Mehr Gewalt an Schulen (auch gegen Lehrkräfte): CDU bringt Absenkung der Grenze zur Strafmündigkeit ins Gespräch

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HAMBURG. An Schulen kommt es immer wieder zu unschönen Szenen. Gefährliche Körperverletzung, Raub und Erpressung, Sexualdelikte werden angezeigt. Im vergangenen Schuljahr mehr als im Jahr zuvor, in Hamburg jedenfalls. Die CDU in der Hansestadt fordert, eine „ehrliche Debatte“ darüber zu führen, ob die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre vorverlegt werden sollte. Die GEW fordert eine genauere Erfassung von Gewaltvorfällen – und mehr Schulsozialarbeit.

Immer mehr Lehrkräfte werden Opfer von Gewalt (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Ob Erpressung, Raub, gefährliche Körperverletzung oder sexuelle Übergriffe – auch an Hamburgs Schulen werden solche Fälle gemeldet und die Zahl der Gewalttaten hat im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen. 219 gewaltsame Vorfälle sind im Schuljahr 2023/2024 gemeldet worden, wie aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine kleine schriftliche Anfrage der CDU hervorgeht. Im Schuljahr zuvor waren es 18 weniger.

Verglichen mit den Schülerzahlen liegen die Zahlen der Vorfälle allerdings nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. In Hamburg besuchen 246.000 Schülerinnen und Schüler die staatlichen Schulen in Hamburg, es gibt 27.000 Mitarbeitende. Die meisten Vorfälle wurden in Schulen der Bezirke Mitte und Wandsbek gemeldet. Dort gehen allerdings auch die meisten Kinder auf die Schulen. Straftaten gegen das Leben wurden an keiner Schule gemeldet.

„Bereits an Grundschulen kommt es zu gefährlichen Körperverletzungen und Sexualdelikten“

Die Zahl der Opfer ist deutlich höher. So seien 332 Personen als Geschädigte (Vorjahr: 261) erfasst worden, darunter vor allem Schüler (179) und Schülerinnen (128). Zudem wurden 15 weibliche und zehn männliche Beschäftigte aus dem Schulpersonal als Opfer aufgeführt. Bei allen ging es um den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft, Dennis Thering, bezeichnete diese Entwicklung als besorgniserregend. „Die Tatverdächtigen werden dabei immer jünger. Bereits an Grundschulen kommt es zu gefährlichen Körperverletzungen und Sexualdelikten. Auch sind die Geschädigten immer häufiger weiblich.“ Die bisherigen Maßnahmen und Konzepte würden offensichtlich nicht greifen. Es brauche schnelle Konsequenzen bei Straftaten, forderte Thering. Zudem sei eine ehrliche Debatte über die Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre notwendig.

Die GEW erwartet von der Schulbehörde, dass sie die Lehrkräfte nicht allein lässt, sondern Belastungen wahrnimmt und mit Präventions- sowie Schutzmaßnahmen reagiert.  „Die Tatsache, dass die Zahl der Gewaltvorfälle an Schulen zugenommen hat, unterstreicht die hohe Bedeutung von Präventions- und Schutzmaßnahmen. Erschreckend ist die hohe Zahl der registrierten Gewaltvorfälle bereits in der Grundschule. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt Landesvorsitzender Sven Quiring.

„Schulsozialarbeit muss dringend, wie von der GEW seit langem gefordert, flächendeckend vor Ort in den Grundschulen tätig sein, um Gewaltvorfälle präventiv zu verhindern bzw. systematisch pädagogisch aufzuarbeiten.  Deshalb dürfen pädagogische Fachkräfte auch nur als allerletztes Mittel als ‚Vertretungskräfte‘ für den Unterricht fremd eingesetzt werden.“ Hintergrund: Die GEW hatte unlängst kritisiert, dass die Schulbehörde den Einsatz von pädagogischen und therapeutischen Fachkräften als Vertretungslehrkräfte statistisch nicht mehr erfassen will – womit der Praxis Tür und Tor geöffnet werde.

„Die Strategie, Gewalt gegen Beschäftigte nur dann zu erfassen, wenn es zur Anzeige kommt, verharmlost und vernachlässigt die alltäglich belastenden Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffe“

Andererseits, so Quiring, werde anhand der aktuellen Zahlen auch deutlich, dass sich allein die polizeilich gemeldeten Übergriffe gegen Beschäftigte seit 2018 mehr als verdoppelt haben. Dabei sei von einer beachtenswerten Dunkelziffer stark belastender Situationen auszugehen.

