A13 für alle: Was passiert mit Lehrkräften, die auf Beförderungstellen sitzen?

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MÜNCHEN. Bayern kämpft (wie die meisten anderen Bundesländer) seit Jahren mit Lehrermangel. Auch durch eine bessere Bezahlung von Grundschullehrerinnen und Mittelschullehrern soll das Problem bekämpft werden – das hat die Staatsregierung unlängst beschlossen, um dabei mit anderen Bundesländern gleichzuziehen. Doch was bekommen künftig die Pädagogen im Freistaat, die wegen einer Beförderung bereits jetzt besser verdienen?

Jede achte Lehrkraft an den Grund- und Mittelschulen in Bayern sitzt bereits auf einer Beförderungsstelle. Foto: Shutterstock

Nach der angekündigten Erhöhung der Gehälter von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen in Bayern ist die künftige Bezahlung von Tausenden in der Vergangenheit beförderten Pädagogen noch nicht geklärt. Im April hatte das Kabinett beschlossen, dass die Lehrerinnen und Lehrer in diesen Schulen in den kommenden Jahren schrittweise auf die Besoldungsstufe A13 angehoben werden, die beispielsweise bereits für Realschul- und Gymnasiallehrer gilt.

Unklar ist aber noch, was künftig Grund- oder Mittelschullehrer verdienen sollen, die aufgrund besonderer Leistungen bereits jetzt eine bessere Bezahlung als ihre Kollegen erhalten. Nach Angaben des Kultusministeriums in München und des Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) müssen diese Fragen noch besprochen werden.

Bislang werden Grund- und Mittelschullehrer üblicherweise nach A12 bezahlt. Wer bei dienstlichen Bewertungen besonders gut abgeschnitten hat, konnte aber eine Zulage erhalten oder sogar auch auf A13 hochgestuft werden – es handelte sich um funktionslose Beförderungen.

Nach der jüngsten Statistik des Ministeriums unterrichten in den beiden Schularten zuletzt mehr als 58.000 Frauen und Männer. Die Zahl der Vollzeit-Planstellen liegt deutlich niedriger, insbesondere an Grundschulen gibt es wegen des sehr hohen Frauenanteils von etwa 90 Prozent einen großen Anteil Teilzeitkräfte. In der Gesamtzahl sind allerdings auch besser bezahlte Rektoren oder Referendare in der Ausbildung enthalten.

Nach Angaben des Ministeriums werden derzeit bereits rund 12 Prozent der regulären Grund- und Mittelschullehrkräfte mit A13 bezahlt. Darunter gibt es noch die Zulage für A12-Lehrer. Dies wird laut BLLV bei knapp 6.800 von rund 31.600 Planstellen bezahlt. Nun sollen alle Lehrkräfte auf A13 angehoben werden, unabhängig von bisherigen Leistungen und Beförderungen.

«Dieser Prozess wird im Dialog mit sämtlichen Beteiligten, insbesondere unter Beteiligung der Personalvertretungen sowie der Verbände, erfolgen»

Der BLLV sieht das Problem auch, wenngleich sich Präsidentin Simone Fleischmann in erster Linie über die generelle Anhebung aller Lehrergehälter auf A13 freut. Das sei erst ein großer Erfolg, nachdem dies so lange gefordert worden sei. Die Gleichwertigkeit unter dem Lehrpersonal sei damit nun hergestellt.

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«Wer A13 hat, verliert ja nichts», sagt sie. Doch wer schon in der Vergangenheit A13 bekommen habe, sollte über kurz oder lang dann auch mehr bekommen, erläutert sie. Dies sei aber im Detail noch nicht geregelt.

Solche dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen sollten in einem nächsten Schritt auch unter einem schulartübergreifenden Blick geklärt werden, sagt ein Sprecher des Ministeriums. «Dieser Prozess wird im Dialog mit sämtlichen Beteiligten, insbesondere unter Beteiligung der Personalvertretungen sowie der Verbände, erfolgen.»

Ein weiteres Problemfeld soll nun ebenfalls aus der Welt geschafft werden – die mitunter wenig attraktive Bezahlung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Beispielsweise an kleineren Grundschulen war es bislang für die Schulbehörden nicht immer einfach, freie Leitungspositionen zu besetzen.

