Schulministerin: Lehrkräfte sollen mit Schülern für Demokratie (gegen die AfD) demonstrieren

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BIELEFELD. Nach einem Missverständnis rund um das Neutralitätsgebot Anfang des Monats hat Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller nun in einem Interview erneut klargestellt: Lehrkräfte dürfen sich an den weiterhin stattfindenden Demonstrationen gegen Rechtsextremismus beteiligen. Gegenüber der Zeitung «Neue Westfälische» sagte die CDU-Politikerin, sie möchte Lehrkräfte ausdrücklich dazu ermuntern, ein Zeichen für die Demokratie zu setzen – «gern auch mit ihren Schülern». Selbst auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, gab die Ministerin eine für Politiker*innen überraschend deutliche Antwort.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) ruft Lehrkräfte auf, sich an den Demonstrationen im Land gegen Rechtsextremismus – wie hier in Nürnberg am 20.01.2024 – zu beteiligen. Symbolbild: Shutterstock/Corinna Haselmayer

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller hat Lehrerinnen und Lehrer dazu aufgerufen, an den Protesten gegen rechts im Land teilzunehmen – auch zusammen mit ihren Schülern. «Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern», sagte die CDU-Politikerin der Zeitung «Neue Westfälische».

Auf die Frage, ob dies auch ein Zeichen gegen die AfD sei, antwortete die Ministerin: «Unser Ministerpräsident hat die AfD jüngst als Gefahr für die Demokratie bezeichnet. In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie und gegen alle Feinde des Rechtsstaates.» Sie habe selbst erst vor wenigen Tagen an einer Demonstration teilgenommen, so Feller.

Missverständnis um Schreiben zur Neutralitätspflicht

Anfang des Monats musste das NRW-Schulministerium schon einmal klarstellen: Lehrer dürfen sich in ihrer Freizeit an den aktuellen Demonstrationen gegen Rechtsextremismus beteiligen (News4teachers berichtete). «In den aktuellen Zeiten wird gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement begrüßt», sagte damals ein Ministeriumssprecher. Vorausgegangen war ein Schreiben der Bezirksregierungen, dass die Lehrkräfte im Land an ihre Neutralitätspflicht erinnerte. Dieses habe sich jedoch nicht auf die aktuellen Geschehnisse bezogen, wie ein Sprecher der Schulministerin betonte. Tatsächlich sei die Rundverfügung mit dem Titel «Beamtenrechtliche Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht in Wahlkampfzeiten» als Vorbereitung auf die Europawahl im Juni verschickt worden. Dies geschehe routinemäßig fünf Monate vor der Wahl.

Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisierte fehlendes Fingerspitzengefühl. «Der Aufruf zur Mäßigung hat bei Lehrkräften und Schulleitungen zu Verunsicherung geführt, weil gerade jetzt die Mahnung zur Mäßigung mehr als missverständlich ist», teilte die nordrhein-westfälische GEW-Vorsitzende Ayla Çelik mit. Viele Betroffene hätten den Brief missverstanden und auf die stattfindenden bundesweiten Demonstrationen bezogen. Çelik sagte, sie hätte in der aktuellen, nicht alltäglichen Gemengelage «mehr Sensibilität der Bezirksregierungen oder auch eine Klarstellung der Ministerin erwartet».

Bedeutung des Neutralitätsgebots aus juristischer Sicht

Was das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte im Unterricht bedeutet, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem juristischen Gutachten herausgearbeitet. Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates sei ein «fundamentaler Bestandteil einer pluralen Demokratie», so heißt es in dem Heft. «So würde es freier Meinungsbildung und offenem Meinungsaustausch zuwiderlaufen, wenn Lehrer_innen etwa in ihrem Unterricht zur Wahl einer bestimmten politischen Partei aufrufen.» Aber: «Dabei ist zu berücksichtigen, dass beamtete wie auch nicht beamtete Lehrkräfte gemäß den menschenrechtlichen Verträgen, dem Beamtenrecht und dem Schulrecht dazu verpflichtet sind, sich für die Menschenrechte, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die dahinter stehenden Werte einzusetzen. Lehrer_innen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für die Grundprinzipien der Grund- und Menschenrechte einzutreten.»

