Druck auf extremistische Lehrer wächst: Bundesregierung will Disziplinarrecht verschärfen

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BERLIN. Müssen Lehrkräfte, die sich zum Beispiel bei der vom Verfassungsschutz beobachteten AfD engagieren, nun um ihren Beamtenstatus fürchten? Beamte sollen bei Dienstvergehen schneller disziplinarrechtlich sanktioniert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Von Gewerkschaftsseite kommt allerdings Kritik.

Gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, von Beruf Lehrkraft des Landes Hessen, wurden unlängst mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung gestellt – mal wieder. Foto: knipsdesign / Shutterstock

Um im öffentlichen Dienst arbeitende Verfassungsfeinde schneller loszuwerden, hat die Bundesregierung eine Reform des Disziplinarrechts auf den Weg gebracht. Der Verlust der Beamtenrechte soll künftig zudem bereits ab einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe gelten. Bislang liegt die Grenze hier bei einem Jahr.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Gesetzentwurf soll es dem jeweiligen Dienstherrn künftig ermöglichen, selbst eine Disziplinarverfügung auszusprechen. »Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragten musste, entfällt«, teilte das Bundesinnenministerium mit. »Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich«, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Das erklärte Ziel des Entwurfs unterstützt nach eigenem Bekunden auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie betonte am Mittwoch, sie toleriere nicht, dass Extremisten dem Ruf der Polizistinnen und Polizisten schadeten. Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, übte dennoch scharfe Kritik an dem Vorhaben. Er sagte, der Entwurf umfasse nicht nur Extremismus-Fälle, sondern greife auch bei »gewöhnlichen Dienstvergehen, die zu Zurückstufungen, beziehungsweise Degradierungen führen sollen«.

Aus Sicht der Gewerkschaft fehlen in dem Entwurf außerdem Vorgaben dazu, wie fälschlich beschuldigte Beamte nach einem Abschluss der Untersuchung rehabilitiert werden sollen. Es dürfe nicht vergessen werden, alles dafür zu tun, deren Ansehen in der jeweiligen Dienststelle wiederherzustellen. Wichtig wäre es laut GdP zudem, Fristen für die Einleitung und Durchführung von Untersuchungen und Widerspruchsverfahren zu etablieren.

»Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird«

Zuvor hatte bereits der Beamtenbund Bedenken angemeldet. In einer Stellungnahme des dbb hieß es, die Verfahren würden durch die Reform womöglich sogar länger dauern, »denn neben dem bewährten behördlichen Disziplinarverfahren und einem bis zu dreistufigen gerichtlichen Instanzenzug kommt noch ein behördliches Widerspruchsverfahren hinzu«.

Faeser betonte am Mittwoch: »Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.« Bislang dauerten die Verfahren in solchen Fällen viel zu lang. Der Rechtsschutz der Betroffenen bleibe auch nach der geplanten Änderung gewährleistet, betonte die Ministerin.

»Wir Grüne haben im Gesetzentwurf eine Fristausweitung erreicht, so dass vergangene Dienstverstöße länger geahndet und verwertet werden können«, sagte der Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestags. Dies sei nötig, da ein verfassungsfeindliches Weltbild erst durch die Summe einzelner Aussagen und Taten so eindeutig und schwerwiegend werde, dass es konsequent geahndet werden könne.

Im parlamentarischen Verfahren werde seine Fraktion weitere Vorschläge einbringen, da sie bei dem Vorhaben noch »Nachschärfungsbedarf« sehe, sagte Emmerich. »Dabei geht es um die Entfernung von Mitgliedern verbotener Vereinigungen, weitere gravierende Straftatbestände, die zur sofortigen Entlassung führen und die Frage, wie man Beamte im Ruhestand stärker in Verantwortung nehmen kann.« News4teachers / mit Material der dpa

Ein Verwaltungsakt soll künftig ausreichen, extremistische Beamte (also auch Lehrkräfte) zu entlassen – ist das zu leicht?