Denn die Bezahlung dieser Stellen lag oft nicht wesentlich über der Entlohnung des übrigen Kollegiums, viele Lehrkräfte verzichteten auch deswegen auf eine Bewerbung. «Wir schreiben teilweise Stellen drei Mal aus», sagt Fleischmann.

Die Anhebung der Rektorenposten sei ebenfalls bereits im Ministerrat beschlossen worden, sagt der Ministeriumssprecher. «Durch die entsprechende Anhebung werden auch diese Funktionsämter in Zukunft noch attraktiver.»

Der BLLV betont, dass die Belastungen und Aufgaben der Schulleitungen inzwischen so angewachsen seien, «dass sich dies auch in der Besoldung niederschlagen muss». Der Verband bedauert allerdings, dass die Umsetzung der gesamten Reform noch bis Sommer 2028 dauern solle. «Für die schnellere Umsetzung wird der BLLV dann mit der neuen Staatsregierung verhandeln», kündigt der Verband hinsichtlich der bevorstehenden Landtagswahl an. News4teachers / mit Material der dpa

A13 für alle Lehrkräfte! GEW mahnt die letzten vier Bundesländer: „Bewegt euch!“ (Es geht dabei auch um Frauenrechte)

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SuMa
10 Monate zuvor

Also in NRW hat sich da noch nix getan. SL und Beförderungsstellen bisher keine Auskunft.
Nun bekommt die neu eingestellte Abordnung an unserer Grundschulen vom Gym A13 mit 3 Stunden weniger Deputat. Die Konrektorin als Dienstvorgesetzte ebenfalls A13 mit 28h Deputat und Klassenleitung.
Ganz schon Frech von der Politik!

Fräulein Rottenmeier
10 Monate zuvor
Antwortet  SuMa

Jau, auf den Moment warte ich noch… Und dann auf das Gesicht meiner Co…..

mama51
10 Monate zuvor
Antwortet  SuMa

Hm,…??? Dass eine Konrektorin volle Stundenzahl unterrichtet, erscheint mir nicht wahrheitsgemäß. Meine jetzige und alle davor hatten 20- 22 von 28,5 Std. + Klassenleitung.
Und sie ist bei einer Abordnung nicht wirklich die Dienstvorgesetzte der gymn. LK. Das ist und bleibt die Leitung der Stammschule.Außerdem ändert sich bei gymn. Abordnung nichts am ursprünglichen Deputat für das Lehramt am Gymnasium. (Und daher auch nichts am Gehalt!)

Last edited 10 Monate zuvor by mama51
SuMa
10 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Sie hat ein Deputat von 28 natürlich geht Leitungszeit ab.
Aber 28 zu 25 ist nicht gerecht

SuMa
10 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Naja und die Dienstl Beurteilung soll ich schreiben? Also wer ist denn dann vorgesetzt?

0815
10 Monate zuvor
Antwortet  SuMa

Naja, die abgeordnete Lehrkraft muss sich in alles neu einarbeiten. Die hat Primarstufe ja nicht gelernt. Sie steht bestimmt nicht besser da als die Konrektorin, der das Geschäft geschmeidig von der Hand geht.

kanndochnichtwahrsein
10 Monate zuvor

Überschrift: „die auf Beförderungsstellen sitzen“ suggeriert irgendwie doch, man würde dort sitzen – nicht (mehr als andere ohne Beförderungsstelle) arbeiten…

„…die aufgrund besonderer Leistungen bereits jetzt eine bessere Bezahlung…“
Ich weiß ja nicht, wie das in Bayern ist… in NRW hat man eine Beförderungsstelle nicht für besondere Leistungen (in der Vergangenheit), sondern besondere Aufgaben laufend und auf lange Sicht, also mehr zu tun als ohne Beförderungsstelle…
Daher ist es m.E. überhaupt nicht nachvollziehbar, wie man rechtfertigen will, hier bei der Anpassung auch nur zu zögern! Dito für Schulleiter/innen usf.
Man kann sich schon – wieder mal – vera… vorkommen…

Die scheinen unter chronischem und unheilbarem Sparzwang zu stehen und merken nicht, wie sie die Bereitschaft in einem solchen „Laden“ zu arbeiten und sich weiterhin ver…schaukeln zu lassen, mit jedem Tag des Zögerns weiter runterfahren.
Wer will noch Lehrer werden, wenn nichts durchsichtig und logisch ist und alles immer nur verzögert und hinausgezögert wird?

