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Ganztag gelingt nur gemeinsam: Warum Schulumbau neue Allianzen braucht

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BONN. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stellt Schulen und Schulträger vor große Herausforderungen – eröffnet aber zugleich die Chance, Schule neu zu denken. Wie kann ganztägige Bildung gelingen, wenn vielerorts keine Neubauten möglich sind und bestehende Gebäude genutzt werden müssen? Dr. Meike Kricke, Barbara Pampe und Madita Lücker von der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft zeigen, warum die Zukunft des Ganztags nicht allein eine Frage zusätzlicher Räume ist, sondern vor allem von einer engen Zusammenarbeit zwischen Pädagogik, Verwaltung und Planung abhängt.

Teamwork (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Schulumbau für einen qualitativen Ganztag: Potenziale erkennen und nutzen durch zuständigkeitsübergreifende Zusammenarbeit

Der kommende Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung unterstützt eine Entwicklung, die Schule zunehmend zum Lern- und Lebensort macht. Mehr Schüler*innen werden noch mehr Zeit in der Schule verbringen. Das eröffnet die Chance, den Schultag und Schule neu zu gestalten: pädagogisch, organisatorisch und räumlich. Um diese Potenziale zu nutzen, ist eine zuständigkeitsübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen notwendig.

Mit der Einführung eines qualitativen Ganztags wird das bisherige Angebot von Schule nicht ergänzt, sondern grundlegend verändert. Formale, nonformale und informelle Bildungsangebote können stärker miteinander verzahnt und die individuelle Förderung erleichtert werden. Dieser Wandel ist notwendig, denn unsere Lebens- und Arbeitswelt haben sich massiv verändert. Die Anforderung an Schule ist, allen Kindern und Jugendlichen eine gemeinsame und hochwertige Bildung zu ermöglichen und sie damit bestmöglich auf Gegenwart und Zukunft vorzubereiten. Dafür braucht es ganztägige Bildung, die kindgerecht rhythmisiert ist, neue Formen des Lernens und Lernsettings, die Zukunftskompetenzen in den Blick nehmen. Eine solche zukunftsgerichtete Pädagogik benötigt passende Räumlichkeiten, die die vorhandenen Flächen anders und effizient nutzen, die selbstorganisiertes Lernen unterstützen, zu neuen Formen der Kooperation einladen und physisches wie psychisches Wohlbefinden stärken. Dies bedeutet eine Veränderung von Schule auf vielen Ebenen, die eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Akteuren auf kommunaler Ebene (Schule, Jugendhilfe und Planung) als auch zuständigkeitsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kommune und Land erfordert.

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Zuständigkeiten im Schul(um)bau zusammendenken

Das Thema Schul(um)bau für inklusive ganztägige Bildung ist nicht ohne die Rahmenbedingungen zu denken, die in Deutschland durch komplexe und geteilte Zuständigkeiten geprägt sind: Die Länder sind für die inneren Schulangelegenheiten verantwortlich, die Kommunen für die äußeren. Für finanzierbare und qualitätvolle Schul(um)bauten ist daher eine enge und gut abgestimmte Kooperation der verschiedenen Akteure wichtiger denn je. Im Rahmen der Schulbaukonferenzen 2025 hat die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft zwei Grafiken erstellt, die Klarheit in die komplexen Strukturen von Beteiligten im Schulbau bringen. Gleichzeitig teilen wir damit einen erfahrungsbasierten Vorschlag aus unserer Praxis, wie man Prozesse verschlanken, kooperativ gestalten und gleichzeitig Qualität fördern kann.

Für die Potenzialentfaltung des Ganztags muss also etwas Neues entstehen: in der Pädagogik, in den Räumen, in der Zusammenarbeit – auch im Prozess des Planens und Bauens. Deshalb ist der Weg hin zu einem finanzierbaren und zukunftsgerechten Schul(um)bau komplex.
Die Grafiken „Zuständigkeiten im Schulbau“ und „Kooperationen im Schulbau über Zuständigkeiten hinweg“ visualisieren die für den Schul(um)bau relevanten Akteur*innen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene, ihre Funktionen sowie die im jeweiligen Kontext relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien. Gleichzeitig wird die Bedeutung der zuständigkeitsübergreifenden Zusammenarbeit sichtbar. Die Grafiken stellen einen Anlass für alle am Schul(um)bau Beteiligten dar, über die eigenen Strukturen und/oder Prozesse ins Gespräch zu kommen. Und sie vermitteln allen Interessierten konkrete und übersichtliche Informationen zu der komplexen Struktur unseres föderalen Bildungs(bau)systems und dessen Zuständigkeiten.Dieses ist zunächst geprägt von den dreigliedrigen Verwaltungsaufbau in Deutschland. Die Kommune, als unterste Verwaltungseinheit, nimmt im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrechts eigene Aufgaben und solche im Auftrag von Bund und Land wahr. Als Schulträger ist die Kommune für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Unter Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien und Normen ist sie dafür verantwortlich, den Schul(um)bau zu gestalten und finanziell zu tragen. Sie wird in ihrem Handeln zusätzlich durch die Länder (durch unterschiedlich geregelte Landesförderungen) und eingeschränkt durch die Bundesebene (Profil der Förderprogramme wie zum Beispiel das Startchancen-Programm oder das Sondervermögen für Infrastruktur) bestimmt. Das notwendige Fundament für einen guten Schul(um)bau bildet jedoch ein vorgeschalteter Schulentwicklungsprozess: Die pädagogisch-didaktische Weiterentwicklung hinzu einer zukunftsorientierten Pädagogik sind Themen der inneren Schulangelegenheiten, die dem Zuständigkeitsbereich der Schulaufsicht auf Landesebene unterliegen. Um eine ganztägige Schule des 21. Jahrhunderts (um)zubauen, braucht es also sowohl Verwaltungseinheiten auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Das zeigt sich auch an den geteilten Zuständigkeiten in Bezug auf das Schulpersonal, das sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammensetzt. Für die Überwindung bestehender Zuständigkeitsgrenzen sind deshalb neue Formen der Zusammenarbeit notwendig.