„Die Strategie, Gewalt gegen Beschäftigte anders als in anderen Hamburger Behörden nur dann zu erfassen, wenn es zur Anzeige kommt, verharmlost und vernachlässigt die alltäglich belastenden Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffe. Ein klares Zeichen wäre es für die Beschäftigten an Schule, wenn diese den gleichen Schutzanspruch wie Beschäftigte anderer Behörden hätten. Aktuell wird durch die Haltung der Behörde zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eher der Eindruck erweckt, an den Schulen seien Beschäftigte 2.Klasse tätig! Durch eine separate Gefährdungsanalyse an den Schulen könnten diese gewaltförmigen Belastungen aufgedeckt werden“, so Yvonne Heimbüchel, Vize-Vorsitzende der GEW Hamburg.

Haltung gegen Gewalt und für die Beschäftigten zeige die Schulbehörde nicht, „indem sie die Augen verschließt“. News4teachers / mit Material der dpa

Umfrage: Sieben von zehn Lehrkräften haben verbale Gewalt erfahren, jede fünfte Lehrkraft sogar körperliche

 

 

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Inselbegabung
1 Monat zuvor

Die Absenkung der Grenze zur Strafmündigkeit könnte doch eigentlich den gleichen Argumenten folgen wie all die Absenkungen für die “Wahlmündigkeit” (Wahlalter). Interessanterweise wollen aber meist diejenigen, die das Wahlalter senken und weiter senken wollen, eine Absenkung der Strafmündigkeit hingegen nicht. Das ist ein bisschen Rosinenpickerei. Man sucht sich aus, was gefällt und vermeidet alles andere.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Seit wann soll das Wahlalter unter 14 Jahre gesenkt werden?

Wer seine Kindheit im Gefängnis verbringt, lernt bestimmt nicht, wie man ein produktives Mitglied der Gesellschaft wird.

Ich hofffe, dass Sie keine Lehrkraft sind.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Darum geht es selbst den Verfechtern des Wahlrechts mit 16 statt 18 nicht.
Mein Vorschlag: Wenn das Wahlrecht abgesenkt wird, dann wird im gleichen Maße auch die Strafmündigkeit gesenkt.

Ulrike M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Das stimmt haargenau. Wer mehr Verantwortung übernehmen will, wie z.B. durch die Teilnahme an Wahlen, der sollte auch mehr Verantwortung für sein eigenes Tun und die Einhaltung der Gesetze übernehmen. Das gehört zusammen. Man kann sich doch nicht aussuchen, was “Spaß” macht und ablehnen, was “Verdruss” bringt.

Natürlich reden wir hier von ganz unterschiedlichen Jugendlichen in der Regel. Es sind wohl eher nicht die gleichen, die wählen gehen wollen und die, die Gesetze brechen, aber wie sollte man es anders regeln? Bei den Erwachsenen wird auch nicht unterschieden, dass nur wählen darf, wer die Gesetze einhält oder nicht bestraft wird, wer auf seine bürgerlichen Rechte verzichtet.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Ich denke, dass die Union da ein wenig differenzierter ist. Oder meinen Sie als, Nächstes soll Alkohol ab 12 erlaubt werden? 😉

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Kompromissvorschlag: Grundsätzlich bleibt das Alter so, wie es ist. Mit jedem Eintrag in die Strafakte wird es jedoch gesenkt. Inwiefern man dadurch die Gewalt an Schulen unter Kontrolle kriegt, weiß ich nicht, weil die allermeisten Vorfälle nicht unter das Strafrecht fallen. Viel mehr helfen würden angemessene Bestrafungen besonders für Jugendliche, bei denen das “dududu” oder die paar Stunden Sozialarbeit und erst recht die Bewährung wie ein Freispruch wirken.

Dejott
1 Monat zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Ich wüsste bloß nicht,was das eine mit dem anderen zu tun hat.

PaPo
1 Monat zuvor

Rainer, Ihr Einsatz!
Bitte begründen, warum Sie dagegen sind und zur Abwechslung mal keine roten Heringe, ja?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“Zudem sei eine ehrliche Debatte über die Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre notwendig.”
Hätte diese Maßnahme die Vorfälle an den Grundschulen verhindert?