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Georg
1 Jahr zuvor

Bei allem, was (auf Twitter & co) schon alles unter Volksverhetzung läuft, bin ich froh, dass ich kein Politiklehrer bin. Somit ist jedem Lehrer davon abzuraten, auch nur irgendetwas über politisches Engagement zu verraten und während des Unterrichts auch nur ein Mü vom medialen Mainstream abzuweichen. Wie das mit einer politischen Neutralität zu vereinbaren ist, mögen mir die Demokratieexperten erklären.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Auch wenn Sie es sich nicht vorstellen können: Ich kann das sauber voneinander trennen. Und gute oder schlechte Schülerleistungen begründe ich mit der individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Wenn die fehlende Leistungsbereitschaft der insbesondere muslimischen Kultur geschuldet ist, ärgere ich mich sehr darüber. Für die ganzen Korrelationen, die Sie als Hass, X-phobie, Y-ismus oder noch schlimmeres bezeichnen, kann ich nichts.

Bettina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie legen doch großen Wert darauf, als objektiv und seriös wahrgenommen zu werden. Da wäre es doch selbstverständlich, dass Sie sich Kommentare, die reine verdächtigung und Verunglimpfung von Menschen mit anderer Meinung sind, verkneifen.

0815
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Der Redaktion ist nicht immer klar, was die einzelne Lehrkraft im Schulwesen erdulden musste. Die Redaktion sollte berücksichtigen, dass mancher Post und manche Ansicht eine lange und leidvolle Vorgeschichte haben.

0815
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion, nicht selten ist die Lehrkraft in der schwächeren Position. Die Annahme, dass SuS Lehrkräften nicht schaden könnten, ist falsch.
Trotzdem ist Rassismus natürlich grundsätzlich abzulehnen. Ohne Zweifel.
Viele Lehrkräfte haben aus dem, was ihnen in der Vergangenheit widerfahren ist, gelernt. Das finde ich normal. Und dieses Lernen sollte nicht als Rassismus oder Extremismus missverstanden werden, sondern als das gesehen werden, was es tatsächlich ist: Selbstschutz. Herzliche Grüße

0815
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion, ich habe unmissverständlich geschrieben, dass Rassismus grundsätzlich abzulehnen sei. Ich habe nirgends geschrieben, dass Rechtsradikalismus als Selbstschutz gerechtfertigt sei. Auch von Macken und Ängsten habe ich nicht geschrieben.
Die Methode, dem Gegenüber zuerst etwas zu unterstellen und anschließend empört dagegen zu argumentieren, ist nicht ok. Herzliche Grüße

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  0815

Selbstschutz im Sinne von Kritik am vor die Wand gefahrenen Schulsystem, als Verfechter von Leistungsorientierung? In dem Sinne würde ich zustimmen. Was das aber mit Rechtsradikalismus zu tun hat, müssten Sie mir erklären.

Carsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Erst wenn die Anhänger einer Religion damit einer „Rasse“ angehören, macht hier „Rassismus“ Sinn.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Dann ist der Begriff Rassismus falsch. Kulturismus oder notfalls Ethnierismus wären besser.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Nach der Logik müssten Sie es anderen Menschen auch verbieten, sich qua Geburt schlechter, benachteiligt, diskriminiert zu fühlen und daraus bestimmte Rechte abzuleiten.

Carsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

„Hass“ setzt wie „Liebe“ eine interpersonale Beziehung voraus. Hier ist also die Begrifflichkeit, wiewohl weitverbreitet, gänzlich ungeeignet.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten

Kritik wäre angemessener und in etlichen Fällen auch berechtigt. Meine Kritik am Islam, an Gender usw. ist in Wahrheit ebenfalls in vielen Fällen eher eine Kritik an der einseitigen, falschen, lückenhaften Berichterstattung. Echter, seriöser Journalismus hat mit Belehrung nichts zu tun.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Zu Ihrem Flach: Ich bin da voll bei Ihnen. Allerdings bin ich nicht der Meinung, X-ismus oder Y-Phobie bereits bei verletzten Gefühlen, einer schlechten Note, einem angerempelt werden im Bus und ähnlichen Lappalien gelten zu lassen.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Hass auf Muslime und Rassismus. Harte Bandagen. Ich hoffe, die Redaktion hat da gute Gründe und Belege für solche starken Worte. Heute werden solche Begriffe zu inflationär benutzt, dass man damit nicht leichtfertig umgehen sollte.