Mit Blick auf die AfD heißt es: «Der aus den Menschenrechten abzuleitende und rechtsverbindliche Bildungsauftrag würde leerlaufen, wenn das Gebot der Chancengleichheit der Parteien so interpretiert würde, dass rassistische und rechtsextreme Positionierungen von Parteien nicht als solche thematisiert werden könnten. Das Gebot der Chancengleichheit der Parteien kann daher nicht so verstanden werden, dass Schulen ihren Bildungsauftrag nicht wahrnehmen können: Vertritt eine am politischen Wettbewerb teilnehmende Partei systematisch rassistische beziehungsweise rechtsextreme Positionen, sei es durch ihr Programm oder dadurch, dass sich ihre Führungspersonen wiederkehrend entsprechend äußern, dürfen Lehrkräfte dies im Unterricht thematisieren.» News4teachers / mit Material der dpa

Anti-AfD-Proteste – GEW-Landeschefin stellt klar: „Schule ist nicht neutral, sondern Demokratie und Menschenrechten verpflichtet!“

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Unverzagte
2 Monate zuvor

Kläre, eindeutige Ansage, Chapeau Frau Feller !

Diese dringend notwendig, aufrechte Haltung vermissen wir sehr bei unserem Schulminister, der keinen Ärger mit seinem AfD angehörigen Abteilungsleiter auslösen möchte…

Echt
2 Monate zuvor

Eine direkte Ermutigung der Schulministerin widerspricht meinem Verständnis des Neutralitätsgebots. Die Klarstellung, dass eine private Teilnahme an den Demos dem Neutralitätsgebot nicht entgegensteht wäre neutral formuliert.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Echt

Mit den Schülern zusammen? Nicht ratsam.

Küstenfuchs
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Wenn zufällig auch Schüler dabei sind: Wo ist das Problem?

Enjoy your chicken Ted
2 Monate zuvor
Antwortet  Echt

Private TN gibt es nicht, wenn man Beamter ist. Da repräsentiert man den Staat bis ans Lebensende (eigentlich).

Küstenfuchs
2 Monate zuvor

Nein, das ist dummes Zeug. Es gilt bestenfalls ein Mäßigungsgebot, d.h. ich darf nicht für verfassungsfeindliche Ziele demonstrieren.

Geht's noch?
2 Monate zuvor
Antwortet  Echt

Gegen Rechtsextremismus Stellung zu beziehen ist oberste Pflicht eines Demokraten. Wer das anders sieht, sollte mal sein Demokratie Verständnis hinterfragen.

Sell
2 Monate zuvor

Ich rufe zu nichts auf…
Dann dürften wir zu anderen Demonstrationen auch aufrufen können, also wer bestimmt die Grenze?

Unverzagte
2 Monate zuvor
Antwortet  Sell

Grenze ist längst überschritten, da Gefahr im Verzug.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor

Ich begrüße die Richtung, habe aber etliche Fragen und Sorgen…
Der Ministerpräsident sagte es? Soso. Ich schätze ich demonstriere demnächst gegen Klimasch.. ich meine „eine neue RAF“ (Linder). In Bayern dann gegen die neue SED, ja?
Das Argument darf nicht aus Obrigkeit heraus erfolgen!

Derweil tut sich die Politik schwer, ein Verbot auch nur zu PRÜFEN, aber ich soll doch bitte meine Schüler*innen einladen?
Muss die Schule das jetzt auch noch übernehmen??

Ich gehe auf die Demos, ich erzähle davon (tiefenentspannt und gutmütig), aber ich werde keine Kinder für einen Kampf aufrufen, für den Erwachsene zu doof, faul oder feige sind

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

„Das Argument darf nicht aus Obrigkeit heraus erfolgen!“ genau das versuche ich die ganze Zeit zu erklären.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

… Ich sehe keinen Beitrag von Ihnen und eine Antwort. „Die ganze Zeit“ scheint meiner Meinung nach etwas überzogen.

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Nun ja, Lisa hat an diversen anderen Stellen im Forum zum gleichen oder ähnlichen Thema ihre Haltung zu verdeutlichen versucht … das mag Ihnen rein zufällig 😉 entgangen sein.

Ihre nahezu unerträgliche Arroganz, mit der Sie hier seit Wochen als Welterklärer auftreten und uns allen Ihre Drehrichtung einzubläuen versuchen wirkt auf mich außerordentlich unsympathisch. Dabei haben Sie vor langer Zeit mit Ihren ersten Beiträgen im Forum eigentlich nen netten Eindruck gemacht.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Joa, ich habe mal nen echt guten Witz geschrieben, dass war schön.