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Schade, keine Antwort, stattdessen eine Gegenfrage.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Schade, keine Antwort.
Stattdessen eine Gegenfrage.
Oder soll Ihre Antwort sein (und so interpretiere ich Ihre Gegenfrage und Ihre sonstigen Kommentare hier im Thread und insg.), dass das Jugend-/Strafrecht ausschl. negativ generalpräventive Wirkung zeitigen soll? Inwiefern stünde eine Verschärfung dieser Wirkung denn entgegen?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Es ist die Antwort der CDU Hamburg auf die Fälle.
Ich sehe nicht, wie diese durch dieses Gesetz hätten verhindert werden sollen

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“Inwiefern stünde eine Verschärfung dieser Wirkung denn entgegen?”
Ich glaube nicht, dass eine Wirkung nachgewiesen werden kann. Ein solches Gesetz würde nichts bewirken – Sicherheitstheater

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Ich öffne schon mal die Tüte Popkorn…

dickebank
1 Monat zuvor

… ich will aber Nachos!

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Es wird nicht passieren, denn die Weigerung, die Realität wahrzunehmen und entsprechend zu reagieren, ist eine konstante deutscher Geschichte.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Genau das.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Sie sind, wie nicht anders zu erwarten, schon wieder im Angriffsmodus.

Spirale
1 Monat zuvor

Um Gewalt an Schulen in Hamburg zu begegnen braucht es keine Herabsetzung der Altersgrenze sondern die Klage Ansage, dass die Gewalttäter von der Schule fliegen, also Strafversetzt werden, bis sie eben beim ReBBZ landen und zukünftig die Familienhilfe oder Polizei häufiger mal zuhause vorbeischaut.

Das Versetzen reißt sie aus ihrem Umfeld, was häufig eher Tatfördernd wirkt und das ist die beste Prävention.

Gelbe Tulpe
1 Monat zuvor

Eine Absenkung auf 12 Jahre ist sinnvoll. Und Kinder darunter könnten ggf. zu sozialen Arbeiten verknackt werden.

Dejott
1 Monat zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Ach,sie möchten jetzt noch unter 12 jährige im Sozialstunden bestrafen?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Inwiefern “sinnvoll”?
Ich verstehe nicht, was sich die Opfer darunter erhoffen sollen

AvL
1 Monat zuvor

Und wieder einmal macht sich eine Clanfamilie in Berlin breit
und tyrannisiert die Mitmenschen :
Mehr als 20 Tiere – Wildschwein-Horde marschiert durch Berlin: „Wieder ein neuer Clan“ | Watch

Karl Heinz
1 Monat zuvor

Die bisherigen Maßnahmen und Konzepte würden offensichtlich nicht greifen.”

Welche sind das denn eigentlich?
Und wer ist nochmal dafür verantwortlich, wenn Jugendämter etc. “nicht greifen”??

Was wissen wir denn über die Herkunftsmilieus der “Täter*innen”?

ehrliche Debatte über die Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre”
ganz ehrlich:
Das ist populistischer Müll!

Aber da sind wir wieder bei “Bildung u. Erziehung darf nichts kosten”.
Also drehen wir die zivilisatorische Entwicklung ein paar Jahrhunderte zurück (wird schon keiner merken)…
Statt sozialen Angeboten wieder das altbewährte “Teile und herrsche” – also flux ein paar weitere Bevölkerungsgruppen kriminalisieren, damit man den Pöbel aufwiegeln kann…
Warum nicht gleich ab 6. Die erste Vorladung gleich mit der Zuckertüte…

Also mal gaaaanz ehrlich:
Versucht die CDU da gerade gaaanz plump, die AfD rechts zu überholen?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Vermutlich – nur, dass ihr das niemand abnehmen wird. So als Jahrzehnte-Regierungspartei über alle Ebenen des föderalen Systems.

Ulrika
1 Monat zuvor

Gerne würde man sich äußern, aber wenn der 2. Post schon wieder zeigt, dass 2 Herren nicht ausgelastet sind, sonst nichts zu melden haben und dann hier ihr Mütchen kühlen müssen, ist es uninteressant.