Zuständigkeitsübergreifende Zusammenarbeit


Welche Akteurinnen müssen für einen Schul(um)bau an einen Tisch geholt werden – und wer ist für die Steuerung des gesamten Prozesses zuständig? Wer hat welche Rolle und Verantwortung? Dies lässt sich entlang der Leistungsphasen eines Schul(um)bauprozesses gemäß der Honorarordnung für Architektinnen und Ingenieur*innen (HOAI) beschreiben:

Die Phase Null wird in der Regel vom Schulverwaltungsamt als Bedarfsträger verantwortet. Ziel ist es, an der Schnittstelle von Pädagogik und Architektur ein tragfähiges pädagogisch-räumliches Gesamtkonzept zu entwickeln und den konkreten Bedarf für neue oder bestehende Schulstandorte zu ermitteln. Durch die Partizipation der Nutzer*innen vor Ort auf Augenhöhe kann ein Verständnis für Entscheidungen sowie eine stärkere Identifikation mit dem Gebauten erreicht werden. Bei Fragen zum pädagogischen Leitbild und der schulentwicklerischen Vision ist die Schulaufsichtsbehörde einzubinden. Das Hochbauamt, das im weiteren Prozess eine tragende Rolle einnimmt, ist ebenfalls zu beteiligen. Zusätzlich sollte das Schulverwaltungsamt weitere relevante Akteure in der Phase Null beteiligen, wie beispielsweise die Jugendhilfe, Sozialträger des Quartiers, das Grünflächen- und/oder das Stadtplanungsamt.

Während der Leistungsphasen 1–9 sowie der Inbetriebnahme des Gebäudes liegen die Zuständigkeiten in der Regel beim Hochbauamt. Auch im Rahmen der Leistungsphasen 1–5 sind durch das Hochbauamt weitere Akteure für einen gelingenden Prozess einzubinden. Dies umfasst die Schule, das Schulverwaltungsamt, weitere Abteilungen wie Stadtplanung, Grünflächenamt, Bauaufsicht etc. sowie auch die Feuerwehr, die gesetzliche Unfallversicherung. Die Zuständigkeit für die lose Möblierung liegt wiederum meist beim Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Beschaffungsstellen. Die feste (eingebaute) Möblierung wird dafür bei der Planung mitentworfen und ist damit Teil der Architektenleistungen. Damit ein in sich schlüssiges Raum- und Möblierungskonzept entsteht, braucht es an dieser Stelle eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Schule, Architekt*innen, Hochbauamt und Schulverwaltungsamt.

In der Phase Zehn wird das pädagogisch-räumliche Konzept eines Schulneu- oder umbaus durch den Einzug der Schulgemeinschaft aktiviert und erprobt. Die Schulgemeinschaft entdeckt die räumlichen Potenziale und erprobt die Möblierung, die gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Das pädagogische Konzept wird im Zusammenspiel mit Architektur und Einrichtung weiterentwickelt. Alle Nutzer*innengruppen der Schulgemeinschaft, die Schulaufsicht, das Schulverwaltungsamt und die Jugendhilfe sind in die gemeinsame Inbetriebnahme eingebunden. Das Phase-Zehn-Playbook kann diesen Prozess unterstützend begleiten.

Externe Prozessbegleitung

Externe Prozessbegleitungen aus den Bereichen Pädagogik und Architektur unterstützen den Schulträger und die Schule idealerweise dabei, zum Prozessstart eine pädagogisch-räumliche Vision zu entwickeln, die Bedarfe zu ermitteln, ein Organisationsmodell sowie das Raumprogramm zu erarbeiten. Auch in der Phase Zehn, also nach der Übergabe des Gebäudes an die Schulgemeinschaft, ist es empfehlenswert, ein externes Team zur Begleitung, Beratung und Steuerung des Prozesses einzubeziehen. Dieses begleitet die Schulgemeinschaft bei der Aneignung des neuen bzw. umgebauten Schulgebäudes mit dem Ziel, die räumlichen Potenziale, die durch die veränderte Architektur und Möblierung entstanden sind, für pädagogische und didaktische Entwicklungen zu erkennen und zu nutzen. Externe Prozessbegleitungen stellen so einen wichtigen Erfolgsfaktor dar, um einerseits die Beteiligten in Bezug auf die Pädagogik und Organisation zukunftsgerichtet zu begleiten (Wie wollen wir zukünftig in Schule lernen und leben?) und andererseits die gewonnenen Erkenntnisse in räumliche Anforderungen und Qualitäten zu übersetzen, die eine zukunftsgerechte pädagogische Praxis unterstützen.

Fazit: Es braucht eine neue Qualität sektorenübergreifender Kooperation, damit innovative und zukunftsfähige Lösungen für ganztägige Schulen entstehen. Denn in den komplexen Strukturen steckt viel Know-how, Expertise und Erfahrung aus Pädagogik, Verwaltung und Architektur. Wenn es gelingt, dieses Wissen zusammenzuführen, alle relevanten Akteur*innen die Zusammenarbeit gemeinsam gestalten und Verantwortung für eine zukunftsorientierte Bildung übernehmen, wird finanzierbarer und zukunftsfähiger Schul(um)bau möglich. News4teachers

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