Georg ist definitiv nicht politisch links eingestellt in manchen Feldern. So viel würde ich unterstellen.

Trinkflasche
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Schön wie hier die Linksextremisten, Antisemiten, Islamisten offenbar so gar keine Rolle spielen. Sorry, aber das Wording hier ist doch recht eindeutig. Egal ob wir jetzt der AFD kritisch gegenüberstehen.

Realo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Wenn ich den Missbrauch in der katholischen Kirche kritisiere, habe ich dann etwas gegen Christen?
Wenn ich die Krawallexzesse zum 1. Mai von Linksradikalen verurteile, bin ich dann rechts?
Wenn ich Antisemitismus anprangere, bin ich dann linksradikal oder islamophob?
Wenn ich dafür bin, dass man anstatt sich auf eine Genderdebatte zu versteifen, erstmal schauen muss, dass Menschen jeglicher sexueller Orientierung nicht beschimpft, körperlich angegangen oder physisch ausgegrenzt werden, bin ich dann homophob oder islamophob oder rechts oder links?

Wenn man Missstände nicht beim Namen nennen darf, und diese können regional variieren, ohne in eine Schublade gesteckt zu werden, dann wird sich nichts zum Positiven ändern. Im Gegenteil.

Der Zauberlehrling
1 Jahr zuvor

Hey, was soll das? Selbst ein Aluhuttragender Reichsbürger mit Lehrbefähigung trägt zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls bei. Bernd „das Brot“ Höcke als Symbolbild – recht so. Rechts so?

Ein Radikalenerlass hatten wir schon mal. Dem ist selbst Mister „TheLänd“ Kretschmann zum Opfer gefallen.

Georg
1 Jahr zuvor

Keine Sorge, der kommt wieder.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja, sehr falsch, weil das Gegenteil von Demokratie. Stellen Sie sich mal vor, eine echte undemokratische Partei käme an die Macht und würde so einen Radikalenerlass in die Tat umsetzen.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

„Eine echte undemokratische Partei“ ist Ihrer Meinung nach ? @ Georg ?
Ich muss da an das Apibiz/B-Kreuzberg denken > zahlreiche Dokumente über gegliche Extremismusform, gefüttert zum großen Teil von Antifa-Gruppen – oft als gefährlich gesehen, doch selbst vom Verfassungsschutz nur in wenigen kleinen Randgruppierungen als wirklich gefährlich proklamiert.

Ob Sie eine Antifa-Gruppe bereits auf dem Schirm hat ( nach so mancher Äußerung ) 😉 ?
Drum, Demokratie ist auch Vielfalt – wie wärs mit Beispiel und Beleg ( > undemokratische Partei ) ?

Pia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Georg ist ein rechter Schwurbler, der sich gern im Selbstmitleid badet (die bösen Anderen).

Last edited 1 Jahr zuvor by Pia
Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

* ApAbiz

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Frage ist ja dann nur wer definiert was Verfassungsfeinde sind und wo die Grenzen sind.

Der Zauberlehrling
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Kretschmann als Lehrer oder Bernd „das Brot“ Höcke als Lehrer oder der Radikalenerlass?

Ich sorge mich eher darum, dass Höcke mit seiner rechten Mischpoke (Wortspiel mit „rechts“ und einem Wort aus dem hebräischen) noch mehr politischen Einfluss gewinnt. Inhaltlose Demokratiefeinde.

Mondmatt
1 Jahr zuvor

Wo ist die rote Linie?
Wir haben im Bundestag von der Linken bis zur AfD so ziemlich jede radikale Ansicht.
Ist ein Lehrer auf sicherem Grund wenn er auf der Basis der Programme von Linke und AfD argumentiert?
Oder ist für Lehrer das ein disziplinarischer Verstoß, was für Bundestagsparteien in Ordnung ist?
Ich würde Lehrern empfehlen besser den Mund zu halten.
Zu was man als Verfassungsschutz bei gewählten Parteien zu feige ist wird bei Lehrern wohl viel schneller als problematisch wahrgenommen werden.