AlterHase
1 Monat zuvor

Der ewige Hinweis, alle müssten ja wissen, was verboten ist, hilft nicht weiter. Es könnte derzeit der Eindruck entstehen (jedenfalls bei Leuten, die sich nicht gut auskennen), in Deutschland sei quasi alles erlaubt, was nicht bestraft wird. Danach dürften Kinder unter 14 alles machen, es passiert ihnen nichts, und es könnte die Mentalität “mir kann keiner” entstehen. Manche Eltern könnten das sogar auch so sehen.
Vielleicht kann man ja auch zwischen Taten innerhalb und außerhalb des geschützten staatlichen Bereiches unterscheiden. Die Menschenrechte gelten auch für die potentiellen Opfer in Schulen, und dort hat der Staat direkt das Sagen, muss also deren Einhaltung überwachen, strenggenommen garantieren. Man sollte einfach ernsthafte Angriffe mit Verletzungsrisiko nicht als Dumme-Jungen-Streiche betrachten, sondern als Verletzung der Menschenrechte. Beschimpfungen sind was anderes,die werden derzeit im Vergleich offenbar überbewertet. Und auf der Straße kann und muss der Staat das nicht genauso garantieren.
Also könnten Taten innerhalb von staatlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas usw, als gravierender angesehen werden mit einer Strafmündigkeit ab 12, vielleicht auch befristet als Versuch. Oder jemandem fallen andere Behandlungen ein, die solche Täter fürchten würden. Die Mentalität “mir kann keiner” ist jedenfalls unerträglich.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  AlterHase

Öhm, es IST aber genau so.

Besuchen Sie mal ein Jugendgericht, sofern möglich.

Als Nicht-Jurist fragt man sich, ob Barbara Salesch das nicht besser auf RTL hinbekommen würde.

Eine unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern für Theaterdonner, den die Delibquenten auch gerne grinsend über sich ergehen lassen.

Hat man es mal live gesehen, weiß man warum sie feixen und grinsen.

Minna
1 Monat zuvor

Wie lange soll das noch gehen?: Don’t mention the virus. Es ist ja irgendwie fast schon komisch. Aber dann auch wieder überhaupt nicht.

Ich fordere eine ehrliche Debatte über die andauernde Pandemie/Syndemie. Können wir bitte ENDLICH offen, ehrlich und wissenschaftsbasiert über die Folgen für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und PädagogInnen sprechen, sprich: für all die, die ihr soziales Umfeld ausmachen und von denen ihr Wohlbefinden abhängt. Sie sind ohne nennenswerten Schutz wiederholt einem Virus ausgeliefert, welches das Immunsystem schwächt, Hirn und Herz befällt und zu kognitiven Einbußen, schwerer Erschöpfung und psychischen Erkrankungen führen kann und auch zu einem großen Teil führt (siehe auch Vorgänger SARS). Sind PädagogInnen etwa über PANS/PANDAS als Folge von Infektionen informiert?

Jugendliche haben laut aktueller Studie eine 14 % Wahrscheinlichkeit Long COVID zu entwickeln. In der Schweiz wurde das Problem jetzt beim Namen genannt:

https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/long-covid-alarm-bei-kindern-faelle-in-der-schweiz-nehmen-zu-2426840.html

Und hier das Infoblatt für Schulen:

https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/nat-gesundheitsstrategien/post-covid-19-erkrankung/faktenblatt-post-covid-19-erkrankung-bei-kindern-und-jugendlichen.pdf.download.pdf/Informationsblatt_Post_Covid_DE_240702.pdf

Und dann reden wir bitte auch über Prävention.

Realo
1 Monat zuvor
Antwortet  Minna

Was ist denn Ihr Punkt? Masken aufsetzen und hoffen, dass es dadurch weniger Gewalttaten gibt?

Minna
1 Monat zuvor
Antwortet  Realo

„Clean air in school buildings supplemented with HEPA filtration and UV-C germicidal lighting is a first step. Keeping children home when sick is also important as is being up to date with childhood vaccinations, including COVID-19. Other steps may involve changing the school year, so breaks are scheduled during the peaks of respiratory diseases. And to be tolerant of masking. Masks have been shown to decrease the spread of diseases in schools in multiple studies, and their banning, as proposed this fall in the city of Louisville, places all at risk.“

Read more at: https://www.kentucky.com/opinion/op-ed/article294875999.html#storylink=cpy

Ferner könnte man Pluslife Testgeräte für Schulen zur Verfügung stellen, hybrides Lernen ermöglichen (siehe Flyer) und vieles mehr.

Aber ein patziges „Was denn, müssen wir jetzt ewig Maske tragen?“ finde ich jetzt nicht so zielführend. Menschen müssen sich halt anpassen, tun wir bei Malaria ja auch.

Realo
1 Monat zuvor
Antwortet  Minna

Ich glaube, Sie haben sich im Thema verrannt. Der Gesundheitsschutz bezieht sich auf die mentale Gesundheit, die aufgrund von Anfeindungen gefährdet ist.

