BERLIN. Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall treffen nach Einschätzung von Elternvertretern auf ein strukturelles Problem: überladene Lehrpläne und einen Schulalltag, der zu stark von Prüfungen bestimmt werde. Die Fachausschüsse für Real- und Hauptschulen sowie Gymnasien im Bundeselternrat verlangen deshalb eine grundlegende Überprüfung von Lerninhalten und Prüfungsanforderungen. Entscheidend sei nicht die Menge des Stoffes, sondern ob Schülerinnen und Schüler Wissen verstehen, anwenden und für Alltag, Beruf, Studium und gesellschaftliche Teilhabe nutzen können.

Der Bundeselternrat fordert eine grundlegende Überprüfung der Lehrpläne und Prüfungsanforderungen an weiterführenden Schulen. Nach Auffassung seiner Fachausschüsse für Real- und Hauptschulen sowie Gymnasien erleben Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte den Schulalltag zunehmend als überfrachtet und stark auf Prüfungen ausgerichtet. Zugleich würden junge Menschen nicht ausreichend auf die unterschiedlichen Anforderungen ihres späteren Lebens vorbereitet.
Die Kritik verbindet damit mehrere Probleme, die im Schulalltag häufig getrennt diskutiert werden: die Menge des Lernstoffs, den Prüfungsdruck und den Ausfall regulären Unterrichts. In einem gemeinsamen Appell erklären die Elternvertreter: „Ein Bildungssystem, das von Lehrermangel, Unterrichtsausfall, überladenen Lehrplänen und wachsendem Prüfungsdruck geprägt ist, verfehlt seinen eigentlichen Auftrag. Schule darf junge Menschen nicht verwalten und überfordern, sondern muss ihnen Bildung, Orientierung, Chancengerechtigkeit und die Fähigkeiten für ein selbstbestimmtes Leben vermitteln.“
Aus Sicht der Fachausschüsse muss deshalb zunächst geklärt werden, welche Unterrichtsinhalte tatsächlich unverzichtbar sind. Lehrpläne sollten konsequent danach überprüft werden, welche Kenntnisse und Kompetenzen für Alltag, Beruf, Studium und gesellschaftliche Teilhabe relevant seien. Bildungsqualität bemesse sich nicht an der möglichst großen Stoffmenge, sondern daran, ob Schülerinnen und Schüler Inhalte nachhaltig verstehen und anwenden könnten.
„Schule muss Wissen vermitteln, Orientierung geben und junge Menschen stärken – nicht sie dauerhaft unter Prüfungsdruck setzen“
Anne-Karin Schaffrath, Vorsitzende des Fachausschusses Real- und Hauptschulen, formuliert den Anspruch so: „Schule muss Wissen vermitteln, Orientierung geben und junge Menschen stärken – nicht sie dauerhaft unter Prüfungsdruck setzen.“
Mit einer Reduzierung oder Neuordnung des Lernstoffs allein wäre es aus Sicht der Elternvertreter allerdings nicht getan. Sie kritisieren zugleich die Bedingungen, unter denen Schülerinnen und Schüler auf Prüfungen vorbereitet würden. Weil im Unterricht Zeit fehle, müssten sich viele wesentliche Lerninhalte selbstständig aneignen. Die Fachausschüsse verlangen deshalb verbindliche Vorbereitungskonzepte, transparente Anforderungen und ausreichende Übungsphasen.
Besonders deutlich wird der Reformanspruch am Mathematikunterricht. Hier soll nach Vorstellung der Elternvertretungen stärker differenziert werden, damit leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gezielter gefördert werden können, ohne andere zu überfordern. Die Lerninhalte sollten sich stärker am jeweiligen Bildungsabschluss orientieren und gezielt auf die Abschlussprüfungen vorbereiten.
Gleichzeitig wenden sich die Fachausschüsse gegen eine Verengung schulischer Bildung auf klassische Prüfungsfächer. Kreative, technische und naturwissenschaftliche Fächer sollten stärker gewichtet werden. Sie begründen dies mit deren Bedeutung für Kreativität, Problemlösefähigkeit und Innovationsfähigkeit. In der Sekundarstufe I sollen zudem grundlegende Kompetenzen in Physik, Chemie und Biologie gleichermaßen vermittelt werden.
Auch gesellschaftspolitische Bildungsaufgaben nehmen die Elternvertreter ausdrücklich in den Blick. Der Geschichtsunterricht solle stärker auf Demokratiebildung, gesellschaftliche Verantwortung und die Einordnung aktueller Entwicklungen ausgerichtet werden. Für den Religionsunterricht wünschen sie sich eine stärkere Konzentration auf Ethik, Wertebildung und gesellschaftliches Zusammenleben.
Dahinter steht ein weiter gefasstes Verständnis von schulischer Bildung. Demokratieverständnis, Selbstbestimmung, Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit und Zusammenarbeit müssten im Schulalltag einen deutlich höheren Stellenwert erhalten, heißt es in der Stellungnahme. Schule solle junge Menschen nicht allein auf Prüfungen und Abschlüsse, sondern auch auf gesellschaftliche Teilhabe vorbereiten.
Ob solche Ziele im Unterricht tatsächlich erreicht werden können, hängt für die Fachausschüsse allerdings wesentlich von einer Voraussetzung ab: Unterricht muss überhaupt stattfinden. Mit besonderer Sorge verweisen die Elternvertreter auf Unterrichtsausfall infolge von Lehrkräftemangel und krankheitsbedingten Ausfällen. Vor allem in der Sekundarstufe II falle Unterricht vielerorts ersatzlos aus. Unbegleitetes Selbstlernen könne qualifizierten Unterricht auf Dauer nicht ersetzen.
„Wir brauchen eine Schule, die junge Menschen auf das Leben vorbereitet – mit Wissen, Orientierung, Verantwortung, demokratischem Handeln und der Fähigkeit zur Zusammenarbeit“
Schaffrath und Michael Gehrhardt erklären dazu gemeinsam: „Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf verlässlichen Unterricht. Die Bundesländer müssen endlich wirksame Konzepte gegen Lehrermangel und Unterrichtsausfall entwickeln und umsetzen.“
Auch bei der Entwicklung künftiger Reformen verlangen die Elternvertreter Veränderungen. Bildungspolitische Entscheidungen dürften nicht allein aus Verwaltungsperspektive getroffen werden. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssten stärker beteiligt werden, weil sie diejenigen seien, die die Folgen von Lehrplänen, Prüfungsanforderungen und Unterrichtsausfall täglich erlebten.
Die Fachausschüsse bündeln ihre Forderungen schließlich in einem grundsätzlichen Anspruch an Schule: „Wir brauchen eine Schule, die junge Menschen auf das Leben vorbereitet – mit Wissen, Orientierung, Verantwortung, demokratischem Handeln und der Fähigkeit zur Zusammenarbeit. Dafür müssen Lehrpläne, Prüfungsanforderungen und die Unterrichtsversorgung jetzt gemeinsam neu gedacht werden.“ News4teachers
Bundeselternrat fordert – „endlich“ – gezielte Investitionen für mehr Chancengerechtigkeit










Alle Jahre wieder
Phrasen aufgewärmt
kommt ein Ratschlag nieder
wo die Lehrer sind.
Wäre es Ihnen lieber, der Elternrat beführworte die derzeitige Bildungspolitik?
Die (V-)Erziehungsberechtigten haben die PFLICHT ihren Nachwuchs zu erziehen, leider ist festzustellen, dass es seit Jahren immer mehr zu einem verziehen wird. Die Kinder sind zum Teil nicht in der Lage einfachste Dinge, die ihre (V-)erziehungsberechtigten in ihrer Kindheit (hoffentlich) konnten, nicht können: Schleife binden, Toilettenetikette, Höflichkeit (Guten X, Bitte! Danke!), Respekt und Empathie, Resilienz, Geduld, Leistungsbereitschaft … (Liste bitte nach eigenem Ermessen fortsetzen). Sie sind zu Miniköniginnen und Minikaisern geworden, die der Meinung sind, die Welt drehe sich nur um sie und ihre Bedürfnisse haben sofort gestillt zu werden. Und im Kindergarten oder der KITA kommt dann der Kulturschock, dass es auch noch andere gibt!
Es ist bedauerlich, dass auf der anderen Seite die Kinder mit immer verschlankten Wissen unterwegs sind. Somit ist es auch kein Wunder, dass die Betriebe und Universitäten den zum Teil unfähigen und unselbstständigen Azubis und Studenten grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten beibringen müssen, weil es schon im Haushalt der (V-)Erziehenden nicht geschehen ist und die Schulen jedem originell-speziellen Kindelein mit Müh und Not zum Abschluss zu bringen hat, weil der vergoldete Elfenbeinturm mal wieder unnötige vermeintlich schmutzig, dumme Borstentiere durch gering bewohnte Ortschaften jagt.
Ohne böse klingen zu wollen, 8-Klässer vor 70 Jahren konnten mehr als die 8-Klässler von heute.
Die Schule hat auch einen Erziehungsauftrag!