Last edited 10 Monate zuvor by kanndochnichtwahrsein
Hans Malz
10 Monate zuvor

So ist das. Wenn demnächst alle A13 haben, werden bei uns viele die Sonderaufgaben auch nicht mehr übernehmen (es sei denn, es gibt Stunden dafür). Bin mal gespannt, wie der Laden dann läuft. An vielen anderen Schulen wird das ähnlich laufen.

ulschmitz
10 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Man muss eh abwarten, wann die Kumin diese Aufstockung durch aufgedrückte Mehrarbeit wieder einsammeln. Auch wäre da noch die Frage, wann z.B. Gym-A13 zu Gericht laufen und generell auf A14 – und zwar zu Recht – hochgestuft werden wollen.

Koko_Lores
10 Monate zuvor

Es gibt aber auch in NRW funktionslose Beförderungen, die keine zusätzlichen Aufgaben einschließen. Da bewirbt man sich einfach drauf, zeigt 2 Unterrichtsstunden mit anschließendem Gespräch und der mit der besten Bewertung bekommt die A13 Stelle. Jedoch kenne ich das nur von weiterführenden Schulen, nicht von Grundschulen.
Da muss dann schon auch nochmal geguckt werden, wer Zusatzaufgaben hat und wer nicht, finde ich.

Fakten sind Hate
10 Monate zuvor
Antwortet  Koko_Lores

Die neuen Beförderungsstellen in NRW werden seit einiger Zeit als Funktionsstellen ausgeschrieben.

Koko_Lores
10 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Die neuen (wenigen) Stellen an der Grundschule ja. Die gab es nur mit zusätzlichen Aufgaben.
Eine Freundin von mir hat aber vor 1,5 Jahren eine funktionslose an der Gesamtschule bekommen. Die wurden eher ausgeschrieben, um die Lehrer an der Schule zu halten bzw. neue anzulocken.

Lieber spät als nie
10 Monate zuvor
Antwortet  Koko_Lores

In den Grundschulen werden Aufgaben, für die es am Gym Beförderungen gibt, mal eben noch so nebenbei erwartet (Homepage etc.). Da gibt es gar keine Möglichkeiten einer Beförderung. Und die funktionslosen Beförderungen gibt es nur ganz wenige, aber dann schon an Aufgaben gekoppelt. Der Rest muss die Aufgaben ohne Beförderung miterledigen☹️

Koko_Lores
10 Monate zuvor

Leider weiß ich das. Bin auch von der Grundschule und mache auch Homepage und diverse andere Sachen.
Wollte genau darauf auch aufmerksam machen, dass es an weiterführenden Schulen sogar funktionslose Stellen gab (gibt?), wohingegen an Grundschulen alles so gemacht werden muss.

Mika
10 Monate zuvor

Am Gym gibts Beförderung für Homepage etc? Muss ich mal dem Herrn Freiberg erzählen (neuer Bildungsminister in Brandenburg). Sowas gibts hier nicht.

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Koko_Lores

Funktionslose Beförderungen in NRW sind aber nicht der Regelfall. Vor Jahren hat es aufgrund massiver Proteste der verbände solche gegeben, da der Stellenkegel im SI-Bereichek – also im gehobenen Dienst – im Vergleich zum höheren Dienst nicht passte. Im gehobenen Dienst gab es eine deutlich geringere Beförderungsquote als im höheren Dienst. Klar liegt es daran, dass Lehrkräfte der Laufbahngrupe II, erstes Einstiegsamt (gehobener Dienst) im Einstiegsamt A12 erhalten. Sie werden mit der Einstellung in die höchste Besoldungsstufe ihrer Laufbahngruppe eingruppiert. Da bleibt eben nur der Aufstieg in das „Übergangsamt“. Im Regelfall steht der aber lediglich für die Übernahme von Funktionsstellen – aka Schulleitungen – auf dem Plan.