Minna
1 Monat zuvor
Antwortet  Realo

Nö, hier ist ein weiterer signifikanter Faktor neu hinzugekommen, der krampfhaft ausgeblendet wird.

14 % der älteren und 20 % der jüngeren Kinder bekommen laut aktueller Studie Long Covid, dazu zählen auch psychische Folgen sowie Erschöpfung und kognitive Einschränkungen. Darauf wird im Schulalltag überhaupt keine Rücksicht genommen, im Gegenteil, die SchülerInnen müssen selber sehen, wie sie fehlenden Unterricht nachholen. Zudem ist die ganze Gesellschaft weniger gesund, lässt sich am Krankenstand ablesen. Die LehrerInnen haben generell weniger Kapazitäten – ob nun rein psychisch oder auch physisch spielt da keine große Rolle – , die Kinder- und Jugendhilfe ist überlastet, es fehlen überall Fachkräfte bzw. sie sind krank.

Andere Faktoren kommen natürlich hinzu, die Effekte verstärken sich (etwa Zunahme an sozialer Kälte durch Einfluss von Autokraten und Superreiche auf Politik und Medien. Übrigens auch im Bereich Prävention – die wissen schon, warum. Ich sehe keine Bots und Trolle, die vor Corona warnen und „Panik“ machen, nur gegen Impfung, Masken und sogar Luftfilter wird gewettert. Warum wohl.)

Die Kosten und die Gefahren für die Gesellschaft sind im Moment, so ganz ohne Maßnahmen sehr hoch.

Grillsportler
1 Monat zuvor

Ich vermute ja, dass eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit keine abschreckende Wirkung auf das „Klientel“, das von dieser Maßnahme betroffen wäre, haben würde.

Wie kommt es, dass im Moment immer direkt von Gesetzesverschärfungen gesprochen wird, wenn irgendwo vermehrt gegen Gesetze verstoßen wird?
Kann man nicht erst einmal die bestehenden Gesetze konsequent anwenden und es in diesem Fall mit Sozialarbeit und Sensibilisierung versuchen?
Kommt den Staat vermutlich erst einmal günstiger als verschärfte Strafverfolgung.

Kohlrabi
1 Monat zuvor

Die GEW erwartet von der Schulbehörde, dass sie die Lehrkräfte nicht allein lässt, sondern Belastungen wahrnimmt und mit Präventions- sowie Schutzmaßnahmen reagiert. 

Nachdem die meisten Lehrer die GEW und andere Lehrergewerkschaften im Stich lassen, wenn es darum geht, ihre Aktionen zu unterstützen und hier regelmäßig der Austritt aus den Gewerkschaften gefeiert wird, frage ich mich allerdings, wie und für wen die GEW etwas erreichen soll.

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Nun ja, da die GEW hier ja nicht für etwas kämpft, ja, noch nicht einmal fordert, sondern lediglich “erwartet”, erwarten eben viele potentielle Mitglieder auch nicht viel von einer Vertretung wie der GEW.

Hans Malz
1 Monat zuvor

“…Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre vorverlegt werden sollte. Die GEW fordert eine genauere Erfassung von Gewaltvorfällen – und mehr Schulsozialarbeit.”

Vielleicht sollte man alle drei Maßnahmen ergreifen. Kommt da keiner drauf? Dankt mir später.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ich sehe nicht ganz, was die Absenkung der Strafmündigkeit für die Betroffene bewirken/ verbessern soll.
Würden die nicht vielmehr durch Prävention profitieren?

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wenn die anderen Maßnahmen nicht greifen (was durchaus vorkommen soll), hat man dann immerhin eine rechtliche Handhabe und kann die anderen schützen.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Opfer werden nicht geschützt/ vermieden.
Ich bezweifel stark, dass sich Schüler*innen durch die Strafmündigkeit an sich präventiv abschrecken lassen.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Da bin ich leider anderer Meinung. Bei den Zuständen, wie in dem neuen Artikel hier geschildert, hilft das sehr wohl und gibt eine Rechtsgrundlage, die ich bisher nicht habe. Und ja, das schützt auf jeden Fall auch die Opfer und verhindert vor allem neue.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Das die betroffenen Zwölfjährigen aufgrund des Gesetzes innehalten… da werden wir uns nicht einig.