Genau! Erziehungsaufgaben der Schule:
“ …Schleife binden, Toilettenetikette, Höflichkeit (Guten X, Bitte! Danke!), Respekt und Empathie, Resilienz, Geduld, Leistungsbereitschaft …“
Ich ergänze zu Bienes Ausführungen noch: Tischmanieren, eigenen Müll und Dreck wegräumen … ach nee, letzteres muss nicht anerzogen werden, das macht der Lehrer für die lieben Kleinen, …
witterungsgerechte Kleidung und Schuhwerk morgens telefonisch den Eltern durchsagen, sollte doch auch noch möglich sein, am besten auch gleich die lieben Kleinen morgens sanft(telefonisch, per Video?) wecken, um den Eltern den Stress zu ersparen und abends per Videokonferenz eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen, ach und ganz wichtig morgens noch einmal mit jedem Schüler, vor verlassen der Wohnung, kontrollieren, ob alles notwendige in der Schulmappe ist…
Da geht sicher noch mehr, was die Lehrer tun können! 🙂
Es ist die immer gleiche Diskussion: Wenn Eltern, und das ist gar nichts Neues, ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, bleibt nichts anderes übrig, als dass die Schule es übernimmt bzw. alleine macht. Das dürfen wir, das sollen wir, das müssen wir!
Oder wollen Sie diese Kinder sich selbst überlassen? Sie können ja jammern und wehklagen, das ist in Ordnung, lassen Sie mal ordentlich Dampf ab, aber dann nehmen Sie bitte Ihren Erziehungsauftrag wahr. Das ist Ihre Arbeit. Dafür werden Sie bezahlt.
Und natürlich, die genannten Dinge sind zumeist eher Themen des Kindergartens und der Grundschule. Wenn die das gemacht haben, weil die Eltern es nicht machen, können Sie sich an den weiterführenden Schulen um die „großen Themen“ kümmern: Toleranz, Gewaltlosigkeit, Demokratie, aber auch immer noch „Höflichkeit (Guten X, Bitte! Danke!), Respekt und Empathie, Resilienz, Geduld, Leistungsbereitschaft“.
Dann muss der Staat die Schulen entsprechend ausstatten, mit Logopäden, Ergo- und Psychotherapeuten, Schulpsychologen, Schulkrankenschwestern, Sozialpädagogen, (Integrations)Erziehern…. und die Lehrer mit den entsprechenden Rechten und der Zeit ausstatten, um diese Forderungen, neben dem Unterricht, noch vollumfänglich umsetzen zu können.
Und natürlich, die genannten Dinge sind zumeist eher Themen des Kindergartens und der Grundschule.
„…Schleife binden, Toilettenetikette,…Tischmanieren, eigenen Müll und Dreck wegräumen …, witterungsgerechte Kleidung und Schuhwerk,…
Lieber Klabautermann,
DAS ist hoffentlich nicht Ihr Ernst!???! 🙁
„… ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, bleibt nichts anderes übrig, als dass die Schule es übernimmt bzw. alleine macht.“
Gilt das bei allen anderen Pflichten der Bürger? Wenn sie einfach etwas nicht machen, wozu sie eigentlich verpflichtet sind, springt irgendeine staatliche Fürsorgestelle ein. Die Vollkaskomentalität …
Alternativ könnte es ja eine staatliche Stelle geben, deren Mitarbeiter die Eltern besuchen und sie mal „sanft“ an ihre Pflichten erinnern.
Weil ich bei einem sehr speziellem Kind (mit seeeehr speziellen Eltern) meinem Erziehungsauftrag konsequent nachgekommen bin, hatte ich am Ende eine Beschwerde beim Schulamt wegen „massiver Kindeswohlgefährdung“ am Hals. Zum Glück wurde das Ganze sehr rasch abgeschmettert, aber das brauche ich nicht noch mal.
„ Es ist die immer gleiche Diskussion: Wenn Eltern, und das ist gar nichts Neues, ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, bleibt nichts anderes übrig, als dass die Schule es übernimmt bzw. alleine macht. Das dürfen wir, das sollen wir, das müssen wir!“
Gute Einstellung! Wenn ich meiner Pflicht, Steuern zu zahlen, nicht nachkomme, dann bleibt nichts anderes übrig, als dass Klabautermann das übernimmt bzw. alleine macht. Funktioniert bei Superreichen prima – da heißt Klabautermann dann Allgemeinheit: sollte also auch im Kleinen gehen. Klabautermann – Sie sind mein Mann!
Werfen Sie mal wieder alle Kinder in eine Tonne? 😉
Hat sie, ganz klar. Allerdings ist die Erziehung der Kinder die „zuvörderst ihnen (den Eltern) obliegende Pflicht“. Wenn ich’s richtig erinnere: Artikel 6 GG.
Die Schule hat einen Bildungsauftrag, dem sie nicht nachkommt.
Stundenausfall, „Vertretung“ (aka gelangweilte, teure Betreuung), halbdurchgearbeitete Schulbücher, …
Leider ist festzustellen, dass sie Jahren immer weniger unterrichtet und viel Blindleistung der Lehrer im Fokus steht.
Und was passiert, wenn die Kinder all jene Eigenschaften („Schleife binden, Toilettenetikette, Höflichkeit [Guten X, Bitte! Danke!], Respekt und Empathie, Resilienz, Geduld, Leistungsbereitschaft“) mit sich bringen, die Schule aber ihren Teil der Förderung laut Schulgesetz nicht erbringen kann (oder will)?
Wenn die Krankenkasse beispielsweise bei Teilleistungsstörungen sagt, das ist die Aufgabe der Schulen? Das Jugendamt ebenso betont, dass die Behebung von Lernstörungen primär Aufgabe des staatlichen Schulsystems ist? Sind dann die Eltern (nein, primär die Kinder!) nicht Spielball von ‚Königinnen und Kaisern‘? Was sind die Kinder (und mit ihnen die Erziehungsberechtigten) in Ihren Augen, die Hilfe suchen, aber keine bekommen? Leidtragende eines nicht durchdachten Schulsystems? Wo bleibt die Pflicht für Schulen, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen?
Wo bleiben die von den zuständigen Behörden bereitgestellten Ressourcen, um gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können? Ohne ausreichend Personal schließen Kliniken Betten, Busunternehmen stellen Linien ein, Geschäfte reduzieren die Öffnungszeiten. Schulen müssen die Kinder weiterhin aufnehmen… Das KANN nicht funktionieren.
Richtig. Also „kämpfen“ wir um die gleichen Ressourcen – also die, die nur auf dem Papier bestehen. Sie verstehen, dass ich auf Ihrer Seite der Front stehe? Kinder und Eltern leiden genauso unter der Mangelverwaltung. Wir müssen uns nicht gegenseitig bekämpfen.
In diesem Fall wäre es zauberhaft, wenn Sie die Verantwortung nicht „den Schulen“ zusprechen würden, sondern diejenigen adressieren, die für die Ressourcenvergabe zuständig sind. Dann gibts auch keine Missverständnisse.
Sagen Sie mir bitte, wen ich genau adressieren muss. Auch ich soll gewisse Verwaltungswege einhalten. So sagte mir beispielsweise die schulpsychologische Beratungsstelle, dass sie nicht zuständig sei, da sie keine Gutachten und Diagnosen erstellen darf.
Mir ging es in erster Linie um Dinge, die schon aus dem Elternhaus kommen sollten. Dass die Schule einen Erziehungsauftrag hat, der mit ansteigendem Schuljahr abnimmt, habe ich nie in Abrede gestellt.
Stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass diese erfolgen sollten (und in den meisten Fällen erfolgen).
Was nun bei solchen Fällen, wo die Familien nicht können (oder wollen)?
Wollen Sie danebensitzen oder wünschen Sie sich konkrete Unterstützung, um bei diesen Fällen etwas ändern zu können – trotz der ungenügenden Voraussetzungen?
„Nicht können“ dürfte selten sein, aber dafür gibt’s schon das Instrument einer amtlichen Vormundschaft (oder so ähnlich).
„Nicht wollen“ ist kein Argument, dann muss es eben (auch finanzielle) Sanktionen geben. Was passiert denn, wenn jemand keine Steuern zahlen will oder sonst keine Regeln beachten will?
Schließlich wäre es auch möglich, in einem neuen „Erziehungssicherstellungsgesetz“ die Pflichten der Eltern mal zu formulieren. Das hat man früher versäumt, weil das als völlig selbstverständlich galt. Ja, früher war nicht alles schlechter als heute in der kompetenz-orientierten und digitalisierten Welt mit den Smartphones.
„Nicht können“ – ist weit verbreitet. Das fängt schon bei der Sprache an: Eltern, die nicht oder nur wenig Deutsch sprechen, können ihren Kindern ja wohl schlecht Deutsch beibringen.
„In der kompetenz-orientierten und digitalisierten Welt mit den Smartphones…“ – zu der auch News4teachers gehört, wo Sie Ihren Weltfrust parken. Nicht unlustig.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Was genau haben denn „Schleife binden, Toilettenetikette, Höflichkeit (Guten X, Bitte! Danke!), Respekt und Empathie, Resilienz, Geduld, Leistungsbereitschaft …“ mit der Kenntnis der deutschen Sprache zu tun? Diese Dinge sollte man seinem Kind in jeder Sprache beibringen können.