Tatsächlich antworte ich auf Beiträge und seltener den Schreiber*innen, da fehlt mir die Übersicht, zugegeben

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

dass war schön.“
….“das“ schreibt man an dieser Stelle mit einem S … nur mal so ….weil Sie doch alles so viel besser wissen … und mein Eindruck ist auch, dass Ihnen häufiger mal die Übersicht fehlt.

Lessi
2 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Was ist an Rainers Zufalls Meinung so verkehrt? ,,Ich gehe auf die Demos, ich erzähle davon (tiefenentspannt und gutmütig), aber ich werde keine Kinder für einen Kampf aufrufen, für den Erwachsene zu doof, faul oder feige sind.“

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Lessi

Nichts ist an dieser Haltung verkehrt,
es sei denn man stört sich daran,
dass gegen politische Richtungen
demonstriert wird, die sich eindeutig
gegen unsere Verfassung richten.

Friedrich
2 Monate zuvor

Seit 23 Jahren mit großem Pflichtbewusstsein im Dienst muss ich ich doch manchmal über die Feigheit und Unselbstständigkeit selbst von Geschichtskollegen* wundern:
Da zögert u. a. ein Kollege, der sich bei jeder Gelegenheit als woke inszeniert, unter Bezug auf das „Neutralitätsgebot“, mit ein paar anderen zur Demo nach HH zu gehen.
Gleichzeitig steht in den Fachanforderungen für SH überall, dass wir zur Demokratiebildung verpflichtet sind; wir haben außerdem mit unserem Amtseid geschworen, die parlamentarisch-demokratische Grundordnung zu verteidigen.

Wie kann es einem dann nicht klar sein, dass man eher die moralische Pflicht statt nur die dienstliche Erlaubnis hat, gegen rechtsextreme Umtriebe auf die Straße zu gehen?

Und selbst wenn nicht: Warum hat die Gleichschaltung 1933ff so gut funktioniert?

*Ich weiß: Höcke …

unverzagte
2 Monate zuvor
Antwortet  Friedrich

“ (..) wir zur Demokratiebildung verpflichtet sind; wir haben außerdem mit unserem Amtseid geschworen, die parlamentarisch-demokratische Grundordnung zu verteidigen“

Herzlichen Dank für Ihre offensichtlich notwendige Erinnerung an den in diesem Kontext geschworenen Amtseid! Ob Kolleg*innen mit mehr als befremdlichen „Appellen zur Neutralität“ dementsprechend „nur“ angestellt sein sollten ?
Fassungslos machen mich Fragen, ob unsere Grundordnung verteidigt werden „soll oder darf“.
Unser Politiklehrer aus den 80 ern hätte garantiert mit uns damals Neunklässlern in diesem Sinne selbstverständlich demonstriert. Nennt sich praxisorientierter Unterricht, der anschließend kritisch konstruktiv reflektiert worden wäre. Er hätte diesbezüglich keine extra Aufforderung „einer Obrigkeit“ benötigt.
Armes Deutschland, bitte ziehe längst entschiedene Konsequenzen aus Deiner massen – und völkervernichtenden Geschichte, das sind wir uns auch weiterhin schuldig.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Warum bedanken Sie sich (sarkastisch?) selbst bei sich für das Zitat zur Demokratiebildung?

Unverzagte
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Dank ist an Friedrich, den Verfasser des Zitates, adressiert.

Thorsten
2 Monate zuvor
Antwortet  Friedrich

Liebe Redaktion,
ich muss mich für die Nichtfreischaltung meines letzten Beitrags an dieser Stelle bedanken und entschuldige mich das was ich hier geschrieben habe. Ich habe noch einmal darüber nachgedacht und war dabei u.A. einem Irrtum bei der Definition von Rechtsextremismus unterlegen. Ich distanziere mich auch ausdrücklich von den von mir angestellten Vergleichen, die hier völlig unangebracht waren! Ich bin froh,dass hier immer nochmal jemand drüber schaut! Danke für eure Arbeit.
Viele Grüße
Thorsten
(Diese Nachricht darf, muss aber nicht freigegeben werden.)

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Friedrich

Mag sein. Demokratisch bedeutet halt auch, nicht teilzunehmen
Stelle die Einladung zu Demos im Kollegium, der Bedarf an Teilhabe ist gewohnt niedrig

Kevin
2 Monate zuvor

In der Überschrift steht „sollen“, im Text steht „dürfen“ – was denn nun?