Wie genau stellen Sie sich den “Schutz” vor? Es erfolgte ja erstmal – so denke ich – eine Tat. Wie unterscheidet sich dann die “neue” Strafe von den bisherigen, um künftige Opfer zu schützen?
Die (nach bestehenden Möglichkeiten vollzogenen) Anzeigen betreffen meiner Meinung nach keine Serientäter*innen, die “unbestraft” und munter weitermachen =/

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor

Strafmündigkeit setzt Einsichtsfähigkeit in die Konsequenzen eigenen Handelns voraus.

Da sehe ich gerade keinen Trend zum früheren Eintreten der Einsichtsfähigkeit.

1923 wurde die Grenze mit 14 Jahren festgelegt. Mit diesem Alter hat man damals die Schule verlassen. Nun ja, den Gedanken kann man weiterführen und auf die heutige Zeit übertragen. Abermals keine Begründung für die Absenkung der Strafmündigkeit. 1953 wurde der Beginn der Strafmündigkeit wieder auf 14 Jahre festgelegt – nach einer Senkung auf 12 Jahre im Jahr 1943.

Die CDU will die selbe Grenze wie sie am Ende der NS-Diktatur festgelegt wurde? Wie war das mit “aus der Geschichte lernen”?

Stecken wir dann 12jährige ins Gefängnis – oder eine “Einrichtung”?

Wird’s dadurch besser?

Die Absenkung des Wahlalters ist politisch motiviert. Auch in diesem Bereich fehlt es an der Einsichtsfähigkeit. Wie immer aber nicht allen.

Unfassbar
1 Monat zuvor

Eine Bestrafung muss so gestaltet werden, dass sie bei den Delinquenten und dessen Eltern wirkt. Blöderweise könnte eine solche gegen nicht nur ein hier geltendes Gesetz verstoßen …

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Was meinen Sie mit “wirken”?
12-jährige dürfen auch heute schon nicht messerschwingend und mordend durch die Schulen rennen..

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Die Bestrafung. Bewährung für die Eltern und schriftliche Verweise für die Kinder tun beide nicht unmittelbar weh und können je nach Sozialisation für diese Menschen wie ein Freispruch aussehen. Und ja, Ihr Beispiel mit dem Messer ist keines mehr für einen schriftlichen Verweis. Sie wissen aber genau, worauf sich das eigentlich bezieht.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ich kann dem nicht folgen.
Inwiefern würde es den Eltern mehr “weh tun” wenn das Kind die Konsequenz erfährt und nicht mehr die Eltern? – Vorausgesetzt, es würde keine Konsequenzen für das Kind geben?

Wenn ich darüber nachdenke, würde nicht jede Maßnahme jenseits von Knast “wie ein Freispruch” für “diese Menschen” “”aussehen””? Oder missverstehe ich Sie hier?

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Mehrere Monate kein Bürgergeld mehr würden tatsächlich weh tun, Verlust aller wie auch immer geartete Privilegien auch.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Mir ist keines solcher “Privilegien” bekannt. Worauf beziehen Sie sich?

Und wenn der Staat diese Personen in die Obdachlosigkeit treiben, verhungern ubd erfrieren lassen soll – wie ich Ihre Forderung nach der Streichung des Existenzminimums verstehe – DANN benehmen die sich plötzlich?
Klingt eher nach einem Förderprogramm für Kriminalität…

Gisela Weede-Sirak
23 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Kindergeld kürzen! Das Problem sind (und waren immer schon) die Eltern! Respekt fehlt seit langem. Die Erfindung des Smartphones scheint nun aber die Gesamtsituation überaus verschärft zu haben.Lehrer werden allein gelassen und verheizt.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

…was faktisch in keiner Weise bestraft wird, das “darf” man durchaus.

Gut, auf dem Papier vielleicht nicht.
In Echtwelt aber schon…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Sie meinen, es würde in keiner Weise bestraft?
Diese Meinung teile ich nicht, aber müssten Sie dann nicht eher die entsprechenden Schulen und Lehrkräfte kritisieren, welche keine Anzeige erstatten o.ä.?
Auf dem Papier ist es ja verboten….

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Jepp, tue ich auch.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Haben Sie gut versteckt. Aber Danke, dass Sie mir da anscheinend zustimmen 🙂

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Warum auch nicht?
Ich versuche, meine Zustimmung oder Ablehnung zu einer Aussage nicht von der Person abhängig zu machen.

