Nordrhein-Westfalen ordnet Kooperation mit Islamverbänden neu

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DÜSSELDORF. In NRW leben besonders viele Muslime. Das Land will die Kooperation mit ihren Verbänden auf eine breitere Basis stellen. Auch die umstrittene Ditib mischt nach Jahren der Eiszeit wieder mit.

Das Land ordnet seine Kooperation mit muslimischen Verbänden neu und stellt sie auf eine breitere Basis. Für die von Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) angekündigte «Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW» fiel im Juli der Startschuss. Ziel sei, «eine möglichst große Bandbreite zivilgesellschaftlicher Gruppen muslimischer Prägung einzubinden», sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Die Botschaft: Muslimisches Engagement habe einen festen Platz in NRW, wo rund 1,5 Millionen Muslime leben. Ihre vielfältige Lebenswirklichkeit und ihr gesellschaftliches Engagement sollten sichtbarer werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2012 islamischen Religionsunterricht als reguläres Schulfach. Die einschlägige Übergangsregelung ist aber nun ausgelaufen. Foto: © Raimond Spekking / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Bei einem ersten Kongress in Düsseldorf hatten rund 200 Vertreter von 100 muslimisch geprägten Organisationen zunächst über die zentralen Handlungsfelder beraten. Vertreten waren Sportvereine, Umweltschützer, Pfadfinder, Inklusionsvereine, Akademiker- und Lehrerverbände oder auch Seelsorge-, Frauen- und Bildungsvereine. Und ebenfalls die umstrittene Türkisch-Islamische Union Ditib.

Das Land hatte gut zwei Jahren lang jegliche Kooperation mit der Ditib auf Eis gelegt und eine Loslösung von Ankara verlangt. Obwohl es für eine solche Loslösung bisher keine Anzeichen gibt, befindet sich die größte Islam-Organisation nun über die Koordinierungsstelle wieder im Boot. Zu den Hintergründen äußerte sich das Ministerium nicht.

Islamlehrer wehren sich gegen “Gesinnungstests” durch muslimische Verbände

Auch beim Islamischen Religionsunterricht (IRU) könnte die Ditib nach längerer Pause künftig wieder zu den Mitgestaltern gehören. Seit August gilt eine neue gesetzliche Regelung für den Religionsunterricht, eine Übergangslösung war ausgelaufen. Bis dahin hatten vier konservative Islamverbände maßgeblich mitgewirkt und dabei etwa über Lehrbücher und die erforderliche Erteilung der Idschaza – der religiösen Bevollmächtigung – der Pädagogen mit entschieden. Die Ditib hatte ihren Sitz ruhen lassen müssen – wegen ihrer laut Kritikern allzu großen Nähe zum türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Aus dem Ministerium hieß es nun, das Land setze bei der angestrebten Ausweitung des bekenntnisorientierten IRU weiter auf eine Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen. In einer zentralen Kommission könnten künftig alle interessierten Islam-Verbände mitmachen, sofern sie Voraussetzungen wie Eigenständigkeit, staatliche Unabhängigkeit und Verfassungstreue erfüllten. «Eine Entscheidung, welche islamischen Organisationen am Ende dabei sein werden, gibt es bisher noch nicht», schilderte ein Sprecher. Man sei bisher mit neun Landesverbänden im Gespräch, darunter auch der Ditib-NRW.

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Der Ditib-Bundesverband hatte nach anhaltender Kritik zu Jahresbeginn um Vertrauen geworben und Reformen angekündigt. Konkrete Schritte wurden nicht genannt. Zugleich hatte die Organisation betont, man wolle sich stark auf das Thema Religionsunterricht konzentrieren. Der Verband der Islamlehrer kritisierte unterdessen, der bisherige Beirat habe nicht unabhängig agiert, die Idzascha-Vergabe sei wie ein «Gesinnungstest» gewesen. Das müsse nun anders werden. In NRW gab es im Schuljahr 2018/2019 rund 426 000 Schüler islamischen Glaubens. An 261 Schulen wurde 20 804 Kindern IRU erteilt – von rund 280 Lehrkräften.

Land und Islam-Organisationen streiten zugleich weiter über eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Die großen Verbände Ditib, Zentralrat der Muslime (ZMD), Islamrat und VIKZ streben diese Aufwertung seit Jahren an. Der stockende Statusprozess «verstärkt die gesellschaftliche und politische Diskriminierung der Muslime», beklagte die Ditib-NRW jüngst in einer Stellungnahme für den Landtag.

ZMD und Islamrat haben den Klageweg beschritten, um eine Anerkennung zu erreichen. Sie scheiterten damit zwar vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Das OLG muss aber seine eigene Entscheidung nach Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts von Ende 2018 überprüfen.

Die Staatskanzlei hatte zu der Statusfrage zwei Gutachten beauftragt. Eines zu verfassungsrechtlichen Fragen liege vor, teilte die Staatskanzlei mit. Aber: Welche Voraussetzungen die Verbände tatsächlich erfüllen müssen und ob diese bei den vier Verbänden gegeben sind, prüft das entscheidende zweite Gutachten. Der Auftrag für dieses religionswissenschaftliche Gutachten sei noch erweitert worden: «Mögliche Auswirkungen der Ereignisse in der Türkei seit dem Sommer 2016» werden zusätzlich mit untersucht. Es geht um den Putschversuch in der Türkei und das rigide Vorgehen gegen angebliche Kritiker oder Gegner Erdogans seitdem. Immer wieder waren Vorwürfe erhoben worden, dass die Ditib als verlängerter Arm Erdogans agiert und einige ihrer Imame dessen Kritiker bespitzeln und denunzieren.

Dieses umfassende zentrale Gutachten liege bisher nicht vor, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei. «Die Landesregierung hat ein großes Interesse an einer zügigen und zugleich wissenschaftlich fundierten Begutachtung dieser wichtigen Frage.» (dpa)

Islamischer Religionsunterricht in NRW wird fortgeführt – Lob vom VBE

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