447
2 Monate zuvor
Antwortet  Kevin

Lösung:

Lehrer als nachgelagerte Staatstruppe für den Kampf um das eigene politische Revier mobilisieren und zur Demo einsetzen will man GERNE – dafür dann klare, UNZWEIDEUTIGE Wörter wählen, auf die Lehrer sich dann auch im Zweifelsfall vor Gericht berufen können…das dann eher UNGERNE!

Typisch und zum XXXXXX – denn als Minister wird man eh nie (ernsthaft oder existenzbedrohlich) verurteilt!!

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Ja, und wir stellen uns doch einfach mal vor, dass z.B. ein LuL in Freiberg in Sachsen die SuS zur Demonstration für Demonkratie und unsere Grundrechte – und damit quasi (in-)direkt gegen die AfD aufruft …. Anwesend sind die ortsbekannten rechten Schläger, die wie die Koyoten um die Demo herumschleichen (wie gerade erst passiert) um bei passender Gelegenheit zuzuschlagen.

Dabei kommen einige SuS unter die Räder – und werden attackiert.
Hmmm…wer bekommt wohl die Verantwortung jenseits der Straftat aufgebürdet?

Da wird es dann heißen, dass der LuL die SuS dieser akuten Gefahr ausgesetzt hat und da hilft es dann auch nicht, wenn auf die wohlgesetzten Worte der KuMis verwiesen wird.

Wenn ich auf einer Demo meine SuS treffe, dann freue ich mich und tausche mich auf mit ihnen über das, was da gerade passiert aus – sicherlich in Anlehnung an meine unterrichtlichen Einlassungen gegen die Demokratie- und Grundrechtefeindlichkeit der AfD – aber ich würde sie nicht zum demonstrieren auffordern bzw. mich mit ihnen auf der Demo verabreden.

447
2 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Sag ich ja: Lehrer (und gerne auch SuS) „sollen gerne“ den Kopf hinhalten. Man verspricht sich einen kleinen Abglanz der Alltagsautorität z.B. einer Berufsgruppe (Ärzte gegen X) oder sozialen Gruppe (Omas gegen X)

Ob die (dann sicherlich auch entstehenden) z.B. Verletzungen dann von (nur darauf lauernden) rechtsextremen Schlägern oder linksextremen Schlägern begangen werden…ist für mich in dem Moment garnicht der Punkt.

Die hohen, unangreifbaren Damen und Herren Politiker mögen sich gerne…
a) raushalten
b) klar (statt pseudoklar) Stellung beziehen

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Danke!!

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  447

Gegen wen demonstrieren Omas noch? Die alle sind gegen Rechts, egal was Sie sich da von Links herbeierfürchten

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Sie werden doch auch nicht für ihre Meinungsäußerungen verurteilt.

Schäfer
2 Monate zuvor

Ich sehe eine Gefahr darin, dass Schüler, die aus irgendwelchen Gründen nicht an der Demo teilnehmen möchten, Probleme bekommen. Besonders, wenn die Teilnahme zur Demo als alltagsorientierter Unterricht betitelt wird. Als Elternteil möchte ich so etwas auch nicht, da der Gruppenzwang zu groß wird und das Kind keine ( wirklich eigene) Entscheidung treffen kann.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Schäfer

Dann erklären Sie es besser!
Kein Mensch ist schlechter, nur weil er oder sie nicht an einer Demo teilnimmt. Dies gehört zur Demkokratie dazu.
Als Lehrkraft wäre ich froh, wenn die SuS mal zur richtigen Uhrzeit in die Federn hüpfen würden, anstatt sich (alleine) in der Stadt herumzutreiben.

Ihr Dilemma scheint durch tiefergehende Kommunikation lösbar.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Würden Sie das auch über Schüler oder Lehrer schreiben, die an Antikriegsdemos oder Anticoronademos teilnehmen bzw. teilgenommen haben? Ich hoffe es.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Bei Schülerinnen und Schülern: klar.

Kolleg*innen, die sich bspw. nicht impfen wollen: finde ich schade, aber ist halt so. Machste nix.

Kolleg*innen die behaupten, es gebe eine Weltverschwörung, unsere Regierung will uns für immer die Grundrechte entziehen und/ oder umbringen: halte ich für den Lehrberuf völlig ungeeignet.

Die gleiche Meinung habe ich auch bei Leuten, die auf einer „Friedens“-Demo den Agressor in Schutz nimmt und die Eroberung anderer Länder fordert.