Ja, sollte. Und wenn nicht? Was genau und wie wollen Sie das sanktionieren?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Da setzt dann die Phantasie ein, tausende Vormundschaften einzurichten – hätten die Kinder mal besser gelernt, ihre Schuhe zu binden (augenroll)
„[…] dann muss es eben (auch finanzielle) Sanktionen geben.“
Ab welcher Note würden Sie Strafzahlungen verhängen?
Wie ich schon oft beschrieb, fürchte ich hier die immergleichen unpräzisen (Sanktions-)Phantasien, anstelle konkreter Maßnahmen oder gar Hilfen…
Leider ist es so, Lehrer wollen am liebsten nur ihren Unterricht machen. Mehr nicht. Erziehungsprobleme sind nervig. Lehrer wollen nicht mit Schülern und Eltern diskutieren und streiten. Die Eltern sollen das bitteschön machen. „Wenn keiner guckt und mithört“, sagen Lehrer bei Streitereien unter Schülern am liebsten: Klärt das unter euch.
Lehrer haben aber das Recht und die Pflicht, Schüler zu erziehen. Nicht anstelle der Eltern, sondern ergänzend und vor allem dann, wenn die Eltern dem nicht nachkommen.
🙁
Stimme Ihnen da voll zu, für die heutigen Herausforderungen bedarf es aber deutlich mehr Unterstützungsstrukturen, während das angepeilte Ziel (eines Tages) nach dem Lehrkräftemangel eher das bloße Unterrichten und Funktionieren anzustreben scheint.
Was die blutarme Aufregung über Kinder und Familie betrifft, welche die Forderung nach Untzerstützung auslässt… Sie können sich wahrscheinlich denken, was für Menschen die Forist*innen da vor dem inneren Auge haben 🙁
Deswegen wurden sie meistens Lehrer – und nicht Drogenberater, Sozialarbeiter oder Psychotherapeuten.
Auf die indirekte, freche Anspruchshaltung gibt es übrigens eine ganz einfache Antwortkarte, die ich auch schon das eine oder andere mal ausgespielt habe:
Dann gibts statt Unterricht eben eine (klar dokumentierte) Sozialstunde mit Gesprächen – wenn das denn so wichtig ist, ist die Zeit darin ja dann gut investiert.
Ressourcenproblem gelöst, Drohnenstyle.
„Leider ist es so, Lehrer wollen am liebsten nur ihren Unterricht machen. Mehr nicht.“
Quelle dazu?
Müssen ja nicht alle so denken wie Sie 😉
Eigentlich müsste es heißen, dass es Pflicht des Staates ist, Kindern bei Teilleistungsstörungen, Lernstörungen usw. kurzum mit Problemen zu helfen.
Warum sollten die Schulen dafür verantwortlich sein?
Natürlich kann das alles in Schulen stattfinden, aber eine „popelige“ Lehrkraft muss das nicht können. Ich bin z.B. keine Psychologin oder Ergotherapeutin, soll aber Ihrer Ansicht nach als eine solche tätig sein?
Ein Staat, der festschreibt, dass Schulen alles mögliche tun sollen, muss dann auch dafür sorgen, dass es an Schulen auch alles das gibt, das benötigt wird, um Kindern zu helfen. Es muss Therapeut*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, medizinisches Personal usw. geben. Am besten an jeder einzelnen Schule.
Ihrer Meinung nach müssen also Mathelehrkräfte gut Mathe unterrichten, aber auch psychische Störungen genauso wie Lernstörungen beheben und Kindern das Schnürsenkelbinden sowie Höflichkeit und Hilfsbereitschaft vermitteln und und und …
Schon jetzt tun das ja viele oder versuchen es. Aber mal im Ernst, jeder normal tickende Mensch muss doch erkennen, dass das so nicht funktionieren kann.
Welche Tätigkeit üben Sie denn aus, dass Sie meinen, solche Forderung an Schule stellen zu können?
„Warum sollten die Schulen dafür verantwortlich sein?“
Weil es im Bildungs- und Erhiehungsauftrag der Schulen steht?
„Ich bin z.B. keine Psychologin oder Ergotherapeutin“
Ach, und darum fordern Sie die Einstellung solcher Kräfte zur Unterstützung und ergeben sich nicht in Resignation, um am Ende Kinder dem Schicksal zu überlassen! Gehe ich voll mit 🙂
„Weil es im Bildungs- und Erhiehungsauftrag der Schulen steht?“
Da bin ich mir nicht sicher. Gehört es zu den Pflichten der Schulen Probleme zu beheben? Ich denke nicht.
Wo wäre da denn der Erziehungsauftrag genau?
Das, was Schule leisten kann, ist die einzelnen Probleme berücksichtigen.
Und was das Fordern angeht, ja, natürlich fordere ich das. Ich bin u.a. deshalb auch GEW-Mitglied.
Aber Tatsache ist nun einmal, dass Fordern offensichtlich nicht hilft. Oder haben Sie den Eindruck, dass die Politik trotz der Forderungen irgendwie wirklich aktiv geworden wäre?
Tatsächlich kenne ich eine Ausnahme: Das BiMi in Kiel sieht ab nächstem Schuljahr zwei zusätzliche Stunden WiPo in der Sek I vor, um Demokratie-Bildung voranzubringen.
Allerdings befürchte ich, dass dafür wieder woanders gestrichen werden muss. Das warte jetzt erstmal ab.
Ansonsten wäre da noch meine Frage an Sie, wie Sie sich denn konkret in der Schule neben Ihrem Unterricht einbringen, damit all die belasteten Kinder nicht ihrem Schicksal überlassen bleiben? Das meine ich nicht polemisch.
„Da bin ich mir nicht sicher. Gehört es zu den Pflichten der Schulen Probleme zu beheben? Ich denke nicht. “
Ich denke, da haben Sie ziemlich treffend die Meinung eines Großteils der Forist*innen formuliert.
Die Probleme existieren trotzdem, schätze jetzt müssen Rechtsextreme gewählt werden oder whatever ^^
„Warum sollten die Schulen dafür verantwortlich sein?“
Es steht so in der Verwaltungsvorschrift https://lvl-bw.de/wp-content/uploads/2021/04/VwV_2008-1.pdf für mein Bundesland. Darauf berufen sich die Ärzte, Krankenkassen und das Jugendamt.
Natürlich sind Lehrkräfte keine Psychologen oder Therapeuten. Gewisse Teilbereiche kann man durch Therapien bei Ergotherapeuten und Logopäden auffangen. Aber eben nicht alle.
Meiner Meinung nach müssten Mathelehrkräfte nur ihren Bereich, die Mathematik, unterrichten. Und dabei ggf. ihren Unterricht, das Material, methodisch-didaktisch anpassen. Eventuell nur eine Änderung der verwendeten Lineatur veranlassen. Ohne gleich eine Klassenkonferenz auszurufen.
Oder das Wissen eines Englischlehrers darüber, dass der sog. „LRS-Erlass“ auch für Fremdsprachen gilt.
Ich habe damals die Warnungen der Beratungslehrkraft nicht wirklich ernst genommen. Mein Fehler. Ich hielt es für unwahrscheinlich, dass erfahrene Lehrkräfte die Gesetzeslage nicht kennen.
Und das wird nicht erfüllt oder wie? In wiefern denn nicht?
Sorry, aber hier fehlt irgendwie ein konkreter Fall und/oder Bezug.
Nachteilsausgleich diagnostiziert/“empfiehlt“ [Diagnostik + Empfehlung aussprechen] eben die KJP und/oder Schulpsychologen oder andere Fachpersonen wie Fachärzte.
Den Verdacht und die Beratung dazu kann/soll/“muss“ man als Schule machen.
Die Anerkennung des Nachteilsausgleichs müsste je nach Bundesland usw. die Schulleitung sein bzw. die Lehrerkonferenz unter/mit Sitz der SL.
Ist hier ein Problem?
Klar beruft sich das JA usw. darauf. Ggf. können diese jedoch auch zum Rahmen beitragen. Daher stehen sie ja auch als Kooperationspartner auch in der Verwaltungsvorschrift. Logisch oder?
Ist das das Problem?
„Natürlich sind Lehrkräfte keine Psychologen oder Therapeuten. Gewisse Teilbereiche kann man durch Therapien bei Ergotherapeuten und Logopäden auffangen. Aber eben nicht alle.“
Halt die Innerschulischen selbst nicht … Daher ja auch der Nachteilsausgleich zumindest.
Auch logisch.
Gibt es hier ein Problem?
„Meiner Meinung nach müssten Mathelehrkräfte nur ihren Bereich, die Mathematik, unterrichten. Und dabei ggf. ihren Unterricht, das Material, methodisch-didaktisch anpassen. Eventuell nur eine Änderung der verwendeten Lineatur veranlassen. Ohne gleich eine Klassenkonferenz auszurufen.“
Entweder es gibt eine Diagnostik mit Empfehlung … Oder nicht.
Und die Diagnostik mit Empfehlung ist erstmal IMMER Elternsache [und Kindsache].
Diese KANN man [muss man aber nicht] dann der Schule einreichen und die Anerkennung dessen eben „anfragen“.
Dann siehe oben: Schulleitung (und Klassenkonferenz „ausrufen“).
So ist halt die Regelung meines Wissens nach …
Also doch … Genau bei diesem Paper ist das halt so – wenn man sich auf das Paper auch bezieht.