Das von mir geschilderte fällt extrem im Bereich der Gesamtschulen auf. Zwar kann eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung GHR(HRGe) in die Schulleitung aufsteigen und somit auf eine A16-Stelle gelangen, aber nur wenn der Abwesenheitsvertreter die Befähigung für die SekI+II hat.
Darüberhinaus können die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für die SekI allenfalls Abteilungsleitungen übernehmen und als GeD A14 erreichen.

Die Mehrzahl der Beförderungsstellen fällt aber an die Kolleg*innen mit Lehrbefähigung für die SekI+II, obwohl diese innerhalb des Systems bzw. der Kollegien einen Anteil kleiner 40% haben.

Besonders auffallend ist z.B., dass die SekI-Lehrkraft für die Mitarbeit bei der Erstellung der Vertretungspläne mit A13 „belohnt“ werden kann, während die Lehrkraft mit Befähigung GY/Ge für die gleiche Tätigkeit bereits A14 erhält.

Einer
10 Monate zuvor

Schulleitung ist mehr Arbeit als „nur normaler Lehrer“. Aber man kann doch unmöglich die Schulleitung an einem Gym geschweige denn an einem Berufskolleg mit der Schulleitung an einer Grundschule oder kleinen Gesamtschule vergleichen. Selbst A15-Stellen am BK haben wesentlich mehr Arbeit, Stress und Verantwortung als die Schulleitung an Grundschulen. Diese Stellen leiten Abteilungen oder Bildungsgänge die teilweise größer sind als Grundschulen.

SuMa
10 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Schon mal ausprobiert?

ulschmitz
10 Monate zuvor
Antwortet  SuMa

was haben Sie für ein Problem? Haben Sie nicht verstanden, was „Einer“ hier völlig zu Recht sagt?

Fräulein Rottenmeier
10 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Und das wissen Sie woher? Woher wissen Sie , wie viele Aufgaben ich als SL einer Grundschule habe? Ich habe keine Stufenkoordinatoren, keine Fachbereichsleiter, keine Menschen, die auf Beförderungsämtern sitzen für Berufsorientierung etc., alles Menschen, die mir Arbeit abnehmen. Ich habe auch keine Schulverwaltungsassitenten, die z.B. die Schulbuchbestellung machen usw. Ich habe nichts von alledem. Und nur, weil mein System kleiner dimensioniert ist, sind alle Verwaltungsarbeiten genauso zu erledigen und daneben habe ich auch noch Unterricht in einem nicht unerheblichen Umfang zu halten….
Aber klar, ich kleines Licht habe mich natürlich nicht mal mit einem Stufenkoordinator zu vergleichen, wie anmaßend von mir….
Ich könnte jedesmal kotzen, wenn ich sowas anmaßendes lese….von jemanden, der wahrscheinlich von Tätigkeiten als SL nicht keiner Schulform jemals Einblick hatte.

Katinka
10 Monate zuvor

In der GS gibt es ja auch keine Stufen, was soll da ein Stufenkoordinator machen, ein Oberstufenkoordinator z.B.? 🙂 In aller Regel sind GS auch deutlich kleiner als die meisten weiterführenden Schulen und von „Schulverwaltungsassitenten“ habe ich noch nie etwas gehört, wo gibt es die?

Fräulein Rottenmeier
10 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Genau, es gibt keine Stufen, daher bin ich und meine Co für wirklich alles zuständig, während ein Gymnasium durch seine Koordinatoren entlastet wird und eine Gesamtschulenleitung in der Regel 6 Leitungen hat und die Arbeit dort sinnvoll geteilt wird.
Funfact am Rande…. In Nrw ist das EFV für alle Schulleitungen gleich, da gibt es keine Unterschiede im Anspruch. Daher scheint auch der Anspruch an Job vergleichbar zu sein.

ulschmitz
10 Monate zuvor

Und Sie und Ihre Co (wer ist das?) haben zu Zweit einen Abi-doppeljahrgang mit rd. 630 Prüfungen – schriftlich und mündlich – gemanaged?

