Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den umstrittenen Arbeitszeitkonten von Grundschul-Lehrkräften ist nicht rechtskräftig. Das Kultusministerium habe die Landesanwaltschaft gebeten, gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Der Grund: Das Kultusministerium wolle sicherstellen, dass auch im laufenden Schuljahr die Unterrichtsversorgung gewährleistet sei. Auch der VGH sehe darin in seiner Urteilsbegründung einen «öffentlichen Belang von überragender Bedeutung».
Hintergrund: Der VGH hatte gegen sein Urteil keine Revision zugelassen – dagegen richtet sich die Beschwerde. Die Aussichten, das Urteil selbst kippen zu können, gelten als gering. Das juristische Manöver dürfte vor allem dazu dienen, Zeit zu gewinnen. Dass die Lehrerinnen und Lehrer «jetzt nicht den Stift fallen lassen», hatte der BLLV allerdings zuvor schon erklärt.
Der VGH hatte Mitte November entschieden, dass das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Grundschulen nicht rechtens ist. Das Modell, das für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule. Das Modell war 2020 vom damaligen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) eingeführt worden.
«Komplexes Verfahren», das Zeit braucht
«Selbstverständlich respektieren wir das Urteil des VGH, nehmen die Anregungen in der Urteilsbegründung gerne auf und arbeiten daran, ein Arbeitszeitkonto unter Beachtung der entsprechenden gerichtlichen Hinweise neu aufzusetzen», teilte der Ministeriumssprecher nun mit. «In diesem Zusammenhang wird auch der bereits begonnene Dialog mit der Schulfamilie und mit den Verbänden zur Unterrichtsversorgung natürlich weitergeführt. Dies alles wird – da es sich um ein komplexes Verfahren handelt – noch Zeit in Anspruch nehmen.»
Ministerium verweist auf Fachkräftemangel an den Schulen
Grundsätzlich gelte, dass das Arbeitszeitkonto einen wesentlichen Beitrag leiste, «um in Zeiten eines alle Branchen betreffenden Fachkräftemangels die Unterrichtsversorgung sicherzustellen und so die beste Bildung für Bayerns Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen». In dem Urteil sei auch aufgezeigt worden, welche Nachbesserungen erforderlich sind. «Wir sind zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg im Einklang mit der Schulfamilie und den Verbänden gemeinsam zu einer tragfähigen und rechtssicheren Lösung gelangen werden.»
Das Kultusministerium hatte Grundschullehrkräfte 2020 verpflichtet, in Vollzeit fünf Jahre lang 29 statt der geplanten 28 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) pro Woche zu leisten. Nach den fünf Jahren sollte eine dreijährige Wartephase folgen. In den fünf Jahren danach sollten nur 27 Stunden geleistet werden, was das Konto dann wieder ausgleichen sollte. Die Maßnahme sollte auch dazu dienen, erfahrene Grundschullehrkräfte etwa an Förderschulen abzuordnen, wo ein erheblicher Mangel an Lehrerinnen und Lehrern herrscht.
Der skizzierte in einer Pressemitteilung gestern eine mögliche Lösung: «Es könnte zum Beispiel ein 3 – 1 – 3 Modell kommen (3 Jahre ansparen – 1 Jahr warten – 3 Jahre Ausgleich). Aber auch dieses Modell hätte Konsequenzen für alle einzelnen Gruppen der Grundschullehrkräfte. Die einen müssten die Mehrarbeit durch Freizeit, die anderen finanziell ausgeglichen bekommen und die jüngeren Grundschullehrkräfte müssten evtl. sogar noch die eine Unterrichtsstunde für ein, zwei Jahre ansparen. Der BLLV hätte für die Lehrkräfte beim Ausgleich gerne eine Wahlmöglichkeit zwischen Geld und Freizeit, so Nitschke. Oder, noch weiter gedacht, 6,5 Tage pro Grundschullehrkraft (dies sind ein Jahr lang eine Unterrichtsstunde pro Woche), die während des Schuljahres als freie Tage genommen werden dürften – eine Rückgabe nach den Bedürfnissen der einzelnen Lehrkraft, so flexibel wie möglich.» (News4teachers berichtete.) News4teachers / mit Material der dpa
Kultusministerium in Nöten: Gericht kippt Arbeitszeitkonto für Grundschul-Lehrkräfte
Wer seine Mitarbeiter wertschätzt, sitzt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in einem Kultusministerium.