Mondmatt
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Zweifelsohne richtig extremistische Lehrer zur Ordnung zu rufen.
Als Lehrer sollte man Dinge möglichst gemeinsam mit den Schülern von allen Seiten betrachten.
Aber wo bleibt die Moral, wenn man den Wolf im Parlament wegen seiner langen Zähne ignoriert und den Fuchs jagt?

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Argumentieren Sie so auch bei Extremisten am anderen Ende des Spektrums?

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich wage mal zu widersprechen. Alle Artikel und Kommentare, die die Abschaffung des gegliederten Schulsystems fordern, sind faktisch eine Forderung nach Kommunismus, Marxismus oder ähnliches.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Fordern ist ungleich haben.
Gegen die Gymnasien wird in den Artikeln oft genug gewettert oder es werden zumindest die Vorzüge des längeren gemeinsamen Lernens hervorgehoben.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Dürfen Sie gerne, nur tun Sie es konsequent, indem Sie dann auch begründete Kritik aushalten.

Pia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Kein Mensch zwingt Sie dazu hier bei n4t unterwegs zu sein!

Pia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Oh, ein moderner Robin Hood…

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Dann lesen Sie einfach nochmal Ihren Artikel „50 Jahre Gesamtschule: GEW sieht noch Chance, gegliedertes Schulsystem zu überwinden“ vom 12.10.2021.

Trinkflasche
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Seit wann ist Linksextremismus Kommunismus?

Pia
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Also, Sie schwurbeln Rechts, um ein Gleichgewicht zu Links herzustellen?

Trinkflasche
1 Jahr zuvor

Es pielt keine Rolle, gegen welche Extremisten sich das Gesetz wendet. Denn wenn keine juristische Prüfung durch die Judikative erfolgt, also ein Beamter sich nicht mehr sicher sein kann, vor der „Willkür “ (da die entscheidung ohne juristische Prüfung erfolgt) seines Dienstherren geschützt zu sein, hat das genau welche Konsequenzen?

Vorher war es so, dass die Beweislast beim Staat lag, der Beamte also keine Angst um seine Bezüge haben musste und damit seine Existenz im Verfahren gesichert war. Nun muss der Beamte aber Angst um seine Existenz haben, weil er seine Bezüge verliert, während die Klage gegen den Dienstherren läuft.

Zumindest verstehe ich das Verfahren so.

Das mag bei Extremisten, die von ihrer Verfassungsgeindlichen Haltung nicht abdrücken können, richtig sein. Aber das Werkzeug ist insgesamt zu mächtig, als das damit nicht auch fatale Fehler gemacht werden können.

Die Verkürzung auf 6 Monate hätte gereicht und war richtig, der Rest geht meiner Meinung nach zu weit.

Oder ich verstehe es einfach falsch.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

Die Beweislastumkehr wird besonders zum Problem des Beamten, weil es unmöglich ist, nachzuweisen, dass man etwas __nicht__ ist.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

In der ersten Stufe vielleicht.
Später reicht es schon, wenn man einen Beamten auf irgendeiner denunziert. Schon darf dieser sich mit dem Verfassungsschutz auseinandersetzen. Hatten wir alles schon.

Wenn das alles dann so klappt. Kann man das Denunziantentun auch auf jede beliebige Opposition anwenden.

Last edited 1 Jahr zuvor by Fakten sind Hate
Carsten60
1 Jahr zuvor

Wo gibt’s denn an dokumentierte Fälle, wo Lehrer in der Schule Volksverhetzung betrieben haben? Auch ein AfD-Lehrer hat ja wohl ein Recht darauf, nur das verantworten zu müssen, was er selber gemacht hat, und nicht das, was irgendjemand (etwa Höcke) gesagt hat.
Außerdem: Höcke wird bestimmt im Landtag bleiben, bis er die Altersgrenze erreicht. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass er jemals wieder unterrichten will. Was ist konkret bekannt über Lehrer, die in der AfD sind? Es gibt einen AfD-Abgeordneten im Bundestag, der als Studiendirektor von seiner Schule beurlaubt ist und ggfs. wieder zurück könnte.
Und was mag ein „verfassungsfeindliches Weltbild“ sein (steht oben im Artikel) ? Ist das überhaupt justitiabel? Zählen Salafisten oder Sektenanhänger mit einem Guru auch dazu?