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

GOSt mit etwa 160 Abiturient*innen. Macht die ALII einer sechszügigen GE oder die SL einer großen RS mit gleicher Schülerzahl auch, heißt allerdings ZP10.

Vergleichen Sie es doch mit der freien Wirtschaft. Die Rechte und Pflichten einer Geschäftsführung richten sich zum einen nach der Rechtsform der Unternehmung und zum anderen nach der jeweiligen Belegschaftsstärke. Die Aufgaben der geschäftsführungen unterscheiden sich aber in den wesentlichen Merkmalen nicht. Das, was unterschiedlich ist, ist die Hierarchie – kleines Unternehmen flache Hierarchie, großes Unternehmen …
In den großen Unternehmungen gibt es also vielmehr Stellen, die der Geschäftsführung zuarbeiten. An Schulen ist das nicht anders. An Grundschulen gibt es niemanden, dem Aufgaben der Leitung übertragen werden können. In großen systemen hat die SL ein Orga-Büro, das z.B. die Vertretungspläne erstellt. Solches können Sie an GS getrost vergessen.

Fräulein Rottenmeier
10 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

Co= Konrektorin

SuMa
10 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Im Rhein Sieg Kreis an zwei Grundschulen

ulschmitz
10 Monate zuvor
Antwortet  Katinka

Ich war 30 Jahre an einem Gym mit bis zu 1100 SuS. Von Schulverwaltungsassistenten noch nie gehört, nix gesehen; die Sekretärinnen und die Hausmeister waren Angestellte der Kommune. Schulbuchbestellungen, Anleiern von Studienreisen (lange rechtlich als „Privatunternehmer“), alle Sonderveranstaltungen alles selbst gebacken. Und bitte nicht vergessen das Korrekturaufkommen und das Abitur.

Emil
10 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

Oh,oh, eine Runde Mitleid für die armen Gymmis! Ständig bevorteilt und trotzdem ständig am Jammern! Praktikum im ersten Schuljahr hilft, alles Jammern einzustellen!!!!

Fräulein Rottenmeier
10 Monate zuvor

Realistisch eingeschätzt wäre ich A 15 wert…. Und meine Co A14 Z….

ulschmitz
10 Monate zuvor

Dann vergleichen Sie mal die Anforderungen einer SL an einem Gym mit bis zu 1100 SuS und rd. 50% des Kollegiums in verschiedenen Teilzeitstufen.

Emil
10 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

Gerne! Die Gymmi-SL verliert! Um Längen!!!!

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Und erst die vielen Koordinatorenstellen (A15), Stellen für die Mitarbeit bei xyz (A14/A13), die es an Grundschulen neben der nicht besetzten Stelle des Konrektors, der stundenweise arbeitenden Sekretariatskraft und dem Hausmeister, der auf Abruf kommt, aber im Pool der Stadtverwaltung arbeitet usw.

Ja die Schulleitungen von GS wissen gar nicht, wie gut sie es haben im Vergleich zu den armen Schulleitungen von GY, GE und BK

0815
10 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Seit wann ist Schulleitung denn mehr Arbeit als „nur normaler Lehrer“? Lehrer ist ein Job, bei dem die wenigsten KuK alle Aufgaben in der 41-Stunden-Woche schaffen. Die Mehrheit macht unbezahlte Überstunden und schafft trotzdem nicht alles. Das zeigen alle diesbezüglichen Arbeitszeitstudien.

ulschmitz
10 Monate zuvor
Antwortet  0815

Deshalb haben wir z.B. aus HH die Info, dass z.B. an Gym reichlich Leute mit A15, A4-Funktionsstellen ihre Wochenstundenzahl reduzieren, um den Kram überhaupt noch zu schaffen.

Emil
10 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

Oh je, die Armen! Schon mal Arbeit an der Basis geleistet? Nein! Aber Sprüche kloppen !????

Lieber spät als nie
10 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Die Aufgaben einer Schulleitung einer GS sind nicht zu unterschätzen.
Je kleiner das System, desto mehr Arbeit auch für den einzelnen im Kollegium, da sich die Arbeit auf weniger Schultern verteilt.

Max
10 Monate zuvor

Gehen die Förderlehrer an den Grundschulen wieder einmal leer aus?