Was natürlich im pädagogischen Rahmen der Lehrkraft selbst „liegt“ und „möglich“ ist – ist wieder was anderes. Da darf ich soviel fördern wir ich will im Prinzip. Klar.
Also auch ohne „Dyskalkulie“ [Mathebeispiel] kann ich selbstverständlich gesonderte Fördermaßnahmen „einleiten“, wenn die Eltern zwar die Diagnostik nicht beantragen oder haben, aber nicht „abgeben“ … Und es offensichtlich ist, dass hier „etwas vorliegt/’vorliegen muss‘ „. Den Rechtsrahmen habe ich innerhalb meines pädagogischen Rahmens eben.
D. H. primär: Innerhalb meines Unterrichts.
Und ja … Manchen hilft da eine andere „Lineatur“. Manche sind jedoch Jahre „zurück“. Da bringt das wiederum auch wenig … So der Tropfen auf dem heißen Berg dann.
Ist das das Problem? Die Lineatur?
Und wo „fängt man an“ und „wo hört man auf“?
„Oder das Wissen eines Englischlehrers darüber, dass der sog. „LRS-Erlass“ auch für Fremdsprachen gilt.“
Sollte man wissen. Jap. Liegt denn ein offizieller Nachweis/Vermerk der SuS-Akte bei? Also wurde dies in der Lehrerkonferenz/von der Schulleitung anerkannt und auch ordnungsgemäß vermerkt?
Also wo ist/war hier das Problem wiederum?
„Ich habe damals die Warnungen der Beratungslehrkraft nicht wirklich ernst genommen. Mein Fehler. Ich hielt es für unwahrscheinlich, dass erfahrene Lehrkräfte die Gesetzeslage nicht kennen.“
Was hat die Beratungslehrkraft denn so geraten/beraten? Also wovor „gewarnt“?
Und welche Gesetzeslage kennen/kannten die Lehrkräfte denn konkret nicht?
Verstehen Sie mich nicht falsch und absolut nichts gegen Sie: Aber man kann man den Infos „rumstochern“ und „rumraten“. Ist bisschen wie „Puzzle legen“.
Schreiben Sie konkreteres und man kann darauf gezielter eingehen. Nur so als Tipp, bei Bedarf.
Weil hier sind viele „???“ erstmal …
– Gibt es eine Diagnostik/Empfehlung und von wem genau? Schulpsychologen/KJP/Beides?
– Wurde diese der Schule auch „eingereicht“?
– Hat die Lehrerkonferenz/SL dies offiziell als Nachweis „geltend gemacht“?
– Wurde diese der SuS-Akte ordnungsgemäß beigelegt/vermerkt?
– Wie war der Kontakt zwischen Eltern und Schule/Lehrkraft?
-> Und in welchen Bereichen
–> Hier war die Rede von: Mathe, LRS-Erlass und „Geltungsbereich Englisch“
Also sprechen wir jetzt von LRS? Dyskalkulie? Beides? Mehr? Oder Verdacht/Äußerung?
Also was denn konkret und auf was bezogen.
Sie scheinen eine sehr anstrengende Persönlichkeit zu sein. Glauben Sie ernsthaft, ich gebe derart persönliche Daten und Befunde in diesem Forum heraus?
Natürlich habe ich geballte Daten dazu auf meinem Rechner und kann all meine Aussagen entsprechend belegen. Aber wie genau hilft das meinem Kind? Was tragen diese detaillierten Informationen zur Debatte bei?
„Sie scheinen eine sehr anstrengende Persönlichkeit zu sein.“
Kann vorkommen. Jap.
„Glauben Sie ernsthaft, ich gebe derart persönliche Daten und Befunde in diesem Forum heraus?“
Entweder Sie führen halt „konkrete Punkte“ an oder nicht. Je nachdem wird es zu einem möglichen Fallbeispiel oder halt nicht.
Wenn das Kind keine Diagnose hat und/oder die Schule diese nicht hat … Dann ist das eben ein gaaanz anderer Fall, als wenn dies gegeben ist.
„Natürlich habe ich geballte Daten dazu auf meinem Rechner und kann all meine Aussagen entsprechend belegen.“
Darum geht es doch gar nicht. Sie brauchen da keine „Rechtfertigung“ oder „Beweise“. Das war nie mein Punkt.
Die Frage ist: Hat die Schule bspw. eine LRS-Diagnostik des Kindes UND wurde diese durch die Schule anerkannt?
Je nachdem ist es rechtlich (und praktisch) halt eben ein immenser Unterschied.
Das können Sie auch gerne „erfinden“ oder man bespricht gerne „beide Möglichkeiten“. Beides okay.
Aber so wie Sie es schreiben hat man hier gar keine Möglichkeit den Fall überhaupt „konkreter durchzugehen“.
Also hier könnten Sie einfach mit Ihrer „Unterstellung“ falsch liegen. Die „theoretische Prüfung“ geht ohne Diagnosikstand und -anerkennung jedoch schlichtweg nicht. Also zumindest nicht „konkret“.
Hoffe Sie verstehen das.
„Aber wie genau hilft das meinem Kind?“
Das hilft dem Kind erstmal gar nicht, wenn man hier darüber spricht. Klar. Eventuell hilft es Ihnen jedoch zur Einordnung, ob/wie es so „tatsächlich“ ist.
Wie gesagt … Rein durch Ihre Kommentare sind einige „???“ zumindest bei mir.
Mal als Beispiel:
– Sie haben keine LRS-Diagnostik
-> Dann gibt es keine LRS-Diagnostik-Förderung per se. Sollte ja logisch sein.
– Sie haben eine LRS-Diagnostik – die Schule hat „den Wisch“ aber nie von Ihnen bekommen
-> Auch dann gibt es keine LRS-Diagnostik-Förderung per se.
– Sie haben eine LRS-Diagnostik und das der Schule weitergeleitet
-> Wie ist der Status der Anerkennung durch die Schule?
–> Anerkannt? Dann gilt die LRS-Diagnostik als Anwendungsbereich. Eben so, wie die Diagnostik halt dann anerkannt/empfohlen wurde.
–> Nicht anerkannt? Dann gilt sie eben nicht. Dann gibt es ebenfalls keinen Anspruch auf LRS-Diagnostik-Förderung per se. Und Nachteilsausgleich usw. sowieso nicht.
Manche denken irgendwie, dass die immer „autotmatisch gilt“. Nope. Zumindest in Bayern schon mal nicht.
„Was tragen diese detaillierten Informationen zur Debatte bei?“
Siehe meine Beispiele und Anmerkungen/Erklärungen eben.
Wenn es keine Diagnostik gibt, dann spielt das halt eine immense Rolle.
Wenn es eine Diagnostik und Anerkennung dessen gibt, dann ebenfalls.
Es geht mir nicht darum, was jetzt genau da drin steht. Und Namen, Ort etc. sowieso nicht.
Wirklich nur:
– LRS-Diagnostik da UND anerkannt durch die Schule?
– Dyskalkulie ggf. ebenfalls als „Diagnostikergebnis“?
Und je nachdem wirkt sich das halt rechtlich …
„Detaillierter“ muss es gar nicht sein. Aber ein Mindestmaß an Infos braucht man bei Fallbeispielen halt dann doch … Ansonsten ist das ja Quatsch.
Die Geister, die ich rief … Na schön, für Sie eine kurze Zusammenfassung, für Ihr „Fallbeispiel“:
„Hat die Schule bspw. eine LRS-Diagnostik des Kindes UND wurde diese durch die Schule anerkannt?“
– Zunächst pädagogische Würdigung der LRS mittels Testung (SLRT-II) durch Beratungslehrkraft nach Anfrage der Klassenlehrkraft + Genehmigung der Erziehungsberechtigten
– Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse (Beratungslehrkraft, Klassenlehrer, Erziehungsberechtigte)
– Antrag auf Nachteilsausgleich
– Gewährung eines Nachteilsausgleichs (Die Leistungen im Rechtschreiben werden im Fach Deutsch zurückhaltend gewichtet; in den übrigen Fächern werden die Lese- und Rechtschreibleistungen nicht gewertet)
– Faktisch keine Umsetzung im Bereich der Fremdsprache; auf Nachfrage: Nicht möglich, wegen der Befürchtung, dass die Rechtschreibung an der weiterführenden Schule im Fach Englisch vom LRS-Erlass ausgenommen ist. (Nur die Harten kommen in den Garten?)
– Kein Förderunterricht möglich (schriftlich ausformuliert im Schulbericht)
Gibt es einen logischen Grund, warum Lehrkräfte die Testergebnisse von Beratungslehrkräften, deren Hilfe sie auch für sich persönlich anfragten, nicht anerkennen?
– Medizinische Diagnosen folgten, die Schule wurde darüber informiert (F81.3)
– Eine Weitergabe aller Erkenntnisse an die weiterführende Schule wurde mit „nicht möglich“ abgewiesen
„Die Geister, die ich rief … Na schön, für Sie eine kurze Zusammenfassung, für Ihr „Fallbeispiel“:“
Danke. Damit kann man nämlich dann auch was anfangen als „Fallbeispiel“.