AlterHase
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Die dürfen vieles nicht, machen es aber. Da entstehen z.B. Mafia-Strukturen. Und die Schulleitung kehrt das gerne unter den Teppich.
Wie wär’s mit Pflichtanzeigen durch die Schulleitung oder die einzelnen Lehrer? Damit wenigstens mal eine zutreffende Statistik aufgestellt werden kann.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  AlterHase

” Und die Schulleitung kehrt das gerne unter den Teppich.”

Heftig! Ich hoffe doch, Sie haben Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung eingereicht?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Soll was bringen die Dienstaufsichtsbeschwerde? Die Schulleitung kehrt ja auf Anweisung der Schulaufsicht und der Besen ist nicht zu belangen.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Sich über Untäigkeit belklagen und selbst untätig zu bleiben ist nicht wirklich eine Lösung – bestenfalls eine lahme Ausrede zur Bequemlichkeit UND dem Leidwesen aller =/

Andererseits flohen die Lehrkräfte in Burg in die Öffentlichkeit – es gibt also noch andere Mittel…

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Bestrafung ist aber nicht das Ziel der Jugendgerichstbarkeit.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Abwarten bis wir das Alter zur vollen Strafmündigkeit herabgesetzt haben 😉

Martin Schmidt
1 Monat zuvor

Die CDU will die selbe Grenze wie sie am Ende der NS-Diktatur festgelegt wurde? Wie war das mit “aus der Geschichte lernen”?”

Finden Sie diese Argumentation nicht selbst etwas lächerlich? Solche Vergleiche werden immer dann herausgeholt, wenn es gerade passt: Warum haben Sie so nicht die Ampel kritisiert als die beschlossen haben, dass wieder Fingerabdrücke für den Personalausweis abgegeben werden müssen, das Waffenrecht verschäft wurde … Ich könnte beliebig so weitermachen.

Ich finde so ein Verhalten nicht nur heuchlerisch, sondern auch massiv NS-verharmlosend.

AlterHase
1 Monat zuvor
Antwortet  Martin Schmidt

Sind Schüler mit 12 bzw. 14 heute nicht viel reifer als vor 100 Jahren? Das könnte eine Absenkung rechtfertigen. Ebenso sind die 65-Jährigen heute viel gesünder als vor 100 Jahren, was dann ein Heraufsetzen des Rentenalters rechtfertigt.

Dejott
1 Monat zuvor

Die Altersabsenkung der Strafmündigkeit wird von dem Gedanken getragen, dass man dadurch die Probleme in den Griff bekommen würde. Dieser Reflex funktioniert dummerweise nicht. An Schulen erlebe ich auch oft,dass man denkt,man bekäme alle Probleme in den Griff,wenn Regeln und Ordnungen alles abdecken würden. Auch da ein Trugschluss.

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Mag sein. Aber man bekommt die Probleme auch nicht in den Griff, wenn Regeln und Ordnungen abgeschafft würde. Ich vermute mal ganz kühn, dass sich die Probleme dann verschlimmern wurden.

Dejott
1 Monat zuvor

Nun geht es aber überhaupt nicht darum, Regeln abzuschaffen. Der Reflex alles im Detailauf dem Papier zu regeln und die Forderungen nach härteren Strafen löst das Problem nicht. Das sind Nebelkerzen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Die deutsche Regelung:
Absenkung der Altersgrenze bei gleichzeitigem Rechtsanspruch, im Einzelfall die Voraussetzungen für die individuelle Strafmündigkeit gerichtsfest überprüfen zu lassen. Sind zukünftig wenigstens die psychatrischen Gutachter finanziell gut abgesichert.

AlterHase
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Die Bußgelder wurden auch eingeführt, um Probleme mit den Falschparkern zu beseitigen. Das funktioniert auch nicht.
Warum also soll man nicht bei unter 14-Jährigen Gewalttaten als “Ordnungswidrigkeit” (gegen die Schulordnung) ansehen und als solche bestrafen, etwa mit Bußgeldern für die Eltern? Oder dürfen unter 14-jährige Schüler ihre Fahrräder auch dort abstellen, wo es ausdrücklich untersagt ist?
Überhaupt könnte man konsequent die “Erziehungsberechtigten” für die Taten ihrer Sprösslinge verantwortlich machen und logischerweise auch bestrafen.
Es ist doch pervers, dass wir Falschparker intensiver verfolgen und bestrafen als gewalttätige Schüler, die von ihrer ganzen Statur her eben keine “Kinder” mehr sind, sondern etwa Bosse von Jugendgangs. Spricht man nicht auch von “Akzeleration” ?
Für die Falschparker haben die Städte inzwischen ein eigenes “Amt für Verkehrsmanagement” geschaffen. So etwas bräuchte man in den Schulämtern dann auch.

