Gymnasien kneifen bei der Inklusion (wie eine Abfrage des NRW-Schulministeriums zeigt)

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DÜSSELDORF. Gemeinsames Lernen mit behinderten Kindern ist für Schulen keine leichte Aufgabe – vor allem dann, wenn Personal und Sachmittel knapp sind. Das Land Nordrhein-Westfalen will investieren. Allerdings ist der Fachkräftemarkt leer. Angesichts dessen kneifen offenbar viele Gymnasien in NRW bei der Inklusion. Der VBE sieht alle Schulformen in der Pflicht.

Weil die Sonderschulpflicht für behinderte Kinder mit der Inklusion entfallen ist, können Förderschulen nur als zusätzliches Angebot betrieben werden - und das ist extrem teuer. Foto: Shutterstock
Gemeinsamer Unterricht ist für Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung. Foto: Shutterstock

Weniger als sieben Prozent der öffentlichen Gymnasien in Nordrhein-Westfalen bieten im kommenden Schuljahr den neuen Regelunterricht für behinderte Kinder in der 5. Klasse an. Das geht aus einer Abfrage bei allen weiterführenden Schulen hervor. Die Ergebnisse legte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) jetzt vor.

Den vorläufigen Zahlen zufolge werden landesweit nur 35 von 511 öffentlichen Gymnasien in ihrer Eingangsklasse gemeinsames Lernen so anbieten, wie es den neuen Inklusionsstandards in NRW entspricht. Ein Erlass vom Oktober regelt, dass «Schulen des gemeinsamen Lernens», bei denen durchschnittlich drei von 25 Schülern einer Klasse sonderpädagogischen Förderbedarf haben, zusätzlich eine halbe Stelle für Inklusion erhalten.

Ein Kind mit Förderbedarf pro Klasse

In dieser Form wollen zum Schuljahr 2019/20 insgesamt 775 Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Gymnasien für rund 6400 Kinder gemeinsames Lernen in Klasse 5 anbieten. Das ist im Durchschnitt etwa jede zweite dieser weiterführenden öffentlichen Schulen. Hinzu kämen 172 Schulen, die Einzelintegrationsmaßnahmen für insgesamt 365 Kinder planten, berichtete Gebauer. Heißt: ein Kind mit Handicap pro Klasse.

Auffällig: Während an allen anderen Schulformen das gemeinsame Lernen im Regelunterricht bei weitem überwiegt, ist es an den Gymnasien genau umgekehrt: Hier stehen 35 Gymnasien, die gemeinsames Lernen für Kinder mit und ohne Handicaps konzipieren, 120 Gymnasien gegenüber, die Einzelförderung anbieten.

Erstmals sei nun mit der Abfrage überhaupt zwischen diesen beiden Formen differenziert worden, sagte Gebauer. Daher seien die Zahlen mit den bisherigen amtlichen Schuldaten nicht vergleichbar. Amtliche Zahlen, die die Basis für künftig belastbare Vergleiche bieten, sollen im Frühjahr 2020 vorliegen.

Die spezielle Situation an den Gymnasien entspreche dem Wahlverhalten der Eltern und den Entscheidungen vor Ort und werde nicht politisch diktiert, sagte die Ministerin. Es hätten sich durchaus mehr Schulen bereit erklärt, beim gemeinsamen Lernen mitzumachen; sie hätten aber keine entsprechenden Anmeldungen.

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43 Prozent der Förderschüler an Regelschulen

Nach jüngst veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamts wurden im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen rund 43 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – über 132.0000 – an Regelschulen unterrichtet. Das waren drei Prozent mehr als im Schuljahr 2017/18. Zusätzlich wurden über 75.000 Kinder mit Handicap in speziellen Förderschulen unterrichtet: 1,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Aus Sicht der Schulministerin gibt es damit schon ein flächendeckendes Netz erreichbarer Förderangebote.

Die CDU/FDP-Koalition hatte bereits angekündigt, bis zum Schuljahr 2024/25 mit fast zwei Milliarden Euro mindestens 6000 zusätzliche Stellen für die schulische Inklusion schaffen zu wollen. Da nicht genügend Sonderpädagogen am Markt verfügbar seien, werde sich dieser Pool aber auch aus anderen Fachkräften speisen, räumte die Ministerin ein.

Die Entwicklung beweise in jedem Fall: «Wir sind nicht dabei, die Inklusion abzuschaffen.» Eine fixe Inklusionsquote verfolge sie nicht, sagte Gebauer. «Qualität muss im Vordergrund stehen, keine Quote. Wir müssen Inklusion vom Kind aus denken.» Dabei seien gut erreichbare Förderschulen genauso wichtig wie der Ausbau des Angebots für gemeinsames Lernen. Einzelintegrationsmaßnahmen müssten weiterhin möglich, angesichts des Aufwands aber die Ausnahme sein. dpa

Die Stellungnahme des VBE

„Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und demzufolge eine Verpflichtung, die von allen Schulen mitgetragen und gestaltet werden muss“, sagt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, anlässlich der Meldung, dass nicht einmal sieben Prozent der Gymnasien das gemeinsame Lernen in der 5. Klasse im kommenden Schuljahr anbieten.

Der VBE NRW weist darauf hin, dass das Land einerseits allen Kindern und Jugendlichen wohnortnah alle Bildungsabschlüsse ermöglichen muss, andererseits aber ebenso die Verantwortung dafür trägt, dass alle Schülerinnen und Schüler in einer inklusiven Schule ein gelebtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung erfahren können. Behlau: „Nur wenn alle Schulen Inklusion leben, werden wir Inklusion als Normalität in unserer Gesellschaft erleben können.“ Finanzielle, sächliche und personelle Rahmenbedingungen seien wesentliche Grundvoraussetzungen, Inklusion in den Schulen gelingen zu lassen.

Der VBE begrüßt, dass mindestens 6000 zusätzliche Stellen für die schulische Inklusion geschaffen werden sollen. „Allerdings brauchen wir die Stellen jetzt und nicht erst im Jahr 2024. Die Stellen hätten schon vor Jahren auf den Weg gebracht werden müssen. Es ist richtig und längst nötig, diese Ressourcen zu erhöhen. Der Personalmangel ist massiv und erschwert die Bildungsarbeit täglich“, erklärt Behlau.

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Inklusion: Haben geistig Behinderte einen Anspruch auf einen Platz am Gymnasium? Experte sagt: Nein!

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plus
4 Jahre zuvor

Die Eltern scheinen doch vernünftiger zu sein als die Inklusionsverfechter hoffen…