„– Zunächst pädagogische Würdigung der LRS mittels Testung (SLRT-II) durch Beratungslehrkraft nach Anfrage der Klassenlehrkraft + Genehmigung der Erziehungsberechtigten
– Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse (Beratungslehrkraft, Klassenlehrer, Erziehungsberechtigte)
– Antrag auf Nachteilsausgleich
– Gewährung eines Nachteilsausgleichs (Die Leistungen im Rechtschreiben werden im Fach Deutsch zurückhaltend gewichtet; in den übrigen Fächern werden die Lese- und Rechtschreibleistungen nicht gewertet)“
Absolut richtige Formalität. Also formell und rechtlich.
„– Faktisch keine Umsetzung im Bereich der Fremdsprache; auf Nachfrage: Nicht möglich, wegen der Befürchtung, dass die Rechtschreibung an der weiterführenden Schule im Fach Englisch vom LRS-Erlass ausgenommen ist. (Nur die Harten kommen in den Garten?)“
Das ist tatsächlich Quatsch und ein Unding meiner Meinung nach.
Warum? Weil der LRS-Erlass und die LRS-Testung ja primär auf das jeweils GELTENDE Jahr mit jeweils AKTUELLEN Stand bedingt ist. Demnach kann man erstmal „nur“ auf dies „diagnostizieren“.
Braucht das Kind den Ausgleich in Englisch? [Offensichtlich schon?]
Dann ist dieser auch begründet und rechtskräftig.
Ob und falls oder sonst was … Da hat dann die weiterführende Schule dies zu tragen. Die Frage sollte sich (erstmal) gar nicht stellen als Diagnostik selbst meiner Ansicht nach.
Klar sollte man diesbezüglich beraten und darauf aufmerksam machen, dass eine LRS sich positiv entwickeln kann [und sollte]. Bestenfalls soweit, dass eine LRS irgendwann eben keine mehr ist. Zumindest im nicht-legasthenischen Bereich. Das sollte ja das Hauptziel eigentlich und bestmöglich sein.
Zudem, dass die „Prägung“ zwar in allen Sprachen Überschneidungen haben KANN, aber gar nicht per se „muss“ bzw. sich „anders verhalten kann“. Auch das ist demnach abzusprechen.
Also fall Grundschule -> Übertritt -> Weiterführende Schule. Testung Grundschule. Dann ist dies ja schon impliziert. Die Grundschule sollte demnach auch den Rechtsrahmen beachten.
Falls Weiterführende Schule [Ungewissheit der Lehrkraft] … Dann sollte sich die Lehrkraft informieren. Dazu hat sie ja eine Schulleitung, gibt Fobis und Ansprechpersonen [Beratungslehrkraft und Schulpsychologen sind auch für Lehrkräfte die Ansprechpartner hier …]. Und die ganz Cleveren schauen halt kurz selbst in die Gesetzeslage …
Daher: Ausrede? Unkenntnis? „Leicht machen“? „Steht sowieso schon Kopf unter“? Alles?
Ich weiß es nicht. Sollte so tatsächlich nicht sein. So oder so.
„– Kein Förderunterricht möglich (schriftlich ausformuliert im Schulbericht)“
Das „kann“ die Schule „machen“. Im Bereich von „Förderunterricht“ zumindest. Der Englischunterricht ist jedoch kein spezieller/gesonderter (Zusatz)Förderunterricht.
Selbstverständlich gilt der Rechtsbereich der Anerkennung auch hier. Da kann die Lehrkraft auf „Verständnis“ natürlich gehen und hoffen … Bleibt aber rechtlich eben durchzuführen – insb. wenn man den Weg schon gegangen ist.
Ist ja auch für das Kind und die Eltern Zeit und Anerkennung/Wertschätzung (gegenüber).
Dass die Schule keine „LRS-Förderung (ggf. Förderunterricht Englisch)“ hat – eine Sache. Das ist dann so. Gibt dazu eben keine „Anrechnung“. Zeigt das Mangelsystem.
Aber innerhalb des Englischunterrichts als Begründung … Puh. Da muss man denke ich schon „weit begründen“ und v. A. „konkret“. [Also warum geht das genau nicht?]
„Gibt es einen logischen Grund, warum Lehrkräfte die Testergebnisse von Beratungslehrkräften, deren Hilfe sie auch für sich persönlich anfragten, nicht anerkennen?“
Das ist tatsächlich eine sehr gute und „wertvolle Frage“.
Und da kann ich „von außen“ [bin ja nicht die Lehrkraft … Sicher nicht] nur vermuten.
Meine „logischste Vermutung“ [und „good faith“] wäre, dass die Lehrkraft es gut meinte. Daher die Beratung und Sie mit „rein nahm/ins Boot holte“, da das „Problem“ (wohl) erkannt wurde [Förderbedarf]. Dann ging man diesen Weg und im Abgleich/Realität merkt/e man, dass man schlichtweg damit auch überfordert war/ist. Aus welchen Gründen auch immer. Irgendwann läuft das Wasser über.
Alles andere würde für mich wenig Sinn machen … Ich schlage den Weg ja nicht vor, wenn ich diesen dann nicht gehen möchte? Bedeutet im Prinzip nur (Mehr)Aufwand für alle ohne hinreichenden Nutzen.
„– Medizinische Diagnosen folgten, die Schule wurde darüber informiert (F81.3)
– Eine Weitergabe aller Erkenntnisse an die weiterführende Schule wurde mit „nicht möglich“ abgewiesen“
Auch das „geht nicht“. Wo hätte man hier eine Begründung für „nicht möglich“? Klar ist das möglich … Das ist sogar so gewollt und rechtlich absolut nötig.
Das deutet höchstens auf ein problematisches Verwaltungshandeln der Schule für mich hin. Wenn die Schule eine offizielle Diagnose [F81.3, ICD-10] (und SLRT-II) hat. Dann ist diese ja bereits aktenkundig und genau für eine Weitergabe gedacht und „da“.
Die „Ausnahme“ wären (maximal) der Wechsel an/zu Privatschulen. Hier müssen Regelschulen dies nicht „unbedingt“ weiterleiten. Sollten sie jedoch trotzdem machen. Wird auch in nahezu allen Fällen gemacht … Ansonsten steht man ggf. auch als „Witzfigur“ dann gegenüber der Privatschule da …
Die „erneute Anerkennung“ muss ja sowieso die neue (Privat)Schule dann „angehen“.
Allerdings gibt’s auch hier wieder Fälle … Wo man nicht unbedingt sich sonderlich auskennt und „das im Graubereich liegt“.
Diese „nehmen sie jedoch meist mit“. Also „wird dann oft trotzdem gemacht“ … Fehlt halt der offizielle Rahmen dann.
Auch der Mythos des „aber Datenschutz“ ist oft da … Aber Quatsch.
GENAU dafür gibt es die SuS-Akte. Man will nicht ständig „von vorne anfangen“ … Das gehört definitiv dort rein. Leider in der Praxis häufig „Zweifel“, „Angst“, Unkenntnis“ …
Zusätzlich „sollten“/“können“ Eltern dies ggf. auch mit/an der weiterführenden Schule kommunizieren. Dann „reichen sie das neu ein“. Was oftmals nicht schadet. Ansonsten „sucht/rennt man als Schule nach“. Musste ich jedes Jahr bisher machen … Irrsinn.
Vor allem, wenn die Eltern das auch „noch wollen“/“beanstanden“. Dann ist dies sowieso „unantastbar“ – wer soll da klagen? Die neue Schule? Auf welcher Rechtsgrundlage? Mit welchem Nutzen? Das ist so vorgesehen!
Dazu obliegt die Primärentscheidung so oder so den Eltern, ob sie das Kind testen und auch ob sie dies der Schule weiterleiten. Alles andere ist rechtlich nicht haltbar. Damit ist bereits eine Einwilligung logisch und faktisch „da“.
Hier gilt dann ggf.: Als Elternteil die Akteneinsicht nach DSGVO beantragen und nutzen. Dazu die Anforderung der Berichte. Dann Neueinreichung bei der neuen Schule.
Und ja … Bei Blockadehaltung [auch von Schulen] gilt bei mir durchaus auch wieder:
„„Sie scheinen eine sehr anstrengende Persönlichkeit zu sein.“
Kann vorkommen. Jap.“
Das geht einfach nicht.
Die verlinkte Verwaltungsvorschrift bezieht sich darauf, dass Kids mit Förderbedarfen auch tatsächlich gefördert werden. Was man dort liest, ist unser Alltag an den GemS. Wir berücksichtigen alles, was uns offiziell vorliegt und sorgen sogar dafür, dass Kinder, bei denen wir Abweichungen feststellen, besonders gefördert werden können.
Darum ging es mir aber nicht, sondern um das Beheben von Erkrankungen, Störungen usw. Berücksichtigen kann man sie, natürlich. Wer fordert, dass Schule (in Deutschland also in der Regel die Lehrkräfte) diese beheben, ist schief gewickelt.
Und wenn @Klabautermann schreibt „Lehrer haben aber das Recht und die Pflicht, Schüler zu erziehen. Nicht anstelle der Eltern, sondern ergänzend und vor allem dann, wenn die Eltern dem nicht nachkommen.“, dann fordere ich die Politik auf, den Erziehungsauftrag endlich mal zu präzisieren und/oder Schulen mit den notwendigen Mitteln und Personal auszustatten.
Man muss sich einfach mal vorstellen, dass Teile der Bevölkerung tatsächlich erwarten, man übernähme als Lehrkraft den Erziehungsauftrag, wenn die Eltern ihm nicht nachkommen. Wow!