Marc
10 Monate zuvor
Antwortet  Max

Die bekommen schon immer A13 an Grundschulen. Während echte Grundschullehrer immer A12 erhalten haben.

Max
10 Monate zuvor
Antwortet  Marc

Falsch!
Förderlehrer an den Grund- und Mittelschulen in Bayern bekommen A9 bzw. A10 !!!

Emil
10 Monate zuvor
Antwortet  Max

Dann haben die keine grundständige Lehrerausbildung. Dann gibt’s halt auch kein Lehrergehalt. Eigentlich ganz einfach.

Fakten sind Hate
10 Monate zuvor
Antwortet  Emil

Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Insbesondere für die Angestellten und Quereinsteiger!

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Emil

BY und BW haben eine Besonderheit, es gibt dort „ausgebildete“ Lehrkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung.
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/grundschule/fach-foerderlehrer.html
Diese Förderlehrkräfte sind nicht mit den Sonderpädagogen/Förderlehrkräften mit abgeschlossenem Studium in NRW vergleichbar.

Oberkrämer
10 Monate zuvor

Ich weiß nicht genau, was Beförderungsstellen sind. Aber warum haben die, die schon seit Jahren mehr verdienen durch eine Beförderung einen Nachteil, wenn die anderen jetzt „gleichziehen“?

Last edited 10 Monate zuvor by Oberkrämer
dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Oberkrämer

In NRW gibt es Beförderungen nur mit Übernahme zusätzlicher Aufgaben. Und das nur unter der Voraussetzung, dass der Stellenkegel eine Beförderungsstelle hergibt und der Schule durch die zuständige Bez.-Reg. auch eine entsprechende Anzahl von Beförderungsstellen zugewiesen werden kann. Funktionsstellen (Schul-/Abteilungsleitungen etc.) sind keine Beförderungsstellen.
Im Grundschulbereich und der SekI gibt es als Beförderungsamt infolge von Mitarbeit bei …
In der SekII gibt es für die Mitarbeit bereits A14 und für Koordinatoren A15.

An einer GS kann der/die Konrektor*in allenfalls A12Z in Abhängigkeit von der Gesamtschülerzahl erreichen.

SuMa
10 Monate zuvor
Antwortet  Oberkrämer

Es sollte das Abstandsgebot für besondere Aufgaben gewahrt werden bzw. bleiben.
Eine SL oder Fachleitung sollte dementsprechend mehr verdienen, da mehr Verantwortung…. Und ja auch an Grundschulen.

ulschmitz
10 Monate zuvor
Antwortet  SuMa

Vielleicht wäre es besser, dass alle im Bereich Pädagogik/Schulen Arbeitende grundsätzlich mind. 3.000 € netto erhalten für das Wochenstundendeputat; alle weiteren Leistungen werden detailliert abgerechnet nach GOPäd (analog zu GOÄ der Ärzt:innen, die mittlerweile jeden Handschlag abrechnen). Da wären Ihre Leistungen als SL und z.B. Telefonate nach 17:00 Uhr und am Wochenende usw. einzeln abzurechnen – nach dem vier Augen-Prinzip oder wie auch immer.
Und natürlich Erschwerniszulage z.B. für schwierige Kolleg:innen- und Elterngespräche. Wenn also – wie ich es erlebt habe – z.B. gegen 13:00 ein Schüler mit einem Problem auftaucht, dass erst gegen 17:30 durch Mehrfachgespräche usw. gelöst werden kann, müsste dies per GOPäd gesondert abgerechnet werden.

S. Glotzbach
10 Monate zuvor

In Hessen ist man zur Einführung von A13 an Grundschulen auf einen fünfjährigen Stufenplan gekommen. (Spart pro Kollegin 25000€, bis es dann das volle A13 gibt).
Im ersten Jahr 10%, im zweiten 15%, dann steigt es stärker.
Wer weiß, wie das pensionstechnisch geregelt ist, wenn jemand z.B. nach zwei Jahren in Pension geht?
Gilt das tatsächlich ausgezahlte Gehalt, oder das kommende volle A13 oder gar nur die ehemalige A12 Stufe?