Fünf Jahre lang eine Stunde mehr arbeiten und dann am besten ins Gras beißen. Das wäre wohl die beste Idee. Darauf läuft doch die Wette in Bayern.
Liebe Kollegen an den bayerischen Grundschulen, behaltet euren Humor und euren Arbeitseifer! Nur nicht unterkriegen lassen.
Bei der Gelegenheit kann man ja auch gleich die Arbeitszeiterfassung mit bedenken. Auch da dürfte demnächst ein Urteil gefällt werden (Arbeitszeiterfassung Philologenverband)
Spannend auch, was vom Urteil erwartet wird:
Wir im Kollegium – vor allem die Teilzeitkräfte (und das sind fast alle) – hoffen auf eine baldige Arbeitszeiterfassung mit konsequenter Umsetzung, befürchten aber, dass das noch ewig ausgesessen werden wird.
Die Schulleitung befürchtet, dass die Erfassung bald kommen wird und sieht schlimme Konsequenzen für das Schulleben.
In unserem Fall also eine deutliche Sichtbarkeit in Zahlen, wie viel Zeit in ergebnislosen Konferenzen versickert und wie viele Stunden in unnachhaltigen Projekten stecken, nur damit mal wieder ein Mini-Zeitungsbericht (mit Bild) in der Lokalpresse war.
Hinzu kommen ja noch die vielen frucht- und ergebnislosen Gespräche mit tw. sehr uneinsichtigen und kooperationslosen Eltern…..
Oder die ganzen Vorgespräche mit kooperativen Eltern, dem Jugendamt, den Schulbegleitungen……
Oder die Präsentationstage, samstags, mit Vor- und Nachbereitung.
Oder die Klassenfahrten mit Planung, Organisation und Nachbereitung.
Oder die Schulungen zu immer mehr Erkrankungen – Epilepsie, Diabetes, Bluter, Depression, ……
Oder die Klassenkonferenzen wegen der Verhaltensoriginalität.
Oder ….
Sieht nach zwei Jahren Urlaub aus. Oder?
Wieso schaffen es Politiker eigentlich permanent die Gerichtsurteile zu missachten? In Hessen der selbe Mist mit der niedrigen Besoldung. Eine Schande ist das.
Weil den Urteilen keine Strafen folgen.
Nicht schwer zu verstehen.
Man will keine kreativen Lösungen, wie Urlaubstage, man möchte Erhöhungen immer maximal an der Grenze, welche das Verfassungsgericht gerade noch durchlässt, zahlt – entgegen jedem einzelnen privaten Unternehmen – nichtmal das Arbeitsmaterial seiner Leute, klagt aber weiter über Mangel
“Neu aufsetzen” – na, wenn das nicht Souveränität zum Ausdruck bringt.
“In den fünf Jahren danach sollten nur 27 Stunden geleistet werden, was das Konto dann wieder ausgleichen sollte.”
Es sei denn, man schafft zuvor wieder “ungünstige” Umstände… =/
Süß, dass die wirklich glauben, der Lehrermangel sei nur vorübergehend…wenn die da oben so weitermachen, kann es ruhig weniger Kinder geben, die in die Schule gehen, dann laufen denen die Lehrer*innen (extra für Söder gegendert) noch mehr weg (oder fallen aus) als jetzt…
Immer alles gegen Lehrer*innen entscheiden funktioniert irgendwann auch nicht mehr.
das sind die einzigen benefits, wenn schon das Gehalt nicht mehr! akademisch ist.
Deshalb runter mit den 60 Stunden Wochen:
Ich sage
30% Homeschooling!
& die 4-Tage Woche.
Der Lehrerberuf soll wieder attraktiv werden.
Wir brauchen Nachwuchs, wir wollen Nachwuchs.
Sorry. Aber das Gehalt IST “akademisch”.
Vielleicht nicht in Ihrem Wolkenkukuksheim, aber in der Realität.
Bei angestellten LuL auch?
Bei verbeamtet mit Erfahrungsstufen plus entsprechendes standing.
Damit sind dann immernoch die Arbeitsvedingungen X-fach mieser.
Wie wäre es, wenn die Ministerin zunächst einmal das Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte umsetzt?
Jede weitere Klage gegen ein Arbeitszeitkonto wird ja schon deshlb erfolgreich sein, weil die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst wird.