Richtig interessant wird es, wenn die Leute, die sowas fordern, dann als Eltern Maßnahmen, die unterstützen sollen, unterlaufen oder sogar ablehnen.
Und @Klabautermann: Dass Lehrkräfte die komplette Erziehung übernehmen, wenn Eltern ihr nicht nachkommen, hieße, man dürfte als Lehrkraft das eigene Leben nicht selbst gestalten, sondern müsste es komplett in den Dienst des Staates stellen.
Entschuldigen Sie, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
„Die verlinkte Verwaltungsvorschrift bezieht sich darauf, dass Kids mit Förderbedarfen auch tatsächlich gefördert werden. Was man dort liest, ist unser Alltag an den GemS. Wir berücksichtigen alles, was uns offiziell vorliegt und sorgen sogar dafür, dass Kinder, bei denen wir Abweichungen feststellen, besonders gefördert werden können.“
Nicht mehr und nicht weniger als das, was Sie beschreiben, wollte ich für mein Kind. Aber das ging nicht, da die personellen und zeitlichen Ressourcen an der Schule nicht ausreichten. Diese Information bekam ich auch schriftlich in einem Schulbericht.
Die Diagnostik wurde von der Schule nach unserer Zustimmung durch eine Beratungslehrkraft erstellt. Später erfolgten natürlich noch weitere Diagnosen von der Pädaudiologie und von einem Kinder- und Jugendpsychiater. Ich habe alle Vorschläge & Bitten der Schule umgesetzt – und von der Schule stets nur Informationen darüber erhalten, was nicht geht. Ich verstehe das Problem mit dem Personalmangel. Und keine Lehrkraft ist für diesen Missstand verantwortlich!
DerechteNorden schrieb: „Ich bin z.B. keine Psychologin oder Ergotherapeutin, soll aber Ihrer Ansicht nach als eine solche tätig sein?“
Damit beschreiben Sie das Kernproblem sehr gut.
Dieser gesellschaftlichen Logik folgend (Lehrerberuf wird einfach nach Belieben „umdefiniert“ und um x andere Professionen erweitert) müsste man ab sofort auch jeden Beinbruch vom Radiologen richten lassen – der ist ja schließlich auch ein „Arzt“. Die Narkose vor der OP übernimmt dafür dann der Urologe – der ist ja schließlich auch ein „Arzt“.
Werter Mitleser, ich stelle den gesetzlichen Auftrag der Schule nicht in Abrede. Was ich zwischen den Zeilen kritisiere ist, dass alle Kräfte in den KITAs und Kindergärten sowie alle Lehrkräfte jedweder Schulform die zum Teil Unfähigkeit der (V-)Erziehenden auszubügeln hat.
Dass es auch weitere systemische Fehler gibt, stelle ich ebenfalls nicht in Abrede. Mir geht es hier rein um die Seite von Schule/KITA und Kindergarten.
Aufgaben, die, leider, wie man sagen muss, auch in andere Bereiche des Systems eingreifen und deren Zuständigkeit nicht eindeutig definiert wird, werden hin- und hergeschoben zum Leidwesen der Betroffenen. In manchen solcher Fälle hege ich jedoch den Verdacht, dass es auch die (Un-)Wissenheit oder das (Un-)Vermögen des jeweiligen Sachbearbeiters der jeweiligen Stelle ist. Denn mir sind auch entsprechende Lehrkräfte bekannt, die versuchen alles mögliche Möglich zu machen, das Problem sitzt jedoch an einer anderen Stelle (gerne die von Ihnen genannten Institutionen einführen, in beliebiger Reihung) mit dem Gefühl des Passierscheines A38 (zum Wahnsinn führend inklusive).
Allerdings gilt wie überall: Ich kann das Pferd zur Tränke führen, trinken muss es selbst.
Werte Biene, lieben Dank für Ihre Nachricht. Ja, es gibt Lehrkräfte, die versuchen, alles Mögliche möglich zu machen. Riesen Respekt dafür! Aber leider gibt es auch viel Unwissenheit im schulischen Bereich. In der Vergangenheit suchte ich eher die Tränke.
„Und im Kindergarten oder der KITA kommt dann der Kulturschock, dass es auch noch andere gibt!“
Da muss ich Sie warnen aufzupassen, für solche Vergleiche wurde ich angegangen, nicht alle Kinder in einen Topf werfen zu dürfen.
„Ohne böse klingen zu wollen“
Zu spät, wenn Sie lieber auf den Elternrat abschimpfen wollen, wenn die Maßnahmen/ Emtlastungen gegen den Lehrkräftemangel fordern, und irgendwas von „dem Elfenbeinturm“ phantasieren. Welche Wissenschaftler fordern Ihrer Meinung nach, dass Eltern ihre Kinder nicht erziehen sollen? 😉
„Welche Wissenschaftler fordern Ihrer Meinung nach, dass Eltern ihre Kinder nicht erziehen sollen?“
Welche fordern denn, dass sie das sollen?
Eigentlich geht es hier in den Artikeln immer darum, dass Schule dieses und jenes soll, wenn die Eltern nicht …
Selten geht es in Artikeln darum, wie man Eltern dazu bringen könnte, dass sie ihre Kids – vereinfacht ausgedrückt – besser erziehen. Dabei läge hier ja das meiste Potenzial, oder nicht?
„Dabei läge hier ja das meiste Potenzial, oder nicht?“
Nein – weil es außer Appellen keinerlei Handhabe gibt, Eltern zu den Leistungen zu verpflichten, die manche Lehrkraft von ihnen erwartet. Die meisten Eltern leisten ohnehin, was sie können, schon aus Sorge um ihre Kinder. Und die anderen: Geldstrafen? Sorry, lächerlich. Die setzen klar nachweisbare Rechtsverstöße voraus. Wir reden hier über eine Klientel, die – aus sehr unterschiedlichen Gründen – gar nicht in der Lage ist, ihre Kinder zu fördern.
Da können Sie hundertmal mit dem Fuß aufstampfen: wird nichts ändern.
Was etwas ändern würde: Kitas und Schulen mit den Ressourcen ausstatten, die nötig sind, um förderbedürftige Kinder zu fördern.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„Nein – weil es außer Appellen keinerlei Handhabe gibt, Eltern zu den Leistungen zu verpflichten, die manche Lehrkraft von ihnen erwartet. Die meisten Eltern leisten ohnehin, was sie können, schon aus Sorge um ihre Kinder. Und die anderen: Geldstrafen? Sorry, lächerlich.“
Geldstrafen sind nicht nötig, wenn der Staat die Eltern mehr „nerven“ würde. Mehr Untersuchungen von Kindern ab Geburt mit Hausbesuchen, wenn diese nicht wahrgenommen werden. Man wird nicht reingelassen? Gerichte können entscheiden, dass Kinder in Obhut genommen werden.
Andere Staaten machen es vor.
Man kann Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht gefördert werden wollen, nicht gegen ihren Willen fördern.
„Die meisten Eltern leisten ohnehin, was sie können, schon aus Sorge um ihre Kinder.“
Sorry, aber diese Aussage stimmt eben nun einmal viel zu oft nicht mehr, denn die „Sorge“ ist ja oft wirklich schräg. Eltern sorgen sich, weil ihr Kind trotz Lustlosigkeit in die Schule muss. Eltern sorgen sich, weil ihre Kinder in der Schule indoktriniert würden. Eltern sorgen sich, weil sie selbst gefragt sind, mit ihrem Kind gewisse Probleme angehen zu müssen. Eltern sorgen sich, dass ihr Kind sie nicht mehr mag, wenn sie ihm das Daddeln nachts verbieten usw.
Und dann gibt es da noch die Eltern, die Kinder bekommen haben, weil sie sonstwas dachten, und nun total genervt von ihnen sind.
Leider ist Ihre Haltung weit verbreitet, weshalb die Gruppe derjenigen Kinder, die Förderung brauchen immer größer wird. Angebote bringen es eben nur bei denjenigen, die wirklich wollen.
Ganz ehrlich, wir reißen uns an unserer Schule wirklich den … auf, aber bewirken aber nur bei wenigen tatsächlich etwas, denn – Überraschung – sobald es um aktive Mitwirkung geht, geht bei zu vielen nichts mehr.
Diese naive Haltung hilft den Kindern so gar nicht.
„Geldstrafen sind nicht nötig, wenn der Staat die Eltern mehr ’nerven‘ würde.“
Wie wäre es, der Staat täte erstmal seine (Schul-)Pflicht, sich vernünftig um die Kinder zu kümmern (was er bislang nicht tut) – und wenn er dann noch Ressourcen hat, kann er sich gerne an den Eltern abarbeiten…
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„Mehr Untersuchungen von Kindern ab Geburt mit Hausbesuchen, wenn diese nicht wahrgenommen werden.“
Ja! Wer braucht schon Gründe oder Rechte!
Und wenn jemand Ihnen… ich meine, dem Staat nicht passt, dann gibt es eine ganz, mega-konkrete Konsequenz – jawohl!