Gisela Weede-Sirak
23 Tage zuvor
Antwortet  AlterHase

Sie sagen es. Nun werden aber nicht erziehende Eltern möglicherweise auch Rechnungen nicht bezahlen. Daher sollten Kindergeld und andere Sozialleistungen dann gar nicht erst ausgezahlt werden.

Lisa
1 Monat zuvor

14 ist vielleicht wirklich zu spät heutzutage. Aber Gewalt an Schulen wird das nicht eindämmen, denn die ist nicht zielgerichtet bzw. folgt einem Kalkül. Das was verboten ist, weiß der Schüler ja, er kann sich in diesem Moment, wenn er ausrastet, jedoch selbst nicht steuern.
Was vermutlich tatsächlich eingedämmt werden würde, ist die Rekrutierung unter 14 Jähriger durch kriminelle Banden, Diebstähle und diese Art von Intensivtätertum, die zielgerichtet ist, bei der der junge Täter jedoch bisher wusste, dass ihm nichts passieren kann.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Dieser Logik folgend dann Kinder jeden Alters für strafmündig erklären?

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Mir wäre “konsequenzmündig” lieber.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Lisa

Nene, deliktfähig sind die Kinder ja bereits. Es geht in der Diskussion ja darum, diese eben nicht mehr wie Kinder, sondern als kleine Erwachsene zu bestrafen (=Konsequenzen spüren zu lassen)

Küstenfuchs
1 Monat zuvor

Man sollte den Opfern viel öfter raten, zivilrechtlich gegen die Täter vorzugehen. Und zwar gleich von Anfang an mit dem Anwalt, damit es teuer wird. Das hilft viel mehr als die Absenkung der Strafmündigkeit.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Nur dass man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn die Eltern des Täters selber Bürgergeld kassieren. Der Titel gilt zwar 30 Jahre, nur hat man auch davon nicht unbedingt etwas.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Und wir wissen, nur arme Menschen werden gewalttätig 😉

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Genau, spiel nicht mit den Schmuddelkindern, sing nicht ihre Lieder.

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Grüß’ mir das Murmeltier….

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Richterliche (Unterlassungs-) Verfügungen bzw. Zuwiderhandlungen gegen solche können auch mit Ordnungs- oder Zwangshafte vollstreckt werden, sollten Ordnungs- oder Zwangsgelder nicht beizutreiben sein.

Gisela Weede-Sirak
23 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Zum Schlüsselwort “teuer”:
Eintreffende Rechnungen werden geöffnet und bezahlt? Das ist unser gewohntes Mittelschichtsdenken. In anderen Kreisen gibt es Zeitgenossen, die sich Bananenkartons besorgen, welche sie mit ungeöffneten Rechnungen, gelben und roten (=Haftandrohung) Briefen vom Amt befüllen. Woher ich das weiß? Habe mal vermietet…

GBS-Mensch
1 Monat zuvor

Ein ganz lieblicher Versuch, pädagogisch Arbeit und natürlich auch Erziehungsarbeit auf die Staatsanwaltschaften auszulagern.

Das zeigt doch nur, dass es an Schulen zu wenig Pädagoginnen gibt. Wenn man nicht Willens ist Grenzen zu verteidigen, dann werden sie eben häufiger übertreten.

Ich weiß nicht wie oft ich jeden Tag sehe – und das ist nur, was ich wahrnehme – dass Kinder sich prügeln, schlagen, schubsen, beleidigen, bespucken, klauen oder Dinge beschädigen. Alles für sich genommen Straftaatbestände, nebenbei gesagt überwiegend Antragsdelikte und noch einmal nebenbei gesagt, was auch bei volljährigen Strafmündigen überwiegend zu Opportunitätseinstellungen durch Staatsanwaltschaften führt.
Wie viele Aktenzeichen will man denn da für die Staatsanwaltschaften, die sich sicherlich wie Bolle darüber freuen würden, produzieren?

Letztlich handelt es sich vielfach um altersadäquates Verhalten.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Dann gibt es für Pädagoginnen (…) auch nichts zu verteidigen.

Gisela Weede-Sirak
23 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

OK. Hunde wollen doch nur spielen. Kinder wollen sich doch nur prügeln. Und Lehrer?
Lehrer wollen doch eigentlich (nur) unterrichten.