Mary-Ellen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Kleine Anekdote als Randnotiz zum Thema:
Gegen Ende der 70er Jahre hatte meine Klasse einen rechtsextrem eingestellten Englischlehrer.
Er „beglückte“ uns fast in jeder Unterrichtsstunde mit Nazi-Parolen, wünschte u.a. eine Diktatur herbei, damit wir SuS „endlich Disziplin“ lernen.
Meine Schulfreundin und ich haben uns oft verbal gewehrt – von der SL war kein Beistand zu erwarten.
Wir wandten uns an eine Bekannte, die als Volo bei der dortigen Lokalpresse arbeitete und einen Artikel über die aktuellen Abiturienten schreiben wollte und schilderten ihr oben Beschriebenes. Wir äußerten uns ebenfalls lobend über weitere Lehrkräfte, (natürlich wurden jeweils keine Namen genannt).
Dieser Artikel erschien am Tag der Verleihung der Abi-Zeugnisse.
In meiner Abizeugnismappe, die mir in auf der Aulabühne überreicht wurde (die SL verweigerte mir den gratulierenden Handschlag) befand sich ein Zettel, verfasst von der SL, in dem mir ab sofort Hausverbot erteilt wurde.
(Meine Schulfreundin erhielt einen solchen Zettel nicht – ihr Vater bekleidete den Posten des Stadtkämmerers)….

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Die Frage finde ich auch spannend. Reicht die Mitgliedschaft und das Engagement in einer Partei schon aus? Wobei ja noch ein Unterschied zwischen NPD und Afd besteht. Die Afd hat ja ein Mitgliederspektrum von konservativ bis populistisch. Die NPD ist ja klar sogar programmatisch extremistisch.

Ich hoffe nicht, dass hier wieder die Sippenhaft eingeführt wird. Weder für Linke, noch für Rechte. Und wenn ich Kollegen sehe, die sich bei der Linken engagieren und damit offen umgehen, sollte das bei Afdlern auch möglich sein.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Im Artikel ist die Rede von „Entfernung von Mitgliedern verbotener Vereinigungen“. War das bisher anders? Konnten Mitglieder verbotener Vereinigungen Beamte bleiben? Aber verboten ist die AfD ja bislang nicht, also bezieht man sich dann auf ein „verfassungsfeindliches Weltbild“. Aber problematisch bleibt, wer das feststellt und wie das überhaupt gemacht wird. Beides wird in der Praxis dazu führen, dass solche Mitglieder rechtzeitig austreten, wenn ein Verbot droht, und ansonsten ihr „verfassungsfeindliches Weltbild“ geheim halten, sich also bei Äußerungen zurückhalten. Ob das nun einen guten Effekt haben wird, bleibt abzuwarten. Es könnte auch zu einer Art von Geheimbündlerei führen mit einem speziellen Gruß, den die anderen nicht bemerken, so wie beim Ku-Klux-Klan. Das wäre kontraproduktiv.

Eigentlich müsste ein verfassungsfeindliches Weltbild sich darauf beziehen, dass da jemand bestimmte Artikel des Grundgesetzes (oder anderer maßgeblicher Gesetze) als „falsch“ oder „nicht zu beachten“ bezeichnet. Übrigens könnte zwischen „verfassungswidrig“ und „verfassungsfeindlich“ auch so ein subtiler Unterschied bestehen. Die Juristen haben das Wort.

Pia
1 Jahr zuvor

Da sind hier tatsächlich wieder die bekannten rechten Schwurbler unterwegs.

Last edited 1 Jahr zuvor by Pia