„Gerichte können entscheiden, dass Kinder in Obhut genommen werden.“
Jawoll! Ab welcher Schulnote genau? Wobei, wenn es ab der Geburt ist, sollten Menschen vielleicht eher aufgrund anderer Merkmale überwacht werden, hm? 😉
„Andere Staaten machen es vor.“
Welche Beispiele meinen Sie? Mir sind die tausenden Inobhutnahmen entgangen, weil Kinder nicht ihre Schuhe binden oder zu schlecht die Landessprache lernten… (wird bestimmt super konkret, verhältnismäßig und praktikabel 😀 )
Wir reden hier über eine Klientel, die – aus sehr unterschiedlichen Gründen – gar nicht in der Lage ist, ihre Kinder zu fördern.
Wir reden hier überwiegend aber nicht vom „Fördern“ durch die Eltern, sondern vom „Erziehen“ … zu vergleichsweise „Kleinigkeiten“ , die Null Euro kosten , zB:
Sich selbst anziehen, Schuhe binden, eigenen Dreck in entsprechende Behälter entsorgen, die allgemein gültige und übliche soziale Erwiderung = DANKE !
Bzw. …soziale Formulierung bei Wünschen und Bedürfnissen = BITTE zu beherrschen, …usw., usw., …
Gerne nochmal: Wie und was genau wollen Sie sanktionieren, wenn ein Erstklässler sich seine Schuhe nicht zubinden kann? Oder nicht „danke“ sagt?
Stellen Sie sich da eine Art Flensburger Elternkartei vor? Und wer verhängt dann die Bußgelder – Lehrkräfte? Bearbeiten die dann auch die Widersprüche?
Die Nummer „Eltern sollen dies…, Eltern sollen das…“ ist ebenso wohlfeil wie sinnlos. Die, die solche Forderungen lesen und wahrnehmen, betrifft es doch gar nicht (weil sie sich ohnehin schon darum kümmern). Und die anderen haben in der Regel ganz andere Probleme.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Nicht sanktionieren, sondern vorher aktiv werden!
Ich zitiere mich selbst: „Mehr Untersuchungen von Kindern ab Geburt mit Hausbesuchen, wenn diese nicht wahrgenommen werden. Man wird nicht reingelassen? Gerichte können entscheiden, dass Kinder in Obhut genommen werden.
Andere Staaten machen es vor.“
Man kann Kinder, deren Eltern sich nicht so um sie kümmern, so dass sie auch in der Schule keine Probleme haben, in der Schule nur entscheidend beeinflussen, wenn man ihr Leben so gestaltet, dass sie möglichst wenig Kontakt zum Elternhaus haben.
Sie vergessen leider immer wieder, dass die Eltern quasi bis zur Pubertät die wichtigsten Bezugspersonen sind und dementsprechend einen riesigen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern haben. Das ist nicht vergleichbar mit dem, was Schule leisten kann. Schule ist Unterricht mit unterschiedlichen Lehrkräften, d.h. wechselnden Bezugspersonen, die insgesamt wenig Zeit und diese nicht einmal täglich mit den Kids verbringen, Schule ist auch Unterricht sowie Pausen mit anderen Kids verbringen, die zeitlich und damit auch sozial prägend einen sehr großen Einfluss haben.
Ich finde es immer wieder spannend, wie sich Laien das vorstellen.
Besonders bemerkenswert finde ich, dass Sie uns Vorwürfe machen, wenn wir das von Eltern fordern, wofür sie ursprünglich da sind.
Das heißt also, dass Sie Eltern nichts zumuten wollen, sondern der Staat mit Hilfe von Schule – eigentlich den Lehrkräften – die Erziehung von Kindern komplett übernehmen muss, sobald Eltern nicht können oder wollen.
Dann sollten Sie fordern, dass Kinder sofort nach der Geburt in Einrichtungen kommen, wo sie erzogen und unterrichtet werden. Anders wird man das nämlich nicht umsetzen können.
„Nicht sanktionieren, sondern vorher aktiv werden!“
Gerne – aber prioritär eben in Kita und Schule. Denn praktischerweise sind die Kinder ja schon dort.
Besonders bemerkenswert finde ich, dass Sie uns Vorwürfe machen, wenn wir das von Eltern fordern, wofür sie ursprünglich da sind.
Wir finden es albern, weil es an der Realität meilenweit vorbei geht. Sie können eine ganze Armee von Sozialarbeitern in dysfunktionale Familien schicken – ohne dass es den Kindern irgendetwas nützt, weil die Probleme sich nicht mal eben lösen lassen. Dysfunktionale Familien sind dysfunktional, weil sie eben die von Ihnen zugeschriebenen Funktionen nicht erfüllen können, aus welchen Gründen auch immer. Da geht es um Drogen- und Alkoholsucht, um Armut und Überschuldung, um häusliche Gewalt, um psychische Erkrankungen (oder alles gleichzeitig).
Nichts dagegen, diese Familien zu unterstützen. Wer aber den Kindern helfen will, sollte sich schon direkt um sie kümmern (statt sich aus Prinzipienreiterei an den Eltern abzuarbeiten).
Dass Kinder sofort nach der Geburt ihren Eltern entzogen werden, kommt oft genug vor (rund 60.000 Inobhutnahmen 2025). Und auch diese Kinder brauchen vernünftige Kitas und Schulen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Aber Kita und Schule haben die Kinder nicht 24/7 in ihrer Obhut und nicht vom 1. Lebenstag an. Wie kann man den negativen Einfluss von Eltern, die nicht können oder nicht wollen, Einflüssen in der übrigen Zeit entgegenwirken? Wie befähigt man diese Eltern, wenigstens in der Zeit außerhalb von Kita und Schule, ihrer Erziehungspflicht nachzukommen?
Bieten Sie Elternkurse an, sorgen Sie für Sozialbetreuung, unterstützen Sie finanziell, besorgen Sie Psychotherapien, stecken Sie die Leute in den Entzug – und wenn das vielleicht mal irgendwann vielleicht Wirkung zeigt, sind die Kinder längst Teenager und Mitglieder der herrschenden Gang in ihrem Lebensraum, dem sozialen Brennpunkt.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„Bieten Sie Elternkurse an, sorgen Sie für Sozialbetreuung, unterstützen Sie finanziell, besorgen Sie Psychotherapien, stecken Sie die Leute in den Entzug …“
Danke! Ist ja nett, was SIe mir so alles zutrauen.
Aber Sie werden es nicht glauben, einiges von diesen Dingen habe ich tatsächlich immer und immer wieder im Interesse der Schüler versucht. Wenn aber die Eltern nicht „mitspielten“, waren mir/ uns die Hände gebunden und vieles verlief dann im Sand und änderte für die betroffenen Kinder kaum etwas, so sehr wir uns (gemeinsam mit Kollegen, Sozialarbeitern und und und) auch bemühten. Der Einfluss der Eltern, der Familiensituation, der Peers war fast immer stärker. Hätte ich, Ihrer Meinung nach, die Kinder adoptieren sollen?
Nett, wenn Sie als einzelne Lehrkraft all das versucht haben. Schräg allerdings, wenn Sie sich ernsthaft darüber wundern, dass das nicht funktioniert hat.
Es geht, wie immer bei grundsätzlichen bildungspolitischen Fragen, nicht um das Engagement Einzelner – es geht ums System.
„Hätte ich, Ihrer Meinung nach, die Kinder adoptieren sollen?“ Sie hätten sich politisch für besser ausgestattete Kitas und Schulen engagieren können – können Sie auch jetzt noch. Stattdessen beschwören Sie Unmögliches (Eltern verpflichten, dies und das zu tun), und erklärten Naheliegendes und in euorpäischen Nachbarstaaten völlig normales (gut ausgestattete Kitas, gut ausgestattete Schulen) für ummöglich.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Heißt es nicht immer, jeder soll individuell gefördert werden? Sie schreiben:
„Dysfunktionale Familien sind dysfunktional, weil sie eben die von Ihnen zugeschriebenen Funktionen nicht erfüllen können, aus welchen Gründen auch immer.“
Sie halten es also für nicht möglich, diese Familien zu fördern? Nur die Kinder dieser Familien sollen durch Kita und Schule gefördert werden, da man das von den Eltern nicht verlangen kann?
Damit entmündigen sie diese Eltern und degradieren sie zu reinen Erzeugern. Da wäre doch wirklich der logische Schritt – diese Kinder sofort nach der Geburt in staatliche Obhut zu nehmen.
Sorry, ich weiß, dass Sie das so nicht meinen, aber andere Möglichkeiten zeigen Sie auch nicht auf, denn nur Kita und Schule können das, auch bei wesentlich besseren Rahmenbedingungen als zur Zeit, nicht leisten. Die Hilfe muss auch in den Familien etabliert werden, und zwar so früh wie möglich!