Aber ja, auch diese Menschen sind wertvoll, sie haben eine Würde. Alle haben diese.
Leider wird zu oft, häufig von rechts versucht, anderen diese abzusprechen…

Mae
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Warum sind diese Kollegen/ Kolleginnen ungeeignet für den Lehrerberuf?….Wenn sie zum Beispiel ihre Meinung gar nicht in den Unterricht tragen? Darf nicht jeder das denken was er/ sie für richtig hält? Das ist doch Demokratie und Freiheit?

Wutbürger
2 Monate zuvor
Antwortet  Schäfer

Ich sehe eine Gefahr darin, dass Schüler, die aus irgendwelchen Gründen nicht an der Demo teilnehmen möchten, Probleme bekommen.“

und Lehrer

Schäfer
2 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Da stimme ich zu. Leider gibt es keine Garantie, dass durch gutes Erklären, eine Nichtteilnahme ohne Konsequenzen erfolgt.Schade

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Schäfer

Bei mir gäbe es keine Konsequenzen. Bei den Geschichts- und Politiklehrern an meiner Schule hätte ich Zweifel.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Warum? Wie sind hier nicht in Russland.
Warum sollten gerade Geschichts- und Politiklehrer*innen Konsequenzen drohen, wenn sie auf Wunsch der Schulministerin eine unverbindliche Einladung aussprechen?

Sie scheinen sich doch arg in diese Fantasien zu stürzen, anstatt einfach zu schreiben, dass Sie das einfach nicht wollen…

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Ich verstehe Ihre Sorge, aber können Sie diese belegen?

Küstenfuchs
2 Monate zuvor

Wieso um alles in der Welt sollte ich mich in meiner Freizeit nicht an einer solchen Demonstration beteiligen dürfen? Es ist erstaunlich, dass dies überhaupt jemand sagen muss. Ich bin als Beamter doch nicht automatisch neutral oder meinungslos, nur im Dienst muss ich neutral sein.

unverzagte
2 Monate zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Erstaunen über Ihre nachvollziehbare Frage teile ich uneingeschränkt. Antworten bleiben vermutlich aus.

Küstenfuchs
2 Monate zuvor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier ein paar rechtliche Dinge zu Demonstrationen gegen rechts, links oder geradeaus:
Beamte haben sich an die Neutralitätspflicht und an das Mäßigungsgebot zu halten. Das bedeutet:
 
Neutralitätspflicht:
„Es wird von Beamten und Beamtinnen verlangt, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen und sicherzustellen, dass ihr Handeln frei von politischen Einflüssen bleibt.“ (www. beamtenberater.com)
 
Fazit: Die Neutralitätspflicht bezieht sich auf dienstliches Handeln, für Lehrkräfte also in der Regel auf das Schulgebäude (bzw. Mails usw.). Ob jemand privat auf Demos geht, ist hier nicht berührt.
 
Mäßigungsgebot und Loyalitätspflicht:
„Beamte sind verpflichtet, sich in der Öffentlichkeit so zurückhaltend zu äußern, dass das Vertrauen in ihre unparteiische und gerechte Amtsführung nicht beschädigt wird. Ihre Äußerungen dürfen nicht den Anschein erwecken, sie seien ihrem Dienstherrn gegenüber nicht loyal oder gegenüber Bürgern nicht neutral.“ (www. beamtenberater.com)
Laut gleicher Quelle bedeutet dies, dass Beamte „das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern, solange sie dabei die Grenzen der Loyalität und des Mäßigungsgebots respektieren.“ Sie dürfen beispielsweise die Politik der Regierung oder anderer Parteien kritisieren. In dem entsprechenden Wikipedia-Artikel wird ein anderes Beispiel genannt. Ich bringe es absichtlich hier vor, obwohl ich die Meinung dieses Kollegen nicht teile: „Das Verwaltungsgericht Münster sprach einem Lehrer im Mai 2014 das Recht zu, sich in der Öffentlichkeit gegen die Homophobie im Islamismus auszusprechen, sich hierbei ausdrücklich als Lehrer zu erkennen zu geben sowie zu behaupten, dass islamistische Eltern den Schulunterricht beeinflussen wollten.“

Fazit auch hier: Es gibt keinen rechtlichen Grund, sich in der Freizeit an einer Demonstration zu beteiligen, solange sich diese auf verfassungskonforme Ziele bezieht.
 
Anregung: Vielleicht arbeitet die Redaktion dieses Thema (gerne auch auf Basis meiner Recherche) einmal für einen eigenen Artikel auf.