schulleitungsmitglieder nach eigenem Ermessen aufgeteilt werden können.
Aus dem allgemeinen Topf der Ermäßigungsstunden entscheidet der SL (m/w/d) nach billigem Ermessen und Billigung durch die Lehrkräftekonferenz (keine Zustimmungspflicht) über die Vergabe der Ermäßigungsstunden an Lehrkräfte, die besondere Aufgaben oder Arbeitsverpflichtungen übernehmen und die nicht durch eine Beförderung abgegolten werden können. Beförderungen werden ja nur durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben ausgesprochen, wenn es der Stellenkegel, der der Schule durch die Bez.-Reg. zugewiesen wird, zulässt. Mit der Zuerkennung der Beförderung entfällt dann die im Vorfeld gewährte Ermäßigung, sie unterliegt keinem Bestandsschutz.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Michi

Die haben in der Regel auch eine deutlich höhere Unterrichtsverpflichtung!

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

… ja und, dafür unterrichten Sie an nicht-gymnasialen Schulen auch höchsten 20 Minuten je Unterrichtsstunde, der Rest besteht aus Warten auf die Schülerschaft und Erziehungsmaßnahmen. Wer bei vollem Deputat an einer SekI-Schule die Hälfte seines Deputats ungestört unterrichten kann, ist doch ein Glückspilz, der sich wahrlich nicht beschweren Kann:)

(Wer ironieblind ist, dem kann ich die Aussage auch vortanzen!)

Mika
1 Jahr zuvor

Das ist genial! Dann unterrichten jetzt Schulleitungen mit vollem Stundendeputat: schließlich haben sie mehr Geld bekommen, wurden in ihre Position befördert und können daher gleichzeitig ihre Leitungsfunktionen wahrnehmen und unterrichten. Der Lehrermangel hat ein Ende, freuet Euch! Ich finde, das kann man doch ausweiten, oder?

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Vielleicht sollte ich besser dazu schreiben, dass das purer Sarkasmus von mir ist…

Ichwersonst
1 Jahr zuvor

Je nachdem kann die Ganztagsschule ein riesengroßer Brocken sein. Ich bin überrascht, das das ohne Entlastung gehen soll.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor

„Wer befördert wurde, arbeitet effizienter – davon könne der Dienstherr jedenfalls ausgehen.“

Nun, unsere KuMis wurden ja nie befördert – außer in ihre Position, denn irgendwo mussten sie wohl untergebracht werden.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Nee, widerspruchsloser – wäre es anders, er wäre ja nicht befördert worden …

Bitte verwechseln sie nicht Laufbahnbeamte mit B-besoldeten Versorgungsfällen, da tun Sie selbst A14-ern unrecht.

Screami
1 Jahr zuvor

In meinem Bundesland macht eine A14 Stelle am Gymnasium auch etwa 150 Euro zu der vorherigen A13 Z aus.
Ich habe dafür schon Jahre vorher die Arbeit der A14 Stelle gemacht, hätte nach Erhalt der Funktionsstelle aber erst 3 Jahre später die Bezahlung bekommen.
Ich habe dann als die Stelle ausgeschrieben wurde dankend abgelehnt, mache die Zusatzarbeit jetzt natürlich auch nicht mehr und habe pro Stunde mehr Geld raus als derjenige der die A14 Stelle bekommen hat.

Dementsprechend ein wegweisendes Urteil noch genauer zu prüfen, ob sich das wirklich rechnet was man da geboten bekommt.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Screami

Der Unterschied ist ja auch deshalb so gering, weil – zumindest bei Tarifbeschäftigten hier in NRW – mit der ausgesprochenen Beförderung eine Erfahrungsstufe gestrichen wird.
Mit dem Aufstieg von A12/E12 nach A13/E13 wird zusätzlich ja auch noch die Jahressonderzahlung um weitere Prozentpunkte gekürzt.

Wie heißt es doch so schön: „Leistung muss sich wieder lohnen …“

Wundert sich eigentlich noch irgendwer, wenn die Antwort lautet: „Macht doch euren Dreck alleene!“

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Screami

War auch der Grund für meine Übernahme einer Funktionsstelle.

Fing ganz harmlos an. Unsere SL fragte mich als jungen engagierten Kollegen ob ich mich mal um XY kümmern könnte.
War nicht so viel Arbeit und als junger Lehrer….

Mach 3-4 Jahren wurde daraus eine Funktionsstelle.
Inzwischen war der Arbeitsaufwand auch deutlich gestiegen.

Der SL riet mir eindringlich mich zu bewerben, da sonst ein anderer Kollege, der bisher nichts für diese Stelle getan hatte, die Funktionsstelle bei Bewerbung erhalten würde.

Bis zur Beförderung in die passende Gehaltsstufe dauert es in unserem Bundesland dann auch wieder 2-3 Jahre.

Man macht den Job als zunächst mal 5-7 Jahre für Gotteslohn.

Das hat nichts mit fehlender Selbstachtung zu tun wie ober geschrieben wurde.

Erstens fängt so was ganz klein an und wächst und wächst und wächst dann.
Zweitens führt bei uns kein andrer Weg nach Bern. So oder A13 bleiben. Regelbeförderung ist nicht.

Eigentlich interessant, dass für das sorgfältige und zuverlässige Durchführen des Kerngeschäfts über viele Jahre keine Beförderung drin ist.

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor

Für dieses Problem gib es eine Lösung: einfach die Aufgaben, mit Verweis auf Überschreitung der Höchstarbeitszeit liegen lassen und abwarten was dann passiert. Meiner Erfahrung nach: gar nichts.

447
1 Jahr zuvor

Absolut zutreffend.