Die Probleme der betroffenen Eltern in der Regel so existenziell, dass es überhaupt nicht um die Themen gehen kann, die Schule betreffen. Die Vorstellung, Zehntausende von Jugenamtsmitarbeitern besuchen in Hochhaussiedlungen Eltern, um denen zu vermitteln (noch unter Androhung von Geldstrafen, die die wahrscheinlich nicht mal bezahlen könen), sie sollen ihren Kindern doch bitte vorlesen und das Schleife binden beibringen – ist, sorry, abstrus. Die Themen dort lauten: Armut, Überschuldung, Gewalt, Drogenmissbrauch, Alkoholmissbrauch, psychische Erkrankungen, Scheidung/Trennung…
Wer Kindern helfen will (durchaus im Interesse der Gesellschaft, die auf gut ausgebildeten Nachwuchs angewiesen ist), muss Kinder unterstützen. Und zwar dort, wo er direkt Zugriff auf sie hat: in Kita und Schule.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Liebe Redaktion, Sie unterschätzen die Rolle der Familie als Vorbild und Halt, auch wenn dieser Halt negativ ist. Wie sagte mal ein Schüler zu mir: „Ich weiß, dass meine Mutter keine gute Mutter ist! Aber sie ist meine Mutter, ich habe nur diese eine Mutter!“
Die Rolle von Vorbildern in der Kindlichen Entwicklung
Wie praktisch. Dann stehen Kitas und Schulen ja für nichts mehr in der Verantwortung – sind immer die Eltern zuständig.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Nö! Beide müssen eng zusammenarbeiten. So lange aber nur eine Seite „verpflichtet“ wird, ist die Wirkung halt auch nur die Hälfte wert.
Auf der einen Seite haben Sie studierte Kräfte, die für ihre Arbeit ordentlich bezahlt werden und in gutbürgerlichen Umständen leben – auf der anderen eine Klientel, die meist ungebildet ist, gesellschaftlich nicht integriert, mit dem Leben überfordert und von existenziellen Problemen belastet. Wie stellen Sie sich da eine „enge Zusammenarbeit“ vor?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Also müsste man die Haupt- und Mitentscheidung dieser Eltern „einfach nehmen“? Sind ja dann offensichtlich nicht dazu „fähig“ [aus welchen Gründen auch immer].
Oder wie ist der Ansatz?
Wäre doch die logische Konsequenz?
„Andere Staaten machen es vor.“
Und welche Staaten sind das genau, die Sie hier konkret heranziehen wollen? (gähn)
Und dann sitzen diese Personen im Elternrat und sprechen lieber über den Großteil ihrer Kinder, Pfui!
Aber dann können doch Lehrkräfte bei jeder Gelegenheit irgendwelche Rach… ich meine Sanktionsphantasien umschreiben, ohne konkrete Forderungen zu stellen, da diese völlig unrealistisch sind, sodass nichtmal die Rechtsextremen diesen Blödsinn ausformulieren 😀
„Welche fordern denn, dass sie das sollen?“
Alle?
„Selten geht es in Artikeln darum, wie man Eltern dazu bringen könnte, dass sie ihre Kids – vereinfacht ausgedrückt – besser erziehen.“
Ja,wenn es auf dieser Internetseite keine Erziehungsberatung für Eltern gibt, muss die Wissenschaft wohl gegen den Erziehunsgauftrag der Eltern sein oder sonst irgendwas, um Sie persönlich zu ärgern.
Warum Eltern dem Erziehungsauftrag automatisch immer nachkommen würden, während Lehrkräfte hier trotzig weinen und undefinierte Sanktionen herbeirufen dürfen, deren Konkretisierung ihnen selbst zu peinlich ist, habe ich noch nicht ganz nachvollziehen können. Aber manche haben wohl mehr als das Einfache an Moral… 😉
Klingt gut! Dranbleiben!
Sichi, und was halten Sie von
Klingt auch gut! Ich bleibe dran!
Da fehlt noch:
Der Strom kommt aus der Steckdose und das Essen wächst im Supermarkt.
… und an sinnlosen Sprüchen ist kein Mangel. Geht’s noch?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ach, liebe Redaktion,
das ist vermutlich der pure Galgenhumor, die nackte Verzweiflung…
Seien Sie nicht so streng! 🙂
Wenn sinnvolle Vorschläge (wie eine Verschlankung der Lehrpläne) nur noch mit Gaga-Kommentaren versehen werden – sind wir streng.
Die Meinung hat der Bundeselternrat nämlich nicht exklusiv. „Große Mehrheit der Lehrkräfte stimmt zu – Lehrpläne sind überfrachtet!“ Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2025/02/blitz-umfrage-zu-hatties-thesen-mit-ueberraschenden-ergebnissen-grosse-mehrheit-stimmt-zu-lehrplaene-sind-ueberfrachtet/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Provokativ! Ein Anfang: Schulgesetze und entsprechende Verwaltungsvorschriften umsetzen. Wenn das aus personaltechnischen Gründen nicht geht, gilt es, den Gesetzgeber anzukeifen – nicht einen Mitforisten.
Sobald der Gesetzgeber hier im Forum kommentiert, kriegt er hier von mir ne fette Ansage, versprochen.
Oder, wenn Sie den Gesetzgeber mal treffen, sagen Sie ihm, ich muss dringend mit ihm sprechen.
Sie verlangen von Leibeigenen des Status Quo den Gesetzgeber zu kritisieren? Gewagt 😀
… und man sollte auch nicht die Lehrer dafür ankeifen. Die meisten tun schon alles, was irgendwie noch möglich ist
Muss ich überlesen haben. Welche konkreten Vorschläge habe ich übersehen, welche von der (ausdauernden) Kritik des Elternrats an den aktuellen Rahmenbedingungen abweichen?
(Hoffentlich werden die Eltern nicht pauschal angekeift – ich weiß ja, wie sehr Sie das einen Kommentar lang störte 😉 )
Lassen Sie mich raten, Ihnen schweben da eher konkrete Inhaltw vor wie: „die Ausländer sind schuld“ und Grundrechte brechen?
Als Nächstes müssen Sie das nun in wage Äußerungen über „Eigenverantwortung“ und Konsequenzen gießen, die Ihnen selbst zu peinlich sind, sie auszuschreiben 😛
Sie dürfen sich gerne weiter mit sich selbst unterhalten.
Könnten Sie das aber nächstes Mal bitte woanders hinschreiben? Ich will damit wirklich nichts zu tun haben.
War nur auf die fette Ansage gespannt. Hatte den Eindruck, diese würde zuvorkommend der Bildungspolitik keine Ressourcen abverlangen, sondern denen sinngemäß nach dem Schnabel sprechen, dass diese „neuen“ Anforderungen der Kinder sich doch bitte in Luft aufzulösen haben oder dass diese zumindest noch irgendwie nach Unten aussortiert werden… aber ist nur so ein Gefühl 😉
Puh, schon wieder schlankere Lehrpläne. Was bleibt dann noch? Wenn ich heutige Lehrpläne in meinen Fächern Mathe und Physik vergleiche mit älteren, frage ich mich wirklich, wieweit der Niveailimbo noch weitergetanzt werden soll. Das Fach Mathematik verdient diesen Namen schon lange nicht mehr, man sollte es wieder Rechnen nennen, obwohl …
Mandalas, das könnte die Lösung sein, wir malen nur noch Mandalas aus, für den Realschulabschluß zweifarbig, Abitur vierfarbig. Gefällt mir irgendwie, die Idee
Naja, ganz ehrlich, mit vier Stunden Mathe pro Woche schaffe ich es schon seit Jahren nicht mehr, den gesamten Unterrichtsstoff des Rahmenlehrplans anwendungssicher in die Hirne meiner SuS zu bekommen. Viele sind so dermaßen leistungsschwach, dass selbst eine Reduzierung der Inhalte auf 2/3 nicht genügend Zeit für ausreichend Festigung ließe…
Rechnen aber nur mit dem Taschenrechner, in der Oberstufe auch mit CAS.
Das passiert dann, wenn systemweit die letzten Reserven verfrühstückt sind – das kann noch Jahrzehnte dauern.
„Puh, schon wieder schlankere Lehrpläne.“
Wann wurden die zuletzt bei Ihnen gekürzt?
Ja da ist etwas wahres dran. Kein Vergleich zu dem, was ich an derselben Schule als Schülerin gelernt habe. Ich habe noch meine Hefte aus der Schulzeit und meine Schüler staunen Bauklötze, wenn die das sehen.
Ich bin für mehr Methoden von Lemov. Damit verbessern sich nachweislich die Prüfungsergebnisse ohne die Anforderungen senken zu müssen
Aber bitte nur Mandalas, deren Vorlagen reliefartige Umrandungen haben, damit auch Schüler mit Problemen in der Feinmotorik Erfolgserlebnisse haben und nicht ständig über den Rand malen. 🙂
„Der Bundeselternrat fordert eine grundlegende Überprüfung der Lehrpläne und Prüfungsanforderungen an weiterführenden Schulen.“
Eine unabhängige, wissenschaftlich fundierte würde da wohl mehr helfen. Habe so eine Idee, was Verantwortliche und Lehrkäfte dazu sagen werden …
„Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf verlässlichen Unterricht. Die Bundesländer müssen endlich wirksame Konzepte gegen Lehrermangel und Unterrichtsausfall entwickeln und umsetzen.“
Volle Zustimmung, ich wünschte mir so eine Antwort für jede Bekundung der Bildungspolitik, dass Problem wäre in ein paar Jahren demografisch (also durch politisches Nichtstun) gelöst
und mehr Homeschooling!! 🙂
Bekommen Sie bei der nächstes Schuljahr bei der/ den Hitzewelle/n.
Schon seltsam, warum der Elternrat im Artikel da noch Anpassungen verlangt – läuft doch Takko -__-
Mehr Homeschooling…
Ich lach mich schlapp!
Die „speziellen“ SuS in Ludwigshafen werden Sie (!) feiern!
Gääähn!